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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

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Furor

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck für Geisteskrankheit im röm. Recht. Der davon Betroffene, der furiosus, befand sich schon nach den Zwölf Tafeln (ca. 450 v.Chr.) in einem bes. Gewalt- und Abhängigkeitsverhältnis (Pflegschaft, cura furiosi). Das Amt des curator stand den Agnaten ( agnatio ) und hilfsweise in frühen Zeiten den Gentilen ( gens ) zu (Cic. inv. 2,148; Rhet. Her. 1,23). Die treuhänderähnliche Stellung des curator entsprach weitgehend der eines Vormundes ( tutela ) und galt sowohl der Person als auch dem Vermögen des furiosus. Allerdings war keine eigene Klageart für dieses Verhältnis vorgesehen, sondern die actio negotiorum gestorum ( gestio ). Der furiosus war nicht geschäfts- und prozeßfähig, und es konnte ihm auch keine Schuld vorgeworfen werden (Gai. inst. 3,106). F. war zudem ein Ehehindernis (Paul. sent. 2,19,7). Alle diese Beschränkungen paßten wohl nicht für den harmlos Geistesgestörten, sondern nur für den schwer und offenkundig Kranken (Cic. Tusc. 3,11). Geschäfte, die der furiosus in lichten Momenten vornahm, waren gültig. …

Comparatio publica

(116 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist urspr. wohl kein t. t. (daher auch c. venalitium, c. specierum) für den Kauf durch die öffentliche Hand zum Zwecke der Versorgung des röm. Staates, vor allem für die Ausrüstung des Militärs und die öffentliche Getreideversorgung (Heeresversorgung,

Querela non numeratae pecuniae

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Beschwerde wegen der unterbliebenen Geldauszahlung”, im röm. Recht eine Fortentwicklung der entsprechenden Einrede ( exceptio ). Mit dieser querela konnte der Schuldner die Geltung eines abstrakten Schuldversprechens ( stipulatio ) beseitigen, wenn er die stipulatio in Erwartung einer Darlehensauszahlung eingegangen war, die Geldzahlung selbst dann aber unterblieben war. Die q.n.n.p. gehörte - wie schon die exceptio non numeratae pecuniae seit E. des 2. Jh. n. Chr. - zu den Erleichterungen, die im Verfahren der cognitio extraordinaria von den röm. Kaisern Kreditschuldnern gewährt wurden (vgl. Cod. Iust. 4,30,4 aus der Zeit Caracallas, nach 211 n. Chr.). Erhob der Schuldner die q.n.n.p., mußte der Gläubiger beweisen, daß er das Darlehen ausgezahlt hatte. Q. und exceptio konnte der Schuldner nur innerhalb einer Ausschlußfrist von 5, seit Iustinianus (6. Jh.) von 2 J. geltend machen (Inst. Iust. 3,21). Schiemann, Gottfried (Tübingen)…

Furtum

(740 words)

Remancipatio

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der actus contrarius (“Rückgängigmachung”) der mancipatio (der förmlichen Übereignung). Sie dient z. B. der Rückübertragung treuhänderisch überlassener Sachen ( fiducia ). Ferner ist die r. ein Akt der komplizierten Förmlichkeiten bei der

Imaginarius

(200 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wörtlich: “bildlich”) war im röm. Recht die Bezeichnung für ein Rechtsgeschäft, das etwas anderes ausdrückte als von den Parteien eigentlich gewünscht war. Das plastischste Beispiel ist die mancipatio nummo uno, eine Übereignung gegen und durch Zahlung mit einer bloß symbolischen Kupfermünze ( aes). In ihrem äußeren Bild war sie ein Barkauf; in der realen Wirkung konnte sie Übereignung zu beliebigen Zwecken, also “abstrakt” sein - dann lag eine imaginaria venditio (Gai. inst. 1,113) vor. Haftung bedeutete im frühen röm. Recht Unterworfenheit unte…

Notar

(79 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( notarius). In Rechtskulturen, die an der schriftlichen Fixierung von Rechtsakten orientiert sind, bedarf es eines N. als eines amtlich bestellten Schreibers. Diese Funktion hatten z.B. im ptolem. und röm. Ägypten die agoranómoi , in der röm. Kaiserzeit und vor allem in der Spätant. der tabellio (Urkundenschreiber). Der lat. t.t. notarius bezeichnet in der Spätant. einen hohen Beamten oder Offizier mit bes. kaiserlichen Auftrag, auch den Schriftführer des

Lex, leges

(2,124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff L. (“Gesetz”, pl. leges) ist im röm. Recht die Festsetzung durch eine Privatperson, durch einen Amtsträger oder durch eine gesetzgebende Körperschaft. Die Etym. ist nicht geklärt. Die Annahme einer Herkunft von legere (“verlesen”) wegen der Festsetzung in Gestalt eine…

Litis contestatio

(569 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff Lis ist in der röm. Rechtssprache der Ausdruck für einen Streit, insbes. wenn er in einem Gerichtsverfahren ausgetragen wird. L.c. bezeichnet daher die “Bezeugung” eines solchen Streites (Fest. p. 34,50 L.): Mit der Erhebung von Behauptung (Klage) und Gegenbehauptung (Klagleugnung) vor Zeugen wurde das Programm eines (Zivil-)Prozesses festgelegt. Bis zur Vorherrschaft des kaiserlichen Kognitionsprozesses ( cognitio ) um 300 n.Chr. ist die l.c. der “Angelpunkt” [1. 77] des gesamten Verfahrens. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B. Legisaktionenverfahren Die Notwendigkeit, Zeugen zu den E…

Nuptiae

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von nubere, “sich verhüllen, einen Schleier anlegen”) bezeichnet die Heirat in der röm. Gesellschaft (Ehe III.B.). Ein Titel der Digesten ( Digesta , 23,2: De ritu nuptiarum) mit 68 Fr. ist den Hochzeitsbräuchen (III.)) gewidmet. Dies deutet darauf hin, daß die röm. Juristen sich eingehend mit den Voraussetzungen einer rechtmäßig geschlossenen Ehe ( iustum matrimonium ) befaßten. Da es für die rechtliche Anerkennung der Ehe entscheidend auf die Einhaltung der Ehevoraussetzungen z.Z. der n. ankam,…

Nervus

(54 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Eine Eisenkette, mit der ein Schuldner an den Füßen gefesselt wurde ( ferreum vinculum, quo pedes impediuntur, Fest. 162,1-2). Nach den 12 Tafeln (Lex XII tab. 3,3) durfte der Gläubiger den Schuldner mit Hilfe des n. offenbar in eine Art Beugehaft nehmen, wenn er trotz Verurteilung nicht leistete. …

Paelex

(53 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Vom röm. Juristen Paulus (Dig. 50,16,144) wird als Bed. von p. (auch pelex, pellex, ähnlich der griech. pallakḗ ) die Lebensgefährtin, die nicht verheiratet ist (also nicht uxor, Ehe III.C.), angegeben. Die Rechtsstellung der p. wird im röm. Recht meist beim Konkubinat ( concubinatus ) behandelt. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Delatio nominis

(366 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Den Namen (eines Verdächtigen) anzeigen”, ist zunächst nur der allererste Anlaß für eine öffentliche Strafverfolgung in Rom. So kommt der Ausdruck etwa bei Plaut. Aul. 416 im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Unterschicht-Kriminalität durch die tresviri capitales vor. Bei den Verfahren vor diesen Magistraten, einer Art Polizeijustiz, erschöpft sich die Bedeutung der d. n. - ganz im Sinne einer modernen Anzeige - offensichtlich darin, den kriminellen Vorgang überhaupt bekannt zu machen [1. 60, 78]. Nachdem neben die ältere, auf Privatklage beruhende…

Mord

(386 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Thür, Gerhard (Graz) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein M. wird in der Ant. vielfach noch nicht von anderen Tötungsdelikten unterschieden. Die bes. Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit eines Ve…

Absolutio

(223 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist im röm. Gerichtsverfahren der Gegenbegriff zur “Verurteilung” ( condemnatio ): Im Zivilprozeß endet die Formel, in der die Prätoren das Programm für den iudex niedergelegt haben, stereotyp mit dem Judikationsbefehl ... condemnato. Si non paret, absolvito. Die a. führte ebenso …

Postliminium

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Rückkehrrecht”, häufiger in der Verbindung ius postliminii) wird in Inst. Iust. 1,12,5 aus limen (Schwelle) abgeleitet, was bildlich auf die Grenze des röm. Staatsgebietes übertragen worden sei, so daß der Kriegsgefangene, der bei seiner Rückkehr die “Schwelle” des röm. Staates von jenseits ( post) her wieder überschritt, von Rechts wegen in seine frühere Stellung vor der Gefangennahme zurückkehrte. Mit der Gefangenschaft bei den Feinden (Kriegsgefangene) geriet ein röm. Bürger in Sklaverei. Wurde er z. B. freigekauft, stand ihm das ius p. als “Rückkehrrec…

Elogium

(286 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] Röm. Ehreninschrift für Verstorbene Eine röm. Ehreninschrift auf dem Grab eines vornehmen Verstorbenen, an Statuen, Wachsmasken in Gebäuden oder auf öffentlichen Plätzen. Die Zensoren des …

Fremdenrecht

(1,185 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen) | Domhardt, Yvonne (Zürich)
[English version] I. Allgemein In den Staaten Vorderasiens, in Ägypten und den städt. ant. Gesellschaften des Mittelmeerraums steht der Fremde, der sich zeitweise oder auf Dauer in diese Gesellschaften begibt, prinzipiell außerhalb des Rechtsschutzes, in den nur die vollberechtigten Bürger des jeweiligen Staates und mittelbar auch deren Sklaven und Hörige einbezogen sind. Im allg. bleiben die Fremden jedoch nicht rechtlos, sondern werden einem bes. F. unterworfen, das sie je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts (etwa als Pilg…

Delator

(144 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Derjenige, der bei einer röm. Behörde etwas “anzeigt”, im engeren Sinne aber insbes. der Ankläger bei Erhebung der delatio nominis . Dem erfolgreichen d. winkten erhebliche Vorteile: In der Regel erhielt er eine Geldbelohnung in Höhe eines Bruchteils des Vermögens des Verurteilten ([1]; mit Ergänzungen bei [2]). Daraus ergab sich offenbar vielfältiger Mißbrauch (vgl. Cic. S. Rosc. 55: Roscius war wohl mit polit. Rückendeckung angeklagt worden, um sich sein Vermögen zu verschaffen). Erwies sich die Anklage als mutwillig, machte sich der d. selbst wegen calumnia

Mora

(857 words)

Author(s): Burckhardt, Leonhard (Basel) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
(μόρα). [English version] [1] Abteilung im spartanischen Heer Im spartanischen Heer war m. spätestens seit 403 bis 371 v.Chr. die gebräuchliche Bezeichnung für die sechs größten Abteilungen der Fuß- und beigeordneten Reit…
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