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Your search for 'dc_creator:( "Loos, Fritz" ) OR dc_contributor:( "Loos, Fritz" )' returned 8 results. Modify search
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Todesstrafe
(3,064 words)
[English Version]
I. Altes TestamentDie T. im AT hat drei Ursprünge: 1. die Blutrache als unmittelbare Rechtsreaktion einer durch ein Tötungsdelikt geschädigten Familie; 2. das Kultrecht bei schweren Verstößen gegen rel. Tabus wie Hexerei, Sodomie und Apostasie (Ex 22,17–19); 3. das Grenzrecht der Familie (Ex 21,12.15–17) mit Delikten gegen die Autorität der Eltern, Menschendiebstahl und Tötung eines Familienmitglieds. Dem AT war von seinen literatur- und rechtsgesch. Anfängen an der Lebensschutz s…
Recht
(6,145 words)
[English Version]
I. Zum Begriff und juristisch Eine allg. akzeptierte Definition des R. existiert nicht. Einigkeit besteht allenfalls darüber, daß das R. im Kern die staatl. institutionalisierte Ordnung menschlicher Beziehungen ist, wobei die Einhaltung der aus ihr fließenden (generellen) Regeln – Befolgung oder aber Sanktionierung von Verstößen – durch legitime physische Gewalt (Staat), jedenfalls aber durch einen durch Zuständigkeits- und Verfahrensnormen organisierten Sanktionsapparat garantiert i…
Willensfreiheit
(6,754 words)
[English Version]
I. Begriffsgeschichtlich Der klassischen Antike fehlt ein Begriff für W. Dieser wird erst durch die Christen in der Spätantike popularisiert. Aristoteles diskutiert die Problematik unter der Leitfrage, in welchem Sinn Handlungen »bei uns« (ε᾿ϕ᾿ η῾μι˜n̆/eph' hēmín) liegen (Arist.e.N. III 1 1110 a 1–3). Die Stoa nennt den Begriff το` αυ᾿τεξου´σιοn̆/to autexoúsion (»Selbstverfügung«; vgl. Chrysipp [SVF 2, 975/990]), lat. mit »liberum arbitrium« übers. Noch Augustin verknüpft das Problem mit dem Begriff προαι´ρεσις/prohaíresis (De libero arbitrio …
Strafe
(4,023 words)
[English Version]
I. Religionswissenschaftlich Alle Rel. teilen die Überzeugung, daß den Taten eines Menschen eine über seine gegenwärtige Lebenssituation hinaus wirkende Bedeutung zukommt. Über die Art und Weise jedoch, wie sich der gerechte Ausgleich zw. dem persönlichen Verhalten und dem gegenwärtigen oder künftigen Ergehen vollzieht, weichen die Ansichten – je nach dem gesch. und gesellschaftlichen Kontext der Rel. – beträchtlich voneinander ab. Religionswiss. empfiehlt es sich, zw. dem Glauben…
Notwehr
(1,021 words)
[English Version]
I. Begriff und rechtlich N. ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (@ 32 Abs.2 StGB). Ein Handeln in N. ist gerechtfertigt (kein Unrecht) und kann deshalb nicht sanktioniert werden (nach @ 32 Abs.1 StGB keine Strafbarkeit, nach dem mit @ 32 StGB übereinstimmenden @ 227 BGB keine Schadensersatzpflicht). Der N. steht die Nothilfe, die Verteidigung Dritter gegen Angriffe, gleich. Voraussetzung der N. ist eine Notwehrlage. Diese erfordert eine von einem Menschen ausgehende Bedrohung von Rechtsgü…
Wille
(3,258 words)
[English Version]
I. Begriffsgeschichtlich Entwicklung und Verbreitung des Begriffs sind eng mit der Gesch. der christl. Theol. verbunden. Die klassische griech. Antike kannte noch keinen einheitlichen und distinkten Begriff des W. zur Bez. eines eigenständigen geistigen Vermögens. Die voluntative Dimension war in den Bez. für rationale Überlegung, Entscheidung, Bereitschaft sowie nicht-rationales Begehren enthalten. Für Aristoteles ist βουλη´/boulē´ ein Streben, das sich nach einer Überlegung und also auf der Basis von Wissen vernunftgeleitet einst…
Verbrechen
(581 words)
[English Version] .
I. Das Wort V. taucht in unterschiedlichsten Zusammenhängen auf, und zwar sowohl im wiss. (z.B. moralphilos. oder hist.) als auch im alltäglichen, insbes. alltagsethischen Sprachgebrauch. Festere Konturen hat der Begriff in den Wiss. vom Strafrecht, und zwar sowohl in den normativen (Strafrechtsdogmatik als Lehre des positiven Strafrechts, Kriminalpolitik) als auch in der empirischen Kriminologie.
II. In den normativen Strafrechtswiss. pflegt zw. einem formellen und einem materiellen Verbrechensbegriff unterschieden zu werden, wo…
Strafrecht
(3,155 words)
[English Version]
I. Altes Testament Das atl. Gesetz (: II.) hat einen dreifachen Ursprung in den Funktionen 1. der Sicherung der wechselseitigen Handlungserwartung in dem Handlungsnormen mittels der Generalprävention schützenden S., 2. der Gewaltminimierung durch Konfliktregelung im kasuistischen Recht (: III.) als Vorläufer des neuzeitlichen Zivilrechts und 3. der Regelung des Verkehrs mit der göttlichen Sphäre durch ein Kultrecht. Das S. hat seinen auch im rechtshist. konservativen AT noch erkenn…