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Your search for 'dc_creator:( "Manthe, Ulrich (Passau)" ) OR dc_contributor:( "Manthe, Ulrich (Passau)" )' returned 26 results. Modify search
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Mortis causa capio
(111 words)
[English version] Im röm. Recht jeder ‘Erwerb von Todes wegen’, der nicht auf Erbfolge oder Vermächtnis beruhte (Erbrecht III. H.): (1) Schenkung von Todes wegen (
donatio ); was jemand (2) zur Erfüllung einer testamentarischen Bedingung oder (3) unter der Bedingung, daß ein Dritter (nicht der Leistende) sterben würde, oder als Gegenleistung (4) für den Verzicht auf einen erbrechtlichen Erwerb oder (5) für einen Antrag auf vorläufige Sicherung eines Nachlasses zugunsten eines Ungeborenen (missio in possessionem) erhielt (Dig. 39,6,38; 31 pr./2; 8 pr.; 12). Manthe, Ulrich (Passa…
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Der Neue Pauly
Querela inofficiosi testamenti
(249 words)
[English version] “Beschwerde wegen pflichtwidrigen Testaments”. War nach röm. Recht ein nächster Angehöriger des Erblassers wirksam enterbt (Erbrecht III. E.) oder zu weniger als einem Viertel seines gesetzlichen Erbteils (s.
intestatus ) eingesetzt und hatte er dieses Viertel auch nicht durch Vermächtnis (
legatum ,
fideicommissum ) oder Schenkung auf den Todesfall (
donatio mortis causa ) erhalten, so konnte er mit der
q.i.t. gegen den Testamentserben auf Aufhebung des Testaments vor den
centumviri oder auf dem Wege der
cognitio extra ordinem klagen. Die
q.i.t. hatte Erfolg,…
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Der Neue Pauly
Abstentio
(121 words)
[English version] Nach röm. Recht erwarben
sui heredes die ihnen angefallene Erbschaft mit dem Erbfall; solange ein
suus noch nicht äußerlich gezeigt hatte, daß er die Erbschaft behalten wollte, gestattete ihm der Prätor, sich ihrer zu enthalten (
se abstinere). In diesem Fall blieb der
suus zwar
heres, erhielt aber nicht die Erbschaft und haftete nicht für die Nachlaßschulden; der Nächstberufene erhielt die
bonorum possessio. Ein
extraneus bedurfte keiner
a.; da er erst mit Antritt die Erbschaft erwarb, konnte er einfach auf diesen verzichten, aber auch die Ausschlagung erklären (
o…
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Der Neue Pauly
Praeteritio
(149 words)
[English version] (“Übergehung”). Nach röm.
ius civile mußten alle
sui heredes (Hauserben) im Testament erwähnt werden, indem sie entweder ausdrücklich als Erben eingesetzt oder enterbt (
exheredatio ) wurden. Söhne und
postumi (Nachgeborene) beiderlei Geschlechts konnten nur unter Namensnennung
(nominatim) wirksam enterbt werden, bei allen anderen (Töchtern, in
manus -Ehe lebender Ehefrau, Enkel/innen usw.) genügte pauschale Enterbung (
inter ceteros). Nichterwähnung (
p.) führte bei Söhnen und
postumi zur Nichtigkeit des Testaments mit all seinen Verfügungen;…
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Der Neue Pauly
Postumus
(964 words)
[English version] [1] Röm. Praenomen Röm. Praenomen, das wie andere der sog. “Numeralpraenomina” (Quintus) Kindern nach der Reihenfolge der Geburt gegeben wurde: das Adj.
p., “letzter”, meint hier “(weil) nach (dem Tod des Vaters) geboren” (vgl. P. [2]). Bei den Römern war P. bis ins 3. Jh. v. Chr. als Vorname in Gebrauch, dann nur noch als Cognomen. Die weitere Verbreitung eines ital. Individualnamens *
Postumo- läßt sich aus der Entlehnung ins Etr. erschließen, wo daraus ein Gent.
Pustmi-na- (CIE 8715) gebildet wurde; dies entspricht dem röm. Gent.
Postumius. Steinbauer, Dieter (…
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Der Neue Pauly
Erbrecht
(1,539 words)
[English version] I. Alter Orient Keilschriftrechte Thür, Gerhard (Graz) [English version] II. Griechisch In Griechenland entsprach das E. vor allem dem Gedanken der Familienerbfolge. Daher enthält das griech. Recht mehrere Einrichtungen, um die Erbfolge im Familienverband auch dann zu sichern, wenn keine Haussöhne (
gnḗsioi) vorhanden waren. So diente die
eispoíēsis der adoptionsähnlichen Bestimmung eines nicht testamentarischen Erben. War auch kein solcher Ersatzerbe vorhanden, fiel der Nachlaß (
klḗros ) entweder an die Seitenverwandten (
anchisteía …
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Der Neue Pauly