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Your search for 'dc_creator:( Vincent AND Jünger ) OR dc_contributor:( Vincent AND Jünger )' returned 27 results. Modify search

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Ehetrennung

(760 words)

Author(s): Vincent Jünger
Ehetrennung - Katholisch Das Eheband ist nach der geltenden Lehre der kath. Kirche unauflöslich. Die Unauflöslichkeit u. die Einpaarigkeit sind gem. cc. 1056 i. V. m. 1134 Wesenseigenschaften der Ehe(Unauflöslichkeit der Ehe u. Eheeinheit). Diese Unauflöslichkeit geht auf biblische Aussagen in Mk 10, 9 et parr. zurück: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (vgl. bspw. auch Mt 5, 27-28; 19, 5-6; Lk 16, 18; 1 Kor 7, 10-11) Die E. ist nicht die Nichtigerklärung (Ehenichtigk…

Messdiener

(1,757 words)

Author(s): Vincent Jünger
Messdiener - Katholisch Der Dienst des M. ist ein liturgisches munus, das in der Eucharistiefeier od. anderen Gottesdiensten i. d. R. von Kindern u. Jugendlichen nach Empfang der Erstkommunion ausgeübt wird. Es gibt nur wenige kodikarische Regelungen zum liturgischen Dienst des M. Zu beachten sind zudem die Normen des liturgischen Rechts. CIC/1917: Der nicht mehr geltende CIC von 1917 befasste sich ausschließlich in can. 813 m. den M. In can. 813 § 1 normierte der Gesetzgeber, dass ein Priester die Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) nicht feie…

Bischofskoadjutor

(758 words)

Author(s): Vincent Jünger
Bischofskoadjutor - Katholisch Das Vat II hat in CD nicht nur die Stellung der Diözesanbischöfe gestärkt, sondern auch die Position u. Rolle der Wbf., zu denen der B. zählt, profiliert. So hält CD 25 fest, dass „Koadjutoren u. Weihbischöfe… mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet werden [sollen], so daß zwar die Einheit der Diözesanleitung u. die Autorität des Diözesanbischofs immer gewahrt bleiben, aber ihre Tätigkeit wirksamer und die den Bischöfen eigene Würde sichergestellt werde.“ Die Wbf.…

Bußordnung

(499 words)

Author(s): Vincent Jünger
Bußordnung - Katholisch Festgelegte Tage u. Zeiten der Buße i. V. m. den entspr. Werken der Buße bestimmt der Gesetzgeber in der B. Im CIC/1917 wurde in Liber III unter dem Titel XIV „De abstinentia et ieunio“ in den cann. 1250-1251 eine B. für die Gesamtkirche definiert. An bestimmten Bußtagen mussten die Gläubigen abstinent sein (can. 1251), also auf den Verzehr von Fleisch u. Fleischbrühe verzichten (can. 1250). Zudem waren die Gläubigen gem. can. 1250 zum Fasten verpflichtet, was eine nur einmalige Sättigung am Tag beinhaltet. Das Vat II definiert in SC 110, dass die…

Eucharistiefeier

(1,569 words)

Author(s): Vincent Jünger
Eucharistiefeier - Katholisch Das Vat II weist der E. in der Ekklesiologie der kath. Kirche eine herausragende Rolle zu. So bez. SC 10 die E. als „Höhepunkt, dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich… [als] Quelle, aus der all ihre Kraft strömt“. Jede E. steht gem. SC 42 unter der Leitung des Bf. als Leiter der Teilkirche, an der das ganze Volk Gottes gem. seiner Aufgabe aktiv teilhat (vgl. SC 14, 26, 28 u. 33; PO 5). LG 26 betont, dass die E. das beständige u. fortwährende Wachstum der Kirche …

Sakramentenempfang

(1,634 words)

Author(s): Vincent Jünger
Sakramentenempfang - Katholisch Das Zweite Vatikanische Konzil verabschiedet sich in der Liturgiekonstitution SC vom dualistischen Schema der Sakramentenspendung, gem. dem der Empfänger als passives Objekt die Sakramente lediglich vom aktiven handelnden Spender entgegennimmt. Vielmehr obliegt es allen Gläubigen aufgrund ihres in der Taufe erlangten gemeinsamen Priestertums (Allgemeines bzw. Gemeinsames Priestertum) selbst aktiv u. tätig (participatio actuosa) an allen liturgischen Feiern teilzunehm…

Frühehe

(419 words)

Author(s): Vincent Jünger
Frühehe - Katholisch Die F. soll im kan. Eherecht verhindert werden. Hierzu hat der Gesetzgeber in c. 1083 (inhaltlich entspr.: c. 800 CCEO) das Ehehindernis des Mindestalters (Heiratsalter) normiert. Gem. c. 1083 § 1, dessen Wortlaut m. can. 1067 § 1 übereinstimmt, ist die Frau m. vollendetem 14. Lj. u. der Mann m. vollendetem 16. Lj. ehemündig. Die BK können gem. c. 1083 § 2 ein höheres Alter für die Eheschließung festlegen. Dieses Ehehindernis soll die reifungsbedingte u. geistig-seelische Ehefä…

Wegzehrung

(1,114 words)

Author(s): Vincent Jünger
Wegzehrung - Katholisch Als W. (lat. Viaticum) wird die Spendung der Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) an einen Gläubigen in Todesgefahr bez. Im Unterschied zur Krankenkommunion ist bei der W. m. dem in Kürze eintretenden Tod des Empfängers zu rechnen. 1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung der W.: Erstmals wird die Eucharistie als W. bereits auf dem Konzil von Nizäa im J. 325 erwähnt (vgl. DenzH 129). Entscheidend ist die Abgrenzung der W. zur Krankensalbung, die vom 12./13. Jh. bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als das eigentli…

Zulassung zur Eucharistie

(1,073 words)

Author(s): Vincent Jünger
Zulassung zur Eucharistie - Katholisch Der CIC/1983 normiert in c. 213 das Grundrecht aller Gläubigen auf die Heilsgüter der Kirche, also insb. auf das „Wort Gottes und d[ie] Sakramente“ (vgl. c. 16 CCEO). Dieses Recht erfährt in Bezug auf die Sakramente in c. 843 § 1 eine Spezifizierung, indem der Gesetzgeber definiert, dass denjenigen die Sakramente nicht verweigert werden dürfen, „die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert sind“. Darauf auf…

Zweifel

(7 words)

Author(s): Vincent Jünger
Zweifel →Gesetzeszweifel, →Tatsachenzweifel Vincent Jünger

Staatsvertrag

(8 words)

Author(s): Vincent Jünger
Staatsvertrag →Konkordat, Kirchenvertrag, →Rundfunkrecht Vincent Jünger

Ehebandverteidiger

(808 words)

Author(s): Vincent Jünger
Ehebandverteidiger - Katholisch 1. Der E. vor dem CIC/1983: Erstmalige Erwähnung findet das Amt das E. in der Konst. Dei Miseratione, die Benedikt XIV. am 03.11.1741 promulgierte. Anlass zur Einf. des E. war insb. die mangelnde Sorgfalt der Richter in den Ehenichtigkeitsprozessen (Ehenichtigkeitsverfahren), die Heck als Tendenz umschreibt, „teils aus mangelnder Rechtskenntnis, teils aus Pflichtvergessenheit allzu leicht“ (Heck, 1937, 21) Ehen für nichtig zu erklären. Benedikt XIV. führte die verpfl…

Kommunionempfang

(1,517 words)

Author(s): Vincent Jünger
Kommunionempfang - Katholisch Der Gesetzgeber formuliert in c. 912 das Recht, dass jeder Getaufte zum K. zugelassen werden muss, sofern kein rechtlicher Hinderungsgrund besteht. Dieses Recht stellt eine Spezifikation des im Katalog der Grundrechte u. Grundpflichten der Gläubigen (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) in c. 213 (vgl. c. 16 CCEO) normierten Grundrechts aller Gläubigen auf den Empfang der Heilsgüter der Kirche – v. a. auf den Empfang der Sakramente u. die Verkündigung des Worte…

Willensgehorsam

(9 words)

Author(s): Vincent Jünger
Willensgehorsam → Verstandes- und Willensgehorsam Vincent Jünger

Kommentator

(512 words)

Author(s): Vincent Jünger
Kommentator - Katholisch Der K. ist gem. c. 230 § 2 ein liturgischer Dienst, welcher von Laien wahrgenommen werden kann u. zu dessen Ausübung es einer „zeitlich begrenzten Beauftragung“ bedarf. Der Dienst des K. wurde im Kontext der Liturgischen Bewegung eingeführt, um den Gläubigen eine participatio actuosa an der Eucharistiefeier zu ermöglichen. Erstmals erwähnt die Instr. De musica sacra et sacra liturgia vom 03.09.1958 den Dienst des K. (ebd., Nr. 96). In der heute nicht mehr in Kraft befindlichen Instr. wird es als Au…

Sakramentenspendung

(1,600 words)

Author(s): Vincent Jünger
Sakramentenspendung - Katholisch Gem. der Liturgiekonstitution SC des Zweiten Vatikanischen Konzils ist Jesus Chr. in jeder Feier der Liturgie gegenwärtig, insb. in den Feiern der Sakramente, u. der eigentliche Vorsteher jeder liturgischen Handlung (vgl. SC 7). Somit ist Chr. als der primäre Spender der Sakramente zu bez. Die kodikarischen Regelungen zur S. beziehen sich darauf aufbauend „auf die konkret sichtbare Ebene der Kirche“ (vgl. Krämer, 485). Das geltende Recht regelt die Frage der Spendung bzw. der Spender der Sakramente nicht in allg. Form, sondern…

Gottesverehrung

(1,164 words)

Author(s): Vincent Jünger
Gottesverehrung - Katholisch Der Begriff der G. bez. öff. u. private bzw. amtl. u. nicht-amtl. liturgische Handlungen der Kirche. Sprachlich wird G. im CIC/1917 u. CIC/1983 zumeist m. liturgia bzw. cultus umschrieben, wobei beachtet werden muss, dass insb. cultus im CIC/1983 eine große Bedeutungsvielfalt zukommt. Im CIC/1917 unterscheidet der Gesetzgeber in can. 1256 zwischen öff. u. privatem Kult. Die öff. G. ist hier definiert als amtl. Gottesdienst, der durch rechtmäßige u. von der Kirche eingerichtete Personen, worunter nicht ausschlie…

Bußzeit

(358 words)

Author(s): Vincent Jünger
Bußzeit - Katholisch Neben regelmäßigen Bußtagen, die von der Bußordnung definiert werden, sieht das kirchl. Recht seit alters her auch länger andauernde B. vor. Bereits in der KO Didache am Ende des 1. Jh. ist ein zweitägiges Bußfasten zur Vorbereitung auf die Taufe bezeugt (Kap. 7, 4). Ab dem Ende des 3. Jh. ist die vierzigtägige B. für die Vorbereitung auf das Osterfest, die sog. Quadragesima, bezeugt. Sie beginnt am Aschermittwoch u. endet m. der Messe am Gründonnerstag, an die sich das Osterfa…

Verstoß gegen das sechste Gebot

(16 words)

Author(s): Vincent Jünger
Verstoß gegen das sechste Gebot → Sexueller Missbrauch Vincent Jünger

Eucharistieausteilung

(1,696 words)

Author(s): Vincent Jünger
Eucharistieausteilung - Katholisch 1. Empfang der Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie): Der CIC/1983 kennt in c. 213 (vgl. c. 16 CCEO) das Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) auf die Heilsgüter der Kirche. Dieses Recht wird im Abschnitt über die Sakramente, insb. über die Eucharistie, spezifiziert. C. 843 § 1 definiert, dass denen die Sakramente nicht verweigert werden dürfen, „die gelegen darum bitten, in rechter Weise disponiert und rechtlich an ihrem Empfang nicht gehindert …
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