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Furor

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck für Geisteskrankheit im röm. Recht. Der davon Betroffene, der furiosus, befand sich schon nach den Zwölf Tafeln (ca. 450 v.Chr.) in einem bes. Gewalt- und Abhängigkeitsverhältnis (Pflegschaft, cura furiosi). Das Amt des curator stand den Agnaten ( agnatio ) und hilfsweise in frühen Zeiten den Gentilen ( gens ) zu (Cic. inv. 2,148; Rhet. Her. 1,23). Die treuhänderähnliche Stellung des curator entsprach weitgehend der eines Vormundes ( tutela ) und galt sowohl der Person als auch dem Vermögen des furiosus. Allerdings war keine eigene Klageart für d…

Comparatio publica

(116 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist urspr. wohl kein t. t. (daher auch c. venalitium, c. specierum) für den Kauf durch die öffentliche Hand zum Zwecke der Versorgung des röm. Staates, vor allem für die Ausrüstung des Militärs und die öffentliche Getreideversorgung (Heeresversorgung, cura annonae ). Als rechtliche Kategorie wird c. p. erst greifbar im Cod. Theod. (Rubrik 11,15). Dort ist sie ein nahezu vollständig reguliertes Geschäft mit Verkaufspflichten (modernrechtlich: Kontrahierungszwang) und genauen Preisvorschriften. Der Sache nach hat es aber die c. p. schon in republikanischer …

Querela non numeratae pecuniae

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Beschwerde wegen der unterbliebenen Geldauszahlung”, im röm. Recht eine Fortentwicklung der entsprechenden Einrede ( exceptio ). Mit dieser querela konnte der Schuldner die Geltung eines abstrakten Schuldversprechens ( stipulatio ) beseitigen, wenn er die stipulatio in Erwartung einer Darlehensauszahlung eingegangen war, die Geldzahlung selbst dann aber unterblieben war. Die q.n.n.p. gehörte - wie schon die exceptio non numeratae pecuniae seit E. des 2. Jh. n. Chr. - zu den Erleichterungen, die im Verfahren der cognitio extraordinaria

Furtum

(740 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick F. ist das Eigentumsdelikt des röm. Rechts. Der Begriff des f. umfaßt jedenfalls in klass. Zeit (1.-3. Jh. n.Chr.) nicht nur Diebstahl und Unterschlagung, sondern auch den bloßen Gebrauch fremder Sachen ( furti usus), die Wegnahme einer eigenen Sache, z.B. vom Pfandgläubiger ( f. possessionis, Besitzdiebstahl), Betrug, Hehlerei und Begünstigung des Täters eines f. Gegenstand des f. konnten außer res corporales Sklaven und Personen unter väterlicher Gewalt sein. In der klass. Zeit ist der Tatbestand des f. nur erfüllt, wenn der Täter vorsätzli…

Remancipatio

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der actus contrarius (“Rückgängigmachung”) der mancipatio (der förmlichen Übereignung). Sie dient z. B. der Rückübertragung treuhänderisch überlassener Sachen ( fiducia ). Ferner ist die r. ein Akt der komplizierten Förmlichkeiten bei der emancipatio (Entlassung aus dem Familienverband). Vor allem aber ist die r. bei der alten manus -Ehe (vgl. auch Ehe III.) ein wichtiger Teil des Scheidungsvorganges: Soll eine solche Ehe aufgelöst werden, muß die Frau aus dem bes. Gewaltrecht des Ehemannes entlassen werden. Diese r. besteht aus einer förmlic…

Imaginarius

(200 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wörtlich: “bildlich”) war im röm. Recht die Bezeichnung für ein Rechtsgeschäft, das etwas anderes ausdrückte als von den Parteien eigentlich gewünscht war. Das plastischste Beispiel ist die mancipatio nummo uno, eine Übereignung gegen und durch Zahlung mit einer bloß symbolischen Kupfermünze ( aes). In ihrem äußeren Bild war sie ein Barkauf; in der realen Wirkung konnte sie Übereignung zu beliebigen Zwecken, also “abstrakt” sein - dann lag eine imaginaria venditio (Gai. inst. 1,113) vor. Haftung bedeutete im frühen röm. Recht Unterworfenheit unte…

Notar

(79 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( notarius). In Rechtskulturen, die an der schriftlichen Fixierung von Rechtsakten orientiert sind, bedarf es eines N. als eines amtlich bestellten Schreibers. Diese Funktion hatten z.B. im ptolem. und röm. Ägypten die agoranómoi , in der röm. Kaiserzeit und vor allem in der Spätant. der tabellio (Urkundenschreiber). Der lat. t.t. notarius bezeichnet in der Spätant. einen hohen Beamten oder Offizier mit bes. kaiserlichen Auftrag, auch den Schriftführer des consistorium (als tribunus et notarius). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Lex, leges

(2,124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff L. (“Gesetz”, pl. leges) ist im röm. Recht die Festsetzung durch eine Privatperson, durch einen Amtsträger oder durch eine gesetzgebende Körperschaft. Die Etym. ist nicht geklärt. Die Annahme einer Herkunft von legere (“verlesen”) wegen der Festsetzung in Gestalt einer feierlichen Formel (vgl. unten B. zur nuncupatio) bleibt spekulativ. Entscheidendes Merkmal der l. ist ihr Gebotscharakter. Hingegen fehlt urspr. die “abstrakte” (allg. Geltung beanspruchende) und “generelle” (für eine Vielzahl von Personen bestimmte) Gest…

Litis contestatio

(569 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff Lis ist in der röm. Rechtssprache der Ausdruck für einen Streit, insbes. wenn er in einem Gerichtsverfahren ausgetragen wird. L.c. bezeichnet daher die “Bezeugung” eines solchen Streites (Fest. p. 34,50 L.): Mit der Erhebung von Behauptung (Klage) und Gegenbehauptung (Klagleugnung) vor Zeugen wurde das Programm eines (Zivil-)Prozesses festgelegt. Bis zur Vorherrschaft des kaiserlichen Kognitionsprozesses ( cognitio ) um 300 n.Chr. ist die l.c. der “Angelpunkt” [1. 77] des gesamten Verfahrens. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B…

Nuptiae

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von nubere, “sich verhüllen, einen Schleier anlegen”) bezeichnet die Heirat in der röm. Gesellschaft (Ehe III.B.). Ein Titel der Digesten ( Digesta , 23,2: De ritu nuptiarum) mit 68 Fr. ist den Hochzeitsbräuchen (III.)) gewidmet. Dies deutet darauf hin, daß die röm. Juristen sich eingehend mit den Voraussetzungen einer rechtmäßig geschlossenen Ehe ( iustum matrimonium ) befaßten. Da es für die rechtliche Anerkennung der Ehe entscheidend auf die Einhaltung der Ehevoraussetzungen z.Z. der n. ankam, wurde n. schließlich synonym mit matrimonium als Ausdruck für…

Nervus

(54 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Eine Eisenkette, mit der ein Schuldner an den Füßen gefesselt wurde ( ferreum vinculum, quo pedes impediuntur, Fest. 162,1-2). Nach den 12 Tafeln (Lex XII tab. 3,3) durfte der Gläubiger den Schuldner mit Hilfe des n. offenbar in eine Art Beugehaft nehmen, wenn er trotz Verurteilung nicht leistete. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Paelex

(53 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Vom röm. Juristen Paulus (Dig. 50,16,144) wird als Bed. von p. (auch pelex, pellex, ähnlich der griech. pallakḗ ) die Lebensgefährtin, die nicht verheiratet ist (also nicht uxor, Ehe III.C.), angegeben. Die Rechtsstellung der p. wird im röm. Recht meist beim Konkubinat ( concubinatus ) behandelt. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Delatio nominis

(366 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Den Namen (eines Verdächtigen) anzeigen”, ist zunächst nur der allererste Anlaß für eine öffentliche Strafverfolgung in Rom. So kommt der Ausdruck etwa bei Plaut. Aul. 416 im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Unterschicht-Kriminalität durch die tresviri capitales vor. Bei den Verfahren vor diesen Magistraten, einer Art Polizeijustiz, erschöpft sich die Bedeutung der d. n. - ganz im Sinne einer modernen Anzeige - offensichtlich darin, den kriminellen Vorgang überhaupt bekannt zu machen [1. 60, 78]. Nachdem neben die ältere, auf Privatklage beruhende…

Absolutio

(223 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist im röm. Gerichtsverfahren der Gegenbegriff zur “Verurteilung” ( condemnatio ): Im Zivilprozeß endet die Formel, in der die Prätoren das Programm für den iudex niedergelegt haben, stereotyp mit dem Judikationsbefehl ... condemnato. Si non paret, absolvito. Die a. führte ebenso wie die condemnatio zur Rechtskraft, also dazu, daß die Entscheidung - abgesehen vom Sonderfall der appellatio - unabänderlich war und daß der Streit definitiv beendet war, einer neuen Klage somit die exceptio rei iudicatae (Einrede der Rechtskraft) entgegenstand. Das Sprichwort omni…

Postliminium

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Rückkehrrecht”, häufiger in der Verbindung ius postliminii) wird in Inst. Iust. 1,12,5 aus limen (Schwelle) abgeleitet, was bildlich auf die Grenze des röm. Staatsgebietes übertragen worden sei, so daß der Kriegsgefangene, der bei seiner Rückkehr die “Schwelle” des röm. Staates von jenseits ( post) her wieder überschritt, von Rechts wegen in seine frühere Stellung vor der Gefangennahme zurückkehrte. Mit der Gefangenschaft bei den Feinden (Kriegsgefangene) geriet ein röm. Bürger in Sklaverei. Wurde er z. B. freigekauft, stand ihm das ius p. als “Rückkehrrec…

Elogium

(286 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] Röm. Ehreninschrift für Verstorbene Eine röm. Ehreninschrift auf dem Grab eines vornehmen Verstorbenen, an Statuen, Wachsmasken in Gebäuden oder auf öffentlichen Plätzen. Die Zensoren des J. 158 v.Chr. haben die öffentlich sichtbaren e. weitgehend beseitigt. Das Überlieferte stammt aus der Kaiserzeit, dient aber teilweise der überhöhenden Rekonstruktion längst vergangener Zeiten. Dies gilt auch für das bei weitem bekannteste Beispiel des e., die Inschr. auf den Statuen des Marstempels am Forum Augustum. Augustus ließ sie mit den Statue…

Delator

(144 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Derjenige, der bei einer röm. Behörde etwas “anzeigt”, im engeren Sinne aber insbes. der Ankläger bei Erhebung der delatio nominis . Dem erfolgreichen d. winkten erhebliche Vorteile: In der Regel erhielt er eine Geldbelohnung in Höhe eines Bruchteils des Vermögens des Verurteilten ([1]; mit Ergänzungen bei [2]). Daraus ergab sich offenbar vielfältiger Mißbrauch (vgl. Cic. S. Rosc. 55: Roscius war wohl mit polit. Rückendeckung angeklagt worden, um sich sein Vermögen zu verschaffen). Erwies sich die Anklage als mutwillig, machte sich der d. selbst wegen calumnia

Fictio

(360 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die noch in modernen Gesetzen angewendete Technik der Fiktion zur Anordnung von Rechtsfolgen für einen anderen als den urspr. geregelten Sachverhalt durch die Unterstellung, die Sachverhalte seien entgegen der Wirklichkeit identisch, geht auf die röm. Jurisprudenz zurück. Ausgangspunkt der Entwicklung ist die sakrale Regel simulacra pro veris accipiuntur (‘die Bilder werden als Wirklichkeit akzeptiert’): Die Priester als erste Experten des Rechts in der röm. Frühzeit haben die Vorstellung, die sich in der Sakralregel ausspric…

Calumnia

(251 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im klass. röm. Recht die wissentlich grundlose und schikanöse Erhebung von Klagen und Anklagen. Im Formularverfahren für Streitigkeiten unter Privatleuten gewährt der Prätor ein bes. iudicium calumniae decimae partis, also eine Prozeßstrafe von 1/10 des Wertes der Klageforderung (Gai. inst. 4,175). Für den Freiheitsprozeß betrug die Sanktion gegen den treuhänderischen Kläger ( adsertor in libertatem ) sogar 1/3 des Wertes des Sklaven. Den vierfachen Wert ( quadruplum) konnte der Betroffene innerhalb eines Jahres vom calumniator verlangen, wenn dieser f…

Dispensator

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( ab aere pendendo, Varr. ling. 5,183). In früherer Zeit hatte der d. wohl für einen Herrn oder die öffentliche Hand ungemünztes Edelmetall “abzuwägen”. Daraus entwickelte sich der d. zum Rechnungsführer, Kassenbeamten und Vermögensverwalter in gleicher Bed. wie griech. oikonómos. D. ist eine in röm. Inschr. sehr häufige Bezeichnung. Viele dispensatores waren Sklaven oder Freigelassene. Bei Gai. inst. 1,122 werden d. geradezu als eine bestimmte Art von Sklaven bezeichnet: servi, quibus permittitur administratio pecuniae, dispensatores appellati sunt (‘Sk…

Discussor

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (griech. logothétēs, etym. von discutere in der Bed. von “prüfen, untersuchen”) war ein Beamter des spätant. röm. Staates, dem der Titel 10,30 des Cod. Iust. gewidmet war. Die Hauptaufgaben der discussores lagen in der Steuerverwaltung. So haben sie offenbar Außenprüfungen der Besteuerungsgrundlagen vorgenommen, die im Verfahren des census durch Selbsteinschätzung ( professio) festgelegt worden waren. Daneben erscheinen die d. als Rechnungsprüfer für Zölle, öffentliche Bauten und öffentlich festgesetzte Preise. Die von den d. erlassenen Verwaltungsak…

Divisor

(139 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Verteiler” von Geldspenden). Spätestens seit dem 2. Jh.v.Chr. wurden Kriegsgewinne des röm. Staates gelegentlich an die röm. Stadtbevölkerung verteilt. Da irgendeine “Leistungsverwaltung” dafür nicht bestand, wurden Privatleute - die divisores - mit der Abwicklung solcher Geschenke beauftragt. Am Ende der Republik entwickelte sich daraus ein Weg organisierter Wahlbestechung, die Cic. Planc. 48ff. anschaulich schildert: Die d. versprachen in den einzelnen tribus einer ausreichenden Zahl von Tribulen eine “Belohnung” fü…

Divortium

(392 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von divertere, sich abwenden) ist die Ehescheidung im röm. Recht. Ihre Grundlage ist in einem Reskript des Kaisers Alexander Severus aus dem J. 223 n.Chr. (Cod. Iust. 8,38,2) klar formuliert: libera matrimonia esse antiquitus placuit (daß die Ehen frei sind, ist seit alters anerkannt). Ob dies schon für die mit bes. sakraler Weihe geschlossenen Ehen der Frühzeit galt, mag zweifelhaft sein. Auch für sie war jedenfalls in den überlieferten Quellen eine Scheidung in entsprechender Form zur Eheschließung vorgesehen ( diffarreatio ). Die “Frei…

Iuridicus

(349 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck i. (“mit Recht Beschäftigter”) taucht in den Quellen der röm. Kaiserzeit mit sehr unterschiedlicher Bed. auf. 1. Seit Hadrian, vielleicht schon seit Vespasian, begegnen in kaiserlichen Provinzen iuridici provinciae, häufiger bezeichnet als legati iuridici. Sie sind Vertreter des Provinzstatthalters bei dessen Rechtsprechungsaufgaben, teils für die ganze Provinz, teils für Unterbezirke. Umstritten ist, ob der i. nur eine vom Statthalter abgeleitete (so u.a. [1. 1149]) oder echte kaiserliche (dafür [2]) Amtsgewalt hatte. 2. Eine eigene Rec…

Adfinitas

(90 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Schwägerschaft). Gai. inst. 1,63 spricht von a. im Zusammenhang mit der Aussage: Item (scil. uxorem ducere non licet) eam, quae nobis quondam socrus, aut nurus, aut priuigna, aut nouerca fuit. Mit der Schwiegermutter, der Schwiegertochter, der Stieftochter und der Stiefmutter ist demnach im klass. röm. Recht (vielleicht seit der Ehegesetzgebung des Augustus) die Heirat verboten. Dieses Ehehindernis wurde in der Spätant. auf die Schwägerschaft ersten Grades in der Seitenlinie (Frau des Bruders, Schwester der Frau) erweitert (Cod. Theod. 3,12,2). Schiemann, …

Ius

(4,224 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
A. Historischer Überblick [English version] 1. Das altrömische Ius I., der röm. Ausdruck für das Recht, hat im Laufe der über tausendjährigen Gesch. des röm. Staates erhebliche Wandlungen erlebt. Urspr. war i. wohl das Kriterium, nach dem sich erlaubte Freiheitsbetätigung, insbes. auch legitime Herrschaftsausübung (über Personen und Sachen) von der friedensstörenden Gewaltausübung ( vis) unterschied. I. war also in moderner Terminologie subjektives Recht. Seinen rechtlichen Charakter bezeugte es ‘durch Einhaltung eines allg. gewußten und geübten Rit…

Abolitio

(97 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die a., überliefert im Digestentitel 48,16, ist im röm. Recht die Einstellung eines Strafverfahrens, oft mit der Wirkung einer Begnadigung ( indulgentia ), überwiegend jedoch mit der Möglichkeit, die Anklage zu erneuern, so bei der a. publica, die durch den Senat oder ausnahmsweise durch den Kaiser veranlaßt wird, und bei der a. privata, die der Richter auf Wunsch des privaten Anklägers ausspricht. Z. B. bei Tod des Anklägers tritt die a. ex lege ein. Jedenfalls unter der Bezeichnung a. kommt diese erst in der Kaiserzeit vor (vgl. Sen. contr. 5,8). Schiemann, Gottfrie…

Folter

(757 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Historische Grundlagen Unter F. im rechtshistor. Sinn ist für die Ant. vor allem ein Mittel zur Erhebung von Beweisen zu verstehen. Daneben kommt die F. als (zusätzliche) Strafe vor. Die Ursprünge der rechtlich anerkannten Anwendung der F. liegen im Dunkeln. Im Cod. Hammurapi des babylon. Rechts (Keilschriftrechte) etwa fehlt noch jede Erwähnung der F. [1]. Verbreitet war sie hingegen in Griechenland. Der griech. Ausdruck für die Anwendung des Folterns, βασανίζειν ( basanízein), ist aber wahrscheinlich ein Lehnwort aus dem Orient, so daß auch die …

Lex commissoria

(161 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] eine röm. Verwirkungs- oder Verfallabrede, ist eine meist einseitig (daher: lex ) in einen Kaufvertrag (s. emptio venditio D) oder eine Verpfändung ( fiducia , pignus ) eingefügte Bestimmung. Beim Kauf gewährt die Klausel dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht, wenn der Käufer den Kaufpreis - etwa bei einer Ratenvereinbarung oder einem Zahlungsziel - nicht bezahlte. Nach Ausübung des Rücktritts konnte der Verkäufer mit der actio venditi (so die Sabinianer) oder einer actio in factum (so die Proculianer) die verkaufte Sache zurückverlangen. Ohne die Klause…

Confusio

(209 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei der c. (dem “Zusammenfließen”) ist dieselbe Person zugleich Gläubiger und Schuldner oder Eigentümer und Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechtes, z.B. eines Nießbrauchs geworden. Die c. führt nach röm. Recht zum Erlöschen der Forderung oder des Rechtes. Für die dingliche c. verwenden die Spätklassiker (3. Jh.n.Chr.) gelegentlich auch den Begriff consolidatio, ohne daß sachliche Unterschiede begründet werden. Die Wirkung der c. konnte nicht durch den Willen der Parteien verhindert werden. Die röm. Juristen nehmen freilich gelegent…

Accusatio

(170 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist nach dem Digestentitel 48,2 die Anklage im röm. Strafprozeß. Träger der a. ist dort ein Privatmann. Zunächst erstattete dieser eine Anzeige ( delatio nominis ). In der späteren Kaiserzeit bei der gerichtlichen Strafverfolgung extra ordinem kam es wohl vor, daß sich der private Anteil am Verfahrensgang hierin erschöpfte. Im republikanischen Verfahren ( quaestio ) hingegen immer und auch später noch regelmäßig war der delator nach Zulassung der a. durch den Gerichtsmagistrat ( receptio nominis) Partei - vergleichbar dem Ankläger im heutigen amerikani…

Leihe

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch kommt wohl in allen Gesellschaften alltäglich vor. Rechtliche Konflikte ergeben sich daraus kaum. Daher kommen viele Rechtsordnungen ohne eine bes. Regelung dieses Verhältnisses aus. Ebenso dürfte es im allg. in der Ant. gewesen sein. Das röm. Recht hingegen enthält gleich zwei Institute für das soziale Phänomen der L.: das precarium (L. auf Bitten) und das commodatum, einen bindenden Vertrag, durch den der Verleiher zur Überlassung der Sache bis zur Beendigung des Gebrauchs oder zum A…

Contumacia

(264 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abgeleitet von contemnere (mißachten; diese Wortbed. lebt bis heute fort im contempt of court des engl. Rechts). Im röm. Recht bedeutete c. vor allem den Ungehorsam des Beklagten gegenüber einer gerichtlichen Ladung im Amtsprozeß der extraordinaria cognitio . Vor Einführung dieser Verfahrensart im Prinzipat und der c. wohl unter Claudius ist keine ähnliche Verwendung des Wortes c. zu erkennen. Eine vergleichbare Funktion hatte freilich schon im älteren Zivilprozeß seit den XII Tafeln (5. Jh.v.Chr.) die Entscheidung des Richters zuguns…

Kriegsrecht

(403 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Anfänge des ant. K. sind wie diejenigen des Völkerrechts insgesamt kaum auf bestimmte Ereignisse oder Verträge zu fixieren. Schon vor der griech. und röm. Zeit gab es jedoch Vorstellungen und Gewohnheiten, die man im nachhinein als Teil eines K. verstehen kann. So galt es wohl schon im alten Mesopotamien wie auch im homer. Griechenland als legitim, im Kriege Beute zu machen, und bes. wichtiger Teil der Beute war von jeher die Versklavung von Kriegsgefangenen und unterworfenen…

Ampliatio

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Zur a. (Fortsetzung der Verhandlung an einem neuen Termin) kam es im röm. Strafverfahren, wenn ein Teil der Geschworenen (z. B. nach der l. Acilia schon ein Drittel) durch bes. Erklärung oder Stimmenthaltung bei der Schuldfrage zum Ausdruck brachte, daß er die Sache noch nicht für entscheidungsreif ( non liquet) halte. Die a. ist zu unterscheiden von der in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschriebenen comperendinatio . Schon die republikanische Gesetzgebung versuchte wohl, dem ausufernden Gebrauch der a. durch Androhung von Geldbußen gegen die Richter …

Conubium

(377 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom ist die Ehefähigkeit ( c.) eine Voraussetzung der rechtsgültigen Eheschließung. Beide Partner mußten das c. besitzen: C. est uxoris iure ducendae facultas. C. habent cives Romani cum civibus Romanis: cum Latinis autem et peregrinis ita, si concessum sit. Cum servis nullum est c. (‘ C. ist die rechtliche Fähigkeit eine Frau zu ehelichen. Das c. haben röm. Bürger untereinander, mit Latinern und Fremden hingegen nur aufgrund bes. Verleihung. Mit Sklaven gibt es kein c.’; Ulp. 5,3-5). Ausgespart werden in dieser Umschreibung gewisse Ehehindernisse, d…

Parens

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der Gesch. der röm. Politik und des Herrscherkults ist p. (wörtlich: leiblicher Elternteil, sachlich aber: der Vater) in der Verbindung p. patriae (Vater des Vaterlandes) ein sprachlicher Vorläufer für den Ehrennamen des Kaisers als pater patriae . Am bekanntesten ist die Verleihung des Titels p. patriae durch Q. Lutatius [4] Catulus an Cicero im Senat nach der Niederschlagung der catilinarischen Verschwörung 63 v.Chr. (Cic. Sest. 121; Cic. Pis. 6). Gemeint war damit, daß Cicero die Republik gerettet habe. Dies war die Üb…

Novellae

(770 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick N. ist die Abkürzung für lat. novellae leges (“neue Gesetze”, auch griech. nearaí diatáxeis). Allg. handelt es sich um Rechtsakte spätant. Kaiser, die zeitlich nach den offiziellen Sammlungen der Codices Theodosianus und Iustinianus ( codex II.C.) ergangen sind, im engeren Sinne um die N. des Iustinianus [1], die in den mod. Ausgaben des Corpus iuris den vierten und letzten Teil dieser Rechts-Slg. des 6. Jh. bilden. Im Unterschied zu den anderen Teilen ( Institutiones Iustiniani, Digesta, Codex Iustinianus) sind die N. als Ganzes jedoch nicht vom…

Patria potestas

(768 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die p.p., die als “väterliche Gewalt” noch lange unter der Geltung des dt. Bürgerlichen Gesetzbuches fortlebte und - nach einer Zwischenstufe der “elterlichen Gewalt” - in Deutschland erst mit Wirkung vom 1.1.1980 durch die elterliche Sorge ersetzt wurde, war in Rom das umfassende Herrschaftsrecht des pater familias über die Familie. Urspr. unterlag die p.p. wohl wie die manus über die Ehefrau (Ehe III.C.) keinen rechtlichen, sondern nur sittlichen und sakralen Grenzen, deren Überschreitung z.B. Friedlosigkeit oder A…

Capitatio

(97 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Kopfsteuer der späten röm. Kaiserzeit seit Diokletian (297). Als c. plebeia wurde sie wohl von der städtischen Bevölkerung erhoben. Hinsichtlich der Besteuerung der Landbevölkerung ist umstritten, ob die c. selbständig erhoben wurde oder nur eine als Ertragsmaßstab wichtige Berechnungsgröße für die Grundsteuer ( iugatio) war. Witwen und Waisen, Soldaten und Veteranen waren von der c. ganz oder teilweise befreit. Annona; Iugum Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography W. Goffart, Caput and Colonate: Towards a History of Late Roman Taxation, 1974  A. C…

Deportatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Verbannung auf eine Insel oder in eine Wüsten-Oase ist im röm. Recht eine Kapitalstrafe: Sie ersetzt im Prinzipat (spätestens seit Trajan, bald nach 100 n.Chr.) die aqua et igni interdictio , die ihrerseits gegen Ende der Republik bei freien röm. Bürgern der besseren Stände an die Stelle der Todesstrafe getreten war. Mit der aqua et igni interdictio hat die d. gemeinsam, daß sie zum lebenslänglichen Verlust des Bürgerrechts und des Vermögens führt. Da der Delinquent sich nicht freiwillig durch seine Flucht ins Exil dem Strafverfahren …

Confarreatio

(165 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Bezeichnung c. beruht nach Gai. inst. 1,112 darauf, daß bei dieser sakralen Handlung ein farreus panis (Brot von Emmer, nicht von Dinkel oder Spelt) von den Brautleuten dem Iuppiter farreus geopfert wurde ( far ). Neben der coemptio und dem einjährigen gültigen Bestand einer Ehe ( usus) war die c. die dritte Möglichkeit, die manus (Mannesgewalt) über die Ehefrau zu begründen. Wahrscheinlich war diese Wirkung nur die Nebenfolge der c.; im Vordergrund dürfte die hoch feierliche Eheschließung selbst gestanden haben. Sie geschah vor 10 Zeugen, dem Jupiterpriester ( f…

Operae libertorum

(275 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Dienste (genauer: die Tagewerke), zu denen sich die ehemaligen röm. Sklaven für die Zeit nach ihrer Freilassung gegenüber dem Patron ( patronus ) verpflichteten. Das Phänomen der Dienstleistungen Freigelassener ist auch aus anderen ant. Sklavenhaltergesellschaften bekannt ( paramonḗ ). O.l. ergaben sich nicht schon von selbst aus dem Patronatsverhältnis. Vielmehr verpflichtete sich der Freizulassende durch Eid und wiederholte die Verpflichtung nach der Freilassung entweder in derselben Form oder durch eine stipulatio . Nur durc…

Denuntiator

(77 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Jemand, der etwas zu verkünden oder anzuzeigen hat. In einem engeren Sinne wird dies für diejenigen verwendet, die als Privatpersonen oder von Amts wegen eine Straftat anzeigen. D. ist dann vielfach sinngleich mit delator . Die Auswüchse des Delatoren-Unwesens haben auf die Einschätzung des Denunziantentums nachhaltig eingewirkt. Auch als Unterbeamte in der Funktion von Herolden kommen in Rom d. vor. Zu ähnlichen Erscheinungen im griech. Recht Menysis , Sykophantes . Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Ius iurandum

(463 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der auf das röm. Recht ( ius ) oder vor Gericht (beim Praetor oder iudex) zu leistende Eid. Die ältere Eidesart ist wohl das sacramentum , das aber seit der späten Republik mit dem Absterben der legis actio sacramento im wesentlichen den Soldateneid bezeichnete. Das i.i. wurde bei Iuppiter, allen Göttern oder beim Genius des Kaisers geschworen. Die Magistrate beschworen innerhalb von fünf Tagen nach ihrem Amtsantritt mit einem i.i. in leges die bestehenden Gesetze, abtretende Magistrate üblicherweise auch die Gesetzmäßigkeit ihrer Amtsführung [1. 94…

Instrumentum

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Begriff i. (“Errichtetes”, “Eingerichtetes”) hat in der röm. Rechtssprache sehr unterschiedliche Bed.: 1. In der Kaiserzeit, vor allem in der Spätant., ist das i. die von einem Urkundenschreiber ( tabellio ) über ein privates Rechtsgeschäft oder (als i. publicum) von einer Behörde über private oder öffentliche Angelegenheiten aufgenommene Urkunde. Das i. publicum und das von drei Zeugen schriftlich bestätigte und vom tabellio gleichfalls schriftlich als echt bezeugte i. des Urkundenschreibers hatten im spätant. Prozeß bis zum Beweis einer Fäl…

Partus ancillae

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] das Sklavenkind, wird nach röm. Recht - ähnlich wie das Junge eines Haustiers ins Eigentum des Halters des Muttertieres fällt - als Sklave des dominus der Mutter geboren. Dies entspricht dem allg. Prinzip, daß ein Kind den Status seiner Mutter erwirbt (Gai. inst. 1,81f.). Zum Vater entsteht keinerlei rechtliche Beziehung. Erst bei Iustinianus [1] (527-565 n.Chr.) gibt es Ansätze dafür, zw. (freigelassenem oder von Geburt an freiem) Vater und Kind wenigstens erbrechtlich die Rechtsfolgen nichtehelicher Abstammung eintreten zu lassen ( naturales liberi

N. N.

(25 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abkürzung des Blankettnamens N(umerius) N(egidius), der im röm. juristischen Schrifttum zur Bezeichnung des Beklagten dient; Korrespondenzbegriff zu A.A. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Falsum

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Fälschungsverbrechen im röm. Recht. Gell. 20,1,53 nennt die falsche Zeugenaussage, die schon nach den XII Tafeln mit dem Tode bestraft worden sein soll, testimonium falsum. Dies dürfte aber nichts mit den Straftaten zu tun haben, für die Sulla (wohl 81 v.Chr.) in der lex Cornelia testamentaria nummaria ein öffentliches Verfahren ( quaestio de falso) eingeführt hat (Digestentitel 48,10). Die Jurisprudenz der Kaiserzeit behandelt bei dem sullanischen Gesetz außer der Testaments- und Münzfälschung z.B. die Zeugen- und Richterbestec…

Mores

(450 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Pl. von mos ( mos maiorum , “Sitte der Vorfahren”) bezeichnet einen ganzen Komplex normativer Anforderungen in der röm. Gesellschaft. Während aber bei dem Wort mos der ideologische Wert von Trad. und Konservatismus im Vordergrund steht, dachte man bei m. jedenfalls bis in die frühe Kaiserzeit in erster Linie an ein konkretes System von Normen und Sanktionen, das am klarsten in der “Sittengerichtsbarkeit” ( regimen morum) der Zensoren ( censores ) zu erkennen ist. Die zensorische Rüge ( nota censoria ) und auch die schärfere zensorische …
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