Search

Your search for 'dc_creator:( Pahlow, AND Louis ) OR dc_contributor:( Pahlow, AND Louis )' returned 50 results. Modify search

Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first

Glückseligkeit

(791 words)

Author(s): Pahlow, Louis
Die G. als Staatszweck gehört zu den Schlüsselbegriffen der dt. politischen Theorie des aufgeklärten Absolutismus (Reformabsolutismus) in der zweiten Hälfte des 18. Jh.s. Die G. von Staat und Untertanen bezeichnet den Zweck des Vorhandenseins und des Handelns des Staates. Die zuvor im ma. theologischen Kontext vorrangig als erst jenseitig zu erzielendes Gut betrachtete G. (lat. beatitudo) wurde in der Nz. zum Gegenstand moralphilosophischer und staatsrechtlicher Erörterungen und mithin als ein bereits irdisch erreichbarer Zustand verstanden (Glück)…
Date: 2019-11-19

Wertpapierrecht

(710 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. Begriff Das W. umfasst als Teil des Privatrechts die allgemeinen Regeln, insbes. die Rechte und Pflichten, die sich aus sog. Wertpapieren (= Wp.) ergeben. Der Rechtsbegriff des Wp. entwickelte sich erst im 19. Jh. und umfasste grundsätzlich eine »Urkunde über ein Privatrecht, dessen Verwerthung durch die Innehabung der Urkunde privatrechtlich bedingt ist« [4. 147]. In der Frühen Nz. dominierte allerdings noch die Einzelbetrachtung der bekannten Wp. die rechtliche Diskussion.Louis Pahlow2. Frühe NeuzeitAus der spätma. Handelspraxis u. a. in Oberitalien hatten sic…
Date: 2019-11-19

Juristische Fakultät

(885 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. AllgemeinDie J. F. bildeten jenen verwaltungsmäßigen und wissensorganisierenden Bestandteil (Fakultät) der Universität, der für die Ausbildung der Juristen zuständig war. Im MA gegründet, wandelten sie sich in der Nz. unter dem Einfluss bestimmter religiöser, politischer und kultureller Strömungen; diese führten europaweit zu zahlreichen Neugründungen von Universitäten und damit auch von J. F. Darüber hinaus lassen sich erhebliche Veränderungen der Organisation und des Lehrbetriebes feststellen.Louis Pahlow2. Konfessionelle und staatliche EinflüsseDas Ende d…
Date: 2019-11-19

Staatsbürgerschaft

(1,440 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. Begriff S. umschreibt die Angehörigkeit zu einem staatlichen Gemeinwesen und steht daher mit dem Prozess der nzl. Staats-Bildung in Zusammenhang. Ihre Wurzeln reichen aber bis in den Untertanen-Verband der Frühen Nz. zurück. Zu S. steht »Staatsangehörigkeit« teils als Synonym, teils bis etwa 1850 als Bezeichnung einer etwas geminderteren S. (s. u. 2.). Im Französischen und im Englischen wird die S. auch mit »Nationalität« ( nationalité, nationality) bezeichnet, während dieser Ausdruck (auch Nation) im Deutschen »ein jedwedes Volk, oder Land, welches seine …
Date: 2019-11-19

Unabhängigkeit, richterliche

(759 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. BegriffZu unterscheiden ist zwischen sachlicher und persönlicher U. des Richters. Während der Richter in seiner sachlichen Entscheidungsfindung nur Recht und Gesetz unterworfen ist, garantiert die persönliche U. die Unversehrtheit seiner Amtsposition. Beides ist in einem weiteren Sinne Voraussetzung für ein gerechtes, faires Urteil.Louis Pahlow2. Frühe NeuzeitZu Beginn der Nz. sind bereits in vielen Landesherrschaften Richter als abhängige Amtspersonen nachweisbar. Ganz im Zeichen der von Jean Bodin im 16. Jh. oder von Thomas Hobbes im 17. Jh. entwickelten Souveränit…
Date: 2019-11-19

Majestätsrechte

(779 words)

Author(s): Pahlow, Louis
M. sind ein frühnzl. Begriff für die Hoheitsrechte des Herrschers. Sie rückten seit dem 17. Jh. in ganz Europa ins Zentrum der staatsphilosophischen und staatsrechtswiss. Diskussion (Staatslehre, allgemeine); ihnen kam bei der Ausgestaltung der Organisation des nzl. Staates wesentliche Bedeutung zu.Seit dem 16. Jh. bildeten sich in ganz Europa in einem umfassenden staatsphilosophischen Diskurs unterschiedliche Arten von M. heraus. Ausgangspunkt war die sog. maiestas, die in der Nz. nicht nur die Erhabenheit einer Person, sondern v. a. auch deren umfassendes Herrschaftsre…
Date: 2019-11-19

Austrägalgerichtsbarkeit

(685 words)

Author(s): Pahlow, Louis
Unter A. (lat. instantia austraegalis) werden Schiedsgerichte zusammengefasst, die entweder neben der herkömmlichen Gerichtsbarkeit existierten oder dieser vorgeschaltet waren und bestimmten adeligen Herrschaftsträgern, später auch den Einzelstaaten des Deutschen Bundes zur Streitschlichtung vorbehalten waren. 1. Heiliges Römisches Reich Deutscher NationDie A. gründete sich auf den Wunsch einer friedlichen Beilegung von Konflikten gleichrangiger Reichsstände, der sich auch aus der Fehde-Zeit des MA erklärt. Zwar hatte die A. im Verfa…
Date: 2020-11-18

Geistiges Eigentum

(2,021 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. DefinitionUnter G. E. versteht man eine seit dem Ende des 18. Jh.s vorwiegend in Naturrecht und Rechtsphilosophie vertretene Auffassung, nach der v. a. Autoren- und Erfinderrechte wie Eigentums-Rechte geschützt sind. Die Lehre vom G. E. stieß im 19. Jh. in Deutschland auf erheblichen Widerstand, der noch heute in weiten Teilen der Rechtswissenschaft fortbesteht. In Frankreich und im angelsächsischen Rechtskreis hat sich die Auffassung, dass es sich um eigentumsähnliche Rechte handelt, dagegen durchgesetzt (franz. propriété intellectuelle, engl. intellectual prope…
Date: 2021-07-29

Markenrecht

(751 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. Frühe Neuzeit Marken als Produktkennzeichen haben ihre Wurzeln in den ma. und frühnzl. Zunft-Zeichen. Der in der Markierung dokumentierte Qualitätsnachweis sollte den einheimischen Konsumenten vor jeder Übervorteilung durch minderwertige Fabrikate schützen (vgl. Bäcker, Abb. 1) [6. 20–27]; z. T. traten auch absatzwirtschaftliche Motive hinzu. Bereits im 17. und 18. Jh. versuchte die landesherrliche Gewerbepolitik in ganz Europa, die Qualität der gewerblichen Produkte durch zahlreiche Anordnungen und Gesetze zu fördern, u. a. auch durch eine g…
Date: 2019-11-19

Handelsfreiheit

(860 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. BegriffDer Begriff der H. wird heute meist im Zusammenhang mit der Gewerbefreiheit genannt (Gewerbepolitik). Der H. kam aber im 18. und 19. Jh. eigenständige Bedeutung zu: Sie umschrieb in Europa sowohl die tradierten Rechte der Kaufleute als auch die liberale und vorliberale Auffassung der Freiheit im Binnen- und Außenhandel.Louis Pahlow2. Absolutistisch-merkantilistischer StaatObwohl die Forderung nach H. bereits in den politischen Schriften des 16. und 17. Jh.s zu finden war, entwickelte sich die H. erst im 18. Jh. zum Freiheitsrecht. Der …
Date: 2019-11-19

Laienrichter

(754 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. AllgemeinDer L. wird vom gelehrten Richter v. a. dadurch unterschieden, dass er kein gelehrter Jurist ist. Zwar taucht der Begriff des L. weder in den Rechtsquellen noch in den Gesetzen der Nz. auf; in seiner Funktion als Urteilender, Schöffe oder Geschworener kam ihm aber wechselvolle Bedeutung zu. Ungleich größer als in Kontinentaleuropa ist und war dagegen in der Nz. die Bedeutung der L. als Mitglieder einer jury im angloamerikan. Rechtskreis (Common Law) [2].Louis Pahlow2. Bedeutungsverlust in der Frühen NeuzeitIn Deutschland vollzog sich die Trennung von Berufs- u…
Date: 2019-11-19

Klage

(710 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. AllgemeinesMit der K. im rechtlichen Sinn leitet der Kläger das Verfahren vor Gericht auf Rechtsschutz gegenüber dem Beklagten ein. Im Zuge der Ausbreitung des gelehrten Röm. Rechts in Europa (Gemeines Recht) wurde die K. in der Nz. als zivilprozessuales Mittel zunehmend formalisiert und weiterentwickelt.Louis Pahlow2. Neuzeitliche EntwicklungAnders als im MA, in dem sich die Gerichtsgewalt gegenüber der eigenmächtigen Selbstjustiz noch nicht vollständig durchgesetzt hatte [7] (Fehde), entwickelte sich in der Frühen Nz. die K. zum üblichen Mittel, ein Geri…
Date: 2019-11-19

Patentrecht

(774 words)

Author(s): Pahlow, Louis
Das P. regelt die Schutzfähigkeit und den rechtlichen Schutz von Erfindungen, also geistig-schöpferischen Leistungen, auf technischem Gebiet. Dies war in der Nz. keineswegs selbstverständlich, sondern z. T. wirtschaftspolit. umstritten.1. Frühe NeuzeitIm SpätMA und v. a. in der Frühen Nz. wurden technische Erfindungsleistungen in Kontinentaleuropa durch Privilegien geschützt. Mit der Zunahme von technisch-naturwiss. Errungenschaften seit dem SpätMA verstärkte sich das Bedürfnis der Erfinder nach obrigkeitlichem oder staatlich sanktioniertem Schutz. Bei den sog. l…
Date: 2019-11-19

Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten (ALR)

(899 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. Entstehung und Geltung Das preuß. ALR von 1794 war das Ergebnis der auch in anderen dt. Territorien um 1750 einsetzenden Bemühungen, die Rechtsordnung im Sinne des aufgeklärten Absolutismus zu modernisieren (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch = ABGB; Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis). Es handelt sich um eine der markantesten Kodifikationen der Nz. Auf Anfänge unter Friedrich Wilhelm I. folgten Arbeiten v. a. in der Regierungszeit Friedrichs II. Nach einem ersten Entwurf des Großkanzlers Samuel von Cocceji 1749 wurde 1783 bis 1788 der maßgebende Entwurf insbes. Johann…
Date: 2019-11-19

Handelsrecht

(1,959 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. DefinitionDas H. (lat. ius mercatorum) als Teil des Privatrechts umfasst in der Nz. das gesamte Recht des Kaufmannsstandes. Die Regeln über die Berufsorganisationen der Kaufleute, deren Privilegien, die Handelsgerichtsbarkeit und das Konkurs-Recht gehören ebenso zum H. wie das Handelspolizeirecht oder das Handelsvölkerrecht. Im Vordergrund der europ. Entwicklung des H. steht allerdings das Handelsprivatrecht, also z. B. das Wechsel-Recht, das Gesellschaftsrecht oder das Versicherungsrecht.Louis Pahlow2. Das 16. und 17. JahrhundertUm 1500 war das H. kein einh…
Date: 2019-11-19

Administrativjustiz

(631 words)

Author(s): Pahlow, Louis
Unter A. versteht man die im 19. Jh. außerhalb der ordentlichen Justiz stattfindende abschließende gerichtsähnliche Kontrolle von Maßnahmen der Polizei bzw. der Verwaltung. Ihre Wurzeln liegen in der »guten Policey« des 18. Jh.s, bei der Policey-Sachen von gerichtsähnlichen »Policey-Collegien«, der sog. Kammerjustiz (Kameraljurisprudenz), entschieden wurden. Mit den Verwaltungsreformen zu Beginn des 19. Jh.s wurden die Aufgaben der »guten Policey« von der Verwaltung übernommen. Mit A. bezeichnete man nun gerichtsähnliche …
Date: 2019-11-19

Verjährung

(709 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. BegriffUnter V. versteht man die Einwirkung der Zeit auf ein Recht, das dadurch etwa in seinem Bestand oder in seiner Durchsetzung beeinträchtigt wird. V. gründet sich darauf, dass jemand binnen einer gewissen Frist seine Rechte nicht geltend macht. Sie findet sich außer im Privatrecht und im Strafrecht auch in anderen Rechtsgebieten, u. a. dem Verwaltungsrecht.Louis Pahlow2. PrivatrechtMit der Rezeption des römisch-kanonischen Rechts wurden auch dessen traditionelle Grundsätze der Ersitzung weiterentwickelt, d. h. eines Eigentums-Erwerbs des Besitzers einer Sach…
Date: 2019-11-19

Polizeistrafrecht

(749 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. Einführung Unter P. versteht man denjenigen Bereich obrigkeitlicher bzw. staatlicher Sanktionen, der bis weit ins 19. Jh. hinein in Europa die Befolgung der Anordnungen der ›guten Policey‹ (Polizei) sicherstellen sollte. Das P. beruhte institutionell darauf, dass die Polizei-Behörden seit dem Ende des 17. Jh.s innerhalb der Aufgaben der ›guten Policey‹ auch solche der Rechtsprechung wahrnahmen; sie konnten sog. Polizeistrafen verhängen, die insbes. im 19. Jh. in Polizeistrafgesetzbüchern geregelt waren.Louis Pahlow2. Frühe NeuzeitInfolge der Etablierung der ›gute…
Date: 2019-11-19

Immobiliarrechte

(828 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. Allgemein I., also Rechte an Grundstücken – wie das Eigentum, Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte –, wurden hinsichtlich ihrer Entstehung, ihrer Übertragung oder ihres Erlöschens im nzl. Europa von röm.-rechtlichen Vorbildern geprägt (Gemeines Recht). Hinsichtlich ihrer formalen Erfassung sind jedoch zunehmend nzl. Einflüsse festzustellen. Die größte Bedeutung unter den I. hatten in ganz Europa zwei Gruppen von Rechten, die als Nutzungs- und Verwertungsrechte zusammengefasst werden können.Louis Pahlow2. NutzungsrechteEinen außerordentlich weiten Bereich d…
Date: 2019-11-19

Notar

(709 words)

Author(s): Pahlow, Louis
1. DefinitionDie Aufgabe des N. bestand und besteht darin, im privaten oder öffentlichen Auftrag Rechts-Handlungen zu protokollieren, zu beglaubigen oder zu beurkunden. Das Vorhandensein eines Notariats setzt also einen gewissen Grad der Verschriftlichung des Rechtssystems voraus. Die vom N. beglaubigten Urkunden galten und gelten u. a. als Beweis-Mittel; ganz allgemein genossen und genießen sie öffentlichen Glauben, d. h. ihr Inhalt gilt als richtig, bis er widerlegt wird.Louis Pahlow2. Frühe NeuzeitMit dem Beginn der Nz. waren N. sowohl im geistlichen als auc…
Date: 2019-11-19
▲   Back to top   ▲