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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

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Parens

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der Gesch. der röm. Politik und des Herrscherkults ist p. (wörtlich: leiblicher Elternteil, sachlich aber: der Vater) in der Verbindung p. patriae (Vater des Vaterlandes) ein sprachlicher Vorläufer für den Ehrennamen des Kaisers als pater patriae . Am bekanntesten ist die Verleihung des Titels p. patriae durch Q. Lutatius [4] Catulus an Cicero im Senat nach der Niederschlagung der catilinarischen Verschwörung 63 v.Chr. (Cic. Sest. 121; Cic. Pis. 6). Gemeint war damit, daß Cicero die Republik gerettet habe. Dies war die Üb…

Novellae

(770 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick N. ist die Abkürzung für lat. novellae leges (“neue Gesetze”, auch griech. nearaí diatáxeis). Allg. handelt es sich um Rechtsakte spätant. Kaiser, die zeitlich nach den offiziellen Sammlungen der Codices Theodosianus und Iustinianus ( codex II.C.) ergangen sind, im engeren Sinne um die N. des Iustinianus [1], die in den mod. Ausgaben des Corpus iuris den vierten und letzten Teil dieser Rechts-Slg. des 6. Jh. bilden. Im Unterschied zu den anderen Teilen ( Institutiones Iustiniani, Digesta, Codex Iustinianus) sind die N. als Ganzes jedoch nicht vom…

Patria potestas

(768 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die p.p., die als “väterliche Gewalt” noch lange unter der Geltung des dt. Bürgerlichen Gesetzbuches fortlebte und - nach einer Zwischenstufe der “elterlichen Gewalt” - in Deutschland erst mit Wirkung vom 1.1.1980 durch die elterliche Sorge ersetzt wurde, war in Rom das umfassende Herrschaftsrecht des pater familias über die Familie. Urspr. unterlag die p.p. wohl wie die manus über die Ehefrau (Ehe III.C.) keinen rechtlichen, sondern nur sittlichen und sakralen Grenzen, deren Überschreitung z.B. Friedlosigkeit oder A…

Capitatio

(97 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Kopfsteuer der späten röm. Kaiserzeit seit Diokletian (297). Als c. plebeia wurde sie wohl von der städtischen Bevölkerung erhoben. Hinsichtlich der Besteuerung der Landbevölkerung ist umstritten, ob die c. selbständig erhoben wurde oder nur eine als Ertragsmaßstab wichtige Berechnungsgröße für die Grundsteuer ( iugatio) war. Witwen und Waisen, Soldaten und Veteranen waren von der c. ganz oder teilweise befreit. Annona; Iugum Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography W. Goffart, Caput and Colonate: Towards a History of Late Roman Taxation, 1974  A. C…

Deportatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Verbannung auf eine Insel oder in eine Wüsten-Oase ist im röm. Recht eine Kapitalstrafe: Sie ersetzt im Prinzipat (spätestens seit Trajan, bald nach 100 n.Chr.) die aqua et igni interdictio , die ihrerseits gegen Ende der Republik bei freien röm. Bürgern der besseren Stände an die Stelle der Todesstrafe getreten war. Mit der aqua et igni interdictio hat die d. gemeinsam, daß sie zum lebenslänglichen Verlust des Bürgerrechts und des Vermögens führt. Da der Delinquent sich nicht freiwillig durch seine Flucht ins Exil dem Strafverfahren …

Confarreatio

(165 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Bezeichnung c. beruht nach Gai. inst. 1,112 darauf, daß bei dieser sakralen Handlung ein farreus panis (Brot von Emmer, nicht von Dinkel oder Spelt) von den Brautleuten dem Iuppiter farreus geopfert wurde ( far ). Neben der coemptio und dem einjährigen gültigen Bestand einer Ehe ( usus) war die c. die dritte Möglichkeit, die manus (Mannesgewalt) über die Ehefrau zu begründen. Wahrscheinlich war diese Wirkung nur die Nebenfolge der c.; im Vordergrund dürfte die hoch feierliche Eheschließung selbst gestanden haben. Sie geschah vor 10 Zeugen, dem Jupiterpriester ( f…

Operae libertorum

(275 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Dienste (genauer: die Tagewerke), zu denen sich die ehemaligen röm. Sklaven für die Zeit nach ihrer Freilassung gegenüber dem Patron ( patronus ) verpflichteten. Das Phänomen der Dienstleistungen Freigelassener ist auch aus anderen ant. Sklavenhaltergesellschaften bekannt ( paramonḗ ). O.l. ergaben sich nicht schon von selbst aus dem Patronatsverhältnis. Vielmehr verpflichtete sich der Freizulassende durch Eid und wiederholte die Verpflichtung nach der Freilassung entweder in derselben Form oder durch eine stipulatio . Nur durc…

Denuntiator

(77 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Jemand, der etwas zu verkünden oder anzuzeigen hat. In einem engeren Sinne wird dies für diejenigen verwendet, die als Privatpersonen oder von Amts wegen eine Straftat anzeigen. D. ist dann vielfach sinngleich mit delator . Die Auswüchse des Delatoren-Unwesens haben auf die Einschätzung des Denunziantentums nachhaltig eingewirkt. Auch als Unterbeamte in der Funktion von Herolden kommen in Rom d. vor. Zu ähnlichen Erscheinungen im griech. Recht Menysis , Sykophantes . Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Ius iurandum

(463 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der auf das röm. Recht ( ius ) oder vor Gericht (beim Praetor oder iudex) zu leistende Eid. Die ältere Eidesart ist wohl das sacramentum , das aber seit der späten Republik mit dem Absterben der legis actio sacramento im wesentlichen den Soldateneid bezeichnete. Das i.i. wurde bei Iuppiter, allen Göttern oder beim Genius des Kaisers geschworen. Die Magistrate beschworen innerhalb von fünf Tagen nach ihrem Amtsantritt mit einem i.i. in leges die bestehenden Gesetze, abtretende Magistrate üblicherweise auch die Gesetzmäßigkeit ihrer Amtsführung [1. 94…

Klassizismus

(1,484 words)

Author(s): Riemer, Peter (Potsdam) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
I. Literaturgeschichte [English version] A. Allgemein Mit K., zu Beginn des 19. Jh. analog und antithetisch zu “Romantizismus” gebildet, wird anfänglich dasselbe bezeichnet wie mit dem späteren, erstmals 1887 [1. 154] belegten Neologismus “Klassik”: ‘höchste Vollendung’, im Engl. und Frz. noch erkennbar an der verbliebenen Ambivalenz des K.-Begriffs, bes. an der Entgegensetzung von “classicism/neo-classicism” bzw. “classicisme/néoclassicisme” [2. 3, 5f.]. In dem von Wilamowitz [3. 272] bevorzugten typ…

Instrumentum

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Begriff i. (“Errichtetes”, “Eingerichtetes”) hat in der röm. Rechtssprache sehr unterschiedliche Bed.: 1. In der Kaiserzeit, vor allem in der Spätant., ist das i. die von einem Urkundenschreiber ( tabellio ) über ein privates Rechtsgeschäft oder (als i. publicum) von einer Behörde über private oder öffentliche Angelegenheiten aufgenommene Urkunde. Das i. publicum und das von drei Zeugen schriftlich bestätigte und vom tabellio gleichfalls schriftlich als echt bezeugte i. des Urkundenschreibers hatten im spätant. Prozeß bis zum Beweis einer Fäl…

Partus ancillae

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] das Sklavenkind, wird nach röm. Recht - ähnlich wie das Junge eines Haustiers ins Eigentum des Halters des Muttertieres fällt - als Sklave des dominus der Mutter geboren. Dies entspricht dem allg. Prinzip, daß ein Kind den Status seiner Mutter erwirbt (Gai. inst. 1,81f.). Zum Vater entsteht keinerlei rechtliche Beziehung. Erst bei Iustinianus [1] (527-565 n.Chr.) gibt es Ansätze dafür, zw. (freigelassenem oder von Geburt an freiem) Vater und Kind wenigstens erbrechtlich die Rechtsfolgen nichtehelicher Abstammung eintreten zu lassen ( naturales liberi

N. N.

(25 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abkürzung des Blankettnamens N(umerius) N(egidius), der im röm. juristischen Schrifttum zur Bezeichnung des Beklagten dient; Korrespondenzbegriff zu A.A. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Falsum

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Fälschungsverbrechen im röm. Recht. Gell. 20,1,53 nennt die falsche Zeugenaussage, die schon nach den XII Tafeln mit dem Tode bestraft worden sein soll, testimonium falsum. Dies dürfte aber nichts mit den Straftaten zu tun haben, für die Sulla (wohl 81 v.Chr.) in der lex Cornelia testamentaria nummaria ein öffentliches Verfahren ( quaestio de falso) eingeführt hat (Digestentitel 48,10). Die Jurisprudenz der Kaiserzeit behandelt bei dem sullanischen Gesetz außer der Testaments- und Münzfälschung z.B. die Zeugen- und Richterbestec…

Pfandrecht

(1,042 words)

Author(s): Renger, Johannes (Berlin) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Alter Orient Pfand(=Pf.)-Bestellung zur Vertragssicherung ist in den altorientalischen Rechten unterschiedlich gut bezeugt. Die Pf.-Bestellung spielt eine große Rolle im Verschuldungsprozeß in agrarischen Ges. Wenn z.B. Pächter mit ihren Abgabeverpflichtungen in Rückstand geraten waren, führte der Verfall eines Personen-Pf. oft zu Schuldknechtschaft [1; 2; 15. 179f.] mit den sich daraus ergebenden negativen Folgen für das soziale Gleichgewicht einer Ges. (Pacht I.). Pf.-Bestellung ist im Keilschriftrecht seit der 2. H. des 3. Jt. für di…

Mores

(450 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Pl. von mos ( mos maiorum , “Sitte der Vorfahren”) bezeichnet einen ganzen Komplex normativer Anforderungen in der röm. Gesellschaft. Während aber bei dem Wort mos der ideologische Wert von Trad. und Konservatismus im Vordergrund steht, dachte man bei m. jedenfalls bis in die frühe Kaiserzeit in erster Linie an ein konkretes System von Normen und Sanktionen, das am klarsten in der “Sittengerichtsbarkeit” ( regimen morum) der Zensoren ( censores ) zu erkennen ist. Die zensorische Rüge ( nota censoria ) und auch die schärfere zensorische …

Auctoratus, Auctoramentum

(180 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. ist nach Gai. inst. 3,199 eine abhängige Person, die mit den gewaltunterworfenen Hauskindern und Ehefrauen sowie den Schuldknechten ( iudicati) zusammen genannt wird. Die Stellung des a. beruhte wohl auf einer freiwilligen Unterwerfung durch einen Eid ( auctoramentum), vielleicht auch auf einer Dienstverpflichtung durch den pater familias des a. gegenüber dem Dienstherrn. Seit Ende der Republik konnte sich ein Freier als a. zum Gladiator verpflichten, was ihn aber nicht vor der infamia bewahrte, die auch sonst mit der Gladiatore…

Concubinatus

(490 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die dauerhafte Geschlechtsgemeinschaft ohne affectio maritalis, also ohne das Bewußtsein beider Teile, auf Dauer eine rechtliche Bindung zur Hausgemeinschaft und Kinderzeugung und -erziehung eingehen zu wollen. Seit den Ehegesetzen des Augustus wurde der c. ferner zunehmend zur Form des Zusammenlebens, wenn die Eingehung einer Ehe verboten war. So durften nach der l. Iulia de maritandis ordinibus Senatoren und deren Nachkommen keine Freigelassene und auch keine Schauspielerin oder Schauspielertochter heiraten. Freigeborene…

Iactus

(148 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. des röm. Rechts für den “Seewurf”, das Abwerfen von Ladung aus einem in Seenot geratenen Schiff. Die sog. lex Rhodia de iactu sah in diesen Fällen eine Gefahrengemeinschaft zw. allen Beteiligten vor: dem Geschädigten, dem Schiffer ( nauta) und den Eigentümern der geretteten Ladung. Diese lex war in Wahrheit Gewohnheitsrecht, das im ganzen hell. Gebiet verbreitet war. Im einzelnen konnte der Geschädigte vom Schiffer anteiligen Ersatz mit der Werkvertragsklage ( actio locati) verlangen, der Schiffer dafür von den anderen Wareneigentümern einen …

Gestio

(243 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch gesta). Allg. ein Ausdruck für geschäftlich relevantes (nicht notwendig: rechtsgeschäftliches) Handeln. Im röm. Privatrecht sind bedeutsam: 1. die pro herede g. (Verhaltensweise als Erbe), das formlose Verhalten (z.B. die Besitzergreifung) zum Ausdruck des Willens, eine Erbschaft anzutreten (Erbrecht). 2. die negotiorum g. (modernrechtlich: Geschäftsführung ohne Auftrag). Sie betrifft im römischen Recht alle Verhältnisse zur Führung fremder Geschäfte, die nicht Auftrag ( mandatum ) oder Vormundschaft ( tutela ) sind. Dazu…
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