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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 305 results. Modify search

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Deportatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Verbannung auf eine Insel oder in eine Wüsten-Oase ist im röm. Recht eine Kapitalstrafe: Sie ersetzt im Prinzipat (spätestens seit Trajan, bald nach 100 n.Chr.) die aqua et igni interdictio , die ihrerseits gegen Ende der Republik bei freien röm. Bürgern der besseren Stände an die Stelle der Todesstrafe getreten war. Mit der aqua et igni interdictio hat die d. gemeinsam, daß sie zum lebenslänglichen Verlust des Bürgerrechts und des Vermögens führt. Da der Delinquent sich nicht freiwillig durch seine Flucht ins Exil dem Strafverfahren …

Confarreatio

(165 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Bezeichnung c. beruht nach Gai. inst. 1,112 darauf, daß bei dieser sakralen Handlung ein farreus panis (Brot von Emmer, nicht von Dinkel oder Spelt) von den Brautleuten dem Iuppiter farreus geopfert wurde ( far ). Neben der coemptio und dem einjährigen gültigen Bestand einer Ehe ( usus) war die c. die dritte Möglichkeit, die manus (Mannesgewalt) über die Ehefrau zu begründen. Wahrscheinlich war diese Wirkung nur die Nebenfolge der c.; im Vordergrund dürfte die hoch feierliche Eheschließung selbst gestanden haben. Sie geschah vor 10 Zeugen, dem Jupiterpriester ( f…

Operae libertorum

(275 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Dienste (genauer: die Tagewerke), zu denen sich die ehemaligen röm. Sklaven für die Zeit nach ihrer Freilassung gegenüber dem Patron ( patronus ) verpflichteten. Das Phänomen der Dienstleistungen Freigelassener ist auch aus anderen ant. Sklavenhaltergesellschaften bekannt ( paramonḗ ). O.l. ergaben sich nicht schon von selbst aus dem Patronatsverhältnis. Vielmehr verpflichtete sich der Freizulassende durch Eid und wiederholte die Verpflichtung nach der Freilassung entweder in derselben Form oder durch eine stipulatio . Nur durc…

Denuntiator

(77 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Jemand, der etwas zu verkünden oder anzuzeigen hat. In einem engeren Sinne wird dies für diejenigen verwendet, die als Privatpersonen oder von Amts wegen eine Straftat anzeigen. D. ist dann vielfach sinngleich mit delator . Die Auswüchse des Delatoren-Unwesens haben auf die Einschätzung des Denunziantentums nachhaltig eingewirkt. Auch als Unterbeamte in der Funktion von Herolden kommen in Rom d. vor. Zu ähnlichen Erscheinungen im griech. Recht Menysis , Sykophantes . Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Ius iurandum

(463 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der auf das röm. Recht ( ius ) oder vor Gericht (beim Praetor oder iudex) zu leistende Eid. Die ältere Eidesart ist wohl das sacramentum , das aber seit der späten Republik mit dem Absterben der legis actio sacramento im wesentlichen den Soldateneid bezeichnete. Das i.i. wurde bei Iuppiter, allen Göttern oder beim Genius des Kaisers geschworen. Die Magistrate beschworen innerhalb von fünf Tagen nach ihrem Amtsantritt mit einem i.i. in leges die bestehenden Gesetze, abtretende Magistrate üblicherweise auch die Gesetzmäßigkeit ihrer Amtsführung [1. 94…

Instrumentum

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Begriff i. (“Errichtetes”, “Eingerichtetes”) hat in der röm. Rechtssprache sehr unterschiedliche Bed.: 1. In der Kaiserzeit, vor allem in der Spätant., ist das i. die von einem Urkundenschreiber ( tabellio ) über ein privates Rechtsgeschäft oder (als i. publicum) von einer Behörde über private oder öffentliche Angelegenheiten aufgenommene Urkunde. Das i. publicum und das von drei Zeugen schriftlich bestätigte und vom tabellio gleichfalls schriftlich als echt bezeugte i. des Urkundenschreibers hatten im spätant. Prozeß bis zum Beweis einer Fäl…

Partus ancillae

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] das Sklavenkind, wird nach röm. Recht - ähnlich wie das Junge eines Haustiers ins Eigentum des Halters des Muttertieres fällt - als Sklave des dominus der Mutter geboren. Dies entspricht dem allg. Prinzip, daß ein Kind den Status seiner Mutter erwirbt (Gai. inst. 1,81f.). Zum Vater entsteht keinerlei rechtliche Beziehung. Erst bei Iustinianus [1] (527-565 n.Chr.) gibt es Ansätze dafür, zw. (freigelassenem oder von Geburt an freiem) Vater und Kind wenigstens erbrechtlich die Rechtsfolgen nichtehelicher Abstammung eintreten zu lassen ( naturales liberi

N. N.

(25 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abkürzung des Blankettnamens N(umerius) N(egidius), der im röm. juristischen Schrifttum zur Bezeichnung des Beklagten dient; Korrespondenzbegriff zu A.A. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Falsum

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Fälschungsverbrechen im röm. Recht. Gell. 20,1,53 nennt die falsche Zeugenaussage, die schon nach den XII Tafeln mit dem Tode bestraft worden sein soll, testimonium falsum. Dies dürfte aber nichts mit den Straftaten zu tun haben, für die Sulla (wohl 81 v.Chr.) in der lex Cornelia testamentaria nummaria ein öffentliches Verfahren ( quaestio de falso) eingeführt hat (Digestentitel 48,10). Die Jurisprudenz der Kaiserzeit behandelt bei dem sullanischen Gesetz außer der Testaments- und Münzfälschung z.B. die Zeugen- und Richterbestec…

Mores

(450 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Pl. von mos ( mos maiorum , “Sitte der Vorfahren”) bezeichnet einen ganzen Komplex normativer Anforderungen in der röm. Gesellschaft. Während aber bei dem Wort mos der ideologische Wert von Trad. und Konservatismus im Vordergrund steht, dachte man bei m. jedenfalls bis in die frühe Kaiserzeit in erster Linie an ein konkretes System von Normen und Sanktionen, das am klarsten in der “Sittengerichtsbarkeit” ( regimen morum) der Zensoren ( censores ) zu erkennen ist. Die zensorische Rüge ( nota censoria ) und auch die schärfere zensorische …

Auctoratus, Auctoramentum

(180 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. ist nach Gai. inst. 3,199 eine abhängige Person, die mit den gewaltunterworfenen Hauskindern und Ehefrauen sowie den Schuldknechten ( iudicati) zusammen genannt wird. Die Stellung des a. beruhte wohl auf einer freiwilligen Unterwerfung durch einen Eid ( auctoramentum), vielleicht auch auf einer Dienstverpflichtung durch den pater familias des a. gegenüber dem Dienstherrn. Seit Ende der Republik konnte sich ein Freier als a. zum Gladiator verpflichten, was ihn aber nicht vor der infamia bewahrte, die auch sonst mit der Gladiatore…

Concubinatus

(490 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die dauerhafte Geschlechtsgemeinschaft ohne affectio maritalis, also ohne das Bewußtsein beider Teile, auf Dauer eine rechtliche Bindung zur Hausgemeinschaft und Kinderzeugung und -erziehung eingehen zu wollen. Seit den Ehegesetzen des Augustus wurde der c. ferner zunehmend zur Form des Zusammenlebens, wenn die Eingehung einer Ehe verboten war. So durften nach der l. Iulia de maritandis ordinibus Senatoren und deren Nachkommen keine Freigelassene und auch keine Schauspielerin oder Schauspielertochter heiraten. Freigeborene…

Iactus

(148 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. des röm. Rechts für den “Seewurf”, das Abwerfen von Ladung aus einem in Seenot geratenen Schiff. Die sog. lex Rhodia de iactu sah in diesen Fällen eine Gefahrengemeinschaft zw. allen Beteiligten vor: dem Geschädigten, dem Schiffer ( nauta) und den Eigentümern der geretteten Ladung. Diese lex war in Wahrheit Gewohnheitsrecht, das im ganzen hell. Gebiet verbreitet war. Im einzelnen konnte der Geschädigte vom Schiffer anteiligen Ersatz mit der Werkvertragsklage ( actio locati) verlangen, der Schiffer dafür von den anderen Wareneigentümern einen …

Gestio

(243 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch gesta). Allg. ein Ausdruck für geschäftlich relevantes (nicht notwendig: rechtsgeschäftliches) Handeln. Im röm. Privatrecht sind bedeutsam: 1. die pro herede g. (Verhaltensweise als Erbe), das formlose Verhalten (z.B. die Besitzergreifung) zum Ausdruck des Willens, eine Erbschaft anzutreten (Erbrecht). 2. die negotiorum g. (modernrechtlich: Geschäftsführung ohne Auftrag). Sie betrifft im römischen Recht alle Verhältnisse zur Führung fremder Geschäfte, die nicht Auftrag ( mandatum ) oder Vormundschaft ( tutela ) sind. Dazu…

Divinatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Römischer t.t. für das Verfahren der Zulassung eines von mehreren Bewerbern um die private Anklage ( delatio nominis ) vor dem öffentlichen Strafgericht ( iudicium publicum). Die Herkunft dieser Bezeichnung ist ungewiß. Was Gell. 2,4 zur Erklärung des Wortes anführt, wirkt hilflos, so daß offenbar den Römern des 2. Jh.n.Chr. die ältere Gesch. der d. nicht mehr bekannt war. Die Verwendung eines religiösen Begriffs spricht dafür, daß es eine d. schon sehr früh gegeben hat. Zu ihrer Rekonstruktion fehlen aber alle Grundlagen. [1] vermutet zu Recht, d…

Coemptio

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Wohl der übliche Geschäftstyp zur Begründung einer Ehe, in der die Frau in dem Gewaltverhältnis der manus stand. Als Brautkauf - und sei es auch nur in einer sehr frühen Entwicklungsphase - wird man die c. nicht ohne weiteres deuten können, da sie an das Formalgeschäft der mancipatio anknüpft, das sich schon sehr früh von dem in der Form selbst abgebildeten Lebensvorgang gelöst hat. Urspr. dürfte der Brautvater die Gewalt über seine Tochter auf den Bräutigam “übertragen” haben. Später trat wohl die Frau sel…

Rescriptum

(211 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (das “Antwortschreiben”) ist eine der wichtigsten Quellen des röm. Kaiserrechts. Bei Gai. inst. 1,5 wird das r. noch einfach als epistula (“Brief”) bezeichnet, aber den constitutiones (“Kaisergesetze”) zugerechnet. Der Kaiser schon der Prinzipatszeit erhielt Anfragen und Anregungen von Beamten und Privatpersonen in allen erdenklichen Angelegenheiten. Darauf antwortete der Kaiser entsprechend der Vorbereitung in der Kanzlei ab epistulis mit einem r., dessen Entwurf archiviert wurde. Seit Hadrianus (Anf. des 2. Jh. n. Chr.) ersetzten die rescripta immer…

Decollatio

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die “einfache” Todesstrafe der Enthauptung (daher auch: capitis amputatio) im Gegensatz zu Verbrennung bei lebendigem Leibe ( crematio ) und Kreuzigung ( crux ). Alle drei Hinrichtungsarten erscheinen in Paul. sent. 5,17,2 als summa supplicia (schwerste Strafen). Jedenfalls seit Caligula war ferner die Todesstrafe durch damnatio ad bestias (Tierkampf in der Arena) verbreitet. Typischerweise wird die d. an Freien der besseren Stände ( honestiores ), crematio und crux hingegen an einfachen Freien ( humiliores ) und Sklaven vollzogen. Die d. dürfte …

Crux

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Herkunft und Verbreitung der Kreuzigung in den ant. Rechten sind wenig bekannt. Für das klass. Griechenland ist sie wohl nicht nachweisbar [1]. Herodot (1,128; 4,43; 202) berichtet über sie als Vollstreckungsart bei den Barbaren, Polybios (1,24,6) bei den Puniern. Wenig wahrscheinlich ist die Rezeption gerade des pun. Beispiels durch die Römer [2] (anders aber noch [3; 4]). C. als Todesstrafe kommt bei den Römern allerdings etwa seit 200 v.Chr. vor (vgl. Plaut. Mil. 359). Vermutlich haben damals die tresviri capitales zur Abschreckung der…

Manus

(598 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] M. wird im röm. Recht im Sinne der “beherrschenden und schützenden Hand” als Ausdruck für ein familienrechtliches Herrschaftsverhältnis verwendet. Urspr. dürfte m. die Hausgewalt des Familienoberhaupts ( pater familias ) sowohl über seine Kinder ( patria potestas ) als auch über seine Ehefrau bezeichnet haben. Schon im Zwölftafelgesetz (5. Jh.v.Chr.) wird aber die väterliche Gewalt gesondert behandelt. So verengt sich die Bedeutung von m. auf die Machtstellung des Mannes gegenüber der Ehefrau. Am besten unterrichtet werden wir über die m. durch die ‘Instit…
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