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Šaiḫ al-Islām

(144 words)

Author(s): Krawietz, Birgit
[English Version] . Dieser Titel ist frühestens gegen Ende des 10.Jh. für Nordostiran belegt. Er bez. innerhalb der isl. Welt her…

Šarı̄ʿa

(213 words)

Author(s): Krawietz, Birgit
[English Version] . Die Š. (arab., Pl. šarāʾiʿ) bez. die Gesamtheit der von Gott gestifteten und an seinen letzten Propheten Muḥammad ergangenen Botschaft. Sie umfaßt rechtliches Handeln sowie Glaubensgrundlagen und ist nicht nur im Koran, sondern auch in der vorbil…

Strafrecht

(3,155 words)

Author(s): Otto, Eckart | Sellert, Wolfgang | Loos, Fritz | May, Georg | Krawietz, Birgit
[English Version] I. Altes Testament Das atl. Gesetz (: II.) hat einen dreifachen Ursprung in den Funktionen 1. der Sicherung der wechselseitigen Handlungserwartung in dem Handlungsnormen mittels der Generalprävention schützenden S., 2. der Gewaltminimierung durch Konfliktregelung im kasuistischen Recht (: III.) als Vorläufer des neuzeitlichen Zivilrechts und 3. der Regelung des Verkehrs mit der göttlichen Sphäre durch ein Kultrecht. Das S. hat seinen auch im rechtshist. konservativen AT noch erkennbaren Ursprung in einem innergentalen Grenzrecht, das den Zusammenhalt einer Großfamilie sichern soll (Lev 18,6–16*). Als Todesrecht wird das innergentale S. im Falle des aufgeklärten Delikts der Tötung, Gewalt gegen die Eltern, des Menschendiebstahls und Ehebruchs vom pater familias exekutiert (Ex 21,12.15–17), in unaufgeklärten Fällen als Fluchrecht zur Wirkung gebracht (Dtn 27,16–25*). Von diesen Formen des S. leiten sich Kurzprohibitive und Elterngebot des Dekalogs (: I.) ab (Ex 20,12–16). Die innergentale Konfliktregelungsfunktion wird vom kasuistischen Recht der Lokalgerichtsbarkeit wahrgenommen, die urspr. keine Straffunktion hat. Intergentales S. beschränkt sich urspr. auf Delikte der Tötung und Körperverletzung, die durch talionische Selbsthilfe der geschädigten Parteien (Talion: III.,1.; Blutrache) ohne Einschaltung einer Gerichtsinstitution sanktioniert werden. Mit der Abwanderung des S. aus der Familie an die lokalen Gerichte (Gerichtsverfassung in Israel) wird das S. in das kasuistische Recht integriert, das nun, beginnend mit der Sanktionierung von Eigentumsdelikten, Straffunktion übernimmt. Ist das S. urspr. reines Erfolgshaftungsrecht, so kann durch Verfahren des Gerichts der Aspekt der Verschuldenshaftung stärker zur Geltung kommen und bes. im Blutrecht zw. vorsätzlicher und nichtvorsätzlicher Tat unterschieden (Ex 21,13f.; Dtn 19,1–13) und Schwächere gegen Rechtswillkür geschützt werden. In priesterlichen Kreisen wird das im Ursprung nicht explizit rel., sondern implizit durch die Funktion der Sicherung von Handlungsnormen legitimierte S. in Verbindung mit dem kasuistischen Recht als offenbartes Gottesrecht deklariert und legitimiert (Bundesbuch). In einem letzten Schritt wird das S. nachexilisch mit dem Kultrecht verzahnt (u.a. Lev 5), das durch die Institution der Sühne (: II.,1.) die Strafsanktion im S. minim…

Völkerrecht

(2,967 words)

Author(s): Hillgruber, Christian | Reuter, Hans-Richard | Schiemann, Gottfried | Otto, Eckart | Krawietz, Birgit
[English Version] I. Zum Begriff 1.Rechtlich V. ist der Inbegriff der die hoheitlichen Beziehungen zw. den Völkerrechtssubjekten regelnden Rechtsnormen. Völkerrechtssubjekte sind in erster Linie die Staaten, außerdem traditionell der Apostolische Stuhl, die von Staaten auf vertraglicher Grundlage geschaffenen und mit (auf ihren Aufgabenkreis begrenzter) Völkerrechtsfähigkeit ausgestatteten Internationalen Organisationen sowie Individuen und Menschengruppen, soweit sie nach dem Willen der Staaten sel…

Rein und unrein

(3,405 words)

Author(s): Stausberg, Michael | Seidl, Theodor | Kollmann, Bernd | Schneider-Ludorff, Gury | Wandrey, Irina | Et al.
[English Version] I. ReligionswissenschaftlichIn differenzierten rel. Systemen bzw. Kulturen stellen die Kategorien r. und u. eine klassifikatorisch-kommunikative Leitdifferenz dar. Diese regelt Grenzen nach Innen (z.B. zw. Klerikern und Laien [Klerus/Klerus und Laien], Frauen und Männern [Frau und Mann]) sowie nach außen (z.B. zw. Gläubigen und »Heiden«, in-group/out-group). Bes. Plausibilität genießt sie im Rahmen dualistischer Modelle wie z.B. dem Zoroastrismus (Zarathustra; Williams). Ihr normativer, mitunter mythisch begründeter Charak…

Zins

(3,316 words)

Author(s): Grundmann, Stefan | Bayer, Stefan | Schneider, Helmuth | Kessler, Rainer | Strohm, Christoph | Et al.
[English Version] I. Zum BegriffDer Begriff Z. geht zurück auf census (lat. Steuerkataster). Konzeptuell dem heutigen Z. vergleichbar sind jedoch erst die ma. censuales oder censuarii, (anfangs noch abhängige) »Zinsleute«, die dem Herrn für die Nutzung von Land periodisch Abgaben entrichteten. Der Z. mochte hier noch immer eine (hoheitliche) Abgabe sein, entscheidend war jetzt jedoch erstmals und blieb seitdem: die Zahlung für die Nutzungsüberlassung, typischerweise periodisch, stets nutzungszeitab…

Talion

(2,579 words)

Author(s): Beinhauer-Köhler, Bärbel | Otto, Eckart | Reeg, Gottfried | Krawietz, Birgit | Ogris, Werner
[English Version] I. Zum BegriffT. ist abzuleiten vom röm. lex talionis und meinte dort einen geregelten Vergeltungsakt (Vergeltung) gemäß einer Rechtsnorm, die als solche Selbstjustiz eindämmen sollte. Dies steht im Widerspruch zum allg. Verständnis von T. als »Gleiches mit Gleichem vergelten«, auch im Sinne von Selbstjustiz. Im heutigen Sprachgebrauch versteht man daher auch speziell die Blutrache oder Vendetta als T. Diese wird somit zugespitzt auf eine unmittelbare Rache im Gegensatz zur entwickelten Justiz. D…

Trauung

(3,649 words)

Author(s): Idelberger, Petra | Grethlein, Christian | Hofhansl, Ernst W. | Steck, Wolfgang | Winter, Jörg | Et al.
[English Version] I. Religionsgeschichtlich Das Wort »T.« bzw. »trauen« wird im dt. Sprachraum seit dem 13.Jh. auch im Sinne von »anvertrauen«, »ehelich verbinden«, urspr. »d…

Speisegebote/Speiseverbote/Speisegesetze

(3,798 words)

Author(s): Borgeaud, Philippe | Willi-Plein, Ina | Ebner, Martin | Puza, Richard | Reichman, Ronen | Et al.
[English Version] I. ReligionswissenschaftlichAnhand der Speisegebote (S.) und -verbote einer menschlichen Gemeinschaft läßt sich der Zusammenhang zw. symbolischen und rituellen Handlungen ablesen. Die Wahl der Nahrung (Vorlieben und Verbote) ist eng verbunden mit dem Gesamtbild, das eine Kultur von sich entwirft und mit dem sie anderen Kulturen gegenübertritt und das seinerseits ein spezifisches Verhältnis zur Natur und Transzendenz voraussetzt. Die S. haben somit i…