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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried" )' returned 359 results. Modify search

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Verleumdung

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. wurde als schwere Persönlichkeitsverletzung sowohl im griech. (att.) Recht als auch im röm. Recht verfolgt. In Athen dürfte die V. unter den Tatbestand der kakēgoría (vgl. auch loidoría ) gefallen sein und zu einer Geldbuße auf private Klage hin geführt haben. Im röm. Recht war die V. ebenfalls ein Privatdelikt als eine Ausprägung der iniuria (Rechtsverletzung). Mit der V. verwandt war möglicherweise das carmen famosum (“Spottgedicht”) der 12 Tafeln ( tabulae duodecim ). Eine qualifizierte Art der V. war die röm. calumnia (falsche Ansc…

Supplicium

(229 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Strafe”, = St.) wird im röm. Recht ähnlich wie poena verwendet, jedoch beschränkt auf die “öffentliche” St. (Strafrecht) und spezieller die Todesstrafe. Darüber, wie s. (urspr. wohl: Bitte um Vergebung) die Bed. einer St. erh. hat, sind nur Spekulationen möglich. Die Zwölf Tafeln (5. Jh. v. Chr.) kennen zwar die Todes-St. in einigen Fällen, jedoch überwiegend als private St.; sie wird in den Berichten über das Gesetz nicht als s. bezeichnet. Mehrfach ist in den Quellen von einem s. more maiorum (“St. nach der Vätersitte”) die Rede (Nachweise [1. 204-207…

Tergiversatio

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. etwa “das den Rücken Wenden”). Im röm. Recht die Abwendung des privaten Anklägers im Strafverfahren ( accusatio , delatio nominis ) von der durch ihn eingeleiteten Verfolgung des Angeklagten. Die t. führte seit dem SC Turpillianum (61 n. Chr.) zu einem Strafverfahren gegen den Ankläger selbst. Bei ungerechtfertigtem Rücktritt wurde die t. mit einer Geldbuße bestraft (Dig. 47,15,3,3). Darüber hinaus erlitt der private Ankläger den Verlust der Amtsfähigkeit und bürgerlichen Ehre ( infamia , Dig. 48,16,2). Der vom (zurückgetret…

Urteil

(88 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das U. aufgrund gerichtlicher Verfahren wurde in der griech. und röm. Ant. ganz durch die vorangehende Klage oder Anklage bestimmt, z. B. in Athen von díkē [2] (Zivilklage) und graphḗ [1] (Strafklage). Zur Findung des U. war dann nichts zu begründen; nur die Stimmen im Entscheidungsgremium waren auszuzählen. Der “Urteiler” ( iudex ) im röm. Recht hatte im wesentlichen nur Beweise zu erheben. Die rechtliche Würdigung war vorweggenommen mit der Zulassung der Klage ( actio [2]), v. a. durch den Praetor. Prozeßrecht; Strafe, Strafrecht Schiemann, Gottfried

Vermächtnis

(72 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der t.t. V. des mod. Rechts ist geprägt durch das röm. legatum , dessen wörtliche Übers. “V.” ist. Das röm. Recht unterschied bei der testamentarischen Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod zw. der Einsetzung zum vollgültigen Rechtsnachfolger als Erbe ( heres, s. dazu Erbrecht III.) - bzw. mehrere Erben - und Zuwendung einzelner Gegenstände als V. Andere ant. Rechte enthalten keine vergleichbare Konstruktion. Fideicommissum; Testament [2] IV. Schiemann, Gottfried

Soldatenlehen

(240 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] ist der vielleicht besser als “Soldatengüter” zu bezeichnende Landbesitz, an den sich mil. Pflichten knüpften: sei es der Waffendienst des Inhabers, seien es die Stellung und Ausrüstung von Soldaten (gleichsam als Stellvertreter des Inhabers). S. in diesem Sinne kamen insbes. im Alten Orient vor. Sie sind relativ gut überl. für das Perserreich der Achaimenidai [2] (6.-4. Jh. v. Chr.) und für das Hethitische Reich (Ḫattusa II.); auch äg. Militärkolonien bestanden wohl aus aktiven …

Thesaurus

(215 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Recht der t.t. für den Schatz, den jemand findet (Inst. Iust. 2,1,39). Der spätklass. Jurist Iulius [IV 16] Paulus (Anf. 3. Jh. n. Chr.) verwendet dafür thensaurus, den er definiert als ‘ein lange zurückliegendes Weglegen von Geld, an das keine Erinnerung mehr vorhanden ist, so daß es keinen Eigentümer mehr hat’ ( vetus quaedam depositio pecuniae, cuius non existat memoria, ut iam dominium non habeat, Dig. 41,1,31,1). Als th. wurde aber nicht nur Geld, sondern jeder Wertgegenstand angesehen. Warum man dafür ein griech. Lehnwort gebrauch…

Verbannung

(55 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. ersetzte in der griech.-röm. Antike weitgehend die Todesstrafe für die Angehörigen der Oberschicht, kam aber wie im attischen ostrakismós auch als selbständige Strafe vor. Zu den Einzelheiten für Griechenland, insbesondere Athen, s. phygḗ , aeiphygía , apeniautismós , für Rom s. exilium , deportatio , relegatio . Schiemann, Gottfried

Vormundschaft

(59 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. spielte sowohl im attischen Recht (vgl. epítropos [2]) als auch im röm. Recht (vgl. tutela [1]) eine wichtige Rolle. Sie bestand nicht nur gegenüber Kindern und Heranwachsenden, soweit sie nicht unter patria postestas (“väterlicher Gewalt”) waren, sondern in weitem Umfang auch als Geschlechts-V. gegenüber Frauen ( kýrios II., tutela [1] III.). Schiemann, Gottfried

Taxatio

(152 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (die “Schätzung”) ist im röm. Formularprozeß ( formula ) die Höchstgrenze, bis zu der der iudex (“Richter”) nach der Anweisung des Praetors zur Verurteilung ( condemnatio ) die Urteilssumme festsetzen durfte. Die t. kommt typischerweise vor: (1) bei der Haftung des Herrn mit dem Eigengut ( peculium ) des Sklaven oder Haussohnes aus der actio de peculio oder aus der actio de in rem verso wegen Vermögensvermehrungen durch das Handeln solcher Gewaltunterworfener ( patria potestas ), (2) bei der Einrede des Schuldners wegen einer Notlage ( beneficium competentiae) und …

Vincula

(274 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Fesseln”). Schon nach den XII Tafeln (tab. 3,3; tabulae duodecim ) konnte der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung den Schuldner in v. legen. Damit wurde eine Schuldhaft begründet. Sie zielte zunächst auf die Erzwingung der Schuldzahlung durch den Schuldner selbst oder einen Dritten, war aber auch Durchgangsstadium dazu, über den Schuldner persönlich nach Ablauf einer Frist zu verfügen, ihn z. B. in die Sklaverei zu verkaufen oder ihn in Schuldknechtschaft die Summe, zu der er verurte…

Sponsalia

(73 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das Verlöbnis im röm. Recht. Es hat seine Bezeichnung offenbar daher, daß in früherer Zeit die Ehe wechselseitig durch förmliche stipulatio (oder sinngleich sponsio ) der Väter beider Brautleute versprochen wurde. In der späten Republik und im Prinzipat waren die s. frei widerruflich, und es konnte nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Auch indirekte Bindungen (z. B. Vertragsstrafen, Dig. 45,1,134 pr.) waren nichtig. Schiemann, Gottfried Bibliography Honsell/Mayer-Maly/Selb, 392 f.  Treggiari, 145-160.

Signum

(264 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
(wörtl. “Zeichen”, Pl. signa). [English version] [1] (Name) s. Supernomen (Name) s. Supernomen Schiemann, Gottfried [English version] [2] (Militärwesen) s. Feldzeichen; Signale (Militärwesen) s. Feldzeichen; Signale Schiemann, Gottfried [English version] [3] Brandzeichen für Sklaven Brandzeichen, mit dem bei den Römern Sklaven kenntlich gemacht wurden (Sklaverei). Dies kam zur Verhinderung der Flucht und bei Diebstahlsgefahr vor sowie generell bei Straftätern, die zur Arbeit im Bergwerk ( in metallum) verurteilt worden und dadurch zu Sklaven geworden waren. We…

Völkerrecht

(1,338 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] I. Überblick Als ein eigenes Rechtsgebiet ist das V. in der frühen Neuzeit (v. a. durch Hugo Grotius, 1583-1645) etabliert worden. Dafür hat sich der aus dem röm. Recht stammende Begriff des ius (A.2.) gentium durchgesetzt, der in der Ant. nicht V. bezeichnete, sondern diejenigen Vorstellungen vom Recht überhaupt, die - wie man annahm - allen Völkern gemeinsam waren. Dazu gehörten auch Grundsätze, die dem V. im engeren Sinn zuzuordnen sind, wie die Unverletzlichkeit diplomatischer Vertreter (Dig. 50,7,18). Einen…

Tabulae nuptiales

(185 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Ehetafeln”). In Urkunden niedergelegte Eheverträge des röm. Rechts seit der Kaiserzeit (vgl. Tac. ann. 6,45,5 zu Messalina [2] und Silius 48 n. Chr.). Die Ehe selbst war nach röm. Recht kein (förmlicher) Vertrag, sondern Geschlechtsgemeinschaft mit dem Willen zum ehelichen Leben ( affectio maritalis). Gegenstand der t.n. waren hingegen die mit der Ehe verbundenen Vermögensfragen, v. a. das Versprechen der Mitgift ( dos ) an den Mann zur Versorgung der Frau, in der Spätant. wohl auch das Versprechen von Schenkungen des Mannes vor oder wegen der Ehe ( donati…

Sectio bonorum

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Vermögensverkauf”) ist das Modell für die röm. Vermögensvollstreckung ( missio in possessionem ) gegen Schuldner im röm. Recht. Blieb jemand, insbes. ein Steuerpächter ( publicani ), dem röm. Staat etwas schuldig, wurde sein ganzes Vermögen veräußert. Der Erwerber mußte die Schuld übernehmen. Der Verkaufspreis ging an den Staatsschatz ( aerarium ). Die s. b. fand auch bei den Bürgen ( praedes) statt, die der Staatsschuldner vielfach beizubringen hatte. Schulden Schiemann, Gottfried Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht 21996, 389 f…

Zivilrecht

(973 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English Version] . I. Z. oder Bürgerliches Recht (sinngleich oft auch: Privatrecht) bez. denjenigen Teil des geltenden Rechts, der die Beziehungen der Bürger (und der privaten Unternehmen) untereinander regelt, nämlich die Verträge zw. ihnen, die einseitigen Akte mit Wirkung für andere (wie Testamente oder Kündigungen) und die unmittelbar gesetzlich begründeten Ansprüche, z.B. auf Unterhalt, auf die Beseitigung von Störungen der Individualsphäre oder die Wiedergutmachung von Schäden. Der Begriff Z…

Intestabilis

(124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[German version] In Roman law, legally incapable of being a witness ( testis). The Inst. Iust. (2,10,6) lists as intestabiles: women, minors, slaves, the dumb, the deaf, the mentally ill, legally incapacitated wastrels and those who had been declared improbus (dishonourable) and intestabilis by a special law. Legal arrangements of this kind result, for example, (according to Ulp. Dig. 47,10,5,9) from the lex Cornelia de iniuriis against authors or distributors of articles with offensive content or (according to Cassius Dig. 1,9,2) from the lex Iulia de repetundis against those re…

Confusio

(232 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[German version] In the confusio (the ‘merging’) the same person is both debtor and creditor or owner and holder of a limited material right, e.g. a usufruct. In Roman law confusio led to the extinction of the claim or the right. The late classic jurists (3rd cent. AD) occasionally use the term consolidatio for confusio without creating material distinctions. The effect of the confusio could not be prevented by the will of the parties. However, the Roman jurists occasionally assume a duty to refound the claim or right. The opinion of the Proculians ( Law schools) that the   noxalis actio

Mater familias

(157 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[German version] While the word pater familias indicates a clearly defined legal status, the designation of the Roman mother of a family is a social rather than a legal one. Originally, MF was the honorary title for a married woman living in the → manus (marital control) of her husband, with whom she had children. Her social position was, in contrast with (and in compensation for) her legal status ( Manus), a high one. She had precedence over all other members of the household apart from her husband. By the time the manus marriage had fallen into disuse, the term MF - literally the mot…
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