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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

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Divinatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Römischer t.t. für das Verfahren der Zulassung eines von mehreren Bewerbern um die private Anklage ( delatio nominis ) vor dem öffentlichen Strafgericht ( iudicium publicum). Die Herkunft dieser Bezeichnung ist ungewiß. Was Gell. 2,4 zur Erklärung des Wortes anführt, wirkt hilflos, so daß offenbar den Römern des 2. Jh.n.Chr. die ältere Gesch. der d. nicht mehr bekannt war. Die Verwendung eines religiösen Begriffs spricht dafür, daß es eine d. schon sehr früh gegeben hat. Zu ihrer Rekonstruktion fehlen aber alle Grundlagen. [1] vermutet zu Recht, d…

Coemptio

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Wohl der übliche Geschäftstyp zur Begründung einer Ehe, in der die Frau in dem Gewaltverhältnis der manus stand. Als Brautkauf - und sei es auch nur in einer sehr frühen Entwicklungsphase - wird man die c. nicht ohne weiteres deuten können, da sie an das Formalgeschäft der mancipatio anknüpft, das sich schon sehr früh von dem in der Form selbst abgebildeten Lebensvorgang gelöst hat. Urspr. dürfte der Brautvater die Gewalt über seine Tochter auf den Bräutigam “übertragen” haben. Später trat wohl die Frau sel…

Rescriptum

(211 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (das “Antwortschreiben”) ist eine der wichtigsten Quellen des röm. Kaiserrechts. Bei Gai. inst. 1,5 wird das r. noch einfach als epistula (“Brief”) bezeichnet, aber den constitutiones (“Kaisergesetze”) zugerechnet. Der Kaiser schon der Prinzipatszeit erhielt Anfragen und Anregungen von Beamten und Privatpersonen in allen erdenklichen Angelegenheiten. Darauf antwortete der Kaiser entsprechend der Vorbereitung in der Kanzlei ab epistulis mit einem r., dessen Entwurf archiviert wurde. Seit Hadrianus (Anf. des 2. Jh. n. Chr.) ersetzten die rescripta immer…

Decollatio

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die “einfache” Todesstrafe der Enthauptung (daher auch: capitis amputatio) im Gegensatz zu Verbrennung bei lebendigem Leibe ( crematio ) und Kreuzigung ( crux ). Alle drei Hinrichtungsarten erscheinen in Paul. sent. 5,17,2 als summa supplicia (schwerste Strafen). Jedenfalls seit Caligula war ferner die Todesstrafe durch damnatio ad bestias (Tierkampf in der Arena) verbreitet. Typischerweise wird die d. an Freien der besseren Stände ( honestiores ), crematio und crux hingegen an einfachen Freien ( humiliores ) und Sklaven vollzogen. Die d. dürfte …

Crux

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Herkunft und Verbreitung der Kreuzigung in den ant. Rechten sind wenig bekannt. Für das klass. Griechenland ist sie wohl nicht nachweisbar [1]. Herodot (1,128; 4,43; 202) berichtet über sie als Vollstreckungsart bei den Barbaren, Polybios (1,24,6) bei den Puniern. Wenig wahrscheinlich ist die Rezeption gerade des pun. Beispiels durch die Römer [2] (anders aber noch [3; 4]). C. als Todesstrafe kommt bei den Römern allerdings etwa seit 200 v.Chr. vor (vgl. Plaut. Mil. 359). Vermutlich haben damals die tresviri capitales zur Abschreckung der…

Manus

(598 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] M. wird im röm. Recht im Sinne der “beherrschenden und schützenden Hand” als Ausdruck für ein familienrechtliches Herrschaftsverhältnis verwendet. Urspr. dürfte m. die Hausgewalt des Familienoberhaupts ( pater familias ) sowohl über seine Kinder ( patria potestas ) als auch über seine Ehefrau bezeichnet haben. Schon im Zwölftafelgesetz (5. Jh.v.Chr.) wird aber die väterliche Gewalt gesondert behandelt. So verengt sich die Bedeutung von m. auf die Machtstellung des Mannes gegenüber der Ehefrau. Am besten unterrichtet werden wir über die m. durch die ‘Instit…

Institutiones

(371 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Aus dem Begriff institutio (Unterricht) haben wohl als erste die röm. Juristen I. im 2. Jh. als Werktitel für einführende Lehrbücher abgeleitet. Die Bed. dieser röm. Lit.-Gattung für die europ. Rechtsgesch. geht weit über diejenige hinaus, die man im allg. von ant. didaktischen Einführungswerken erwarten kann: Als die Arbeiten zur Kodifikation des röm. Juristenrechts in der Gestalt der Digesta so weit fortgeschritten waren, daß deren Gelingen sicher erscheinen mochte, beauftragte Kaiser Iustinian im J. 533 n.Chr. seinen Gesetzgebungsmi…

Concussio

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als c. (Erpressung) werden in den Dig. (Titel 47,13) Fälle einer erzwungenen Vorteilsgewährung an einen Amtsträger zusammengestellt. Möglicherweise handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Repetundenverfahrens ( repetundarum crimen ). Das strafbare Verhalten im Amt durch c. wurde aber nicht in einem iudicium publicum verfolgt, sondern durch extraordinaria cognitio . Es dürfte daher auch erst im Laufe des Prinzipats (2. Jh.n.Chr.) als eigenes Delikt erfaßt worden sein. Als Mittel der c. erwähnen die Quellen die Vorspiegelung einer (höheren) Amt…

Inscriptio

(117 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t. t. für die Quellenangaben am Anf. der Frg. der Digesten ( Digesta ) und der Konstitutionen des Cod. Iustinianus (Codex II C). Bei den Digesta wird der Autor aus klass. Zeit (z.B. Ulpian), sein Werk (z.B. ad edictum = Ediktskomm.) und das “Buch” daraus (z.B. libro quinto für 5. B.) angegeben, beim Cod. Iustinianus - wie schon im Cod. Theodosianus - der Kaiser, der die Konstitution erlassen hat, und der Adressat. Die i. der Digesta waren die wichtigste Hilfe zur Rekonstruktion der klass. Juristenschriften aus dem 1. Jh. v.Chr. bis zur Mitte des 3. J…
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