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Plebiscitum

(492 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. Plebiscita). Die Beschlüsse der röm. Plebeier-Versammlung ( concilium ; plebs ). Seit der lex Hortensia (287 v.Chr.) wurden diese Beschlüsse den leges (Gesetzen, lex ) gleichgestellt ( legibus exaequata sunt, Gai. inst. 1,3) und auch so bezeichnet. Die Annahme einer noch älteren Allgemeinverbindlichkeit der p. kann heute als widerlegt gelten (zusammenfassend [1. 61f.]). In den folgenden drei Jh. bildeten die p. den Schwerpunkt der röm. Gesetzgebungstätigkeit überhaupt. Dies mag u.a. daran gelegen haben, daß die Einberufung eines concilium plebis durch…

Contractus

(318 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei Gai. inst. 3,88 bildet c. neben dem Delikt eines der beiden Glieder der obersten Einteilung des gesamten röm. Schuldrechts. Dies hat manche Interpreten dazu verleitet, c. einfach mit “Vertrag” zu übersetzen. C. ist aber in Wahrheit urspr. nicht auf die Verbindlichkeit als Vertrag beschränkt, bedeutet er doch wörtlich nur überhaupt “sich (eine Verpflichtung) zuziehen”. In der Prinzipatszeit war das Verständnis des c. freilich mit einer Einigung ( consensus, conventio) verbunden (Dig. 2,14,1,3). Auch dann noch führte aber keineswegs jede Einigung zum c. Da i…

Bürgschaft

(810 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Schiemann, Gottfried (Tübingen) | Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] A. Alter Orient Als Mittel der Vertragssicherung ist die persönliche (leibliche) Haftung durch einen Bürgen (vor allem Fremd-B., seltener Selbst-B.) in den mesopotam. Keilschrifttexten von der Mitte des 3. Jt.v.Chr. [2. 253] bis in hell. Zeit [3. 64-69] in unterschiedlicher Terminologie und in verschiedenen Formen bezeugt. Gängig war die Gestellungs-B. (Versprechen des Bürgen zur Gestellung des Schuldners an den Gläubiger zur Vollstreckung). Bei der spätbabylon. (6.-4.Jh. v.Chr.) S…

Compensatio

(619 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die c. (Aufrechnung) ist im röm. Recht eine ziemlich verwickelte Institution. Dabei ist ihr Grundgedanke einfach: Stehen sich in einem Prozeß zwei Parteien gegenüber, die gegeneinander Forderungen zu erheben haben, werden die Forderungen nicht gesondert behandelt, sondern - soweit ihre Beträge sich decken - miteinander verrechnet. Beide Forderungen werden dann in diesem Umfang getilgt, so daß die Klage unbegründet wird und der Beklagte seinerseits seine (Gegen-)Forderung nicht meh…

Consensus

(297 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist der übereinstimmende Wille der Parteien eines Vertrages ( contractus) . Im röm. Recht bildete er die Grundlage für die Verbindlichkeit von Kauf ( emptio venditio ), Miet-, Werk- und Dienstvertrag ( locatio conductio ), Auftrag ( mandatum ) und Gesellschaft ( societas ). Die “Entdeckung” des c. als zentrales Element einer Privatrechtsordnung ist eine der ‘großartigsten und für die weitere Entwicklung wirkungsvollsten juristischen Leistungen’ [1. 180]. Die Verbindlichkeit aus c. bedarf weder einer Form noch einer Vorleistung noch der Erfüllung. …

Recht

(3,610 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemeines Die wichtigsten Grundlagen für das spätere europäische Rechtsdenken wurden im jüdischen Recht des AT, im griech. R. als dem praktischen Gegenstück zur beginnenden philos. Reflexion über die Gerechtigkeit (Vorsokratiker; Gerechtigkeit) und vor allem im röm. R. als der maßgeblichen Autorität für die Entwicklung einer weltlichen europ. Rechtswiss. seit dem Spät-MA gelegt (Rezeption). R. ist immer die Ordnung einer größeren Gemeinschaft zur Bereinigung von Konflikten zw.…

Intestabilis

(106 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht: rechtlich unfähig, Zeuge ( testis) zu sein. In den Inst. Iust. (2,10,6) werden als intestabiles aufgezählt: Frauen, Unmündige, Sklaven, Stumme, Taube, Geisteskranke, entmündigte Verschwender und die von einem bes. Gesetz für improbus (unehrlich) und i. Erklärten. Solche gesetzlichen Anordnungen ergeben sich z.B. (nach Ulp. Dig. 47,10,5,9) aus der l. Cornelia de iniuriis gegen Verf. oder Verbreiter von Schriften mit beleidigendem Inhalt oder (nach Cassius Dig. 1,9,2) aus der l. Iulia de repetundis gegen die wegen Sittenlosigkeit aus dem S…

Peregrinus

(580 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wohl von peregre, “außerhalb des Ackers”, nämlich des Landgebietes Roms) ist der wichtigste t.t. des röm. Rechts für den Fremden (Fremdenrecht), der nicht dem Rechtsverband der röm. Bürger ( civitas ) angehört, ohne doch ein Feind oder überhaupt rechtlos zu sein. Vom p. teils unterschieden, teils auch als bes. Gruppe von p. behandelt wurden die dediticii , die als Angehörige einer von Rom unterworfenen Gemeinde weder das röm., noch das latin. Bürgerrecht (Latinisches Recht) erh. haben. Z.Z. der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.; = tab.) wurde statt p. noch das Wort hostis

Patronus

(936 words)

Author(s): Lintott, A. W. (Oxford) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Definition Der Begriff p. bezeichnet im röm. Abhängigkeitsverhältnis die höherrangige Person und korreliert so mit dem Begriff cliens ; der p. nahm den cliens in seine fides auf. Lintott, A. W. (Oxford) [English version] B. Privatrecht Der p. war der Inhaber eines Herrschaftsrechts, zunächst wohl umfassend als Befugnis über Freunde (Gäste) und Freigelassene, etwa seit dem 2. Jh.v.Chr. aber nur noch als ein Bündel von Rechten des ehemaligen Sklavenhalters gegenüber dem von ihm Freigelassenen. In den 12 Tafeln (tab. 8,21; Tabulae duodecim) erscheint p. Mitte d…

Libellus

(662 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Libellus im Zivilprozeß L. (“kleine Schrift”) ist seit etwa der Mitte des 5. Jh. n.Chr. der t.t. für die Klageschrift im röm. Zivilprozeß, der jetzt weniger schwerfälig ausgestaltet war als das bis dahin gebräuchliche Verfahren der litis denuntiatio . Der l. enthielt ohne genauere Begründung die der Klage zugrundeliegenden Tatsachen und einen Antrag zur Ladung des Prozeßgegners ( postulatio ). Über die Berechtigung des Ladungsbegehrens (“Schlüssigkeitsprüfung”) traf der Richter zunächst eine sententia (“[Zwischen-]Entscheidu…

Privilegium

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als t.t. des röm. Rechts und als solcher noch nicht so umfassend zu verstehen wie das “Privileg” im MA und in der frühen Neuzeit und erst recht nicht wie in der mod. Umgangssprache, ist das röm. p. ein “Gesetz für einen einzelnen” und nach den XII Tafeln (tab. 9,1) als Ausnahmegesetz zu Lasten einer Einzelperson unzulässig: Es darf nicht in der Volksversammlung eingebracht werden ( ne inroganto, Cic. leg. 3,4,11). In der Zeit des Prinzipates werden mit p. Vorrechte für bestimmte Institutionen und Personengruppen bezeichnet. So spricht Papin. Dig. 49,14,37…

Adulterium

(304 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ehebruch ( a.) war im röm. Recht nach der l. Iulia de adulteriis coercendis Gegenstand eines öffentlichen Strafverfahrens ( iudicium publicum). Die sachliche Nähe dieser Regelung zur sonstigen Ehegesetzgebung des Augustus spricht dafür, daß das Ehebruchsgesetz aus demselben Jahr wie die l. de maritandis ordinibus (18 v. Chr.) stammt. Nach einem Bericht des Spätklassikers Paulus (coll. 4,2,2) sind durch die l. Iulia mehrere frühere Gesetze aufgehoben worden. Das a. dürfte also schon in republikanischer Zeit verfolgt worden sein, vermutlich durc…

Communio

(601 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
Das gemeinsame Eigentum mehrerer an einer Sache im röm. Recht. [English version] A. Vorgeschichte Die wichtigsten Verhältnisse, in denen es zur Bildung einer c. kam, waren die Erwerbsgesellschaft ( societas quaestus) und die Erbengemeinschaft. Für beide hat sich die c. erst spät, gegen E. der Republik, durchgesetzt. Zuvor bestand, wie wir durch den Gaius-Fund von 1933 (Gai. inst. 3,154 a, b) wissen, bei mehreren Erben die Gemeinschaft ercto non cito (von erctum ciere: eine Teilung vornehmen). Sie war urspr. ungeteilte Gütergemeinschaft ohne jedes Eigenvermögen ihrer…

Coitio

(145 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Strafrecht eine Art kriminelle Vereinigung, z.B. zw. Dieben und Gastwirten, wie Ulpian (Dig. 4,9,1,1) sie erwähnt, vor allem aber das strafbare Wahlbündnis (ein qualifizierter Fall des Wahlbetruges, ambitus ). Wahlbündnisse zwischen Kandidaten waren wohl unbedenklich, solange bloß die persönlichen Beziehungen, Freundschaften und Klientelbindungen zum gemeinsamen Wahlerfolg gebündelt wurden. Gegen die gemeinsame Wählerbestechung im großen Stil richtete sich aber die lex Licinia des Crassus (55 v.Chr.) gegen das crimen sodaliciorum, das nicht…

Pater familias

(703 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Familienvater ist in Rom rechtlich gesehen die wichtigste Person der Familie (IV.B.), gleichsam ihr “König” [1. 75], als Inhaber von patria potestas und manus jedenfalls der Gewalthaber über Frau, Kinder (auch wenn sie erwachsen sind), Enkel und Sklaven. Als Autokrat der Familie ist er in ihr der einzige Träger von Rechten und Pflichten: Ihm allein gebührt alles Vermögen der Familie; nur er erwirbt Rechte aus Verträgen und anderen Geschäften, wird aber nur ausnahmsweise aus dem H…

Gesta

(284 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der republikanischen Zeit Roms die Aufzeichnungen (auch commentarii ), die ein Magistrat über die von ihm erlassenen Maßnahmen ( acta ) anfertigte oder anfertigen ließ. Sie wurden nach Ablauf der Amtszeit vom Magistrat persönlich archiviert (Cic. Sull. 42). Seit dem 3. Jh. n.Chr. hat die Bezeichnung g. den Ausdruck commentarii für die Amtsaufzeichnungen verdrängt. Neben g. tritt im selben Sinn das Wort cottidiana. In dieser Bedeutung ist g. auf allen Stufen der Verwaltung der Spätant. anzutreffen. Schließlich wurde die Protokollierung behördl…

Blutrache

(267 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Griechisches Recht Nach den ältesten Vorstellungen der Griechen hatten die Verwandten eines Erschlagenen die religiöse Pflicht, diesen durch das Blut des Täters zu rächen. Mit dem Erstarken der Polis, in Athen jedenfalls seit Drakon (7.Jh. v.Chr.), waren die Verwandten auf die gerichtliche Verfolgung des Täters durch eine δίκη φόνου ( díkē phónou: Blutklage) beschränkt. Diese blieb auch in klass. Zeit Privatklage. Noch zur Zeit Drakons war die B. durch Geldbuße (ποινή, poinḗ: Wergeld) ablösbar, wenn die Rächer einen Sühnepakt ( aídesis) mit dem Täter schlo…

Kauf

(1,140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen) | Neumann, Hans (Berlin)
[English version] I. Einleitung Seit der Überwindung von Vorstellungen, daß die ideale Wirtschaftsform eine autarke, auf keinen Handel angewiesene Produktions- und Konsumeinheit (etwa der homer. oíkos) sei, und seit der Erfindung von Zahlungsmitteln - sei es als ungeprägtes Edelmetall, sei es als Münzgeld - ist der K., also der Tausch von Waren gegen Geld, ein selbstverständliches Element ant. Gesellschaften. Trotz seiner vermutlich allg. Verbreitung ist der K. jedoch rechtstechnisch vielfach unterentwickelt: Gesetze un…

Diffarreatio

(50 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der actus contrarius zur confarreatio , diente also der Aufhebung der in dieser Form geschlossenen Ehe. Sie folgte demselben Zeremoniell. Zugleich bewirkte sie die Aufhebung der Ehegewalt des (bisherigen) Ehemannes ( manus ). Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography 1 W. Kunkel, s.v. matrimonium, RE 14, 2277 2 Treggiari, 24.

Aequitas

(630 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Sinn des Wortes ae. ist mehrdeutig. Insbes. zum iustum ist der Übergang fließend. Letzteres bezeichnet meist eher die Treue zum positiven Recht, ae. eher die das Ganze des Rechts prägende und durchdringende Gerechtigkeit. Die sprachliche Verwandtschaft mit dem Waagerechten verweist auf die Gleichheit im Sinne der Entsprechung von Leistung und Gegenleistung, Fehlverhalten und Sanktion. Darüber hinaus enthält die ae. den Sinn einer sachgerechten Zuordnung von Sachverhalten als gleich oder ungleich zu den im positiven Recht bereits ents…

Partus suppositus

(266 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der p.s., das untergeschobene Kind, spielt in der Gesetzgebung und Rechtswiss. Roms eine erhebliche Rolle, was angesichts der Folgen legitimer Abstammung für Status, Bürgerrecht und Erbrecht leicht zu erklären ist. Bis in die frühe Kaiserzeit (1. Jh.n.Chr.) scheint das Problem der mangelhaften Abstammung freilich familienintern geregelt worden zu sein: Der Vater hatte als Teil seiner väterlichen Gewalt ( patria potestas ) das Recht, ein neugeborenes Kind auszusetzen (Kindesaussetzung). Ob darüber hinaus eine besondere …

Effractor

(65 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der Dieb, der seine Beute durch Einbruch erlangt. Nach Dig. 47,18 begeht er eine Straftat, die als crimen ( publicum) verfolgt wurde. In der Zeit der Republik handelte es sich noch um ein Privatdelikt. Als e. ( carceris) wird auch der Ausbrecher bezeichnet, der gleichfalls im Verfahren der cognitio extra ordinem als Täter eines crimen verfolgt wurde. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Kataster

(344 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im Unterschied zum Grundbuch als Register zur Sicherung des privaten Grundstücksverkehrs, das es - wohl nach altägypt. Vorbild [1] - im ptolem. und röm. Ägypten (und in der Ant. möglicherweise nur dort) gegeben hat, dienen K. oder ähnliche Register vornehmlich der Erhebung von Grundsteuern sowie der Verwaltung der Staatspachten und sind daher fast zwangsläufig genauso verbreitet wie diese staatlichen Einnahmen selbst. Voraussetzung für die Anlegung von Archiven oder Büchern mit A…

Minores

(643 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (vollständiger: m. viginti quinque annis; Sg.: minor) sind im röm. Recht die unter 25jährigen. In einem engeren (und urspr. technischen) Sinne werden als m. die 15- bis 24jährigen bezeichnet, in einem weiteren Sinne alle, die noch nicht volljährig (im röm. Recht also mindestens 25 Jahre alt) sind. Die gesetzliche Regelung für die m. im engeren Sinne betraf ihre Fähigkeit, Verträge und andere Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Geschäftsfähigkeit). Von ihr zu unterscheiden ist die Rechtsfähigkeit, nämlich die Fähigkeit, für sich selbst Re…

Carmen famosum

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das c.f. (nach Paul. sent. 5,4,6) oder malum carmen (Schmähgedicht) steht neben der occentatio in den Straftatbeständen der XII Tafeln (8,1). Dieser Tatbestand war möglicherweise schon den ant. Schriftstellern (z.B. Cic. rep. 4,12) nur schwer verständlich, insbes. wegen der für eine bloße Beleidigung überaus schweren Sanktion: wahrscheinlich die Todesstrafe. Freilich handelte es sich um eine Privatstrafe, also um kaum mehr als eine rechtlich zugelassene Form privater Rache.…

Edictum

(1,505 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien) | Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Noethlichs, Karl Leo (Aachen) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] Magistratische Ankündigung E. (von edicere) ist eine verbindliche öffentliche Ankündigung röm. Amtsträger ( magistratus ), worin entweder konkrete Anordnungen gegeben wurden oder ein “Regierungsprogramm” [1. 58] für die kommende Amtsperiode. Das Wort läßt an eine urspr. mündliche Verkündung denken [2. 178], die histor. belegte Form aber ist die Aufzeichnung auf dem album (“weiße Holztafel”) am Amtssitz des Magistrats. Die lit. Überlieferung nennt Edikte der consules , aediles , praetores , Provinzstatthalter, tribuni plebis , censores

Pacht

(774 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Mesopotamien, Ägypten P. im Sinne der befristeten Übernahme landwirtschaftlicher oder gärtnerisch genutzter Grundstücke zur Bearbeitung bzw. Nutzung gegen Zahlung eines P.-Zinses ist in Mesopotamien seit der Mitte des 3. Jt.v.Chr. bezeugt. Als Verpächter konnten dabei sowohl die institutionellen Haushalte (Palast; Tempel) als auch Privatpersonen fungieren. Der zu zahlende P.-Zins wurde entweder absolut in Naturalien bzw. Silber oder als Anteil am Ernteertrag festgesetzt. Die v.a.…

Crematio

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Feuertod) war eine Vollstreckungsart der röm. Todesstrafe. Dabei mag urspr. dem Verletzten selbst und seinen Agnaten ( agnatio ) die Ausführung im Wege einer gleichsam “kanalisierten” Privatrache überlassen worden sein. Das gerichtliche Strafverfahren diente dann nur zur Feststellung der Berechtigung des Anklägers, die private Strafe vorzunehmen. In diesem Sinne dürfte der Bericht des Gaius in seinem Komm. zu den Zwölf Tafeln (Dig. 47,9,9) zu verstehen sein, wonach dieses Geset…

Latini Iuniani

(372 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Röm. Freigelassene, deren Freilassung ( manumissio ) aber Mängel aufwies, deretwegen der Freigelassene nicht das Bürgerrecht erhielt und auch sonst eine im Vergleich zu anderen Freigelassenen mindere Rechtsstellung erhielt. Die Bez. L.I. geht auf eine lex Iunia ( Norbana?), wahrscheinlich aus dem J. 19 n.Chr., zurück. Darin wurden bestimmte Gruppen von Freigelassenen rechtlich den Latini coloniarii (Inhabern des Bürgerrechts in einer latin. Kolonie) gleichgestellt. Sie hatten daher wie diese keine polit. Rechte (insbes. kein Wahlrech…

Crimen

(830 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Öffentliche Strafverfolgung Die rechtstechnische Kategorie der klass. röm. Jurisprudenz der Prinzipatszeit für das im öffentlichen Strafverfahren ( iudicium publicum) auf Anklage ( accusatio ) verfolgte Verbrechen. Ähnlich wie privatrechtliche Rechtsfiguren im röm. Recht nicht als Merkmale alltäglicher Rechtsverhältnisse, sondern als Angriffs- und Verteidigungsmittel im Prozeß ( actio , exceptio ) aufgefaßt werden, gehört auch der Begriff des c. vor allem in ein prozessuales Bedeutungsfeld. Daher taucht c. in den Quellen am häufigsten im Zusa…

Interpolationenkritik

(394 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Mit I. bezeichnet man in der röm. Rechtsgesch. v.a. die Unt. der Texte des Corpus Iuris in der überlieferten Fassung auf Verfälschungen gegenüber dem Original. In bes. Maße betrifft dies die Frg. aus den Schriften klass. Juristen (1. Jh. v.Chr. 3. Jh. n.Chr.) in den Digesta , aber auch die Institutiones im Vergleich zu ihren Vorlagen und sogar die älteren Kaisergesetze, die im Codex Iustinianus zusammengestellt worden sind. Hinsichtlich der Digesten gab Kaiser Iustinian selbst schon in seinem Auftrag an die Gesetzgebungskommission aus dem J…

Freilassung

(1,150 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Frühe Rechte Nicht für alle ant. Rechte ist die F. von Sklaven überliefert. So fehlen in den mesopotam. Gesetzen von Eschnunna und Hammurapi jegliche Regelungen [1. 161]. Auch von F. im hethit. Recht ist nichts bekannt. Für Ägypten hingegen wird die Existenz von F. angenommen, wobei freilich die Einordnung der nicht (voll) freien “Hörigen” als Sklaven überhaupt umstritten ist [2. 147]. Hiernach liegt es nahe, daß auch die Rechtsordnungen Griechenlands und Roms nicht von Anfang an die F. gekannt haben. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B. Griec…

Nomen

(57 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. nomina). Im röm. Recht die Bezeichnung für Forderungen. Gai. inst. 128-133 unterscheidet zw. “Kassenforderungen” ( nomina arcaria), die z.B. aus Darlehen ( mutuum , s. auch condictio ) begründet sind, und “Buchforderungen” ( nomina transscripticia), die durch die Eintragung im “Hauptbuch” des Gläubigers selbständig als Verpflichtung aus einer litterarum obligatio entstehen. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Castigatio

(166 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ausdruck für eine Erziehungsmaßnahme, wie bereits dem Wortsinn ( castum agere, “zum Reinen bringen”) zu entnehmen ist. Vielfach ist die Haftung des Züchtigenden gegenüber dem Gezüchtigten für die Folgen der c. ausgeschlossen, so beim Lehrherren gegenüber dem gemaßregelten Lehrling (z.B. Dig. 9,2,5,3). Dasselbe gilt für den Hausvater gegenüber den Kindern und für den Herrn gegenüber den Sklaven (Dig. 7,1,23,1; 48,19,16,2). Die c. als polizeiliche oder richterliche Maßnahme knüpft teilweise an solche private Herrschaftsverhältnisse an, so ge…

Revocatio

(158 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Widerruf”) kommt im röm. Recht in zwei spezielleren Bed. vor: (1) als r. in servitutem (“ r. in die Sklaverei”), der Widerruf der Freilassung, wohl erst in der Spätant. gebräuchlich (vgl. Cod. Iust. 6,7,2 pr.); (2) im Zivilprozeß. Dort kann der Verurteilte, wenn er schon bezahlt hat, die Wiederaufnahme des Prozesses ( restitutio ) nur mit dem Risiko verlangen, durch r. in duplum (“ r. auf das Doppelte”) beim Scheitern der Restitution die Streitsache ein zweites Mal an den Kläger zahlen zu müssen. Dies galt für das Formularverfahren ( formula ) und…

Indulgentia

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Seit Anfang des 3. Jh. n.Chr. der t.t. für die strafrechtliche Begnadigung durch den röm. Kaiser (z.B. Cod. Iust. 9,23,5 aus dem J. 225). Begnadigungen hat es jedoch schon lange vorher in Rom gegeben. Sie konnten wohl während eines laufenden Strafverfahrens (z.B. Mod. Dig. 48,16,17) ebenso wie nach dessen Beendigung zur Aufhebung der verhängten Sanktion und sogar noch vor Eröffnung jeglicher Verfolgungsmaßnahmen erfolgen. So veranlaßte Iulius Caesar M. Antonius, als Volkstribun e…

Furor

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck für Geisteskrankheit im röm. Recht. Der davon Betroffene, der furiosus, befand sich schon nach den Zwölf Tafeln (ca. 450 v.Chr.) in einem bes. Gewalt- und Abhängigkeitsverhältnis (Pflegschaft, cura furiosi). Das Amt des curator stand den Agnaten ( agnatio ) und hilfsweise in frühen Zeiten den Gentilen ( gens ) zu (Cic. inv. 2,148; Rhet. Her. 1,23). Die treuhänderähnliche Stellung des curator entsprach weitgehend der eines Vormundes ( tutela ) und galt sowohl der Person als auch dem Vermögen des furiosus. Allerdings war keine eigene Klageart für d…

Comparatio publica

(116 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist urspr. wohl kein t. t. (daher auch c. venalitium, c. specierum) für den Kauf durch die öffentliche Hand zum Zwecke der Versorgung des röm. Staates, vor allem für die Ausrüstung des Militärs und die öffentliche Getreideversorgung (Heeresversorgung, cura annonae ). Als rechtliche Kategorie wird c. p. erst greifbar im Cod. Theod. (Rubrik 11,15). Dort ist sie ein nahezu vollständig reguliertes Geschäft mit Verkaufspflichten (modernrechtlich: Kontrahierungszwang) und genauen Preisvorschriften. Der Sache nach hat es aber die c. p. schon in republikanischer …

Querela non numeratae pecuniae

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Beschwerde wegen der unterbliebenen Geldauszahlung”, im röm. Recht eine Fortentwicklung der entsprechenden Einrede ( exceptio ). Mit dieser querela konnte der Schuldner die Geltung eines abstrakten Schuldversprechens ( stipulatio ) beseitigen, wenn er die stipulatio in Erwartung einer Darlehensauszahlung eingegangen war, die Geldzahlung selbst dann aber unterblieben war. Die q.n.n.p. gehörte - wie schon die exceptio non numeratae pecuniae seit E. des 2. Jh. n. Chr. - zu den Erleichterungen, die im Verfahren der cognitio extraordinaria

Furtum

(740 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick F. ist das Eigentumsdelikt des röm. Rechts. Der Begriff des f. umfaßt jedenfalls in klass. Zeit (1.-3. Jh. n.Chr.) nicht nur Diebstahl und Unterschlagung, sondern auch den bloßen Gebrauch fremder Sachen ( furti usus), die Wegnahme einer eigenen Sache, z.B. vom Pfandgläubiger ( f. possessionis, Besitzdiebstahl), Betrug, Hehlerei und Begünstigung des Täters eines f. Gegenstand des f. konnten außer res corporales Sklaven und Personen unter väterlicher Gewalt sein. In der klass. Zeit ist der Tatbestand des f. nur erfüllt, wenn der Täter vorsätzli…

Remancipatio

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der actus contrarius (“Rückgängigmachung”) der mancipatio (der förmlichen Übereignung). Sie dient z. B. der Rückübertragung treuhänderisch überlassener Sachen ( fiducia ). Ferner ist die r. ein Akt der komplizierten Förmlichkeiten bei der emancipatio (Entlassung aus dem Familienverband). Vor allem aber ist die r. bei der alten manus -Ehe (vgl. auch Ehe III.) ein wichtiger Teil des Scheidungsvorganges: Soll eine solche Ehe aufgelöst werden, muß die Frau aus dem bes. Gewaltrecht des Ehemannes entlassen werden. Diese r. besteht aus einer förmlic…

Imaginarius

(200 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wörtlich: “bildlich”) war im röm. Recht die Bezeichnung für ein Rechtsgeschäft, das etwas anderes ausdrückte als von den Parteien eigentlich gewünscht war. Das plastischste Beispiel ist die mancipatio nummo uno, eine Übereignung gegen und durch Zahlung mit einer bloß symbolischen Kupfermünze ( aes). In ihrem äußeren Bild war sie ein Barkauf; in der realen Wirkung konnte sie Übereignung zu beliebigen Zwecken, also “abstrakt” sein - dann lag eine imaginaria venditio (Gai. inst. 1,113) vor. Haftung bedeutete im frühen röm. Recht Unterworfenheit unte…

Notar

(79 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( notarius). In Rechtskulturen, die an der schriftlichen Fixierung von Rechtsakten orientiert sind, bedarf es eines N. als eines amtlich bestellten Schreibers. Diese Funktion hatten z.B. im ptolem. und röm. Ägypten die agoranómoi , in der röm. Kaiserzeit und vor allem in der Spätant. der tabellio (Urkundenschreiber). Der lat. t.t. notarius bezeichnet in der Spätant. einen hohen Beamten oder Offizier mit bes. kaiserlichen Auftrag, auch den Schriftführer des consistorium (als tribunus et notarius). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Lex, leges

(2,124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff L. (“Gesetz”, pl. leges) ist im röm. Recht die Festsetzung durch eine Privatperson, durch einen Amtsträger oder durch eine gesetzgebende Körperschaft. Die Etym. ist nicht geklärt. Die Annahme einer Herkunft von legere (“verlesen”) wegen der Festsetzung in Gestalt einer feierlichen Formel (vgl. unten B. zur nuncupatio) bleibt spekulativ. Entscheidendes Merkmal der l. ist ihr Gebotscharakter. Hingegen fehlt urspr. die “abstrakte” (allg. Geltung beanspruchende) und “generelle” (für eine Vielzahl von Personen bestimmte) Gest…

Litis contestatio

(569 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff Lis ist in der röm. Rechtssprache der Ausdruck für einen Streit, insbes. wenn er in einem Gerichtsverfahren ausgetragen wird. L.c. bezeichnet daher die “Bezeugung” eines solchen Streites (Fest. p. 34,50 L.): Mit der Erhebung von Behauptung (Klage) und Gegenbehauptung (Klagleugnung) vor Zeugen wurde das Programm eines (Zivil-)Prozesses festgelegt. Bis zur Vorherrschaft des kaiserlichen Kognitionsprozesses ( cognitio ) um 300 n.Chr. ist die l.c. der “Angelpunkt” [1. 77] des gesamten Verfahrens. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B…

Nuptiae

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von nubere, “sich verhüllen, einen Schleier anlegen”) bezeichnet die Heirat in der röm. Gesellschaft (Ehe III.B.). Ein Titel der Digesten ( Digesta , 23,2: De ritu nuptiarum) mit 68 Fr. ist den Hochzeitsbräuchen (III.)) gewidmet. Dies deutet darauf hin, daß die röm. Juristen sich eingehend mit den Voraussetzungen einer rechtmäßig geschlossenen Ehe ( iustum matrimonium ) befaßten. Da es für die rechtliche Anerkennung der Ehe entscheidend auf die Einhaltung der Ehevoraussetzungen z.Z. der n. ankam, wurde n. schließlich synonym mit matrimonium als Ausdruck für…

Nervus

(54 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Eine Eisenkette, mit der ein Schuldner an den Füßen gefesselt wurde ( ferreum vinculum, quo pedes impediuntur, Fest. 162,1-2). Nach den 12 Tafeln (Lex XII tab. 3,3) durfte der Gläubiger den Schuldner mit Hilfe des n. offenbar in eine Art Beugehaft nehmen, wenn er trotz Verurteilung nicht leistete. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Paelex

(53 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Vom röm. Juristen Paulus (Dig. 50,16,144) wird als Bed. von p. (auch pelex, pellex, ähnlich der griech. pallakḗ ) die Lebensgefährtin, die nicht verheiratet ist (also nicht uxor, Ehe III.C.), angegeben. Die Rechtsstellung der p. wird im röm. Recht meist beim Konkubinat ( concubinatus ) behandelt. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Delatio nominis

(366 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Den Namen (eines Verdächtigen) anzeigen”, ist zunächst nur der allererste Anlaß für eine öffentliche Strafverfolgung in Rom. So kommt der Ausdruck etwa bei Plaut. Aul. 416 im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Unterschicht-Kriminalität durch die tresviri capitales vor. Bei den Verfahren vor diesen Magistraten, einer Art Polizeijustiz, erschöpft sich die Bedeutung der d. n. - ganz im Sinne einer modernen Anzeige - offensichtlich darin, den kriminellen Vorgang überhaupt bekannt zu machen [1. 60, 78]. Nachdem neben die ältere, auf Privatklage beruhende…

Mord

(386 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Thür, Gerhard (Graz) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein M. wird in der Ant. vielfach noch nicht von anderen Tötungsdelikten unterschieden. Die bes. Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit eines Verhaltens, das zum Tode eines anderen Menschen geführt hat, wird in vielen ant. Rechten noch nicht zum Anlaß einer gerade darauf abstellenden Sanktion genommen. So wäre es für die altoriental. Rechte sowohl begrifflich als auch sachlich unangemessen, von einem bes. Tatbestand des Mordes innerhalb der Tötungsdelikte zu sprechen. Neumann, Hans (Berlin) [English version] II. Griechenland Auch in Griechenland gi…
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