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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search

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Iudicium

(1,037 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Zentralbegriff des röm. Prozeßrechts, der allerdings in mehreren Bedeutungsvarianten vorkommt: im weiteren Sinne für den Rechtsstreit insgesamt, im engeren Sinne (inbes. im Kontext des Legisaktionen- und Formularverfahrens mit der Aufteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte) für den letzten, vor dem Richter ( iudex ) stattfindenden Abschnitt. Mit dem Übergang zum Kognitionsverfahren ( cognitio ) und der damit verbundenen Beseitigung der Verfahrensabschnitte bezeichnet i. nur noch den Rechtsstreit insgesamt, wofür seit dem MA das Wort processus…

Causidicus

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Gerichtsredner, der als Sachwalter einer Partei vor Gericht auftritt. Während Cic. de or. 1,202 ihn deutlich abschätzig dem wahren Redner entgegenstellt, und eine ähnliche Einschätzung bei Gai. Dig. 1,2,1 ( causas dicentibus) durchscheint, wird c. später in Inschriften (CIL 5,5894) und Constitutionen als neutrale Berufsbezeichnung neben (Cod. Iust. 2,6,6) oder identisch (Cod. Theod. 2,10,5) mit advocatus verwendet. Als solcher war er in die staatlich kontrollierte Standesorganisation (Cod. Iust. 2,7,11, 1) der v…

Publicatio bonorum

(212 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die P.b. (Vermögenseinziehung) wurde in Rom als Folge eines Strafurteils seit je (vgl. Liv. 2,5,2; 2,8,2; 3,55,7) praktiziert. Die p.b. überantwortete urspr. als consecratio (Weihung) den Täter mitsamt seinem Vermögen der Gottheit im Sinne einer Friedloserklärung (wohl Vernichtung der Habe, vielleicht auch Überführung in Tempeleigentum); sie entwickelte sich in späterer republikanischer Zeit (wohl seit 169 v. Chr., vgl. Liv. 43,16,10) zu einer (zwangsläufigen) Nebenstrafe bei der Ver…

Adsertor

(77 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist derjenige freie Bürger, der die Sache, insbes. die Freiheit, des parteiunfähigen Sklaven vor Gericht vertritt: Als Kläger in der vindicatio in libertatem einschließlich der manumissio vindicta, als Beklagter in der vindicatio in servitutem. Zu den Mißbrauchsmöglichkeiten des Freiheitsprozesses Liv. 3,44 ff. Justinian erklärt den Sklaven nach vorhergehenden Auflockerungen endgültig im Freiheitsprozeß als parteifähig (Cod. Iust. 7,17). Vindicatio; Manumissio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography E. Ferenczy, in: Studi Donatuti, 1973,…

Condemnatio

(221 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im Strafprozeß die Verurteilung des Angeklagten (Cic. Verr. 2,75). Im Zivilverfahren ist c. nach Gai. inst. 4,43 derjenige Teil der Prozeßformel, durch den einem privaten Richter im Rahmen des Klagebegehrens ( intentio ) und der Sachverhaltsbeschreibung ( demonstratio ) die Macht zu Verurteilung oder Freispruch eingeräumt wurde ( qua iudici condemnandi absolvendive potestas permittitur). Sie ist nur bei Leist…

Centumviri

(693 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der Begriff c. (“Hundertmänner”) kennzeichnet ein Gericht, dessen Alter nach heftig umstrittener Ansicht wohl in die Anfänge der republikan. Zeit zurückreicht; Indiz dafür ist außer dem vor diesem Gericht allzeit gepflegten Verfahren, daß allein bei seinen Verhandlungen das alte Symbol staatlicher Hoheit, die hölzerne Lanze ( hasta, Dig. 1,2,2,29) aufgestellt wurde, Gai. inst. 4,16; Cic. de orat. 1,57,242; top. 17,65. Sein Name gibt die Zusammensetzung dieses Gerichts wieder: aus den 35 tribus wurden je 3 Männer als Mitglieder gew…

Manus iniectio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels m.i., also Gewaltanwendung, zum Erscheinen zwingen. Dem kann sich der andere nur durch einen vindex (Gestellungsbürgen) entziehen (s. Lex XII tab. 1-4). Zum zweiten kam ein solcher Zwang …

Legis actio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Das Verfahren der l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Nam…

Praeiudicium

(195 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen verschiedener Zuständigkeiten konnte schon nach röm. Recht ein Prozeß u.U. erst dann abschließend entschieden werden, wenn die betreffende Rechtsfrage von dem dafür zuständigen Gericht geklärt worden war, z. B. die Erbenstellung oder etwa das Eigentum an einem Grundstück oder das Vorliegen eines Kapitalverbrechens. Freilich gab es keinen generellen Vorrang der iudicia publica ( iudicium ) vor actiones privatae. Zur Lösung des Spannungsverhältnisses zw. der - noch nicht entschiedenen - Vorfrage, dem p.,…

Adiudicatio

(103 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Nach Gai. inst. 4,42 ist

Demonstratio

(155 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im allgemeinen Zivilrecht die spezifizierende Kennzeichnung einer Sache oder Person (Dig. 6,1,6). Dieser Begriff liegt dem noch heute geltenden, von den Römern vornehmlich bei der Testamentsauslegung verwendeten Auslegungstopos falsa d. non nocet (‘ein falscher Ausdruck schadet der Wirksamkeit des Geschäftes nicht’) zugrunde (Inst. Iust. 2,20,30). Im zivilprozessualen Kontext bedeutet d. die bei einer Vielzahl von Prozeßformeln an den Anfang gestellte knappe Präzisierung des streitgegenständlichen Sachverhalts (Gai. inst. 4,39;…

Editio

(595 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der von dem Verb edere (“vorlegen, vorzeigen, bekanntmachen”) abgeleitete Begriff e. hat im juristischen Sprachgebrauch mehrere Bedeutungen: (1) Die e. actionis (Dig. 2,13) bezeichnet die für die Rechtshängigkeit eines Prozesses im Formularverfahren e…

Iurisdictio

(528 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprechung”. Solange die i. in verschiedene Verfahrensabschnitte (insbes. in iure, apud iudicem) aufgeteilt war, bezeichnet sie die hoheitlichen Machtbefugnisse, die dem röm. Gerichtsmagistrat zur Wahrnehmung der Rechtspflege übertragen sind. Während dieser Terminus urspr. für die Privatrechtspflege gebraucht wurde, wird er im 2. Jh.n.Chr. auch auf die Strafrechtspflege ausgedehnt sowie auf das Kognitionsverfahren ( cognitio

Formula

(300 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die schriftlich abgefaßte f. ist das Wesenselement desjenigen Prozeßtyps, der das Legisaktionenverfahren ( legis actio ) abgelöst hat (mittels der lex Aebutia, 2. Jh. v.Chr., sowie zweier leges Iuliae, 17 v.Chr.) und der demzufolge allg. als Formularprozeß bezeichnet wird. Unbeschadet einer wohl nur allmählichen Fortentwicklung zeichnet sich dieser klass. Verfahrenstyp in der späten Republik und der Prinzipatszeit gegenüber seinem Vorgänger durch seine weitaus größere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit a…

Addictus

(115 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist im Legisaktionenverfahren der Schuldner, der nach seiner Verurteilung die Schuldsumme binnen 30 Tagen nicht zahlte und infolgedessen vom Gläubiger mittels manus iniectio dem Magistrat vorgeführt und von diesem dem Gläubiger durch addicere zur Vollstreckung überantwortet wurde. Sofern der Schuldner nicht spätestens vor dem Magistrat zahlte oder einen

Appellatio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der in die heutigen Sprachen in der Bedeutung “Berufung gegen einen Richterspruch” übernommene Begriff a. kennzeichnete in Rom urspr. lediglich die Unterbindung eines magistratischen Erlasses. Eine solche intercedierende Wirkung verbindet die Begriffsfelder von a. und provocatio , (Cic. Quinct. 65; Liv. 3,56,13; Plin. nat. 6,90). Sie bewirken die sofortige und unabänderliche Einstellung des laufenden Verfahrens oder Vorgehens sowie gegebenenfalls die Überweisung an den Angerufenen oder auch dessen neue Entscheidung. In dem wohl berühmtesten Beispiel einer solchen Anrufung, dem Bericht über die Verhandlung des Paulus vor Festus in Caesarea (Apg 25,11 f.; 26,32), ist Angerufener der …

Antestatio

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist der formalisierte, mit einem Zupfen am Ohr verbundene (Plin. nat. 11,103) Zeugenaufruf vor der erlaubten Gewaltanwendung des Klägers gegen den Beklagten, der der in ius vocatio nicht Folge leistet und keinen vindex stellt. Bezeugt ist die a. für die 12 Tafeln (1, 1); sie wurde überflüssig, gleichwohl aber offenbar beibehalt…

Accipere

(214 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] in der Bed. “empfangen, bekommen” (vgl. Dig. 50,16,71pr.) kennzeichnet mehrere juristisch relevante Vorgänge: als a. hereditatem etwa (Dig. 28,5,77) den tatsächlichen Empfang der Erbschaft; als a. censum die Entgegennahme der “Steuererklärung”, Deklaration, des Steuerpflichtigen (Dig. 50,4,1,2); als a. iudicem in älterer Zeit die Hinnahme des vom Magistrat ernannten Richters, was alsdann durch die Bedeutung des zwischen den Parteien vereinbarten Richters ersetzt wird. - In der Bed. “annehmen” bezeichnet etwa a. legem die Annahme eines Gesetzes durc…

Iudicatum

(290 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Zum einen der in einem Zivilurteil ausgesprochene Leistungsbefehl (Dig. 2,12,6: i. facere vel solvere), zum anderen das Urteil insgesamt; letzteres vornehmlich in der Wendung res iudicata; etwa Dig. 42,1,1: res iudicata dicitur, quae finem controversiarum pronuntiatione iudicis accipit: quod vel condemnatione vel absolutione contingit (‘ res iudicata heißt das durch Richterspruch erreichte Ende des streitigen Verfahrens, was als Verurteilung oder Freispruch vorkommt’). In der maskulinen Form bezeichnet iudicatus einen Verurteilten, z.B. Dig. 42,2,1: C…

Confessio

(397 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich das Geständnis, im modernen Sinne aber auch ein Anerkenntnis, führte anstelle eines Urteils unmittelbar zum Vollstreckungsverfahren entsprechend dem Grundsatz, daß der Geständige als verurteilt anzusehen sei: confessus pro iudicato habetur (est) (Dig. 42,2,1; 3; 6; Cod. Iust. 7,59,1). Von diesem Grundsatz gab es freilich Ausnahmen: 1) Im Strafprozeß wurde der geständige Angeklagte bestimmter schwerer Verbrechen (z.B. crimen laesae maiestatis: am berühmtesten Jesus vor Pilatus, Mk 15,2ff.) als verurteilt behandelt; ihm blieb ledi…
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