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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search

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Adiudicatio

(103 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Nach Gai. inst. 4,42 ist a. derjenige Teil der Prozeßformel, der dem Richter rechtsgestaltende Befugnisse einräumt. Diese waren bei den 3 Teilungsklagen ( familiae erciscundae, communi dividundo, finium regundorum) erforderlich, weil bei ihnen die vorhandenen Vermögensgegenstände, bzw. bei der letztgenannten Klage die Grenzlinie, unter den Parteien verteilt bzw. geklärt werden mußte. Zu diesem Zweck konnte der Richter sowohl sachenrechtliche Rechtspositionen (Eigentum, Hypothek, Nießbrauch, etc.) zuweisen a…

Demonstratio

(155 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im allgemeinen Zivilrecht die spezifizierende Kennzeichnung einer Sache oder Person (Dig. 6,1,6). Dieser Begriff liegt dem noch heute geltenden, von den Römern vornehmlich bei der Testamentsauslegung verwendeten Auslegungstopos falsa d. non nocet (‘ein falscher Ausdruck schadet der Wirksamkeit des Geschäftes nicht’) zugrunde (Inst. Iust. 2,20,30). Im zivilprozessualen Kontext bedeutet d. die bei einer Vielzahl von Prozeßformeln an den Anfang gestellte knappe Präzisierung des streitgegenständlichen Sachverhalts (Gai. inst. 4,39;…

Antestatio

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist der formalisierte, mit einem Zupfen am Ohr verbundene (Plin. nat. 11,103) Zeugenaufruf vor der erlaubten Gewaltanwendung des Klägers gegen den Beklagten, der der in ius vocatio nicht Folge leistet und keinen vindex stellt. Bezeugt ist die a. für die 12 Tafeln (1, 1); sie wurde überflüssig, gleichwohl aber offenbar beibehalten, mit Einführung des formularprozessualen litis denuntiatio . - Antestatus ist ein Mancipationszeuge, CIL 6,10239. Vocatio in ius; Denuntiatio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography Wieacker, RRG, 448.

Accipere

(214 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] in der Bed. “empfangen, bekommen” (vgl. Dig. 50,16,71pr.) kennzeichnet mehrere juristisch relevante Vorgänge: als a. hereditatem etwa (Dig. 28,5,77) den tatsächlichen Empfang der Erbschaft; als a. censum die Entgegennahme der “Steuererklärung”, Deklaration, des Steuerpflichtigen (Dig. 50,4,1,2); als a. iudicem in älterer Zeit die Hinnahme des vom Magistrat ernannten Richters, was alsdann durch die Bedeutung des zwischen den Parteien vereinbarten Richters ersetzt wird. - In der Bed. “annehmen” bezeichnet etwa a. legem die Annahme eines Gesetzes durc…

Iudicatum

(290 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Zum einen der in einem Zivilurteil ausgesprochene Leistungsbefehl (Dig. 2,12,6: i. facere vel solvere), zum anderen das Urteil insgesamt; letzteres vornehmlich in der Wendung res iudicata; etwa Dig. 42,1,1: res iudicata dicitur, quae finem controversiarum pronuntiatione iudicis accipit: quod vel condemnatione vel absolutione contingit (‘ res iudicata heißt das durch Richterspruch erreichte Ende des streitigen Verfahrens, was als Verurteilung oder Freispruch vorkommt’). In der maskulinen Form bezeichnet iudicatus einen Verurteilten, z.B. Dig. 42,2,1: C…

Confessio

(397 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich das Geständnis, im modernen Sinne aber auch ein Anerkenntnis, führte anstelle eines Urteils unmittelbar zum Vollstreckungsverfahren entsprechend dem Grundsatz, daß der Geständige als verurteilt anzusehen sei: confessus pro iudicato habetur (est) (Dig. 42,2,1; 3; 6; Cod. Iust. 7,59,1). Von diesem Grundsatz gab es freilich Ausnahmen: 1) Im Strafprozeß wurde der geständige Angeklagte bestimmter schwerer Verbrechen (z.B. crimen laesae maiestatis: am berühmtesten Jesus vor Pilatus, Mk 15,2ff.) als verurteilt behandelt; ihm blieb ledi…

Comperendinatio

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bezeichnet nach Gai. inst. 4,15 die bereits in den XII Tafeln vorgesehene, im Anschluß an die Richterbestellung getroffene Vereinbarung der Parteien, am übernächsten Tag vor dem iudex zu erscheinen (Fest. 355,1; Prob. 4,9: in diem tertium sive perendinum; zur röm. Fristberechnung vgl. Gell. 10,24,9). Sie bedurfte nicht der Stipulationsform, weil die Säumnisfolgen bereits hinreichende Sanktion waren. Wie sich der Übergang des Verfahrens in iure zu dem apud iudicem im Formularverfahren im einzelnen gestaltete, ist unklar, weil c. in diesem Zusammenhang nic…

Advocatus

(467 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der a. als “Herbeigerufener” entwickelt sich vom Beistand zum schließlichen Rechtsbeistand in der Spätklassik (um 200 n. Chr.) Zunächst bezeichnet a. eine meist einflußreiche Person, die jemandem als Freudschaftsdienst im (straf- wie - als langweiliger verschrieenen, Cic. opt. gen. 9 f. - zivilrechtlichen) Gerichtsverfahren beisteht - durch seine bloße Anwesenheit oder durch seine (aufgrund seiner Ausbildung und Erziehung erworbenen allg.) Rechtskenntnisse; vgl. Ps.-Asc. zu Cic. in Caec. 11. Darin unterscheidet er sich (zumindest theoretisch) vom patron…

Publicatio bonorum

(212 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die P.b. (Vermögenseinziehung) wurde in Rom als Folge eines Strafurteils seit je (vgl. Liv. 2,5,2; 2,8,2; 3,55,7) praktiziert. Die p.b. überantwortete urspr. als consecratio (Weihung) den Täter mitsamt seinem Vermögen der Gottheit im Sinne einer Friedloserklärung (wohl Vernichtung der Habe, vielleicht auch Überführung in Tempeleigentum); sie entwickelte sich in späterer republikanischer Zeit (wohl seit 169 v. Chr., vgl. Liv. 43,16,10) zu einer (zwangsläufigen) Nebenstrafe bei der Ver…

Adsertor

(77 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist derjenige freie Bürger, der die Sache, insbes. die Freiheit, des parteiunfähigen Sklaven vor Gericht vertritt: Als Kläger in der vindicatio in libertatem einschließlich der manumissio vindicta, als Beklagter in der vindicatio in servitutem. Zu den Mißbrauchsmöglichkeiten des Freiheitsprozesses Liv. 3,44 ff. Justinian erklärt den Sklaven nach vorhergehenden Auflockerungen endgültig im Freiheitsprozeß als parteifähig (Cod. Iust. 7,17). Vindicatio; Manumissio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography E. Ferenczy, in: Studi Donatuti, 1973,…

Condemnatio

(221 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im Strafprozeß die Verurteilung des Angeklagten (Cic. Verr. 2,75). Im Zivilverfahren ist c. nach Gai. inst. 4,43 derjenige Teil der Prozeßformel, durch den einem privaten Richter im Rahmen des Klagebegehrens ( intentio ) und der Sachverhaltsbeschreibung ( demonstratio ) die Macht zu Verurteilung oder Freispruch eingeräumt wurde ( qua iudici condemnandi absolvendive potestas permittitur). Sie ist nur bei Leistungsklagen erforderlich. Gai. inst. 4,48ff. berichtet weiter, daß jede c. auf einen Geldbetrag gerichtet ist ( c. pecuniaria). Diese (erst unter Ju…

Centumviri

(693 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der Begriff c. (“Hundertmänner”) kennzeichnet ein Gericht, dessen Alter nach heftig umstrittener Ansicht wohl in die Anfänge der republikan. Zeit zurückreicht; Indiz dafür ist außer dem vor diesem Gericht allzeit gepflegten Verfahren, daß allein bei seinen Verhandlungen das alte Symbol staatlicher Hoheit, die hölzerne Lanze ( hasta, Dig. 1,2,2,29) aufgestellt wurde, Gai. inst. 4,16; Cic. de orat. 1,57,242; top. 17,65. Sein Name gibt die Zusammensetzung dieses Gerichts wieder: aus den 35 tribus wurden je 3 Männer als Mitglieder gew…

Replicatio

(109 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Als Gegeneinrede war die r. im röm. zivilprozessualen Formularverfahren für den Kläger das Mittel, mit dem er eine Einrede ( exceptio ) des Beklagten entkräften konnte. Diesem stand wiederum eine duplicatio, jenem sodann eine triplicatio etc. zur Verfügung. All diese Einwände wurden in die Prozeßformel ( formula ) eingegliedert und legten damit das vor dem iudex zu erörternde und zu beweisende Streitprogramm fest. Ein Beispiel für die r. bietet etwa Dig. 44,2,9,1, wo es dem Kläger ermöglicht wird, dem Einwand der Rechtskraft entgegenzuhalten, da…

Legis actio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Das Verfahren der l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Namen verdankt es einer bereits Gaius (inst. 4,11) nicht mehr recht erklärlichen Ausrichtung auf ein Gesetz, von dem die Klage ihre Unveränderlichkeit übernahm. Die Förmlichkeiten, die bei der Durchführung eines derartigen, röm. Bürgern vorbehaltenen Verfahrens zu beachten waren u.a. präzises Aufsagen bestimmter Sprüche sowie korrekter Vollzug der gebotene…

Praeiudicium

(195 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen verschiedener Zuständigkeiten konnte schon nach röm. Recht ein Prozeß u.U. erst dann abschließend entschieden werden, wenn die betreffende Rechtsfrage von dem dafür zuständigen Gericht geklärt worden war, z. B. die Erbenstellung oder etwa das Eigentum an einem Grundstück oder das Vorliegen eines Kapitalverbrechens. Freilich gab es keinen generellen Vorrang der iudicia publica ( iudicium ) vor actiones privatae. Zur Lösung des Spannungsverhältnisses zw. der - noch nicht entschiedenen - Vorfrage, dem p.,…

Postulatio

(194 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] wird im röm. Recht bisweilen synonym mit petitio allg. für ein Fordern oder Verlangen verwendet. Für den röm. Formularprozeß ( formula ) definiert im 3. Jh. n. Chr. Ulpian (im Kontext des Ediktstitels de postulando; vgl. auch Cod. Iust. 2,6) postulare als desiderium suum vel amici sui in iure ... exponere: vel alterius desiderio contradicere (‘sein eigenes oder eines Freundes Begehren vor Gericht darzulegen oder dem Begehren eines anderen zu widersprechen, Dig. 3,1,1,2). Mit der p. actionis erbat der Kläger vom Praetor die Gewährung derjenigen Klage, au…

Agerius

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In den meisten der von Gaius (aber auch von anderen, z. B. Dig. 46,4,18,1) mitgeteilten Prozeßformularen steht für den Kläger als im konkreten Fall anzupassender (so ausdrücklich die l. Rubria: CIL I 205) Blankettname A(ulus) A. (= is qui agit), während der Beklagte Numerius Negidius (= is a quo numeratio postulatur et qui negat) genannt wird. Alle 4 Namen können freilich im Einzelfall reell sein. Formula Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography W. Kunkel, Röm. Rechtsgesch., 91980, 84.

Intentio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] das Klagebegehren, legt innerhalb der den röm. Formularprozeß kennzeichnenden Prozeßformel ( formula ) den (ggf. zu beweisenden) Streitgegenstand fest (Gai. inst. 4,41). Im Falle einer Feststellungsklage beschränkt sich diese Formel auf die i. (Gai. inst. 4,44), während bei Leistungsklagen danach zu unterscheiden ist, ob sie auf ein certum (d.h. eine bestimmte Summe, Sache oder Warenmenge) oder ein incertum (d.h. ein quidquid dare facere oportet, ‘alles, was er zu leisten verpflichtet ist’), gerichtet ist. Letzterenfalls wird die i. zur Präzisierung des …

Manus iniectio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels m.i., also Gewaltanwendung, zum Erscheinen zwingen. Dem kann sich der andere nur durch einen vindex (Gestellungsbürgen) entziehen (s. Lex XII tab. 1-4). Zum zweiten kam ein solcher Zwang wie auch ein vindex bei der Vollstreckung einer feststehenden Schuld vor ( legis actio per manus iniectionem, Lex XII tab. 3,1-6…

Pluspetitio

(554 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (Übermaßforderung, vgl. Cod. Iust. 3,10) - oder häufiger: plus petere - ist eine röm. Rechtsfigur, die aufs engste mit dem kunstvollen Aufbau der formula im röm. Formularprozeß verbunden ist. Die p. führt zu Sanktionen bzw. Reaktionen des Prozeßrechts, die vom Prozeßverlust bis hin zu Korrekturen (wie heute noch bei den Kosten) innerhalb des Rechtsstreits reichen. Laut Gaius [2] (inst. 4,53ff.; 68) unterscheidet das klass. röm. Prozeßrecht des 1.-3. Jh.n.Chr. zw. vier Erscheinungsformen der p.: re, tempore, loco, causa (sachlich, zeitlich, örtlich oder w…
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