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Your search for 'dc_creator:( "Walter Homolka" ) OR dc_contributor:( "Walter Homolka" )' returned 9 results. Modify search
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Leviratsehe
(788 words)
Leviratsehe - Jüdisch Die Bibel verbietet die Ehe zwischen einer Witwe u. dem Bruder ihres Mannes als inzestuös. Eine Ausnahme von dieser Regel lässt sie zu. In Dtn 25, 5-6 steht: „Wenn Brüder zusammenwohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll die Frau des Verstorbenen keinen Fremden außerhalb der Familie heiraten. Ihr Schwager soll ihr beiwohnen, sie zur Frau nehmen und die Bruderehe vollziehen. Der erste Sohn, den sie gebiert, soll den Namen des verstorbenen Bruders beibehalten, damit dessen Name nicht in Jisrael untergehe.“ Eine solche Ehe wird au…
Rabbi, Rabbiner
(784 words)
Rabbi, Rabbiner - Jüdisch Verwirklichungsformen u. Funktionen des Rabbineramtes sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit wird auf die sich verändernden Bedingungen jüd. Lebens u. religiöser Praxis reagiert. Die aramäische Anrede Rabbi (mein Meister) wurde erst nach der Zerstörung des Zweiten Tempels i. J. 70 n. Chr. als Titel für ordinierte Gesetzeslehrer gebräuchlich. Sie geht auf das Wort raw (groß) zurück, so wie der Titel Magister auf das entspr. lat. Wort magnus. Die palästinischen Lehrer…
Polygamie
(1,382 words)
Polygamie - Staatlich Verfassungsrechtlich geschützt wird nach der derzeitigen Auslegung des Art. 6 Abs. 1 GG nur die Einehe, nicht aber die Vielehe. Gem. § 1306 BGB ist die Eingehung einer Ehe (Eherecht) m. einer Person, die bereits verheiratet od. verpartnert ist, verboten (§ 1306 BGB). Eine gleichwohl geschlossene Ehe ist grds. aufhebbar (§ 1314 Abs. 1 Nr. 2 BGB). § 1306 BGB normiert ein zweiseitiges Eheverbot, das sich nicht nur an den bereits gebundenen Ehewilligen, sondern auch an seinen noch…
Scheidungsurkunde
(808 words)
Scheidungsurkunde - Jüdisch Das rechtlich zentrale Element der Scheidung besteht darin, dass der Mann der Frau eine S. überreicht. Die Bibel kennt dieses Dokument als sefer kriut (Dtn 24, 1 u. 3) u. das rabb. Recht bez. es als get. Diese Bez. hat sich heute allg. durchgesetzt. Das Wort bedeutet urspr. einfach Dokument u. ist ein Kürzel für get kriut (S.) od. get naschim (Frauendokument). Im Altertum war der Wortlaut des Dokuments zunächst sehr einfach. Der wesentliche Satz lautete: „Du bist frei, einen anderen Mann zu heiraten“ (Mischna Gittin 9, 3). Die Papy…
Seelsorge
(4,453 words)
Seelsorge - Katholisch 1. Der dt. allg. Begriff S. umfasst zwei versch. rechtliche Sachverhalte, die im CIC m. den Begriffen cura animarum (S.) u. cura pastoralis (Hirtensorge) voneinander unterschieden werden. Für S. wird in cc. 447 u. 550 § 1 die Bez. munera pastoralia verwendet. Gegenüber dem speziellen Begriff Hirtensorge, die stets an das Amt eines pastor animarum u. so an die Verfassungsstrukturen der Kirche (Kirchenverfassung) gebunden ist, ist S. der allgemeinere Begriff. Er bez. wesentlich…
Scheidung
(4,074 words)
Scheidung - Staatlich 1. Die zivile Ehe ist trotz des Lebenszeitprinzips (Trauung) scheidbar. Sie kann nicht durch den bloßen Auflösungswillen der Parteien, sondern nur durch richterliche Entscheidung geschieden werden (§ 1564 S. 1 BGB). Die Gerichte haben mithin ein Scheidungsmonopol. Die S. kann nicht durch eine Verwaltungsbehörde od. den Notar ausgesprochen werden. Eine geistl. Gerichtsbarkeit in Ehesachen besteht nicht mehr. Bereits m. dem Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes (PStG) …
Verlobung
(3,356 words)
Verlobung - Staatlich 1. Das BGB knüpft an den Begriff des Verlöbnisses an, o. diesen zu definieren (§§ 1297 f. BGB). § 1297 BGB nimmt in seinen beiden Abs. ausdrücklich Bezug auf das Ziel des Verlöbnisses, die Eingehung der Ehe. Entspr. ist unter Verlöbnis das gegenseitige Versprechen der künftigen Eheschließung zu verstehen. 2. Zur Rechtsnatur des Verlöbnisses werden versch. Ansichten vertreten. Weitgehend wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Heiratsversprechen um Willenserklärungen handelt, die zu einem herkömmlichen Vertrag führen.…
Trauzeuge
(2,486 words)
Trauzeuge - Katholisch Im Rahmen der kan. Formpflicht (Eheschließungsform) gem. cc. 1108 i. V. m. 1117 bzw. cc. 828 § 1 i. V. m. 834 § 1 CCEO gehören neben dem amtl. Zeugen bzw. dem Eheschließungassistenten (Eheassistenz), der über die entspr. Trauungsbefugnis verfügt, die T. zur Gültigkeitsvoraussetzung, die auch im Fall der Noteheschließung gem. c. 1116 nicht fehlen dürfen. Nur im Fall der Todesgefahr gem. c. 1079 können sie entbehrt werden. C. 1108 § 1 geht von zwei Zeugen aus, während c. 828 CC…
Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung
(5,149 words)
Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung - Staatlich 1. T. F. an staatl. Hochschulen sind Traditionsbestand dt. Universitätskultur. Sie gehörten seit dem MA zu den drei Professionsfakultäten (neben Rechtswissenschaft u. Medizin). In der Sache stand stets die Ausbildung von Geistlichen im Vordergrund. Wiss. Theologie ist dabei in der Sache aber auch institutionell als bekenntnisgebundenes Fach von Religionswissenschaft abzugrenzen. Das hat das BVerfG in seiner Leitentscheidung aus dem J. 2008 (BVer…
