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Your search for 'dc_creator:( Rees, AND W. ) OR dc_contributor:( Rees, AND W. )' returned 35 results. Modify search

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Entweihung

(138 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] . Durch E. verlieren hl. Sachen (c.1171 CIC; res sacrae) oder Orte (c.1205 CIC; loci sacri; Friedhof), die für den Gottesdienst oder das Begräbnis der Gläubigen bestimmt sind, ihre zeichenhafte Aussonderung bzw. Widmung (Weihe). Für hl. Orte trifft dies zu, wenn sie größtenteils zerstört sind, durch ein Dekret des zuständigen Ordinarius für profan erklärt oder de facto einem profanen Gebrauch zugeführt werden (c.1212 CIC; vgl. c.1222 CIC: profaner, aber nicht unwürdiger Gebrauch)…

Exemtion

(227 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bez. im kath. Kirchenrecht die Ausgliederung von natürlichen oder juristischen Personen bzw. von Gebieten aus der gewöhnlichen Organisation der Kirche und deren Unterstellung unter die Jurisdiktionsgewalt des höherrangigen oder eines eigens bestimmten Hoheitsträgers. Der CIC kennt die E. im Ordenswesen (c.591; c.412 § 2 CCEO; c.586: Autonomie; Petrusbruderschaft), die E. von Gebieten (Gefreite Abtei und Prälatur [c.370]; s. auch Militärseelsorge), wobei es exemte Diöz. in Zukunf…

Exklaustration

(126 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist die zeitweilige Aussonderung eines Professen mit ewigen Gelübden (: IV.) aus einem Ordensinstitut. E. unterscheidet sich von der Säkularisation (cc.688–693 CIC). Sie kann auf Antrag des Professen oder aus schwerwiegenden Gründen zwangsweise erfolgen (c.686 CIC; cc.489; 490; 548 CCEO). E. befreit nicht von den Gelübden, wohl aber von Verpflichtungen, die mit der neuen Lebenslage unvereinbar sind. Sie entzieht das aktive und passive Wahlrecht (c.687 CIC). Wilhelm Rees Bibliography P.V.Pinto, Exclaustratio et Absentia a domo des religieuses (StC…

Konsultation

(128 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. consultare, »um Rat fragen«) bedeutet im kath. Kirchenrecht die Einholung eines Rates, die die Letztverantwortung des Handlungsträgers wahrt, diesen jedoch zugleich in einen kollegialen Beratungsvorgang einbindet (vgl. Priesterrat, Konsultorenkollegium, Diözesanvermögensverwaltungsrat, Diözesanpastoralrat; Diözesansynode). C. 127 CIC/1983 (c.934 CCEO) normiert Beispruchsrechte Dritter. K. erwächst aus der Communio-Struktur der Kirche sowie der Mitverantwortung aller Christ…

Mission

(12,277 words)

Author(s): Sundermeier, T. | Frankemölle, H. | Feldtkeller, A. | Collet, G. | George, M. | Et al.
[English Version] I. Religionswissenschaftlich 1.Systematisch M. ist keine grundsätzlich universale Erscheinung der Religionsgesch., genausowenig gilt jede Form der Weitergabe von Rel. bereits als M. Die »primären«, tribalen Rel. sind unmissionarisch. Ihr Geltungsbereich ist mit dem der Gesellschaft und ihrem Lebensmuster identisch und wird mit dem natürlichen Leben von einer Generation zur anderen weitergegeben. Die Wahrheitsfrage stellt sich dabei nicht. Man wird in die Rel. hineingeboren. Allein…

Mensa/Mensal- oder Tafelgut

(229 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] Mensa/Mensal- oder Tafelgut, lat. mensa, dt. »Tisch, Mahlzeit«, dem persönlichen Unterhalt des Bischofs (Mensa [M.] episcopalis) oder des Kapitels (M. capitularis) dienendes Kirchenvermögen (Kirchengut). M. entwickelte sich seit dem 9.Jh. aus der urspr. einheitlichen kirchl. Vermögensmasse zur Sicherung der privaten Bedürfnisse geistl. Gemeinschaften sowie einzelner Amtsträger. Als Sondervermögen war es dem Zugriff Dritter entzogen. Durch die Säkularisation von 1803 wurden in Deu…

Aequitas canonica

(80 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] als kath.-kirchenrechtliches Prinzip wurzelt in der aequitas des röm. Rechts, bibl. Gedankengut und der Epikielehre des Aristoteles. Im Unterschied zur Epikie soll ein Ausgleich gefunden werden zw. dem gesetzten Recht und einer der jeweiligen Situation angemessenen Rechtsfindung. Dadurch wird das strenge Recht gemildert, ggf. aber auch verschärft (Oikonomía). Wilhelm Rees Bibliography E.Wohlhaupter, A.c., 1931 G.Wingren, Art. Billigkeit (TRE 6, 1980, 642–645) A.Hollerbach, Art. Billigkeit (StL7 1, 1985, 809–813) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches R…

Legaten

(158 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (apostolische), lat. legare, von »jemanden absenden«, sind Vertreter des Apostolischen Stuhls bei Ortskirchen, Staaten sowie internationalen Organisationen und Konferenzen. Konziliare Reformanstöße (Art.9f. CD) führten zur Neuordnung durch Motu proprioPauls VI. »Sollicitudo Omnium Ecclesiarum« (24.6.1969; AAS 61, 1969, 473–484) und den CIC/1983 (cc.362–367). Das Gesandtschaftswesen dient vorrangig der Verbindung des Papstes mit den Teilkirchen (c.364), in zweiter Linie der Vertr…

Affiliierte roman:bzw. Affiliation

(64 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. affiliare: adoptieren) bezeichnet im kath. Kirchenrecht – ähnlich dem weltlichen Bereich – ein bes. Angliederungsverhältnis, näherhin in Form von Aggregation (Ordens- und Vereinsrecht), Inkorporation oder Inkardination, im Hochschulrecht die Anbindung einer Hochschulinstitution an eine Fakultät. A.briefe gewährten aufgrund päpstl. Privilegs die Teilnahme an den guten Werken eines rel. Verbandes. Wilhelm Rees Bibliography E.Magnin (DDC 1, 1935, 263f.).

Bination

(82 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bezeichnet im kath. Kirchenrecht die i.allg. nicht zulässige zweimalige Feier der Eucharistie durch denselben Priester am gleichen Tag. Der Ortsordinarius kann B. bzw. Trination gestatten (c. 905 CIC). In bezug auf Nüchternheitsgebot (c. 919 § 2 CIC) und Meßstipendien (c. 951 § 1 CIC) gelten bes. Vorschriften. B. ist an Ostern und Gründonnerstag, Trination an Weihnachten und Allerseelen erlaubt. Wilhelm Rees Bibliography É.Jombarth (DDC 2, 1937, 889–898) C.Holböck, Die B., 1941 K.Lüdicke (MKCIC, 1985, 905) A.Heinz (LThK3 2, 1994, 462).

Liturgisches Recht

(548 words)

Author(s): Rees, W. | Germann, M.
[English Version] I. Katholisch Im Unterschied zu privaten Frömmigkeitsübungen erfolgt der amtliche Gottesdienst im Namen der Kirche, durch dazu beauftragte Personen (Kleriker und Laien) und in einer von der Kirche anerkannten Form (vgl. c.834 § 2 CIC/1983; c.668 § 1 CCEO). In diesem Sinn bedarf Liturgie einer rechtlichen Normierung, die dem Apostolischen Stuhl, den Diözesanbischöfen sowie den Bischofskonferenzen (c.838) obliegt. Hier haben auch Straf- und Disziplinarmaßnahmen ihren Platz. Das CIC …

Anathema

(134 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bedeutet urspr. das Weihegeschenk an eine Gottheit bzw. eine Verfluchung (Segen und Fluch). In vorchristl. Zeit bereits als Ausstoßung aus der Gemeinschaft praktiziert, wurde das A. im Christentum analog zu den atl. Bannflüchen und der Ausschlußpraxis der Gemeinde von Qumran zum Mittel der Gemeindezucht. Im kirchl. Strafrecht bezeichnete A. die Exkommunikation, bes. dann, wenn sie nach dem Pontificale Romanum in feierlicher Form verhängt wurde (c. 2257 § 2 CIC/1917). Der CIC/198…

Kirchenprovinz/Kirchenregion

(139 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] . Im Unterschied zur Kirchenregion (regio ecclesiastica; Art.39 ff. CD) zählt die Kirchenprovinz (provincia ecclesiastica) seit dem 4.Jh. zur Verfassungsstruktur der kath. Kirche. Sie ist der Zusammenschluß benachbarter Teilkirchen zur Förderung der pastoralen Tätigkeit und der Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander in dem geschaffenen Teilkirchenverband (c.431 § 1 CIC/1983). Provinzialkonzil und Metropolit besitzen Leitungsvollmacht (c.432 § 1 CIC/1983). Benachbarte K. k…

Lehrverpflichtung/Lehrfreiheit

(914 words)

Author(s): Link, C. | Rees, W. | Germann, M.
[English Version] I. Staatlich Art.5 Abs.3 GG garantiert neben der Kunstfreiheit die Freiheit von »Wiss., Forschung und Lehre«. Dieser Konnex der Lehrfreiheit (Lf.) mit Wiss. und Forschung zeigt, daß der Gewährleistungsbereich des Grundrechts nur die wiss. Lehre erfaßt, d.h. eine solche, die eigene Forschungsergebnisse (und fremde krit. prüfend) vermittelt. Lf. gilt also (wenn auch nicht ausschließlich) für die Lehre an – staatl. und privaten – Hochschulen, hier indes nicht nur für Hochschullehrer,…

Inkardination

(115 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht die für alle Kleriker verpflichtende Eingliederung in einen geistl. Heimatverband, die mit der Diakonenweihe erfolgt (vgl. cc.265–272 CIC/1983; cc.357–366 CCEO). Durch I. erhält der Kleriker seinen Ordinarius proprius, zugleich auch Rechtsanspruch auf dienstliche Verwendung, Betreuung und wirtschaftliche Versorgung. Bei Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens geht Verbandszugehörigkeit der I. voraus (c.266 § 2 CIC/1983). Dienst in e…
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