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Versöhnung

(5,862 words)

Author(s): Hock, Klaus | Seybold, Klaus | Oegema, Gerbern S. | Porter, Stanley E. | Webster, John | Et al.
[English Version] I. ReligionsgeschichtlichIm Vergleich zur Sühne (: I.) ist V. spezifischer bestimmt und zielt in der Regel auf die Wiederherstellung einer durch Schuld oder Sünde zerrütteten personalen Beziehung. Bei V. handelt es sich um eine Kategorie aus der jüd.-christl. Tradition, die nicht ohne weiteres auf andere Kontexte übertragbar ist. Im Vergleich zu christl.-abendländischen Ausprägungen zeigt das Verständnis von V. bereits im Judentum erhebliche Besonderheiten. Zwar erscheint auch hier V. als Komplementärbegriff zu Schuld, differenziert sich in seinen rituellen, juristischen, rel. und ethischen Dimensionen jedoch vielfach aus und bringt vor dem Hintergrund des Bundesgedankens (Bund: II., IV.) und unter dem doppelten Aspekt individueller und kollektiver V. ganz spezifische Traditionen zur Entfaltung: Während etwa die Kabbala der kosmologischen Wirkung einer detailliert befolgten Frömmigkeitspraxis für die V. bes. Gewicht zumaß, hat das Reformjudentum in anti-ritualistischer Wendung ein optimistisches, auf die moralische Verantwortung des Individuums konzentriertes Verständnis von V. in den Vordergrund gestellt. Im Islam wiederum ist der Gedanke der V. aufs engste mit dem Glauben an Gott und dem Gehorsam gegenüber Gottes Willen verknüpft: Auf der Grundlage des »Urpaktes« zw. Gott und Adam (Sure 7,172) und der Bestimmung des Islams als schöpfungsgemäßer, in der Natur (fitra) des Menschen verankerter Rel. (Sure 30,30) ist keine Zerrüttung des Verhältnisses zu Gott möglich, die nicht durch Glaube und Nachfolge, Reue und Umkehr wieder gutgemacht werden könnte. Lediglich der Unglaube (kufr) in allen seinen Spielarten, namentlich in Gestalt der »Beigesellung« (širk), also der Anerkennung anderer Götter neben Gott, gilt als unverzeihlich (Sure 63,6) – doch aufgrund Gottes absoluter Souveränität ist selbst in diesem Falle eine von ihm bewirkte V. nicht völlig ausgeschlossen. Allerdings tritt im Islam der Gedanke einer V. zw. Gott und Mensch gegenüber dem Sühneaspekt in den Hintergrund. In vielen Rel. kann nur in erweitertem und übertragenem Sinne von V. die Rede sein: Im Buddhismus etwa fände V. eine gewisse Entsprechung in einem dem Dharma gemäßen Verhalten, das die Aufhebung aller Entfremdungen im nirvāṇa zum Ziel hat; im Hinduismus in der auf dem Weg der Meditation oder der Askese erkannten Einheit von individuellem ātman und absolutem Brahman; oder in den ostasiatischen Rel. in der mit der Lebensführung verwirklichten (Wieder-)Herstellung eines Idealzustandes von Harmonie und Reinheit, bei dem alle Gegensätze in Übereinstimmung mit dem Weg (Dao) des Himmels und der Erde oder mit dem Weg der Götter (Shintoismus) miteinander »versöhnt« sind. In ethnischen Rel. bezieht sich V. bei gleichzeitiger Differenzierung und Konkretisierung vornehmlich auf die Beseitigung von Störungen der Gemeinschaft zw. Mensch und Mitmensch, Ahnen, Gott, Göttern…