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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 305 results. Modify search
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Crux
(332 words)
[English version] Herkunft und Verbreitung der Kreuzigung in den ant. Rechten sind wenig bekannt. Für das klass. Griechenland ist sie wohl nicht nachweisbar [1]. Herodot (1,128; 4,43; 202) berichtet über sie als Vollstreckungsart bei den Barbaren, Polybios (1,24,6) bei den Puniern. Wenig wahrscheinlich ist die Rezeption gerade des pun. Beispiels durch die Römer [2] (anders aber noch [3; 4]).
C. als Todesstrafe kommt bei den Römern allerdings etwa seit 200 v.Chr. vor (vgl. Plaut. Mil. 359). Vermutlich haben damals die
tresviri capitales zur Abschreckung der…
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Der Neue Pauly
Manus
(598 words)
[English version]
M. wird im röm. Recht im Sinne der “beherrschenden und schützenden Hand” als Ausdruck für ein familienrechtliches Herrschaftsverhältnis verwendet. Urspr. dürfte
m. die Hausgewalt des Familienoberhaupts (
pater familias ) sowohl über seine Kinder (
patria potestas ) als auch über seine Ehefrau bezeichnet haben. Schon im Zwölftafelgesetz (5. Jh.v.Chr.) wird aber die väterliche Gewalt gesondert behandelt. So verengt sich die Bedeutung von
m. auf die Machtstellung des Mannes gegenüber der Ehefrau. Am besten unterrichtet werden wir über die
m. durch die ‘Instit…
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Der Neue Pauly
Institutiones
(371 words)
[English version] Aus dem Begriff
institutio (Unterricht) haben wohl als erste die röm. Juristen
I. im 2. Jh. als Werktitel für einführende Lehrbücher abgeleitet. Die Bed. dieser röm. Lit.-Gattung für die europ. Rechtsgesch. geht weit über diejenige hinaus, die man im allg. von ant. didaktischen Einführungswerken erwarten kann: Als die Arbeiten zur Kodifikation des röm. Juristenrechts in der Gestalt der
Digesta so weit fortgeschritten waren, daß deren Gelingen sicher erscheinen mochte, beauftragte Kaiser Iustinian im J. 533 n.Chr. seinen Gesetzgebungsmi…
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Der Neue Pauly
Concussio
(160 words)
[English version] Als
c. (Erpressung) werden in den Dig. (Titel 47,13) Fälle einer erzwungenen Vorteilsgewährung an einen Amtsträger zusammengestellt. Möglicherweise handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Repetundenverfahrens (
repetundarum crimen ). Das strafbare Verhalten im Amt durch
c. wurde aber nicht in einem
iudicium publicum verfolgt, sondern durch
extraordinaria
cognitio . Es dürfte daher auch erst im Laufe des Prinzipats (2. Jh.n.Chr.) als eigenes Delikt erfaßt worden sein. Als Mittel der
c. erwähnen die Quellen die Vorspiegelung einer (höheren) Amt…
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Der Neue Pauly
Inscriptio
(117 words)
[English version] Der t. t. für die Quellenangaben am Anf. der Frg. der Digesten (
Digesta ) und der Konstitutionen des
Cod. Iustinianus (Codex II C). Bei den
Digesta wird der Autor aus klass. Zeit (z.B. Ulpian), sein Werk (z.B.
ad edictum = Ediktskomm.) und das “Buch” daraus (z.B.
libro quinto für 5. B.) angegeben, beim Cod. Iustinianus - wie schon im Cod. Theodosianus - der Kaiser, der die Konstitution erlassen hat, und der Adressat. Die
i. der
Digesta waren die wichtigste Hilfe zur Rekonstruktion der klass. Juristenschriften aus dem 1. Jh. v.Chr. bis zur Mitte des 3. J…
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Der Neue Pauly