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Syrisch-römisches Rechtsbuch

(282 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das ‘S.-r. R. ist eine spätant. Rechts-Slg., die in mehreren syrischen, arabischen und armenischen Versionen verschiedenen Umfanges überl. ist. Sie war im Gebiet der oriental. Kirchen verbreitet, enthielt aber weltliches röm. Recht. Das Interesse am “Reichsrecht” in den östl. Prov. des röm. Reiches zeigt sich überlieferungsgesch. zunächst an den Sententiae Syriacae, einer Paraphrase kaiserlicher Gesetze, v. a. aus der Zeit des Diocletianus mit dem Schwerpunkt in den J. 293/4 n. Chr. Die Übers. ins Syrische erfolgte nicht unmitt…

Kreuzigung

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die K., lat crux oder damnatio in crucem (“Verurteilung zur K.”), griech. in hell. Zeit ἀνασταύρωσις/ anastaúrōsis (das bei Hdt. 3,125 und wohl auch noch bei Xenophon [10] von Ephesos 4,2 aber eher “Pfählen” bedeutet), war nur eine von mehreren Arten der Vollstreckung einer Todesstrafe (II.) im röm. Reich. Sie kommt dort verm. aus der Gefahrenabwehr gegenüber Sklaven im Rahmen der coercitio (“Zwangsgewalt”) durch die tresviri [1] capitales. Die K. hatte vielleicht orientalische und punische Vorbilder und war zur Zeit der K. Jesu eine typische Ma…

Suppositio Partus

(18 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Recht die strafbare Handlung der Kindesunterschiebung, partus suppositus . Schiemann, Gottfried

Spado

(135 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der lat. Ausdruck für den Eunuchen, aber auch für den unabhängig von einer Kastration ( castratio ) nicht Zeugungsfähigen (Ulp. Dig. 50,16,128). Für den s. galten im röm. Recht familien- und erbrechtliche Besonderheiten: Während aus dem 2. Jh. n. Chr. die Regelung überliefert ist, daß der s. generell zur Adoption fähig ist (Gai. inst. 1,103), wird unter Iustinianus (6. Jh n. Chr.) differenziert: Die ältere Regel gilt nur noch für den s. aus natürlichen Gründen, nicht für Kastrierte (Inst. Iust. 1,11,9). Dies entspricht einer generellen Tendenz g…

Tabulae duodecim

(940 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
(‘Zwölf Tafeln oder vollständiger lex duodecim tabularum, ‘Gesetz der Zwölf Tafeln), die wichtigste Gesetzgebung der röm. Republik. Sie haben ihren Namen davon, daß man sie angeblich auf 12 eichene ( roboreas, wie es richtiger statt eboreas, “elfenbeinern”, bei Pomp. Dig. 1,2,2,4 heißen müßte) Tafeln aufschrieb. Inschr. sind sie aber nicht überl.; Text und Inhalt müssen aus der ant. Lit. rekonstruiert werden. Aus der Schilderung des Gesetzgebungsvorganges bei ant. Schriftstellern (v. a. Liv. 3,32 ff.) läßt sich ihre Entstehung um 450 v. Chr. vermuten. [English version] I. Anl…

Scriptura

(111 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “das Aufgeschriebene”), bezeichnet im juristischen Bereich alle röm. Urkunden, und (mit der Zunahme der Schriftlichkeit) seit dem Prinzipat, v. a. aber in der Spätant., u. a. das Testament, den Schuldschein ( cheirógraphon ), überhaupt den Vertrag, aber auch eine Rechtsansicht oder eine rechtliche Entscheidung, soweit diese schriftlich niedergelegt waren. In einem engeren Sinne - wohl daher, daß die röm. Steuerpächter ( publicani ) das Geschäft zur Überlassung von öffentlichem Weideland an private (Unter-) pächter aufschrieben - war s. das Entgel…

Gesetzgebung

(232 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] ist in der Ant. sowohl Gegenstand praktischer Politik (Rechtskodifikation) als auch theoretischer (politikwiss. und rechtsphilos.) Reflexion. Letztere wurde von den Griechen erstmals (als nomothesía) thematisiert und sogleich auf einen Höhepunkt der Geistesgeschichte geführt, v. a. in Platons [1] Spätwerk über die Gesetze ( Nómoi). Platons Auffassung von G. dürfte, vermittelt wohl auch durch Cicero mit seiner Theorie der G. ( De legibus), nachhaltigen Einfluß auf die G. der röm. Kaiserzeit und hierdurch auf die europäische Rechtswissensch…

Translatio

(146 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] [1] s. Status [1] A. s. Status [1] A. Schiemann, Gottfried [English version] [2] juristischer Ausdruck T. iuris (“Übertragung des Rechts”) kommt in der berühmten Sentenz zum Ausdruck: ‘Niemand kann mehr Recht auf einen anderen übertragen, als er selbst hat’ ( nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet, Ulp. Dig. 50,17,54). Dieser “Merksatz” vom Anf. des 3. Jh. n. Chr. spiegelt die Vorstellung des klass. röm. Rechts wider, daß subjektive Rechte nicht - wie in der früheren Gedankenwelt - in der Person jedes Inhabers neu e…

Synallagma

(254 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (συνάλλαγμα, wörtl.: “der gegenseitige Austausch”). Griech. Ausdruck für den (Geschäfts-) Verkehr, zuweilen auch für jede rechtliche Verpflichtung, unabhängig von ihrer Begründung durch Delikt oder Vertrag; eine präzise juristische Bed. hat er nicht. Dennoch nehmen die röm. Juristen M. Antistius [II 3] Labeo (um Christi Geburt) und Titius Aristo (E. 1. Jh. n. Chr.) das griech. Wort s. im Lat. auf, um damit eine Vereinbarung zu bezeichnen, die für beide Partner Verpflichtungen begründet. Dies können insbes. auch sog. Innominatverträ…

Scheidung

(409 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die Auflösung der Ehe durch Sch. scheint in der Ant. von Mesopotamien bis Rom überall möglich gewesen zu sein, freilich nicht immer für Männer und Frauen in gleicher Weise. So war zwar in Äg. im 1. Jt. v. Chr. Frauen ebenso wie Männern die Erklärung der Sch. möglich; im altjüd. Recht wie wohl auch in Mesopotamien war hingegen nur die Verstoßung durch den Mann bekannt. Das jüd. Recht knüpfte die Auflösung der Ehe jedenfalls in späterer, talmudischer Zeit (Halakha) zudem an Sch.-Gr…

Strafprozeß

(300 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Von einem S. im technischen Sinne kann in histor. Perspektive nur gesprochen werden, wenn sich ein Bereich der Strafverfolgung im öffentlichen (staatlichen) Interesse (Strafe, Strafrecht) von der Rechtsverfolgung im privaten Interesse (einschließlich etwaiger Privatstrafen, lat. poena ) unterscheiden läßt. Die Tatsache, daß z. B. die private Rache durch den Zwang zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens kanalisiert wird, begründet noch keinen S.: Zur Wahrung des öffentlichen Friedens und d…

Vindicius

(154 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (auch Vindex: Pomp. Dig. 1,2,2,24). Eine Legendengestalt der röm. Geschichtsschreibung, z. B. Liv. 2,4,5-10. V. soll als Sklave eine Verschwörung der Tarquinii (vgl. Tarquinius [7; 12]) zur Wiederherstellung der Königsherrschaft im J. 509 v. Chr. entdeckt haben. Zur Belohnung soll er freigelassen und in den röm. Bürgerstand aufgenommen worden sein. Möglicherweise diente diese Legende zur “histor.” Erklärung dafür, daß die Freilassung nach röm. Recht zum Erwerb des Bürgerrechts füh…

Verbera

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Schläge”), z. B. mit dem Stock ( ferula) oder Peitschen ( flagella), waren in Rom ein Mittel der Züchtigung ( castigatio). Sie kamen vor als eigenständige (Polizei-)Strafe v. a. gegenüber Sklaven und Angehörigen der Unterschicht ( humiliores, s. honestiores ) im Rahmen der Polizeigewalt der Magistrate ( coercitio ), insbes. der tresviri capitales in republikanischer Zeit, dann des Kaisers und seiner Beauftragten sowie der Provinzgouverneure. V. waren ferner - wie von der Geißelung Jesu bekannt - im röm. Strafrecht eine “Nebenstrafe”,…

Suizid

(449 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der S., von neulat. suicidium (“Selbsttötung”) als Parallelbildung zu homicidium , war in der griech. und röm. Ant. Gegenstand lebhafter intellektueller Auseinandersetzung: In schematischer Gegenüberstellung kann man sagen, daß die Anhänger und Nachfolger Platons, zumal Aristoteles [6] und der Neuplatonismus den S. verurteilten, während schon einige Sophisten (Sophistik) und erst recht der Kynismus den S. als Ausdruck der individuellen Freiheit hinnahmen, ja sogar ausdrü…

Vindicta

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Gerichtsverfahren der legis actio sacramento in rem (“gesetzlichen Klage auf die Sache”) der Stab, der symbolisch an den Sklaven oder die Sache angelegt wurde, um den Anspruch des Klägers und den Gegenanspruch des Beklagten auf die Sache sinnfällig auszudrücken. Die Etym. von v. ist umstritten (dazu neuestens [1. 47 f.12]). Am wahrscheinlichsten erscheint der Zusammenhang mit vim dicere (“behaupten, die - rechtmäßige - Gewalt über die Sache zu haben”). Rei vindicatio Schiemann, Gottfried Bibliography 1 A. Bürge, Röm. Privatrecht, 1999.

Zitiergesetz

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das in der mod. Lit. sogenannte Z. ist eine Anordnung des röm. Kaisers darüber, welche Juristen früherer Jh. bei der Rechtsfindung herangezogen und zitiert werden durften. Mit der Krise des röm. Reiches in der Mitte des 3. Jh. n. Chr. verlor auch die röm. Rechtswissenschaft ( iuris prudentia ) die polit., sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für eine produktive Fortsetzung. Die Rechts-Lit. seit dem 1. Jh. v. Chr., dem Beginn ihrer “klass.” Periode, wurde damit aus einem Fundus für den ideellen Diskurs…

Gericht

(374 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Seit Beginn ant. Staatlichkeit gab es die Institution des G. Ob und wo eine Phase der Schiedsgerichtsbarkeit voranging, läßt sich nicht mehr erschließen. In den Urkunden des Alten Orients sind G. vielfach belegt [1; 2; 3]. Der jeweilige Stadtfürst oder König dürfte auch Gerichtsherr gewesen sein; daneben gab es aber in Mesopotamien auch lokale Gerichtsbarkeit (d. h. innerhalb bestimmter Gruppen) [2]. Die Schreiber waren aufgrund ihrer Ausbildung für die Tätigkeit als Richter geei…

Vidua

(17 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Lat. Ausdruck und t.t. des röm. Rechts für die Witwe (II.). Schiemann, Gottfried

Verleumdung

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. wurde als schwere Persönlichkeitsverletzung sowohl im griech. (att.) Recht als auch im röm. Recht verfolgt. In Athen dürfte die V. unter den Tatbestand der kakēgoría (vgl. auch loidoría ) gefallen sein und zu einer Geldbuße auf private Klage hin geführt haben. Im röm. Recht war die V. ebenfalls ein Privatdelikt als eine Ausprägung der iniuria (Rechtsverletzung). Mit der V. verwandt war möglicherweise das carmen famosum (“Spottgedicht”) der 12 Tafeln ( tabulae duodecim ). Eine qualifizierte Art der V. war die röm. calumnia (falsche Ansc…

Supplicium

(229 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Strafe”, = St.) wird im röm. Recht ähnlich wie poena verwendet, jedoch beschränkt auf die “öffentliche” St. (Strafrecht) und spezieller die Todesstrafe. Darüber, wie s. (urspr. wohl: Bitte um Vergebung) die Bed. einer St. erh. hat, sind nur Spekulationen möglich. Die Zwölf Tafeln (5. Jh. v. Chr.) kennen zwar die Todes-St. in einigen Fällen, jedoch überwiegend als private St.; sie wird in den Berichten über das Gesetz nicht als s. bezeichnet. Mehrfach ist in den Quellen von einem s. more maiorum (“St. nach der Vätersitte”) die Rede (Nachweise [1. 204-207…

Tergiversatio

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. etwa “das den Rücken Wenden”). Im röm. Recht die Abwendung des privaten Anklägers im Strafverfahren ( accusatio , delatio nominis ) von der durch ihn eingeleiteten Verfolgung des Angeklagten. Die t. führte seit dem SC Turpillianum (61 n. Chr.) zu einem Strafverfahren gegen den Ankläger selbst. Bei ungerechtfertigtem Rücktritt wurde die t. mit einer Geldbuße bestraft (Dig. 47,15,3,3). Darüber hinaus erlitt der private Ankläger den Verlust der Amtsfähigkeit und bürgerlichen Ehre ( infamia , Dig. 48,16,2). Der vom (zurückgetret…

Urteil

(88 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das U. aufgrund gerichtlicher Verfahren wurde in der griech. und röm. Ant. ganz durch die vorangehende Klage oder Anklage bestimmt, z. B. in Athen von díkē [2] (Zivilklage) und graphḗ [1] (Strafklage). Zur Findung des U. war dann nichts zu begründen; nur die Stimmen im Entscheidungsgremium waren auszuzählen. Der “Urteiler” ( iudex ) im röm. Recht hatte im wesentlichen nur Beweise zu erheben. Die rechtliche Würdigung war vorweggenommen mit der Zulassung der Klage ( actio [2]), v. a. durch den Praetor. Prozeßrecht; Strafe, Strafrecht Schiemann, Gottfried

Vermächtnis

(72 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der t.t. V. des mod. Rechts ist geprägt durch das röm. legatum , dessen wörtliche Übers. “V.” ist. Das röm. Recht unterschied bei der testamentarischen Regelung der Vermögensnachfolge nach dem Tod zw. der Einsetzung zum vollgültigen Rechtsnachfolger als Erbe ( heres, s. dazu Erbrecht III.) - bzw. mehrere Erben - und Zuwendung einzelner Gegenstände als V. Andere ant. Rechte enthalten keine vergleichbare Konstruktion. Fideicommissum; Testament [2] IV. Schiemann, Gottfried

Soldatenlehen

(240 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] ist der vielleicht besser als “Soldatengüter” zu bezeichnende Landbesitz, an den sich mil. Pflichten knüpften: sei es der Waffendienst des Inhabers, seien es die Stellung und Ausrüstung von Soldaten (gleichsam als Stellvertreter des Inhabers). S. in diesem Sinne kamen insbes. im Alten Orient vor. Sie sind relativ gut überl. für das Perserreich der Achaimenidai [2] (6.-4. Jh. v. Chr.) und für das Hethitische Reich (Ḫattusa II.); auch äg. Militärkolonien bestanden wohl aus aktiven …

Thesaurus

(215 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Recht der t.t. für den Schatz, den jemand findet (Inst. Iust. 2,1,39). Der spätklass. Jurist Iulius [IV 16] Paulus (Anf. 3. Jh. n. Chr.) verwendet dafür thensaurus, den er definiert als ‘ein lange zurückliegendes Weglegen von Geld, an das keine Erinnerung mehr vorhanden ist, so daß es keinen Eigentümer mehr hat’ ( vetus quaedam depositio pecuniae, cuius non existat memoria, ut iam dominium non habeat, Dig. 41,1,31,1). Als th. wurde aber nicht nur Geld, sondern jeder Wertgegenstand angesehen. Warum man dafür ein griech. Lehnwort gebrauch…

Verbannung

(55 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. ersetzte in der griech.-röm. Antike weitgehend die Todesstrafe für die Angehörigen der Oberschicht, kam aber wie im attischen ostrakismós auch als selbständige Strafe vor. Zu den Einzelheiten für Griechenland, insbesondere Athen, s. phygḗ , aeiphygía , apeniautismós , für Rom s. exilium , deportatio , relegatio . Schiemann, Gottfried

Vormundschaft

(59 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Die V. spielte sowohl im attischen Recht (vgl. epítropos [2]) als auch im röm. Recht (vgl. tutela [1]) eine wichtige Rolle. Sie bestand nicht nur gegenüber Kindern und Heranwachsenden, soweit sie nicht unter patria postestas (“väterlicher Gewalt”) waren, sondern in weitem Umfang auch als Geschlechts-V. gegenüber Frauen ( kýrios II., tutela [1] III.). Schiemann, Gottfried

Taxatio

(152 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (die “Schätzung”) ist im röm. Formularprozeß ( formula ) die Höchstgrenze, bis zu der der iudex (“Richter”) nach der Anweisung des Praetors zur Verurteilung ( condemnatio ) die Urteilssumme festsetzen durfte. Die t. kommt typischerweise vor: (1) bei der Haftung des Herrn mit dem Eigengut ( peculium ) des Sklaven oder Haussohnes aus der actio de peculio oder aus der actio de in rem verso wegen Vermögensvermehrungen durch das Handeln solcher Gewaltunterworfener ( patria potestas ), (2) bei der Einrede des Schuldners wegen einer Notlage ( beneficium competentiae) und …

Vincula

(274 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Fesseln”). Schon nach den XII Tafeln (tab. 3,3; tabulae duodecim ) konnte der Gläubiger zum Zwecke der Zwangsvollstreckung den Schuldner in v. legen. Damit wurde eine Schuldhaft begründet. Sie zielte zunächst auf die Erzwingung der Schuldzahlung durch den Schuldner selbst oder einen Dritten, war aber auch Durchgangsstadium dazu, über den Schuldner persönlich nach Ablauf einer Frist zu verfügen, ihn z. B. in die Sklaverei zu verkaufen oder ihn in Schuldknechtschaft die Summe, zu der er verurte…

Sponsalia

(73 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das Verlöbnis im röm. Recht. Es hat seine Bezeichnung offenbar daher, daß in früherer Zeit die Ehe wechselseitig durch förmliche stipulatio (oder sinngleich sponsio ) der Väter beider Brautleute versprochen wurde. In der späten Republik und im Prinzipat waren die s. frei widerruflich, und es konnte nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. Auch indirekte Bindungen (z. B. Vertragsstrafen, Dig. 45,1,134 pr.) waren nichtig. Schiemann, Gottfried Bibliography Honsell/Mayer-Maly/Selb, 392 f.  Treggiari, 145-160.

Signum

(264 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
(wörtl. “Zeichen”, Pl. signa). [English version] [1] (Name) s. Supernomen (Name) s. Supernomen Schiemann, Gottfried [English version] [2] (Militärwesen) s. Feldzeichen; Signale (Militärwesen) s. Feldzeichen; Signale Schiemann, Gottfried [English version] [3] Brandzeichen für Sklaven Brandzeichen, mit dem bei den Römern Sklaven kenntlich gemacht wurden (Sklaverei). Dies kam zur Verhinderung der Flucht und bei Diebstahlsgefahr vor sowie generell bei Straftätern, die zur Arbeit im Bergwerk ( in metallum) verurteilt worden und dadurch zu Sklaven geworden waren. We…

Völkerrecht

(1,338 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] I. Überblick Als ein eigenes Rechtsgebiet ist das V. in der frühen Neuzeit (v. a. durch Hugo Grotius, 1583-1645) etabliert worden. Dafür hat sich der aus dem röm. Recht stammende Begriff des ius (A.2.) gentium durchgesetzt, der in der Ant. nicht V. bezeichnete, sondern diejenigen Vorstellungen vom Recht überhaupt, die - wie man annahm - allen Völkern gemeinsam waren. Dazu gehörten auch Grundsätze, die dem V. im engeren Sinn zuzuordnen sind, wie die Unverletzlichkeit diplomatischer Vertreter (Dig. 50,7,18). Einen…

Tabulae nuptiales

(185 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Ehetafeln”). In Urkunden niedergelegte Eheverträge des röm. Rechts seit der Kaiserzeit (vgl. Tac. ann. 6,45,5 zu Messalina [2] und Silius 48 n. Chr.). Die Ehe selbst war nach röm. Recht kein (förmlicher) Vertrag, sondern Geschlechtsgemeinschaft mit dem Willen zum ehelichen Leben ( affectio maritalis). Gegenstand der t.n. waren hingegen die mit der Ehe verbundenen Vermögensfragen, v. a. das Versprechen der Mitgift ( dos ) an den Mann zur Versorgung der Frau, in der Spätant. wohl auch das Versprechen von Schenkungen des Mannes vor oder wegen der Ehe ( donati…

Sectio bonorum

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (“Vermögensverkauf”) ist das Modell für die röm. Vermögensvollstreckung ( missio in possessionem ) gegen Schuldner im röm. Recht. Blieb jemand, insbes. ein Steuerpächter ( publicani ), dem röm. Staat etwas schuldig, wurde sein ganzes Vermögen veräußert. Der Erwerber mußte die Schuld übernehmen. Der Verkaufspreis ging an den Staatsschatz ( aerarium ). Die s. b. fand auch bei den Bürgen ( praedes) statt, die der Staatsschuldner vielfach beizubringen hatte. Schulden Schiemann, Gottfried Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht 21996, 389 f…

Iustitium

(108 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom der von einem Magistrat (dem jeweils höchsten in Rom anwesenden) durch Edikt angeordnete Stillstand der Rechtspflege, verbunden mit weiteren Einschränkungen des Geschäftsverkehrs, z.B. der Schließung der Staatskasse ( aerarium , Cic. har. resp. 55) oder der Läden auf dem Forum (Liv. 9,7,8). Der Anordnung dürfte mindestens in der späten Republik ein Senatsbeschluß vorausgegangen sein (Liv. 3,3,6). Das i. war nicht nur eine Notstandsmaßnahme, sondern kam schon in republikanischer Zeit auch aus Anlaß öffentlicher Trauer über eine mil…

Emancipatio

(519 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht hatte der paterfamilias in der Regel, solange er lebte, die väterliche Gewalt über seine Kinder. Eine Entlassung von Söhnen aus der Herrschaft des pater war nur durch ein sehr förmliches und kompliziertes Rechtsgeschäft möglich: die e. Sie knüpft an die förmliche Veräußerung durch mancipatio an, mit der nicht nur der dominus seine Sklaven verkaufen konnte, sondern auch der Vater seine Söhne. Durch diesen “Verkauf” gab der Vater den Sohn einem anderen pater in Dienst. Noch zur Zeit der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.) stand außer dem “Verkauf” …

Repudium

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht zunächst die einseitige Verstoßung der Ehefrau durch ihren Mann. Nach dem Wortsinn (von pudor, “Scham, Keuschheit”) wird das r. eine schwere Verfehlung (bes. Ehebruch, adulterium ) der Frau zur Voraussetzung gehabt haben. Nach den Zwölftafeln soll, wie Gai. Dig. 24,2,2,1 berichtet, der Mann die Frau beim r. aufgefordert haben, fortzugehen ( baete foras) und ihre Sachen mitzunehmen ( tuas res tibi habeto). Schon im 3. Jh. v. Chr. ist das r. ohne Schuld der Frau möglich (vgl. Gell. 4,3,1 f.); spätestens seit dem 1. Jh. v. Chr. kann die In…

Caelibatus

(210 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Ehelosigkeit ( c.) war ein wichtiger Gegenstand gesellschaftlicher Bewertung und rechtlicher Regelung in Rom. In republikanischer Zeit hat sich, vielleicht nach frühen Vorläufern schon 403 v.Chr. (Val. Max. 2,9,1), der Zensor (102, nicht 131 v.Chr.) Q. Caecilius Metellus Numidicus in einer Rede vor dem Volk gegen die Ehe- und Kinderlosigkeit ausgesprochen (Gell. 1,6). Hieran knüpfte Augustus zur Begründung der lex Iulia de maritandis ordinibus, dem ersten Hauptstück seiner Ehegesetzgebung (18 v.Chr.), ausdrücklich an (Liv. 59). Durch dies…

Todesstrafe

(581 words)

Author(s): Neumann, Hans | Schiemann, Gottfried
[English version] I. Alter Orient T. als Sanktion für Kapitaldelikte im alten Vorderasien ist als Androhung in unterschiedlicher Häufigkeit in den jeweiligen Gesetzes-Slgg. und (seltener) als Urteil in Urkunden des Prozeßrechts seit dem ausgehenden 3. Jt. v. Chr. bezeugt. Kapitaldelikte waren bes. Mord/Tötung (Tötungsdelikte), Raub, Entführung, Ehebruch, verschiedene Fälle von Sodomie und Inzest sowie andere, vornehmlich die polit.-soziale Ordnung bedrohende Tatbestände. Die T. konnte darüber hinaus …

Manumissio

(14 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. für die röm. Freilassung (C.). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Orbi

(121 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die “Kinderlosen”, die nach röm. Recht seit Augustus gewisse Rechtsnachteile erfuhren: Zur Förderung des Kinderreichtums wurden Frauen mit mehreren Kindern nach der lex Iulia de maritandis ordinibus und nach der lex Papia begünstigt ( ius liberorum ) und als “Kehrseite” hiervon Kinderlose (Frauen wie Männer) in ihrer Fähigkeit ( capacitas) zum Erwerb von Erbschaften und Vermächtnissen beschränkt: Was den o. testamentarisch hinterlassen war, fiel ihnen nur zur Hälfte (dem überlebenden Ehegatten sogar nur zu einem Zehntel) zu. Der verbleibende Rest wurde als cad…

Persona

(191 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] s. Maske s. Maske Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] [2] Juristisch Juristisch. P. ist zwar ein in die Gegenwartssprache eingegangenes Lehnwort aus dem Lat., hat dort aber noch überhaupt nicht die zentrale Bed. wie in der mod., nach-vernunftrechtlichen Rechtskultur (vgl. Person). Ulp. Dig. 50,17,22 pr. spricht zwar von einer p. versilis, also der Persönlichkeit (auch) eines Sklaven. Dies steht jedoch im Zusammenhang mit der Feststellung, daß den Sklaven gerade keine rechtlichen Ansprüche zustehen. Vielmehr war …

Carcer

(279 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ort der persönlichen Haft im röm. Recht wird von Varro ling. 5,151 von coercere abgeleitet, steht also in Zusammenhang mit der Befugnis des Magistrats zu unmittelbarer Gewaltanwendung ( coercitio ), nicht mit Sanktionen gegen strafbares Verhalten. ‘Der c. muß zur Verwahrung, nicht zur Bestrafung von Menschen unterhalten werden’: carcer enim ad continendos homines, non ad puniendos haberi debet (Ulp. Dig. 48,19,8,7). Für Privatdelikte wie für andere Obligationen, die zur Haftung des Schuldners mit seiner eigenen Person führten, regel…

Ignorantia

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Von der i., auch ignoratio (Unkenntnis), handelt eine alte röm. Rechtsregel. Nach Paulus (3. Jh. n.Chr., Dig. 22,6,9 pr.) lautet sie: iuris i. nocet, facti vero i. non nocet (‘Rechtsunkenntnis schadet, Tatsachenunkenntnis aber nicht’). Seit dem MA spricht man eher von Irrtum ( error). Bei den Römern hat man error und i. vermutlich gleich bewertet: Der Rechtsirrtum hindert weder die Verantwortlichkeit für eigenes (“straf”- wie zivilrechtliches) Verhalten, noch die Wirksamkeit des consensus bei Rechtsgeschäften unter Lebenden oder …

Modus

(273 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] hat im röm. Recht zweifache Bed.: Zum einen bezeichnet es das “Maß” v.a. von Grundstücken, zum anderen - der Sache nach - dasselbe wie der mod. Begriff der Auflage (bei einer Schenkung oder einer testamentarischen Begünstigung). M. agri (die Grundstücksgröße) war Gegenstand einer aus Paul. sent. 2,17,4 bekannten Klage ( actio de modo agri): War der Preis für ein Grundstück nach der Größe seiner Fläche berechnet, konnte der Erwerber als Privatstrafe vom Veräußerer das Doppelte des anteiligen Preises verlangen, wenn sich herausstellt…

Dictio dotis

(219 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht das einseitige Versprechen, eine Mitgift ( dos ) zu gewähren. Proculus (Dig. 50,16,125) gibt das Formular zu dieser Erklärung mit den Worten wieder: dotis filiae meae tibi erunt aurei centum (‘als Mitgift für meine Tochter werden dir 100 Goldstücke zur Verfügung stehen’). Außer dem Brautvater konnten auch andere männliche Vorfahren der Braut, die Braut selbst und gemäß ihrer Anweisung ihr Schuldner (z.B. ihr früherer Ehemann, der ihr die dos, die er seinerzeit bei der Eheschließung der Frau erhalten hatte, aufgrund der actio rei uxoriae herausgeben m…

Capitale

(84 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort c. verwendeten die Römer, wann immer es um die Todesstrafe (auch poena capitis) ging: für das Verbrechen selbst, das Strafverfahren und den Ausspruch und Vollzug der Strafe, aber auch bei Verlust der persönlichen Freiheit oder des Bürgerrechts ( deminutio capitis ) und insbes. beim Exil ( exilium ), seitdem diese in spätrepublikanischer Zeit tatsächlich an die Stelle der Todesstrafe für röm. Bürger getreten war. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography E. Cantarella, I supplizi capitali in Grecia e a Roma, 1991.

Naturales liberi

(325 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch: liberi naturales), die “natürlichen Kinder”, waren in der Spätant. die Kinder aus einer nichtehelichen Gemeinschaft ( concubinatus ). Gegenüber anderen Kindern nichtehelicher Abkunft ( spurius ) waren sie vielfältig privilegiert. So gab es nur für die n.l. die Möglichkeit einer Legitimation, also des späteren Erwerbs der Rechtsstellung ehelicher Kinder ( legitimi). Zunächst wohl als Anreiz zur Eheschließung der Konkubinatspartner gedacht, bewirkte seit Constantinus [1] d.Gr. die Ehe der Eltern die volle Stellung ehelicher Kinder für die n.l. (Legit…

Tutela

(1,406 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried | Sehlmeyer, Markus
[English version] [1] Vormundschaft (lat. “Vormundschaft”, von tueri, “schützen”). Schiemann, Gottfried [English version] I. Begründung und Arten der Vormundschaft Die t. kam im röm. Recht als t. über Unmündige ( impuberes) und über Frauen ( t. mulierum) vor und betraf Personen, die nicht der persönlichen Herrschaft des Familienvaters ( pater familias ) oder Ehemannes ( manus ) unterworfen und daher “eigenen Rechts” ( sui iuris) waren. Als tutor legitimus (“gesetzlicher Vormund”) waren nach den XII Tafeln ( tabulae duodecim ; tab. 5,6, ca. 450 v. C…

Petitio

(262 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Wort p. (das “Begehren”) wird für bestimmte Klagearten im röm. Formularprozeß gebraucht ( formula ), so für die actio (Klage), die auf einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe erhoben wird (Dig. 12,1), oder die Klage des wahren Erben gegen den Besitzer einer Erbschaft ( hereditatis p., Dig. 5,3; Cod. Iust. 3,31). Außerdem werden die im Kognitionsverfahren ( cognitio ) erhobenen Ansprüche meist als p. bezeichnet. Eine genaue begriffliche Abgrenzung zw. actio, p. und persecutio (Rechtsverfolgung) enthalten die röm. Quellen nicht; sie ist …

Abortio

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] auch partus abactio, ist die Abtreibung im spätröm. Recht. Lange Zeit ist die a. in Rom offenbar ebensowenig wie im griech. Rechtskreis ( amblosis ) strafbar gewesen. In einer Rechtsordnung, die sogar die Kindesaussetzung zuließ, war dies konsequent. Möglicherweise sorgte freilich der Zensor für eine wirksame soziale Kontrolle gegenüber evidenten Mißbräuchen. Erst mit einem Reskript von Sept. Severus und Caracalla (vgl. Marcianus Dig. 47,11,4) wurde das Exil über abtreibende verheirat…

Mater familias

(131 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Während das Wort pater familias eine klar definierte Rechtsstellung bezeichnet, wird die röm. Familienmutter mit m. f. eher ges. als juristisch gekennzeichnet. Zunächst war m. f. der Ehrentitel für die Ehefrau, die in der manus (Hausgewalt) ihres Mannes lebte und mit ihm Kinder hatte. Ihre soziale Stellung war im Gegensatz (und in Kompensation) zu ihrer Rechtsstellung ( manus ) hoch. Sie hatte den Vorrang vor allen anderen Hausgenossen außer ihrem Ehemann. Später, als die manus-Ehe schon außer Gebrauch war, verlor der Ausdruck m. f. - nun im wörtlichen Sinne…

Iurgium

(86 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ein Ausdruck in den Zwölftafelgesetzen (ca. 450 v.Chr., Tabulae duodecim ), dessen rechtsgesch. Relevanz bis h. sehr umstritten ist. I. ist wohl eine mildere Streitform als das gerichtlich ausgetragene Verfahren ( lis ), sonst eine allg. Bezeichnung für eine Streitigkeit. Denkbar erscheint, daß man unter i. eine außergerichtliche Einigung, vielleicht mit Hilfe der Priester, verstand. In klass. Zeit (1. Jh.v.Chr. - 3. Jh. n.Chr.) ist diese Schlichtung längst außer Gebrauch. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography M.Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivil…

Anquisitio

(138 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist ein Teil des röm. Strafverfahrens der republikanischen Zeit bei Staatsverbrechen. Über sie fällten die Komitien in einem iudicium publicum das Urteil. Dem ging die a. voran: Zunächst vertraten die Volkstribunen als hierfür zuständige Magistrate die beabsichtigte Anklage dreimal vor dem versammelten Volk ( contio ). Entgegen der Ansicht Mommsens [1] waren die Komitien nicht erst Gnadeninstanz, die nach einer provocatio gegen das zuvor vom Magistrat gefällte Urteil entschied. Wie Brecht [2] und Kunkel [3] herausgearbeitet haben, war die a. aber keine Stra…

Carnifex

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Henker, der in der röm. Gesellschaft - wie nahezu überall und immer - eine verachtete, außerhalb des bürgerlichen Lebens zu verrichtende Aufgabe erfüllte. Der Vollzug der Todesstrafe durch die carnifices stand in der röm. Republik unter der Aufsicht der tresviri capitales . Ob sie - wie früher allg. angenommen - Staatssklaven waren, ist durchaus ungewiß. So mußten in Cumae und Puteoli die selbständigen Bestattungsunternehmer, in der Kaiserzeit auch Soldaten, die Aufgaben des c. erfüllen. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography W. Kunkel, Staatsordnu…

Condictio

(930 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Klageart des ius civile Mit der legis actio per condictionem konnte seit dem 3. Jh.v.Chr. die Verurteilung zu einer bestimmten Leistung erreicht werden: certa pecunia aufgrund einer l. Silia, andere certae res aufgrund einer l. Calpurnia (vgl. Gai. inst. 4,17 b-19). C. (“Ansage”) selbst ist eine bloß prozessuale Bezeichnung: Der Gerichtstermin wurde nicht sofort anberaumt, sondern nach Ablauf einer “angesagten” Frist von 30 Tagen, die dem Schuldner die Möglichkeit zur Erfüllung ohne Gerichtsverfahren ließ. Bei dem certum dieser Klage hat es sich wohl i…

Matrimonium

(159 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Neben nuptiae der röm. Begriff für die Ehe. Mit dem Wortstamm mater (“Mutter”), von dem m. abgeleitet ist, wird das m. (“Mutterschaft”) verbunden. Sprachlich wird daher die Frau in ein m. geführt oder gegeben, und der Mann hat die Frau in matrimonio. Auch rechtlich hat das m. vor allem wegen der Mutterschaft Bedeutung: iustum (rechtlich anerkanntes) oder legitimum (gesetzmäßiges) m. ist eine Ehe unter röm. Bürgern oder eines Römers mit einer Frau, der das conubium zustand. Die Kinder aus einer solchen Ehe sind röm. Bürger, und ihre Stellung zum Vater folgt dem ius civil…

Plebiscitum

(492 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. Plebiscita). Die Beschlüsse der röm. Plebeier-Versammlung ( concilium ; plebs ). Seit der lex Hortensia (287 v.Chr.) wurden diese Beschlüsse den leges (Gesetzen, lex ) gleichgestellt ( legibus exaequata sunt, Gai. inst. 1,3) und auch so bezeichnet. Die Annahme einer noch älteren Allgemeinverbindlichkeit der p. kann heute als widerlegt gelten (zusammenfassend [1. 61f.]). In den folgenden drei Jh. bildeten die p. den Schwerpunkt der röm. Gesetzgebungstätigkeit überhaupt. Dies mag u.a. daran gelegen haben, daß die Einberufung eines concilium plebis durch…

Contractus

(318 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei Gai. inst. 3,88 bildet c. neben dem Delikt eines der beiden Glieder der obersten Einteilung des gesamten röm. Schuldrechts. Dies hat manche Interpreten dazu verleitet, c. einfach mit “Vertrag” zu übersetzen. C. ist aber in Wahrheit urspr. nicht auf die Verbindlichkeit als Vertrag beschränkt, bedeutet er doch wörtlich nur überhaupt “sich (eine Verpflichtung) zuziehen”. In der Prinzipatszeit war das Verständnis des c. freilich mit einer Einigung ( consensus, conventio) verbunden (Dig. 2,14,1,3). Auch dann noch führte aber keineswegs jede Einigung zum c. Da i…

Compensatio

(619 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die c. (Aufrechnung) ist im röm. Recht eine ziemlich verwickelte Institution. Dabei ist ihr Grundgedanke einfach: Stehen sich in einem Prozeß zwei Parteien gegenüber, die gegeneinander Forderungen zu erheben haben, werden die Forderungen nicht gesondert behandelt, sondern - soweit ihre Beträge sich decken - miteinander verrechnet. Beide Forderungen werden dann in diesem Umfang getilgt, so daß die Klage unbegründet wird und der Beklagte seinerseits seine (Gegen-)Forderung nicht meh…

Consensus

(297 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist der übereinstimmende Wille der Parteien eines Vertrages ( contractus) . Im röm. Recht bildete er die Grundlage für die Verbindlichkeit von Kauf ( emptio venditio ), Miet-, Werk- und Dienstvertrag ( locatio conductio ), Auftrag ( mandatum ) und Gesellschaft ( societas ). Die “Entdeckung” des c. als zentrales Element einer Privatrechtsordnung ist eine der ‘großartigsten und für die weitere Entwicklung wirkungsvollsten juristischen Leistungen’ [1. 180]. Die Verbindlichkeit aus c. bedarf weder einer Form noch einer Vorleistung noch der Erfüllung. …

Recht

(3,610 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemeines Die wichtigsten Grundlagen für das spätere europäische Rechtsdenken wurden im jüdischen Recht des AT, im griech. R. als dem praktischen Gegenstück zur beginnenden philos. Reflexion über die Gerechtigkeit (Vorsokratiker; Gerechtigkeit) und vor allem im röm. R. als der maßgeblichen Autorität für die Entwicklung einer weltlichen europ. Rechtswiss. seit dem Spät-MA gelegt (Rezeption). R. ist immer die Ordnung einer größeren Gemeinschaft zur Bereinigung von Konflikten zw.…

Intestabilis

(106 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht: rechtlich unfähig, Zeuge ( testis) zu sein. In den Inst. Iust. (2,10,6) werden als intestabiles aufgezählt: Frauen, Unmündige, Sklaven, Stumme, Taube, Geisteskranke, entmündigte Verschwender und die von einem bes. Gesetz für improbus (unehrlich) und i. Erklärten. Solche gesetzlichen Anordnungen ergeben sich z.B. (nach Ulp. Dig. 47,10,5,9) aus der l. Cornelia de iniuriis gegen Verf. oder Verbreiter von Schriften mit beleidigendem Inhalt oder (nach Cassius Dig. 1,9,2) aus der l. Iulia de repetundis gegen die wegen Sittenlosigkeit aus dem S…

Peregrinus

(580 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wohl von peregre, “außerhalb des Ackers”, nämlich des Landgebietes Roms) ist der wichtigste t.t. des röm. Rechts für den Fremden (Fremdenrecht), der nicht dem Rechtsverband der röm. Bürger ( civitas ) angehört, ohne doch ein Feind oder überhaupt rechtlos zu sein. Vom p. teils unterschieden, teils auch als bes. Gruppe von p. behandelt wurden die dediticii , die als Angehörige einer von Rom unterworfenen Gemeinde weder das röm., noch das latin. Bürgerrecht (Latinisches Recht) erh. haben. Z.Z. der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.; = tab.) wurde statt p. noch das Wort hostis

Libellus

(662 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Libellus im Zivilprozeß L. (“kleine Schrift”) ist seit etwa der Mitte des 5. Jh. n.Chr. der t.t. für die Klageschrift im röm. Zivilprozeß, der jetzt weniger schwerfälig ausgestaltet war als das bis dahin gebräuchliche Verfahren der litis denuntiatio . Der l. enthielt ohne genauere Begründung die der Klage zugrundeliegenden Tatsachen und einen Antrag zur Ladung des Prozeßgegners ( postulatio ). Über die Berechtigung des Ladungsbegehrens (“Schlüssigkeitsprüfung”) traf der Richter zunächst eine sententia (“[Zwischen-]Entscheidu…

Privilegium

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als t.t. des röm. Rechts und als solcher noch nicht so umfassend zu verstehen wie das “Privileg” im MA und in der frühen Neuzeit und erst recht nicht wie in der mod. Umgangssprache, ist das röm. p. ein “Gesetz für einen einzelnen” und nach den XII Tafeln (tab. 9,1) als Ausnahmegesetz zu Lasten einer Einzelperson unzulässig: Es darf nicht in der Volksversammlung eingebracht werden ( ne inroganto, Cic. leg. 3,4,11). In der Zeit des Prinzipates werden mit p. Vorrechte für bestimmte Institutionen und Personengruppen bezeichnet. So spricht Papin. Dig. 49,14,37…

Adulterium

(304 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ehebruch ( a.) war im röm. Recht nach der l. Iulia de adulteriis coercendis Gegenstand eines öffentlichen Strafverfahrens ( iudicium publicum). Die sachliche Nähe dieser Regelung zur sonstigen Ehegesetzgebung des Augustus spricht dafür, daß das Ehebruchsgesetz aus demselben Jahr wie die l. de maritandis ordinibus (18 v. Chr.) stammt. Nach einem Bericht des Spätklassikers Paulus (coll. 4,2,2) sind durch die l. Iulia mehrere frühere Gesetze aufgehoben worden. Das a. dürfte also schon in republikanischer Zeit verfolgt worden sein, vermutlich durc…

Communio

(601 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
Das gemeinsame Eigentum mehrerer an einer Sache im röm. Recht. [English version] A. Vorgeschichte Die wichtigsten Verhältnisse, in denen es zur Bildung einer c. kam, waren die Erwerbsgesellschaft ( societas quaestus) und die Erbengemeinschaft. Für beide hat sich die c. erst spät, gegen E. der Republik, durchgesetzt. Zuvor bestand, wie wir durch den Gaius-Fund von 1933 (Gai. inst. 3,154 a, b) wissen, bei mehreren Erben die Gemeinschaft ercto non cito (von erctum ciere: eine Teilung vornehmen). Sie war urspr. ungeteilte Gütergemeinschaft ohne jedes Eigenvermögen ihrer…

Coitio

(145 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Strafrecht eine Art kriminelle Vereinigung, z.B. zw. Dieben und Gastwirten, wie Ulpian (Dig. 4,9,1,1) sie erwähnt, vor allem aber das strafbare Wahlbündnis (ein qualifizierter Fall des Wahlbetruges, ambitus ). Wahlbündnisse zwischen Kandidaten waren wohl unbedenklich, solange bloß die persönlichen Beziehungen, Freundschaften und Klientelbindungen zum gemeinsamen Wahlerfolg gebündelt wurden. Gegen die gemeinsame Wählerbestechung im großen Stil richtete sich aber die lex Licinia des Crassus (55 v.Chr.) gegen das crimen sodaliciorum, das nicht…

Pater familias

(703 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Familienvater ist in Rom rechtlich gesehen die wichtigste Person der Familie (IV.B.), gleichsam ihr “König” [1. 75], als Inhaber von patria potestas und manus jedenfalls der Gewalthaber über Frau, Kinder (auch wenn sie erwachsen sind), Enkel und Sklaven. Als Autokrat der Familie ist er in ihr der einzige Träger von Rechten und Pflichten: Ihm allein gebührt alles Vermögen der Familie; nur er erwirbt Rechte aus Verträgen und anderen Geschäften, wird aber nur ausnahmsweise aus dem H…

Gesta

(284 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der republikanischen Zeit Roms die Aufzeichnungen (auch commentarii ), die ein Magistrat über die von ihm erlassenen Maßnahmen ( acta ) anfertigte oder anfertigen ließ. Sie wurden nach Ablauf der Amtszeit vom Magistrat persönlich archiviert (Cic. Sull. 42). Seit dem 3. Jh. n.Chr. hat die Bezeichnung g. den Ausdruck commentarii für die Amtsaufzeichnungen verdrängt. Neben g. tritt im selben Sinn das Wort cottidiana. In dieser Bedeutung ist g. auf allen Stufen der Verwaltung der Spätant. anzutreffen. Schließlich wurde die Protokollierung behördl…

Diffarreatio

(50 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der actus contrarius zur confarreatio , diente also der Aufhebung der in dieser Form geschlossenen Ehe. Sie folgte demselben Zeremoniell. Zugleich bewirkte sie die Aufhebung der Ehegewalt des (bisherigen) Ehemannes ( manus ). Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography 1 W. Kunkel, s.v. matrimonium, RE 14, 2277 2 Treggiari, 24.

Aequitas

(630 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Sinn des Wortes ae. ist mehrdeutig. Insbes. zum iustum ist der Übergang fließend. Letzteres bezeichnet meist eher die Treue zum positiven Recht, ae. eher die das Ganze des Rechts prägende und durchdringende Gerechtigkeit. Die sprachliche Verwandtschaft mit dem Waagerechten verweist auf die Gleichheit im Sinne der Entsprechung von Leistung und Gegenleistung, Fehlverhalten und Sanktion. Darüber hinaus enthält die ae. den Sinn einer sachgerechten Zuordnung von Sachverhalten als gleich oder ungleich zu den im positiven Recht bereits ents…

Partus suppositus

(266 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der p.s., das untergeschobene Kind, spielt in der Gesetzgebung und Rechtswiss. Roms eine erhebliche Rolle, was angesichts der Folgen legitimer Abstammung für Status, Bürgerrecht und Erbrecht leicht zu erklären ist. Bis in die frühe Kaiserzeit (1. Jh.n.Chr.) scheint das Problem der mangelhaften Abstammung freilich familienintern geregelt worden zu sein: Der Vater hatte als Teil seiner väterlichen Gewalt ( patria potestas ) das Recht, ein neugeborenes Kind auszusetzen (Kindesaussetzung). Ob darüber hinaus eine besondere …

Effractor

(65 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der Dieb, der seine Beute durch Einbruch erlangt. Nach Dig. 47,18 begeht er eine Straftat, die als crimen ( publicum) verfolgt wurde. In der Zeit der Republik handelte es sich noch um ein Privatdelikt. Als e. ( carceris) wird auch der Ausbrecher bezeichnet, der gleichfalls im Verfahren der cognitio extra ordinem als Täter eines crimen verfolgt wurde. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Kataster

(344 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im Unterschied zum Grundbuch als Register zur Sicherung des privaten Grundstücksverkehrs, das es - wohl nach altägypt. Vorbild [1] - im ptolem. und röm. Ägypten (und in der Ant. möglicherweise nur dort) gegeben hat, dienen K. oder ähnliche Register vornehmlich der Erhebung von Grundsteuern sowie der Verwaltung der Staatspachten und sind daher fast zwangsläufig genauso verbreitet wie diese staatlichen Einnahmen selbst. Voraussetzung für die Anlegung von Archiven oder Büchern mit A…

Minores

(643 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (vollständiger: m. viginti quinque annis; Sg.: minor) sind im röm. Recht die unter 25jährigen. In einem engeren (und urspr. technischen) Sinne werden als m. die 15- bis 24jährigen bezeichnet, in einem weiteren Sinne alle, die noch nicht volljährig (im röm. Recht also mindestens 25 Jahre alt) sind. Die gesetzliche Regelung für die m. im engeren Sinne betraf ihre Fähigkeit, Verträge und andere Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Geschäftsfähigkeit). Von ihr zu unterscheiden ist die Rechtsfähigkeit, nämlich die Fähigkeit, für sich selbst Re…

Carmen famosum

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das c.f. (nach Paul. sent. 5,4,6) oder malum carmen (Schmähgedicht) steht neben der occentatio in den Straftatbeständen der XII Tafeln (8,1). Dieser Tatbestand war möglicherweise schon den ant. Schriftstellern (z.B. Cic. rep. 4,12) nur schwer verständlich, insbes. wegen der für eine bloße Beleidigung überaus schweren Sanktion: wahrscheinlich die Todesstrafe. Freilich handelte es sich um eine Privatstrafe, also um kaum mehr als eine rechtlich zugelassene Form privater Rache.…

Crematio

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Feuertod) war eine Vollstreckungsart der röm. Todesstrafe. Dabei mag urspr. dem Verletzten selbst und seinen Agnaten ( agnatio ) die Ausführung im Wege einer gleichsam “kanalisierten” Privatrache überlassen worden sein. Das gerichtliche Strafverfahren diente dann nur zur Feststellung der Berechtigung des Anklägers, die private Strafe vorzunehmen. In diesem Sinne dürfte der Bericht des Gaius in seinem Komm. zu den Zwölf Tafeln (Dig. 47,9,9) zu verstehen sein, wonach dieses Geset…

Latini Iuniani

(372 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Röm. Freigelassene, deren Freilassung ( manumissio ) aber Mängel aufwies, deretwegen der Freigelassene nicht das Bürgerrecht erhielt und auch sonst eine im Vergleich zu anderen Freigelassenen mindere Rechtsstellung erhielt. Die Bez. L.I. geht auf eine lex Iunia ( Norbana?), wahrscheinlich aus dem J. 19 n.Chr., zurück. Darin wurden bestimmte Gruppen von Freigelassenen rechtlich den Latini coloniarii (Inhabern des Bürgerrechts in einer latin. Kolonie) gleichgestellt. Sie hatten daher wie diese keine polit. Rechte (insbes. kein Wahlrech…

Crimen

(830 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Öffentliche Strafverfolgung Die rechtstechnische Kategorie der klass. röm. Jurisprudenz der Prinzipatszeit für das im öffentlichen Strafverfahren ( iudicium publicum) auf Anklage ( accusatio ) verfolgte Verbrechen. Ähnlich wie privatrechtliche Rechtsfiguren im röm. Recht nicht als Merkmale alltäglicher Rechtsverhältnisse, sondern als Angriffs- und Verteidigungsmittel im Prozeß ( actio , exceptio ) aufgefaßt werden, gehört auch der Begriff des c. vor allem in ein prozessuales Bedeutungsfeld. Daher taucht c. in den Quellen am häufigsten im Zusa…

Interpolationenkritik

(394 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Mit I. bezeichnet man in der röm. Rechtsgesch. v.a. die Unt. der Texte des Corpus Iuris in der überlieferten Fassung auf Verfälschungen gegenüber dem Original. In bes. Maße betrifft dies die Frg. aus den Schriften klass. Juristen (1. Jh. v.Chr. 3. Jh. n.Chr.) in den Digesta , aber auch die Institutiones im Vergleich zu ihren Vorlagen und sogar die älteren Kaisergesetze, die im Codex Iustinianus zusammengestellt worden sind. Hinsichtlich der Digesten gab Kaiser Iustinian selbst schon in seinem Auftrag an die Gesetzgebungskommission aus dem J…

Freilassung

(1,150 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Frühe Rechte Nicht für alle ant. Rechte ist die F. von Sklaven überliefert. So fehlen in den mesopotam. Gesetzen von Eschnunna und Hammurapi jegliche Regelungen [1. 161]. Auch von F. im hethit. Recht ist nichts bekannt. Für Ägypten hingegen wird die Existenz von F. angenommen, wobei freilich die Einordnung der nicht (voll) freien “Hörigen” als Sklaven überhaupt umstritten ist [2. 147]. Hiernach liegt es nahe, daß auch die Rechtsordnungen Griechenlands und Roms nicht von Anfang an die F. gekannt haben. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B. Griec…

Nomen

(57 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. nomina). Im röm. Recht die Bezeichnung für Forderungen. Gai. inst. 128-133 unterscheidet zw. “Kassenforderungen” ( nomina arcaria), die z.B. aus Darlehen ( mutuum , s. auch condictio ) begründet sind, und “Buchforderungen” ( nomina transscripticia), die durch die Eintragung im “Hauptbuch” des Gläubigers selbständig als Verpflichtung aus einer litterarum obligatio entstehen. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Castigatio

(166 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ausdruck für eine Erziehungsmaßnahme, wie bereits dem Wortsinn ( castum agere, “zum Reinen bringen”) zu entnehmen ist. Vielfach ist die Haftung des Züchtigenden gegenüber dem Gezüchtigten für die Folgen der c. ausgeschlossen, so beim Lehrherren gegenüber dem gemaßregelten Lehrling (z.B. Dig. 9,2,5,3). Dasselbe gilt für den Hausvater gegenüber den Kindern und für den Herrn gegenüber den Sklaven (Dig. 7,1,23,1; 48,19,16,2). Die c. als polizeiliche oder richterliche Maßnahme knüpft teilweise an solche private Herrschaftsverhältnisse an, so ge…

Scholastikos

(126 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried | Tinnefeld, Franz
(σχολαστικός). [English version] [1] spätant. Sachwalter S. (wörtlich etwa: der “Schulgelehrte”) ist im röm. Verfahrensrecht der Spätant. der Sachwalter einer Partei, ein später Nachfolger des causidicus mit einigen formal-rhet., aber auch juristischen Kenntnissen. Schiemann, Gottfried Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht, 21996, 563. [English version] [2] Palastbeamter in Konstantinopel, ab 422 (lat. Scholasticus oder Scholasticius), Palastbeamter in Konstantinopolis, erstmals 422 n. Chr. bezeugt. Gemäß den Akten des Konzils …

Revocatio

(158 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Widerruf”) kommt im röm. Recht in zwei spezielleren Bed. vor: (1) als r. in servitutem (“ r. in die Sklaverei”), der Widerruf der Freilassung, wohl erst in der Spätant. gebräuchlich (vgl. Cod. Iust. 6,7,2 pr.); (2) im Zivilprozeß. Dort kann der Verurteilte, wenn er schon bezahlt hat, die Wiederaufnahme des Prozesses ( restitutio ) nur mit dem Risiko verlangen, durch r. in duplum (“ r. auf das Doppelte”) beim Scheitern der Restitution die Streitsache ein zweites Mal an den Kläger zahlen zu müssen. Dies galt für das Formularverfahren ( formula ) und…

Indulgentia

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Seit Anfang des 3. Jh. n.Chr. der t.t. für die strafrechtliche Begnadigung durch den röm. Kaiser (z.B. Cod. Iust. 9,23,5 aus dem J. 225). Begnadigungen hat es jedoch schon lange vorher in Rom gegeben. Sie konnten wohl während eines laufenden Strafverfahrens (z.B. Mod. Dig. 48,16,17) ebenso wie nach dessen Beendigung zur Aufhebung der verhängten Sanktion und sogar noch vor Eröffnung jeglicher Verfolgungsmaßnahmen erfolgen. So veranlaßte Iulius Caesar M. Antonius, als Volkstribun e…

Furor

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck für Geisteskrankheit im röm. Recht. Der davon Betroffene, der furiosus, befand sich schon nach den Zwölf Tafeln (ca. 450 v.Chr.) in einem bes. Gewalt- und Abhängigkeitsverhältnis (Pflegschaft, cura furiosi). Das Amt des curator stand den Agnaten ( agnatio ) und hilfsweise in frühen Zeiten den Gentilen ( gens ) zu (Cic. inv. 2,148; Rhet. Her. 1,23). Die treuhänderähnliche Stellung des curator entsprach weitgehend der eines Vormundes ( tutela ) und galt sowohl der Person als auch dem Vermögen des furiosus. Allerdings war keine eigene Klageart für d…

Comparatio publica

(116 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist urspr. wohl kein t. t. (daher auch c. venalitium, c. specierum) für den Kauf durch die öffentliche Hand zum Zwecke der Versorgung des röm. Staates, vor allem für die Ausrüstung des Militärs und die öffentliche Getreideversorgung (Heeresversorgung, cura annonae ). Als rechtliche Kategorie wird c. p. erst greifbar im Cod. Theod. (Rubrik 11,15). Dort ist sie ein nahezu vollständig reguliertes Geschäft mit Verkaufspflichten (modernrechtlich: Kontrahierungszwang) und genauen Preisvorschriften. Der Sache nach hat es aber die c. p. schon in republikanischer …

Querela non numeratae pecuniae

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Beschwerde wegen der unterbliebenen Geldauszahlung”, im röm. Recht eine Fortentwicklung der entsprechenden Einrede ( exceptio ). Mit dieser querela konnte der Schuldner die Geltung eines abstrakten Schuldversprechens ( stipulatio ) beseitigen, wenn er die stipulatio in Erwartung einer Darlehensauszahlung eingegangen war, die Geldzahlung selbst dann aber unterblieben war. Die q.n.n.p. gehörte - wie schon die exceptio non numeratae pecuniae seit E. des 2. Jh. n. Chr. - zu den Erleichterungen, die im Verfahren der cognitio extraordinaria

Furtum

(740 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick F. ist das Eigentumsdelikt des röm. Rechts. Der Begriff des f. umfaßt jedenfalls in klass. Zeit (1.-3. Jh. n.Chr.) nicht nur Diebstahl und Unterschlagung, sondern auch den bloßen Gebrauch fremder Sachen ( furti usus), die Wegnahme einer eigenen Sache, z.B. vom Pfandgläubiger ( f. possessionis, Besitzdiebstahl), Betrug, Hehlerei und Begünstigung des Täters eines f. Gegenstand des f. konnten außer res corporales Sklaven und Personen unter väterlicher Gewalt sein. In der klass. Zeit ist der Tatbestand des f. nur erfüllt, wenn der Täter vorsätzli…

Remancipatio

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der actus contrarius (“Rückgängigmachung”) der mancipatio (der förmlichen Übereignung). Sie dient z. B. der Rückübertragung treuhänderisch überlassener Sachen ( fiducia ). Ferner ist die r. ein Akt der komplizierten Förmlichkeiten bei der emancipatio (Entlassung aus dem Familienverband). Vor allem aber ist die r. bei der alten manus -Ehe (vgl. auch Ehe III.) ein wichtiger Teil des Scheidungsvorganges: Soll eine solche Ehe aufgelöst werden, muß die Frau aus dem bes. Gewaltrecht des Ehemannes entlassen werden. Diese r. besteht aus einer förmlic…

Imaginarius

(200 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wörtlich: “bildlich”) war im röm. Recht die Bezeichnung für ein Rechtsgeschäft, das etwas anderes ausdrückte als von den Parteien eigentlich gewünscht war. Das plastischste Beispiel ist die mancipatio nummo uno, eine Übereignung gegen und durch Zahlung mit einer bloß symbolischen Kupfermünze ( aes). In ihrem äußeren Bild war sie ein Barkauf; in der realen Wirkung konnte sie Übereignung zu beliebigen Zwecken, also “abstrakt” sein - dann lag eine imaginaria venditio (Gai. inst. 1,113) vor. Haftung bedeutete im frühen röm. Recht Unterworfenheit unte…

Notar

(79 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( notarius). In Rechtskulturen, die an der schriftlichen Fixierung von Rechtsakten orientiert sind, bedarf es eines N. als eines amtlich bestellten Schreibers. Diese Funktion hatten z.B. im ptolem. und röm. Ägypten die agoranómoi , in der röm. Kaiserzeit und vor allem in der Spätant. der tabellio (Urkundenschreiber). Der lat. t.t. notarius bezeichnet in der Spätant. einen hohen Beamten oder Offizier mit bes. kaiserlichen Auftrag, auch den Schriftführer des consistorium (als tribunus et notarius). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Lex, leges

(2,124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff L. (“Gesetz”, pl. leges) ist im röm. Recht die Festsetzung durch eine Privatperson, durch einen Amtsträger oder durch eine gesetzgebende Körperschaft. Die Etym. ist nicht geklärt. Die Annahme einer Herkunft von legere (“verlesen”) wegen der Festsetzung in Gestalt einer feierlichen Formel (vgl. unten B. zur nuncupatio) bleibt spekulativ. Entscheidendes Merkmal der l. ist ihr Gebotscharakter. Hingegen fehlt urspr. die “abstrakte” (allg. Geltung beanspruchende) und “generelle” (für eine Vielzahl von Personen bestimmte) Gest…

Litis contestatio

(569 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff Lis ist in der röm. Rechtssprache der Ausdruck für einen Streit, insbes. wenn er in einem Gerichtsverfahren ausgetragen wird. L.c. bezeichnet daher die “Bezeugung” eines solchen Streites (Fest. p. 34,50 L.): Mit der Erhebung von Behauptung (Klage) und Gegenbehauptung (Klagleugnung) vor Zeugen wurde das Programm eines (Zivil-)Prozesses festgelegt. Bis zur Vorherrschaft des kaiserlichen Kognitionsprozesses ( cognitio ) um 300 n.Chr. ist die l.c. der “Angelpunkt” [1. 77] des gesamten Verfahrens. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B…

Nuptiae

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von nubere, “sich verhüllen, einen Schleier anlegen”) bezeichnet die Heirat in der röm. Gesellschaft (Ehe III.B.). Ein Titel der Digesten ( Digesta , 23,2: De ritu nuptiarum) mit 68 Fr. ist den Hochzeitsbräuchen (III.)) gewidmet. Dies deutet darauf hin, daß die röm. Juristen sich eingehend mit den Voraussetzungen einer rechtmäßig geschlossenen Ehe ( iustum matrimonium ) befaßten. Da es für die rechtliche Anerkennung der Ehe entscheidend auf die Einhaltung der Ehevoraussetzungen z.Z. der n. ankam, wurde n. schließlich synonym mit matrimonium als Ausdruck für…

Nervus

(54 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Eine Eisenkette, mit der ein Schuldner an den Füßen gefesselt wurde ( ferreum vinculum, quo pedes impediuntur, Fest. 162,1-2). Nach den 12 Tafeln (Lex XII tab. 3,3) durfte der Gläubiger den Schuldner mit Hilfe des n. offenbar in eine Art Beugehaft nehmen, wenn er trotz Verurteilung nicht leistete. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Paelex

(53 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Vom röm. Juristen Paulus (Dig. 50,16,144) wird als Bed. von p. (auch pelex, pellex, ähnlich der griech. pallakḗ ) die Lebensgefährtin, die nicht verheiratet ist (also nicht uxor, Ehe III.C.), angegeben. Die Rechtsstellung der p. wird im röm. Recht meist beim Konkubinat ( concubinatus ) behandelt. Schiemann, Gottfried (Tübingen)
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