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Comperendinatio

(184 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] describes according to Gai. Inst. 4,15 an agreement of the parties to appear on the day after next before a iudex (Fest. 355,1; Prob. 4,9: in diem tertium sive perendinum; for Roman calculations of court dates cf. Gell. NA 10,24,9), as had already been provided for in the Twelve Tables. It did not require the form of a stipulation because the consequences of missing it were considered sufficient as a sanction. How the transition from the procedure in iure to apud iudicem specifically came about in the formular procedure is unclear, because the comperendinatio is no longer…

Aestimatio litis

(192 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] The principle of sentencing to a fine associated with formulary procedure (Gai. Inst. 4,48) made it necessary in civil procedure for all actions not aimed at a fixed sum to be expressed in money value. Both process and result of the estimate required for this are called aestimatio litis.; it was carried out by the judge, or sometimes by the plaintiff ( iusiurandum in litem, estimate under oath of the amount involved). If the defendant refused to meet his duty of payment in kind, but instead paid the sum of the fine, the plaintiff finally lost …

Mors litis

(172 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] (literally: ‘death of a lawsuit’). According to Gai. Inst. 4,104 a means introduced by the l. Iulia iudiciorum privatorum specially for the iudicium legitimum ( iudicium ), to limit the duration of lawsuits. Whereas all other lawsuits were limited by the period in office of the magistrates who appointed judges, ML was what happened when after 18 months there had been no judgment. From the lex Irnitana (ch. 91, l.2) it followed that this regulation was transferred - evidently by pretending that the municipal process was identical to the iudicium legitimum - also to this…

Causidicus

(199 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] A court orator who appears in court as a champion of a party. Whilst Cic. De or. 1,202 uses the term in an obviously derogatory sense as being distinct from a true orator, and whilst a similar evaluation is evident in Gai. Dig. 1,2,1 ( causas dicentibus), causidicus is later applied in inscriptions (CIL 5,5894) and constitutions as a neutral vocational title alongside (Cod. Iust. 2,6,6) or identical (Cod. Theod. 2,10,5) to   advocatus . As such, a causidicus belonged to the state controlled professional association (Cod. Iust. 2,7,11, 1) of orators appearin…

Vadimonium

(205 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] ( surety, bail). A legal transaction agreed in a stipulatio , by which one party in a Roman formulary procedure (Procedural law IV.) commits itself to appear at a certain location in order to enable legal proceedings to take place. This self-committal replaced the practice of providing guarantors ( vades) as had been the practice in the legis actio . A distinction was made between different kinds of vadimonium. The voluntary summoning vadimonium consisted of the promise (regularly sanctioned by fines) to appear near the law court for a final attempt a…

Adsertor

(90 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] is a free citizen who pleads in court the case, in particular the liberation, of a slave, who is incapable of being a party to a lawsuit: as plaintiff in the vindicatio in libertatem including the manumissio vindicta, as defendant in the vindicatio in servitutem. On the possibilities of abuse in liberation cases Liv. 3,44 ff. Following preceding relaxation, Justinian ultimately declared slaves capable of acting in liberation cases (Cod. Iust. 7,17).  Vindicatio;  Manumissio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography E. Ferenczy, in: Studi Donatuti, 1973,…

Formula

(325 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] The written formula is the essential component of the type of trial which replaced the   legis actio procedure; by means of the lex Aebutia, 2nd cent. BC, as well as the two leges Iuliae, 17 BC) and which consequently is generally described as a formula trial. Despite a slow development, this classical procedural type is distinguished from its predecessor by having far greater flexibility and by being more adaptable to individual cases in the late Republic and the Principate. The text of the suit was no longer ceremonial and…

Vocatio in ius

(355 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] In Roman law, the 'call' (in the sense of summons) to stand trial. The VII addressed the problem, fundamental in every jurisdiction (but most particularly at early stages of development), of how to bring an accused person before the court: as long as no direct compulsion is available or permitted, sanctions with at least indirect effect must accompany the summons. Both variants are found in the development of Roman law: for the oldest type of trial, the legis actio (action under the (XII-Table) law), the Twelve Tables (tab. 1,1 ff.; Tabulae duodecim, c.450 BC) prescribes…

Rescript procedure

(222 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] This type of Roman trial developed from the reign of Hadrian (2nd cent. AD) as a special form of the civil inquiry of cognizance ( cognitio ). Its peculiarity consisted in the fact that the decisive legal issue (i.e. not also the correctness of the facts) was clarified in advance for the specific case by the princeps, by means of a written response ( rescriptum ) to the written enquiry of the party who would henceforth be the plaintiff, with the consequence that henceforth all that required examination was the correctness of …

Addictus

(146 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] is the debtor in a process of legal action who, after being convicted, had not paid the sum owed within 30 days and had consequently been brought before the magistrate by the creditor by means of manus iniectio and had been handed over by the magistrate by   addicere to the creditor for enforcement. If the debtor did not pay or provide a vindex at the latest before the magistrate, the creditor could take the addictus home with him and, according to detailed terms in the Twelve Tables (3,3-5; Gell. NA 20,1,45), hold the man prisoner, albeit still as a free man. If the addictus was un…

Furtum tabularum

(103 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] A criminal offence that corresponds with modern obstruction of evidence and so implies a more or less definite obstruction of evidence in Roman civil procedure. Tabulae are written notes that served, e.g., to safeguard evidence; as such they belong to the evidence classified by Quintilian ( instrumenta, Inst. 5,5,1ff.). Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257 C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in: Archiv für die civil…

Altercatio

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[German version] is an argument and interchange which can take place in the Senate or in judicial (criminal or civil) proceedings. In the latter case altercatio stands in contrast to the self-contained lecture oratio continua regularly given at the beginning of a hearing by the counsel of both parties. As proceedings progressed they repeatedly gave rise to debate, due to evidence recorded or other findings, on the status of the dispute and the legal situation; it took place in the form of an altercatio, shown as an example in Dig. 28,4,3. Oratio like altercatio was the field of action f…

Publicatio bonorum

(212 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die P.b. (Vermögenseinziehung) wurde in Rom als Folge eines Strafurteils seit je (vgl. Liv. 2,5,2; 2,8,2; 3,55,7) praktiziert. Die p.b. überantwortete urspr. als consecratio (Weihung) den Täter mitsamt seinem Vermögen der Gottheit im Sinne einer Friedloserklärung (wohl Vernichtung der Habe, vielleicht auch Überführung in Tempeleigentum); sie entwickelte sich in späterer republikanischer Zeit (wohl seit 169 v. Chr., vgl. Liv. 43,16,10) zu einer (zwangsläufigen) Nebenstrafe bei der Ver…

Adsertor

(77 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist derjenige freie Bürger, der die Sache, insbes. die Freiheit, des parteiunfähigen Sklaven vor Gericht vertritt: Als Kläger in der vindicatio in libertatem einschließlich der manumissio vindicta, als Beklagter in der vindicatio in servitutem. Zu den Mißbrauchsmöglichkeiten des Freiheitsprozesses Liv. 3,44 ff. Justinian erklärt den Sklaven nach vorhergehenden Auflockerungen endgültig im Freiheitsprozeß als parteifähig (Cod. Iust. 7,17). Vindicatio; Manumissio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography E. Ferenczy, in: Studi Donatuti, 1973,…

Condemnatio

(221 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im Strafprozeß die Verurteilung des Angeklagten (Cic. Verr. 2,75). Im Zivilverfahren ist c. nach Gai. inst. 4,43 derjenige Teil der Prozeßformel, durch den einem privaten Richter im Rahmen des Klagebegehrens ( intentio ) und der Sachverhaltsbeschreibung ( demonstratio ) die Macht zu Verurteilung oder Freispruch eingeräumt wurde ( qua iudici condemnandi absolvendive potestas permittitur). Sie ist nur bei Leistungsklagen erforderlich. Gai. inst. 4,48ff. berichtet weiter, daß jede c. auf einen Geldbetrag gerichtet ist ( c. pecuniaria). Diese (erst unter Ju…

Centumviri

(693 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der Begriff c. (“Hundertmänner”) kennzeichnet ein Gericht, dessen Alter nach heftig umstrittener Ansicht wohl in die Anfänge der republikan. Zeit zurückreicht; Indiz dafür ist außer dem vor diesem Gericht allzeit gepflegten Verfahren, daß allein bei seinen Verhandlungen das alte Symbol staatlicher Hoheit, die hölzerne Lanze ( hasta, Dig. 1,2,2,29) aufgestellt wurde, Gai. inst. 4,16; Cic. de orat. 1,57,242; top. 17,65. Sein Name gibt die Zusammensetzung dieses Gerichts wieder: aus den 35 tribus wurden je 3 Männer als Mitglieder gew…

Replicatio

(109 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Als Gegeneinrede war die r. im röm. zivilprozessualen Formularverfahren für den Kläger das Mittel, mit dem er eine Einrede ( exceptio ) des Beklagten entkräften konnte. Diesem stand wiederum eine duplicatio, jenem sodann eine triplicatio etc. zur Verfügung. All diese Einwände wurden in die Prozeßformel ( formula ) eingegliedert und legten damit das vor dem iudex zu erörternde und zu beweisende Streitprogramm fest. Ein Beispiel für die r. bietet etwa Dig. 44,2,9,1, wo es dem Kläger ermöglicht wird, dem Einwand der Rechtskraft entgegenzuhalten, da…

Pluspetitio

(554 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (Übermaßforderung, vgl. Cod. Iust. 3,10) - oder häufiger: plus petere - ist eine röm. Rechtsfigur, die aufs engste mit dem kunstvollen Aufbau der formula im röm. Formularprozeß verbunden ist. Die p. führt zu Sanktionen bzw. Reaktionen des Prozeßrechts, die vom Prozeßverlust bis hin zu Korrekturen (wie heute noch bei den Kosten) innerhalb des Rechtsstreits reichen. Laut Gaius [2] (inst. 4,53ff.; 68) unterscheidet das klass. röm. Prozeßrecht des 1.-3. Jh.n.Chr. zw. vier Erscheinungsformen der p.: re, tempore, loco, causa (sachlich, zeitlich, örtlich oder w…

Reskriptprozeß

(180 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Dieser röm. Prozeßtyp entwickelt sich ab Hadrianus (2. Jh. n. Chr.) als eine Sonderform des zivilprozessualen Kognitionsverfahrens ( cognitio ). Seine Besonderheit besteht darin, daß die maßgebliche Rechtsfrage (also nicht auch die Richtigkeit der Tatsachen) vorab vom Princeps mittels eines Antwortschreibens ( rescriptum ) auf die schriftliche Anfrage des nunmehrigen Klägers für das konkrete Verfahren geklärt ist, so daß nunmehr im wesentlichen allein die Richtigkeit der in der Anfrage nur unterstellte…

Cognitio

(279 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist von cognoscere abgeleitet und bedeutet eine in Richterfunktion vorgenommene Untersuchung oder Entscheidung. Im Strafprozeß wird mit diesem Begriff sowohl die Untersuchung einer Straftat einschließlich des Erkenntnisverfahrens (Dig. 47,20,3 pr.) als auch das Verhör eines Verhafteten (Dig. 1,16,6 pr.) bezeichnet. Im Zivilprozeß bedeutet causae c. eine meist summarische, magistratische Prüfung; als Prozeßform wandelt sich die c. von einer außergewöhnlichen Verfahrensart ( extraordinaria c.) zum ausschließlichen Prozeß (sog. Kognitionsverfa…

Furtum tabularum

(99 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Delikt, das der heutigen Beweisvereitelung entspricht und somit eine mehr oder minder feste Beweislastvereitelung im röm. Zivilprozeß impliziert. Tabulae sind schriftliche Aufzeichnungen, die u.a. der Beweissicherung dienten; als solche gehören sie zu den von Quintilian klassifizierten Beweismitteln ( instrumenta, inst. 5,5,1ff.). Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257 C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in:…

Reiectio

(57 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Mit r. civitatis ist die Aufgabe des Bürgerrechts gemeint, mit r. iudicis die Befugnis der Parteien eines Zivil- oder Strafprozesses, eine bestimmte Anzahl von Richtern abzulehnen, die gemäß der Richterliste für die Abhandlung des Falles grundsätzlich in Betracht kommen. Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht, 21996, 195, 198.

Liquet

(116 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Anders als unter dem heute verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch durfte der Richter der (klass.) röm. Ant. erklären, daß er sich zu einer Entscheidungsfindung außerstande sehe: rem sibi non liquere (Gell. 14,2,25), wenn er nicht entsprechend der Prozeßformel ( formula ) verurteilen oder freisprechen konnte. Leistete er einen entsprechenden Eid, konnten die Parteien denselben Rechtsstreit vor einem anderen Richter betreiben. Gleiches galt für einen durch private Schiedsvereinbarung eingesetzten arbiter (Di…

Arbiter

(282 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bedeutete urspr. wohl denjenigen, der hingeht ( ad baetere), und kennzeichnet damit den in Augenschein nehmenden Streitentscheider im Gegensatz zu dem über ein reines Rechtsbegehren urteilenden iudex. Ein solcher tatsachenkundiger Entscheider war wohl bes. bei Teilungsklagen erforderlich, die statt auf eine Verurteilung oder Freisprechung auf eine rechtsgestaltende Zuweisung ( adiudicatio ) gerichtet waren. Dieses Unterscheidungsmerkmal zwischen a. und iudex verschwimmt jedenfalls bereits im Zwölftafelrecht mehr und mehr (Fest. 336). Da…

Abiuratio

(162 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein dem Praetor vorgetragener Rechtstreit um kreditiertes Geld oder eine sonstige res certa konnte noch vor der litis contestatio dadurch beendet werden, daß der Kläger dem Beklagten den Eid über den Bestand der Klageforderung zuschob. Der Beklagte hatte daraufhin die Wahl, zu leisten oder die Forderung abzuleugnen; letzteres ist die a. (Isid. orig. 5,26,21). Im Falle dieses Abschwörens wurde die actio des Klägers denegiert; bisweilen wurde statt dessen dem Beklagten eine exceptio iurisiurandi gewährt (Dig. 12,2,9 pr.), wenn etwa Existenz und Inhalt …

Aestimatio litis

(156 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der mit dem Formularprozeß verbundene Grundsatz der Geldverurteilung (Gai. inst. 4,48) bedingt im Zivilprozeß, daß alle nicht auf eine fixe Summe gerichtete Klagen in Geldeswert auszudrücken waren. Vorgang wie Ergebnis der dazu erforderlichen Schätzung heißt a. l.; sie wurde vom Richter, bisweilen auch vom Kläger ( iusiurandum in litem, eidliche Schätzung des Streitwertes) vorgenommen. Weigerte sich der Beklagte, die Naturalleistungspflicht zu erfüllen, sondern zahlte er statt dessen die Geldcondemnationssumme, verlor der Kläg…

Altercatio

(142 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist ein Streit- und Wechselgespräch, das im Senat wie im richterlichen (Straf- oder Zivil-)Prozeß stattfinden kann. Letzterenfalls steht a. im Gegensatz zu dem regelmäßig zu Beginn eines Termins vorgetragenen geschlossenen Vortrag, oratio continua, der beiden Parteibeistände. Die weitere Verhandlung gab durch Beweisaufnahmen oder sonstige Erkenntnisse immer wieder Anlaß zur Erörterung des Streitstandes und der Rechtslage; sie erfolgte in Gestalt einer in Dig. 28,4,3 beispielhaft wiedergegebenen a. Oratio wie a. war das Aktionsfeld für die Rhetori…

Iudicium

(1,037 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Zentralbegriff des röm. Prozeßrechts, der allerdings in mehreren Bedeutungsvarianten vorkommt: im weiteren Sinne für den Rechtsstreit insgesamt, im engeren Sinne (inbes. im Kontext des Legisaktionen- und Formularverfahrens mit der Aufteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte) für den letzten, vor dem Richter ( iudex ) stattfindenden Abschnitt. Mit dem Übergang zum Kognitionsverfahren ( cognitio ) und der damit verbundenen Beseitigung der Verfahrensabschnitte bezeichnet i. nur noch den Rechtsstreit insgesamt, wofür seit dem MA das Wort processus…

Causidicus

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Gerichtsredner, der als Sachwalter einer Partei vor Gericht auftritt. Während Cic. de or. 1,202 ihn deutlich abschätzig dem wahren Redner entgegenstellt, und eine ähnliche Einschätzung bei Gai. Dig. 1,2,1 ( causas dicentibus) durchscheint, wird c. später in Inschriften (CIL 5,5894) und Constitutionen als neutrale Berufsbezeichnung neben (Cod. Iust. 2,6,6) oder identisch (Cod. Theod. 2,10,5) mit advocatus verwendet. Als solcher war er in die staatlich kontrollierte Standesorganisation (Cod. Iust. 2,7,11, 1) der v…

Adiudicatio

(103 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Nach Gai. inst. 4,42 ist a. derjenige Teil der Prozeßformel, der dem Richter rechtsgestaltende Befugnisse einräumt. Diese waren bei den 3 Teilungsklagen ( familiae erciscundae, communi dividundo, finium regundorum) erforderlich, weil bei ihnen die vorhandenen Vermögensgegenstände, bzw. bei der letztgenannten Klage die Grenzlinie, unter den Parteien verteilt bzw. geklärt werden mußte. Zu diesem Zweck konnte der Richter sowohl sachenrechtliche Rechtspositionen (Eigentum, Hypothek, Nießbrauch, etc.) zuweisen a…

Demonstratio

(155 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im allgemeinen Zivilrecht die spezifizierende Kennzeichnung einer Sache oder Person (Dig. 6,1,6). Dieser Begriff liegt dem noch heute geltenden, von den Römern vornehmlich bei der Testamentsauslegung verwendeten Auslegungstopos falsa d. non nocet (‘ein falscher Ausdruck schadet der Wirksamkeit des Geschäftes nicht’) zugrunde (Inst. Iust. 2,20,30). Im zivilprozessualen Kontext bedeutet d. die bei einer Vielzahl von Prozeßformeln an den Anfang gestellte knappe Präzisierung des streitgegenständlichen Sachverhalts (Gai. inst. 4,39;…

Antestatio

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist der formalisierte, mit einem Zupfen am Ohr verbundene (Plin. nat. 11,103) Zeugenaufruf vor der erlaubten Gewaltanwendung des Klägers gegen den Beklagten, der der in ius vocatio nicht Folge leistet und keinen vindex stellt. Bezeugt ist die a. für die 12 Tafeln (1, 1); sie wurde überflüssig, gleichwohl aber offenbar beibehalten, mit Einführung des formularprozessualen litis denuntiatio . - Antestatus ist ein Mancipationszeuge, CIL 6,10239. Vocatio in ius; Denuntiatio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography Wieacker, RRG, 448.

Accipere

(214 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] in der Bed. “empfangen, bekommen” (vgl. Dig. 50,16,71pr.) kennzeichnet mehrere juristisch relevante Vorgänge: als a. hereditatem etwa (Dig. 28,5,77) den tatsächlichen Empfang der Erbschaft; als a. censum die Entgegennahme der “Steuererklärung”, Deklaration, des Steuerpflichtigen (Dig. 50,4,1,2); als a. iudicem in älterer Zeit die Hinnahme des vom Magistrat ernannten Richters, was alsdann durch die Bedeutung des zwischen den Parteien vereinbarten Richters ersetzt wird. - In der Bed. “annehmen” bezeichnet etwa a. legem die Annahme eines Gesetzes durc…

Iudicatum

(290 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Zum einen der in einem Zivilurteil ausgesprochene Leistungsbefehl (Dig. 2,12,6: i. facere vel solvere), zum anderen das Urteil insgesamt; letzteres vornehmlich in der Wendung res iudicata; etwa Dig. 42,1,1: res iudicata dicitur, quae finem controversiarum pronuntiatione iudicis accipit: quod vel condemnatione vel absolutione contingit (‘ res iudicata heißt das durch Richterspruch erreichte Ende des streitigen Verfahrens, was als Verurteilung oder Freispruch vorkommt’). In der maskulinen Form bezeichnet iudicatus einen Verurteilten, z.B. Dig. 42,2,1: C…

Confessio

(397 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich das Geständnis, im modernen Sinne aber auch ein Anerkenntnis, führte anstelle eines Urteils unmittelbar zum Vollstreckungsverfahren entsprechend dem Grundsatz, daß der Geständige als verurteilt anzusehen sei: confessus pro iudicato habetur (est) (Dig. 42,2,1; 3; 6; Cod. Iust. 7,59,1). Von diesem Grundsatz gab es freilich Ausnahmen: 1) Im Strafprozeß wurde der geständige Angeklagte bestimmter schwerer Verbrechen (z.B. crimen laesae maiestatis: am berühmtesten Jesus vor Pilatus, Mk 15,2ff.) als verurteilt behandelt; ihm blieb ledi…

Comperendinatio

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bezeichnet nach Gai. inst. 4,15 die bereits in den XII Tafeln vorgesehene, im Anschluß an die Richterbestellung getroffene Vereinbarung der Parteien, am übernächsten Tag vor dem iudex zu erscheinen (Fest. 355,1; Prob. 4,9: in diem tertium sive perendinum; zur röm. Fristberechnung vgl. Gell. 10,24,9). Sie bedurfte nicht der Stipulationsform, weil die Säumnisfolgen bereits hinreichende Sanktion waren. Wie sich der Übergang des Verfahrens in iure zu dem apud iudicem im Formularverfahren im einzelnen gestaltete, ist unklar, weil c. in diesem Zusammenhang nic…

Advocatus

(467 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der a. als “Herbeigerufener” entwickelt sich vom Beistand zum schließlichen Rechtsbeistand in der Spätklassik (um 200 n. Chr.) Zunächst bezeichnet a. eine meist einflußreiche Person, die jemandem als Freudschaftsdienst im (straf- wie - als langweiliger verschrieenen, Cic. opt. gen. 9 f. - zivilrechtlichen) Gerichtsverfahren beisteht - durch seine bloße Anwesenheit oder durch seine (aufgrund seiner Ausbildung und Erziehung erworbenen allg.) Rechtskenntnisse; vgl. Ps.-Asc. zu Cic. in Caec. 11. Darin unterscheidet er sich (zumindest theoretisch) vom patron…

Postulatio

(194 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] wird im röm. Recht bisweilen synonym mit petitio allg. für ein Fordern oder Verlangen verwendet. Für den röm. Formularprozeß ( formula ) definiert im 3. Jh. n. Chr. Ulpian (im Kontext des Ediktstitels de postulando; vgl. auch Cod. Iust. 2,6) postulare als desiderium suum vel amici sui in iure ... exponere: vel alterius desiderio contradicere (‘sein eigenes oder eines Freundes Begehren vor Gericht darzulegen oder dem Begehren eines anderen zu widersprechen, Dig. 3,1,1,2). Mit der p. actionis erbat der Kläger vom Praetor die Gewährung derjenigen Klage, au…

Editio

(595 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der von dem Verb edere (“vorlegen, vorzeigen, bekanntmachen”) abgeleitete Begriff e. hat im juristischen Sprachgebrauch mehrere Bedeutungen: (1) Die e. actionis (Dig. 2,13) bezeichnet die für die Rechtshängigkeit eines Prozesses im Formularverfahren erforderliche Bekanntmachung des Klägers gegenüber dem Beklagten, welche Klage(-formel) er gegen ihn anzustrengen gedenkt; sofern der Beklagte diese Formel annimmt ( accipere iudicium), ist damit zugleich die litis contestatio (Streitbezeugung) zustandegekommen. Lange Zeit h…

Iurisdictio

(528 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprechung”. Solange die i. in verschiedene Verfahrensabschnitte (insbes. in iure, apud iudicem) aufgeteilt war, bezeichnet sie die hoheitlichen Machtbefugnisse, die dem röm. Gerichtsmagistrat zur Wahrnehmung der Rechtspflege übertragen sind. Während dieser Terminus urspr. für die Privatrechtspflege gebraucht wurde, wird er im 2. Jh.n.Chr. auch auf die Strafrechtspflege ausgedehnt sowie auf das Kognitionsverfahren ( cognitio ), in dessen Kontext i. die richterlichen Amtsbefugnisse insgesamt umschreibt - also auch die Befug…

Formula

(300 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die schriftlich abgefaßte f. ist das Wesenselement desjenigen Prozeßtyps, der das Legisaktionenverfahren ( legis actio ) abgelöst hat (mittels der lex Aebutia, 2. Jh. v.Chr., sowie zweier leges Iuliae, 17 v.Chr.) und der demzufolge allg. als Formularprozeß bezeichnet wird. Unbeschadet einer wohl nur allmählichen Fortentwicklung zeichnet sich dieser klass. Verfahrenstyp in der späten Republik und der Prinzipatszeit gegenüber seinem Vorgänger durch seine weitaus größere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit a…

Addictus

(115 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist im Legisaktionenverfahren der Schuldner, der nach seiner Verurteilung die Schuldsumme binnen 30 Tagen nicht zahlte und infolgedessen vom Gläubiger mittels manus iniectio dem Magistrat vorgeführt und von diesem dem Gläubiger durch addicere zur Vollstreckung überantwortet wurde. Sofern der Schuldner nicht spätestens vor dem Magistrat zahlte oder einen vindex stellte, konnte der Gläubiger den a. mit in sein Haus führen und ihn nach detaillierter Maßgabe der Zwölftafeln (3,3-5; Gell. 20,1,45) als einen nach wie vor Freien gefangen halten. Konnte der a. binne…

Litis denuntiatio

(230 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (“Streitansage”) ist eine Form der röm. Prozeßeinleitung, die für eine relativ kurze Zeit (im wesentlichen 4. Jh.n.Chr.) in Gebrauch war, dann aber wegen ihrer Schwerfälligkeit außer Übung geriet. Ihr Charakteristikum ist, daß die vom Kläger in schriftlicher Form an den Beklagten adressierte l.d. diesem nicht direkt und unmittelbar, sondern aufgrund eines klägerischen Antrags ( postulatio simplex) mit Erlaubnis oder gar mit Hilfe des Gerichts zugestellt wird. Diese Einleitungsform stellt daher einen Übergang zum nachfolgenden sog. Libellprozeß dar ( libel…

Agerius

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In den meisten der von Gaius (aber auch von anderen, z. B. Dig. 46,4,18,1) mitgeteilten Prozeßformularen steht für den Kläger als im konkreten Fall anzupassender (so ausdrücklich die l. Rubria: CIL I 205) Blankettname A(ulus) A. (= is qui agit), während der Beklagte Numerius Negidius (= is a quo numeratio postulatur et qui negat) genannt wird. Alle 4 Namen können freilich im Einzelfall reell sein. Formula Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography W. Kunkel, Röm. Rechtsgesch., 91980, 84.

Intentio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] das Klagebegehren, legt innerhalb der den röm. Formularprozeß kennzeichnenden Prozeßformel ( formula ) den (ggf. zu beweisenden) Streitgegenstand fest (Gai. inst. 4,41). Im Falle einer Feststellungsklage beschränkt sich diese Formel auf die i. (Gai. inst. 4,44), während bei Leistungsklagen danach zu unterscheiden ist, ob sie auf ein certum (d.h. eine bestimmte Summe, Sache oder Warenmenge) oder ein incertum (d.h. ein quidquid dare facere oportet, ‘alles, was er zu leisten verpflichtet ist’), gerichtet ist. Letzterenfalls wird die i. zur Präzisierung des …

Manus iniectio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels m.i., also Gewaltanwendung, zum Erscheinen zwingen. Dem kann sich der andere nur durch einen vindex (Gestellungsbürgen) entziehen (s. Lex XII tab. 1-4). Zum zweiten kam ein solcher Zwang wie auch ein vindex bei der Vollstreckung einer feststehenden Schuld vor ( legis actio per manus iniectionem, Lex XII tab. 3,1-6…

Legis actio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Das Verfahren der l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Namen verdankt es einer bereits Gaius (inst. 4,11) nicht mehr recht erklärlichen Ausrichtung auf ein Gesetz, von dem die Klage ihre Unveränderlichkeit übernahm. Die Förmlichkeiten, die bei der Durchführung eines derartigen, röm. Bürgern vorbehaltenen Verfahrens zu beachten waren u.a. präzises Aufsagen bestimmter Sprüche sowie korrekter Vollzug der gebotene…

Praeiudicium

(195 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen verschiedener Zuständigkeiten konnte schon nach röm. Recht ein Prozeß u.U. erst dann abschließend entschieden werden, wenn die betreffende Rechtsfrage von dem dafür zuständigen Gericht geklärt worden war, z. B. die Erbenstellung oder etwa das Eigentum an einem Grundstück oder das Vorliegen eines Kapitalverbrechens. Freilich gab es keinen generellen Vorrang der iudicia publica ( iudicium ) vor actiones privatae. Zur Lösung des Spannungsverhältnisses zw. der - noch nicht entschiedenen - Vorfrage, dem p.,…

Restitutio

(449 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In einem allg. juristischen Sinn bedeutet r. “Wiederherstellung”. Im Bereich des röm. Strafrechts bezieht sich das auf die vollständige oder auch teilweise Aufhebung einer rechtskräftigen Verurteilung, wodurch der Verurteilte wieder in den alten Stand versetzt wird (vgl. Cod. Iust. 9,51). Innerhalb des röm. Zivil- und Zivilprozeßrechts ist zw. einer materiellen und einer formellen r. zu unterscheiden. Die materielle r. ist bei bestimmten Klagen der erstrebte Leistungsgegenstand, so vor allem bei den dinglichen Klagen wie der rei vindicatio

Iudex

(440 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprecher”, d.h. also “Richter”. Üblicherweise ist damit im röm. Recht der Einzelrichter ( i. privatus; i. unus) gemeint, der in einem eigenen, den Rechtsstreit schließlich beendenden Verfahrensabschnitt ( apud iudicem) die Beweisaufnahme vornimmt und das ihm vom Praetor im ersten Verfahrensabschnitt ( in iure, ius ) pauschal vorgegebene Urteil fällt. Während der Begriff des i. bereits zur Zeit des Zwölftafelrechts (5. Jh. v.Chr.) mit dem des arbiter austauschbar ist, stellen die recuperatores bzw. centumviri eigene Ka…
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