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Your search for 'dc_creator:( Stephan AND Haering ) OR dc_contributor:( Stephan AND Haering )' returned 48 results. Modify search

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Ordensgemeinschaft

(402 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensgemeinschaft - Katholisch O. (lat.: communitas religiosa) bez. in der Sprache der kirchl. Gesetzbücher jene Gruppe von Ordensleuten (Ordensangehörige), die eine Ordensniederlassung (Kloster) bewohnt. Als rechtlicher Fachbegriff hat O. nur im Zusammenhang der Bestellung von Beichtvätern für eine lokale Kommunität von Ordensleuten eine bes. Bedeutung (cc. 567 § 1, 608, 630 § 3, 633 § 1; cc. 475, 539 § 2 CCEO)…

Ordensrecht

(1,636 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensrecht - Katholisch 1. Begriff: Unter O. ist die Gesamtheit der kirchl. Rechtsbestimmungen zu verstehen, welche die Existenz, die Strukturen u. die Handlungsweise aller anerkannten Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte, nicht nur der Ordensinstitute im strengen Sinne, betreffen u. verbindlich regeln. Es kann sich um Gesetzes- (Gesetz) od. Gewohnheitsrecht handeln. Auch das Eigenrecht der einzelnen Verbände (Ordensregeln, Konst. [Ordenskonstitutionen], Direktorien, Lebensordnungen u. a.) …

Abbé

(106 words)

Author(s): Stephan Haering
Abbé - Katholisch A. (franz.), hergeleitet vom aramäischen abba, bedeutet Abt, Priester, Kleriker. Die urspr. allg. auf (geistl.) Vaterschaft hindeutende Bez. wurde speziell auf den Vorsteher eines Klosters angewendet, kam im französischsprachigen Bereich aber auch für jeglichen Priester od. Geistl. in Gebrauch. Der Begriff A. besitzt als solcher keine bes. rechtliche Signifikanz. Nur aus der speziellen Verwendung kann ein konkreter Bezug auf ein bestimmtes kirchl. Amt od. eine bes. Stellung gegeben sein. Stephan Haering Bibliography Literatur Van den Broeck, G., La fig…

Ordensverbände

(889 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensverbände - Katholisch 1. Begriff u. rechtliche Grundlagen: Der Ausdruck O. ist zwar kein von kirchl. Gesetzestexten verwendeter, jedoch selbst in der Fachliteratur durchaus gängiger Begriff, um heute zumeist zusammenfassend alle kirchl. anerkannten Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte (Ordensinstitute, Säkularinstitute, Gesellschaften des apostolischen Lebens) zu bez. Er kann sich aber auch nur auf Ordensinstitute u. Gesellschaften des apost. Lebens beziehen. Während der CIC/1917 unter…

Diözesanabgaben

(351 words)

Author(s): Stephan Haering
Diözesanabgaben - Katholisch D. im Allg. sind durch die Diözese zwangsmäßig eingehobene Beitr. natürlicher u. jur. Personen, die kirchl. Zwecken zugeführt werden. D. im engeren Sinn kommen der Diözese selbst zugute. Gem. c. 1263 (vgl. c. 1012 CCEO) besitzt der Diözesanbischof das Recht, nach Anhörung des diözesanen Vermögensverwaltungsrates (Diözesanvermögensverwaltungsrat) u. des Priesterrates den öff. jur. Personen, die seiner Leitung unterstellt sind, eine maßvolle u. deren Einkünften entspr. Steuer (tributum) für die di…

Ordenskleidung

(728 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordenskleidung - Katholisch 1. Begriff: Ordensgemeinschaften kennen seit alters eine gemeinsame O. ihrer Mitglieder, welche die Zugehörigkeit zum Ordensstand im Allg. u. zu einer bestimmten Gemeinschaft im Bes. deutlich macht. Die O. wird gewöhnlich bei der Aufnahme in die Gemeinschaft in einer liturgischen Feier überreicht (Einkleidung). Sie soll gem. der Weisung des Vat II schlicht gehalten sein (PC 17) u. trägt nicht zuletzt dazu bei, die prinzipielle Gleichheit der Mitglieder zum Ausdruck zu br…

Verwaltungsvollmacht

(670 words)

Author(s): Stephan Haering
Verwaltungsvollmacht - Katholisch 1. Begriff: Unter V. ist im KR v. a. die Fähigkeit u. Berechtigung der hoheitlichen kirchl. Verwaltungsorgane zu verstehen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wirksame Verwaltungsakte zu setzen u. rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Dispensgewalt (Dispens) u. der Befugnis zum Erlass von Instruktionen (potestas iurisdictionis exsecutiva). Diese V. ist zu unterscheiden von den anderen Funktionen der Kirchengewalt (Vollmacht), nämlich der Geset…

Degradation

(441 words)

Author(s): Stephan Haering
Degradation - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte: M. D. wurde in der Kirche urspr. die Absetzung eines Klerikers von seinem Amt, verbunden m. dem Verbot der Ausübung der Weihen u. dem Verlust der Einkünfte, bez.; synonym zu degradatio wurde auch der Ausdruck depositio verwendet. Durch die kirchl. Gesetzgebung des hohen MA wurde D. als Fachbegriff zur Bez. der Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand, verbunden m. dem Verlust aller Ämter u. Einkünfte, eingeführt (X 5,20,7; X 5,40,27; VI 5,9,2). …

Ordenshaus

(371 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordenshaus - Katholisch O. ist die wörtliche Übers. des lat. kirchenrechtlichen Fachterminus domus religiosa, wovon v. a. in cc. 608-616 gehandelt wird; im Dt. spricht man hier auch vom Kloster. Die dt. kirchenrechtliche Fachsprache bez. die domus religiosa gewöhnlich als Ordensniederlassung; die Verwendung des Terminus O. ist dagegen eher unüblich. Im kath. Ostkirchenrecht wird eine Niederlassung von Religiosen monasterium, eine Niederlassung von Orden, Kongr. u. ordensähnlichen Gesellschaften des…

Abtprimas

(421 words)

Author(s): Stephan Haering
Abtprimas - Katholisch 1. Begriff: Der A. ist der Leiter einer Konföderation von (monastischen) Kongr., die sich ihrerseits aus rechtlich selbständigen Klöstern zusammensetzen. Das Amt des A. ist in der Konföderation der Benediktiner (gegr. 1893) u. in der Konföderation der Augustiner-Chorherren (gegr. 1959) eingerichtet.…

Abtei

(601 words)

Author(s): Stephan Haering
Abtei - Katholisch 1. Begriff: A. bez. zunächst das Amt des Abtes bzw. der Äbtissin, dann aber v. a. das unter Leitung von Abt od. Äbtissin stehende Kloster. Der Ausdruck wird bei Benediktinern, Zisterziensern, Trappisten, Prämonstratensern u. z. T. auch bei den Augustiner-Chorherren verwendet. 2. Rechtliche Regelung: Der Terminus A. kommt im Recht des CIC nicht in allg. Form, sondern nur im Zusammenhang m. der Gebietsabtei vor (s. unter 3.). Bei einer A. handelt es sich stets um ein rechtlich selbständiges Kloster (monasterium sui iur…

Generaloberer

(860 words)

Author(s): Stephan Haering
Generaloberer - Katholisch 1. Begriff: Ein G. ist der oberste Leiter (Supremus Moderator) eines zentralistisch organisierten Ordensinstitutes (Jesuiten, Franziskaner, Dominikaner, Redemptoristen u. a.), eines Säkularinstitutes od. einer Gesellschaft des apostolischen Lebens. Die vom Eigenrecht der einzelnen Institute festgelegte Amtsbezeichnung des G. kann abw. sein, z. B. Generalmagister im Dominikaner- od. Generalminister im Franziskanerorden. In abgekürzter Sprechweise bez. man den G. häufig ein…

Sozialversicherungspflicht für Ordensangehörige

(923 words)

Author(s): Stephan Haering
Sozialversicherungspflicht für Ordensangehörige - Katholisch Den Kirchen u. anderen Religionsgemeinschaften ist in Deutschland das Recht der Selbstverwaltung (Selbstbestimmungsrecht) garantiert (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV), wovon grds. auch das m. dem Ämterrecht zusammenhängende Versorgungsrecht für ihre Kleriker u. Ordensleute (Religiosen u. Mitglieder anderer geistl. Verbände) betroffen ist. Für kath. Ordensangehörige ist das Recht auf soziale Vorsorge durch die eigene Gemeinschaft ka…

Föderation

(704 words)

Author(s): Stephan Haering
Föderation - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte: Unter F. (lat. foedus = Bund, Bündnis, Verbindung) ist ein Zusammenschluss von zwei od. mehreren Partnern zur Zusammenarbeit u. zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zu verstehen; dabei wird die Eigenständigkeit der Beteiligten grds. nicht beeinträchtigt. Eine F. kann in vielen Bereichen (z. B. staatl.-politische od. wirtschaftliche Zusammenschlüsse) gebildet werden. In der kath. Kirche ist dieses Inst. bes. im Ordenswesen gebräuchlich. Bereits im frühen MA begegnen lose Zusammenschlüsse rechtlich selbständige…

Ius civile

(331 words)

Author(s): Stephan Haering
Ius civile - Katholisch Der Begriff I. bedeutet im römischen Recht das Recht einer Bürgerschaft (civitas) für deren Angehörige (cives), im Unterschied zum ius naturale, welches o. weiteres allg., u. zum ius gentium, welches für alle Völker gilt. Gratian von Bologna definiert das I. als jenes Recht, das jegliches Volk od. Gemeinwesen durch göttliche od. menschliche Ursache als sein eigenes setzt (D 1, 8). Seit dem hohen MA wird m. I. das röm. Recht im Gegensatz zum ius canonicum bez.; zusammen bilden…

Ordensaustritt

(824 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensaustritt - Katholisch 1. Begriff: O. ist die rechtliche Trennung eines Ordensmitglieds (Ordensangehörige) von seiner Gemeinschaft auf die eigene Initiative des Mitglieds hin (cc. 688-693; cc. 492-496, 546-549 CCEO). Andere Formen der Beendigung der Ordensmitgliedschaft sind der Übertritt in eine andere Ordensgemeinschaft u. die Entlassung. Dem O. kann eine Phase der vorläufigen Aussonderung (Exklaustration) vorausgehen. Die rechtlichen Bestimmungen zum Austritt aus Säkularinstituten (cc. 726-…

Abtpräses

(517 words)

Author(s): Stephan Haering
Abtpräses - Katholisch 1. Geschichte u. Begriff: Das Amt des A. hat seine hist. Wurzeln in den hoch-ma. Äbteversammlungen einer Kirchenprovinz, die eines vorsitzenden Abtes bedurften u. eine Vorstufe zu den spät-ma. u. v. a. neuzeitlichen Kongr. monastischer Klöster bildeten. Die monastische Kongr. wurde zur Organisationsform der föderalistisch strukturierten Ordensverbände (Augustiner-Chorherren, Benediktiner, Zisterzienser). Der leitende Abt einer monastischen Kongr. heißt zumeist A., bisweilen a…

Ordensinstitut

(1,552 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensinstitut - Katholisch 1. Begriff: Unter O. wird in der dt. kirchenrechtlichen Fachsprache ein „institutum religiosum“ verstanden (cc. 607-709). Für den Bereich der kath. Ostkirchen kann O., auch wenn dort der Terminus „institutum“ vermieden wird, als Sammelbezeichnung für die Mönchsklöster, die monastischen Konföderationen, die Orden u. die Kongr. verwendet werden (cc. 410-553 CCEO). Nichtfachlich wird O. aber gelegentlich auch als zusammenfassende Bez. für alle Lebensgemeinschaften der evang…

Urteilsvermögen

(725 words)

Author(s): Stephan Haering
Urteilsvermögen - Katholisch 1. Begriff: Unter U. ist allg. die Fähigkeit zu verstehen, die Bedeutung u. den Wert einer Sache od. eines Umstands angemessen einzuschätzen u. ggf. daraus Folgerungen für das eigene Verhalten abzuleiten. Die Kanonistik hat sich m. dem U. v. a. bzgl. der Fähigkeit zum Ehekonsens u. damit zum Abschluss einer gültigen Ehe auseinandergesetzt u. entspr. Kriterien herausgearbeitet. Elemente des U. sind die Fähigkeit zur intellektuellen Erfassung des Gegenstandes u. zur Abwäg…

Erzabt

(344 words)

Author(s): Stephan Haering
Erzabt - Katholisch E. heißt der Obere einer Erzabtei, d. h. eines Mutterklosters eines Klösterverbandes od. einer aus anderen Gründen bes. ausgezeichneten Abtei. Es sind drei Formen zu unterscheiden. 1. Handelt es sich bei der Erzabtei rechtlich um das Hauptkloster einer monastischen Kongr. u. ist im Amt des E. auch die Funktion des supremus moderator der Kongr. enthalten, so gilt für den E. im Wesentlichen dass. wie für den Abtpräses. Allerdings wird für die Bestellung des E. ein Zusammenwirken des Konventes der Erzabtei…
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