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Notwehr
(1,021 words)
[English Version]
I. Begriff und rechtlich N. ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff (@ 32 Abs.2 StGB). Ein Handeln in N. ist gerechtfertigt (kein Unrecht) und kann deshalb nicht sanktioniert werden (nach @ 32 Abs.1 StGB keine Strafbarkeit, nach dem mit @ 32 StGB übereinstimmenden @ 227 BGB keine Schadensersatzpflicht). Der N. steht die Nothilfe, die Verteidigung Dritter gegen Angriffe, gleich. Voraussetzung der N. ist eine Notwehrlage. Diese erfordert eine von einem Menschen ausgehende Bedrohung von Rechtsgü…