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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

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Mores

(450 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Pl. von mos ( mos maiorum , “Sitte der Vorfahren”) bezeichnet einen ganzen Komplex normativer Anforderungen in der röm. Gesellschaft. Während aber bei dem Wort mos der ideologische Wert von Trad. und Konservatismus im Vordergrund steht, dachte man bei m. jedenfalls bis in die frühe Kaiserzeit in erster Linie an ein konkretes System von Normen und Sanktionen, das am klarsten in der “Sittengerichtsbarkeit” ( regimen morum) der Zensoren ( censores ) zu erkennen ist. Die zensorische Rüge ( nota censoria ) und auch die schärfere zensorische …

Auctoratus, Auctoramentum

(180 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. ist nach Gai. inst. 3,199 eine abhängige Person, die mit den gewaltunterworfenen Hauskindern und Ehefrauen sowie den Schuldknechten ( iudicati) zusammen genannt wird. Die Stellung des a. beruhte wohl auf einer freiwilligen Unterwerfung durch einen Eid ( auctoramentum), vielleicht auch auf einer Dienstverpflichtung durch den pater familias des a. gegenüber dem Dienstherrn. Seit Ende der Republik konnte sich ein Freier als a. zum Gladiator verpflichten, was ihn aber nicht vor der infamia bewahrte, die auch sonst mit der Gladiatore…

Concubinatus

(490 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die dauerhafte Geschlechtsgemeinschaft ohne affectio maritalis, also ohne das Bewußtsein beider Teile, auf Dauer eine rechtliche Bindung zur Hausgemeinschaft und Kinderzeugung und -erziehung eingehen zu wollen. Seit den Ehegesetzen des Augustus wurde der c. ferner zunehmend zur Form des Zusammenlebens, wenn die Eingehung einer Ehe verboten war. So durften nach der l. Iulia de maritandis ordinibus Senatoren und deren Nachkommen keine Freigelassene und auch keine Schauspielerin oder Schauspielertochter heiraten. Freigeborene…

Iactus

(148 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. des röm. Rechts für den “Seewurf”, das Abwerfen von Ladung aus einem in Seenot geratenen Schiff. Die sog. lex Rhodia de iactu sah in diesen Fällen eine Gefahrengemeinschaft zw. allen Beteiligten vor: dem Geschädigten, dem Schiffer ( nauta) und den Eigentümern der geretteten Ladung. Diese lex war in Wahrheit Gewohnheitsrecht, das im ganzen hell. Gebiet verbreitet war. Im einzelnen konnte der Geschädigte vom Schiffer anteiligen Ersatz mit der Werkvertragsklage ( actio locati) verlangen, der Schiffer dafür von den anderen Wareneigentümern einen …

Gestio

(243 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch gesta). Allg. ein Ausdruck für geschäftlich relevantes (nicht notwendig: rechtsgeschäftliches) Handeln. Im röm. Privatrecht sind bedeutsam: 1. die pro herede g. (Verhaltensweise als Erbe), das formlose Verhalten (z.B. die Besitzergreifung) zum Ausdruck des Willens, eine Erbschaft anzutreten (Erbrecht). 2. die negotiorum g. (modernrechtlich: Geschäftsführung ohne Auftrag). Sie betrifft im römischen Recht alle Verhältnisse zur Führung fremder Geschäfte, die nicht Auftrag ( mandatum ) oder Vormundschaft ( tutela ) sind. Dazu…

Divinatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Römischer t.t. für das Verfahren der Zulassung eines von mehreren Bewerbern um die private Anklage ( delatio nominis ) vor dem öffentlichen Strafgericht ( iudicium publicum). Die Herkunft dieser Bezeichnung ist ungewiß. Was Gell. 2,4 zur Erklärung des Wortes anführt, wirkt hilflos, so daß offenbar den Römern des 2. Jh.n.Chr. die ältere Gesch. der d. nicht mehr bekannt war. Die Verwendung eines religiösen Begriffs spricht dafür, daß es eine d. schon sehr früh gegeben hat. Zu ihrer Rekonstruktion fehlen aber alle Grundlagen. [1] vermutet zu Recht, d…

Coemptio

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Wohl der übliche Geschäftstyp zur Begründung einer Ehe, in der die Frau in dem Gewaltverhältnis der manus stand. Als Brautkauf - und sei es auch nur in einer sehr frühen Entwicklungsphase - wird man die c. nicht ohne weiteres deuten können, da sie an das Formalgeschäft der mancipatio anknüpft, das sich schon sehr früh von dem in der Form selbst abgebildeten Lebensvorgang gelöst hat. Urspr. dürfte der Brautvater die Gewalt über seine Tochter auf den Bräutigam “übertragen” haben. Später trat wohl die Frau sel…

Rescriptum

(211 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (das “Antwortschreiben”) ist eine der wichtigsten Quellen des röm. Kaiserrechts. Bei Gai. inst. 1,5 wird das r. noch einfach als epistula (“Brief”) bezeichnet, aber den constitutiones (“Kaisergesetze”) zugerechnet. Der Kaiser schon der Prinzipatszeit erhielt Anfragen und Anregungen von Beamten und Privatpersonen in allen erdenklichen Angelegenheiten. Darauf antwortete der Kaiser entsprechend der Vorbereitung in der Kanzlei ab epistulis mit einem r., dessen Entwurf archiviert wurde. Seit Hadrianus (Anf. des 2. Jh. n. Chr.) ersetzten die rescripta immer…

Decollatio

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die “einfache” Todesstrafe der Enthauptung (daher auch: capitis amputatio) im Gegensatz zu Verbrennung bei lebendigem Leibe ( crematio ) und Kreuzigung ( crux ). Alle drei Hinrichtungsarten erscheinen in Paul. sent. 5,17,2 als summa supplicia (schwerste Strafen). Jedenfalls seit Caligula war ferner die Todesstrafe durch damnatio ad bestias (Tierkampf in der Arena) verbreitet. Typischerweise wird die d. an Freien der besseren Stände ( honestiores ), crematio und crux hingegen an einfachen Freien ( humiliores ) und Sklaven vollzogen. Die d. dürfte …

Crux

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Herkunft und Verbreitung der Kreuzigung in den ant. Rechten sind wenig bekannt. Für das klass. Griechenland ist sie wohl nicht nachweisbar [1]. Herodot (1,128; 4,43; 202) berichtet über sie als Vollstreckungsart bei den Barbaren, Polybios (1,24,6) bei den Puniern. Wenig wahrscheinlich ist die Rezeption gerade des pun. Beispiels durch die Römer [2] (anders aber noch [3; 4]). C. als Todesstrafe kommt bei den Römern allerdings etwa seit 200 v.Chr. vor (vgl. Plaut. Mil. 359). Vermutlich haben damals die tresviri capitales zur Abschreckung der…

Manus

(598 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] M. wird im röm. Recht im Sinne der “beherrschenden und schützenden Hand” als Ausdruck für ein familienrechtliches Herrschaftsverhältnis verwendet. Urspr. dürfte m. die Hausgewalt des Familienoberhaupts ( pater familias ) sowohl über seine Kinder ( patria potestas ) als auch über seine Ehefrau bezeichnet haben. Schon im Zwölftafelgesetz (5. Jh.v.Chr.) wird aber die väterliche Gewalt gesondert behandelt. So verengt sich die Bedeutung von m. auf die Machtstellung des Mannes gegenüber der Ehefrau. Am besten unterrichtet werden wir über die m. durch die ‘Instit…

Institutiones

(371 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Aus dem Begriff institutio (Unterricht) haben wohl als erste die röm. Juristen I. im 2. Jh. als Werktitel für einführende Lehrbücher abgeleitet. Die Bed. dieser röm. Lit.-Gattung für die europ. Rechtsgesch. geht weit über diejenige hinaus, die man im allg. von ant. didaktischen Einführungswerken erwarten kann: Als die Arbeiten zur Kodifikation des röm. Juristenrechts in der Gestalt der Digesta so weit fortgeschritten waren, daß deren Gelingen sicher erscheinen mochte, beauftragte Kaiser Iustinian im J. 533 n.Chr. seinen Gesetzgebungsmi…

Concussio

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als c. (Erpressung) werden in den Dig. (Titel 47,13) Fälle einer erzwungenen Vorteilsgewährung an einen Amtsträger zusammengestellt. Möglicherweise handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Repetundenverfahrens ( repetundarum crimen ). Das strafbare Verhalten im Amt durch c. wurde aber nicht in einem iudicium publicum verfolgt, sondern durch extraordinaria cognitio . Es dürfte daher auch erst im Laufe des Prinzipats (2. Jh.n.Chr.) als eigenes Delikt erfaßt worden sein. Als Mittel der c. erwähnen die Quellen die Vorspiegelung einer (höheren) Amt…

Inscriptio

(117 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t. t. für die Quellenangaben am Anf. der Frg. der Digesten ( Digesta ) und der Konstitutionen des Cod. Iustinianus (Codex II C). Bei den Digesta wird der Autor aus klass. Zeit (z.B. Ulpian), sein Werk (z.B. ad edictum = Ediktskomm.) und das “Buch” daraus (z.B. libro quinto für 5. B.) angegeben, beim Cod. Iustinianus - wie schon im Cod. Theodosianus - der Kaiser, der die Konstitution erlassen hat, und der Adressat. Die i. der Digesta waren die wichtigste Hilfe zur Rekonstruktion der klass. Juristenschriften aus dem 1. Jh. v.Chr. bis zur Mitte des 3. J…

Raub

(971 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein R. ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt gegen einen Menschen oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB). Rechtlich ist R. eine Kombination von Diebstahl und Nötigung, im allgemeinen Empfinden wird R. h. als das gegenüber der einfachen Wegnahme schwerere Delikt aufgefaßt, in den ant. Rechtsordnungen und bis ins MA dagegen der (heimliche) Diebstahl für schlimmer als die (offene, gewalttätige) Wegnahme. Hengstl, Joachim (M…

Rechtskodifikation

(1,046 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Alter Orient R. im Sinne der zusammenfassenden und abschließenden Regelung eines größeren, mehr oder minder geschlossenen Sachgebiets ist für die vor- und außerröm. Kulturen ungeachtet aller antiken Nachrichten (Ägypten: Diod. 1,95,4 f.; Griechenland: Aristot. Ath. pol. 2,1273a 35 - 1274b 25) oder mod. Diskussionen (“Gesetz des Ḫammurapi”: [11; 13]; Achämenidenreich: [4; 14; 16]) auszuschließen (s. die Beiträge in [5]; ferner [6; 13]). Das Sammeln, Systematisieren oder Vereinheit…

Patronus

(936 words)

Author(s): Lintott, A. W. (Oxford) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Definition Der Begriff p. bezeichnet im röm. Abhängigkeitsverhältnis die höherrangige Person und korreliert so mit dem Begriff cliens ; der p. nahm den cliens in seine fides auf. Lintott, A. W. (Oxford) [English version] B. Privatrecht Der p. war der Inhaber eines Herrschaftsrechts, zunächst wohl umfassend als Befugnis über Freunde (Gäste) und Freigelassene, etwa seit dem 2. Jh.v.Chr. aber nur noch als ein Bündel von Rechten des ehemaligen Sklavenhalters gegenüber dem von ihm Freigelassenen. In den 12 Tafeln (tab. 8,21; Tabulae duodecim) erscheint p. Mitte d…

Blutrache

(267 words)

Author(s): Thür, Gerhard (Graz) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Griechisches Recht Nach den ältesten Vorstellungen der Griechen hatten die Verwandten eines Erschlagenen die religiöse Pflicht, diesen durch das Blut des Täters zu rächen. Mit dem Erstarken der Polis, in Athen jedenfalls seit Drakon (7.Jh. v.Chr.), waren die Verwandten auf die gerichtliche Verfolgung des Täters durch eine δίκη φόνου ( díkē phónou: Blutklage) beschränkt. Diese blieb auch in klass. Zeit Privatklage. Noch zur Zeit Drakons war die B. durch Geldbuße (ποινή, poinḗ: Wergeld) ablösbar, wenn die Rächer einen Sühnepakt ( aídesis) mit dem Täter schlo…

Kauf

(1,140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen) | Neumann, Hans (Berlin)
[English version] I. Einleitung Seit der Überwindung von Vorstellungen, daß die ideale Wirtschaftsform eine autarke, auf keinen Handel angewiesene Produktions- und Konsumeinheit (etwa der homer. oíkos) sei, und seit der Erfindung von Zahlungsmitteln - sei es als ungeprägtes Edelmetall, sei es als Münzgeld - ist der K., also der Tausch von Waren gegen Geld, ein selbstverständliches Element ant. Gesellschaften. Trotz seiner vermutlich allg. Verbreitung ist der K. jedoch rechtstechnisch vielfach unterentwickelt: Gesetze un…

Pacht

(774 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Mesopotamien, Ägypten P. im Sinne der befristeten Übernahme landwirtschaftlicher oder gärtnerisch genutzter Grundstücke zur Bearbeitung bzw. Nutzung gegen Zahlung eines P.-Zinses ist in Mesopotamien seit der Mitte des 3. Jt.v.Chr. bezeugt. Als Verpächter konnten dabei sowohl die institutionellen Haushalte (Palast; Tempel) als auch Privatpersonen fungieren. Der zu zahlende P.-Zins wurde entweder absolut in Naturalien bzw. Silber oder als Anteil am Ernteertrag festgesetzt. Die v.a.…
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