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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search

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Accipere

(214 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] …

Iudicatum

(290 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Zum einen der in einem Zivilurteil ausgesprochene Leistungsbefehl (Dig. 2,12,6: i. facere vel solvere), zum anderen das Urteil insgesamt; letzteres vornehmlich in der Wendung res iudicata; etwa Dig. 42,1,1: res iudicata dicitur, quae finem controversiarum pronuntiatione iudicis accipit: quod vel condemnatione vel absolutione contingit (‘ res iudicata heißt das durch Richterspruch erreichte Ende des streitigen Verfahrens, was als Verurteilung oder Freispruch vorkommt’). In der maskulinen Form bezeichnet iudicatus einen Verurteilten, z.B. Dig. 42,2,1: C…

Confessio

(397 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich das Geständnis, im modernen Sinne aber auch ein Anerkenntnis, führte anstelle eines Urteils unmittelbar zum Vollstreckungsverfahren entsprechend dem Grundsatz, daß der Geständige als verurteilt anzusehen sei: confessus pro iudicato habetur (est) (Dig. 42,2,1; 3; 6; Cod. Iust. 7,59,1). Von diesem Grundsatz gab es freilich Ausnahmen: 1) Im Strafprozeß wurde der geständige Angeklagte bestimmter schwerer Verbrechen (z.B. crimen laesae maiestatis: am berühmtesten Jesus vor Pilatus, Mk 15,2ff.) als verurteilt behandelt; ihm blieb lediglich ein Gnadengesuch, deprecatio, an den Proconsul (vgl. Dig. 48,18,1,27). Bei leichteren Vergehen beschränkte man sich offenbar auf eine (freie) Beweiswürdigung, wie insgesamt eine Überprüfung des Wahrheitsgehalts eines …

Comperendinatio

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bezeichnet nach Gai. inst. 4,15 die bereits in den XII Tafeln vorgesehene, im Anschluß an die Richterbestellung getroffene Vereinbarung der Parteien, am übernächsten Tag vor dem iudex zu erscheinen (Fest. 355,1; Prob. 4,9: in diem tertium sive perendinum; zur röm. Fristberechnung vgl. Gell. 10,24,9). Sie bedurfte nicht der Stipulationsform, weil die Säumnisfolgen bereits hinreichende Sanktion waren. Wie sich der Übergang des Verfahrens in iure zu dem apud iudicem im Formularverfahren im einzelnen gestaltete, ist unklar, weil c. in diesem Zusammenhang nicht mehr ausdrücklich genannt wird und das Wort überdies zunehmend die allg. Bedeutung einer Vertagung annimmt. Im comitialen Strafprozeß ( quaestio ) bezeichnet c. wohl die Zeitintervalle zwischen den vier Verhandlungsterminen (Cic. dom. 45). Ampliatio; Denuntiatio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography …

Advocatus

(467 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der a. als “Herbeigerufener” entwickelt sich vom Beistand zum schließlichen Rechtsbeistand in der Spätklassik (um 200 n. Chr.) Zunächst bezeichnet

Postulatio

(194 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] wird im röm. Recht bisweilen synonym mit petitio allg. für ein Fordern oder Verlangen verwendet. Für den röm. Formularprozeß ( formula ) definiert im 3. Jh. n. Chr. Ulpian (im Kontext des Ediktstitels de postulando; vgl. auch Cod. Iust. 2,6) postulare als desiderium suum vel amici sui in iure ... exponere: vel alterius desiderio contradicere (‘se…

Editio

(595 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der von dem Verb edere (“vorlegen, vorzeigen, bekanntmachen”) abgeleitete Begriff e. hat im juristischen Sprachgebrauch mehrere Bedeutungen: (1) Die e. actionis (Dig. 2,13) bezeichnet die für die Rechtshängigkeit eines Prozesses im Formularverfahren erforderliche Bekanntmachung des Klägers gegenüber dem Beklagten, welche Klage(-formel) er gegen ihn anzustrengen gedenkt; sofern der Beklagte diese Formel annimmt ( accipere iudicium), ist damit zugleich die litis contestatio (Streitbezeugung) zustandegekommen. Lange Zeit herrschte in der modernen Forsch. die Ansicht vor, die

Iurisdictio

(528 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprechung”. Solange die i. in verschiedene Verfahrensabschnitte (insbes. in iure, apud iud…

Formula

(300 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Die schriftlich abgefaßte f. ist das Wesenselement desjenigen Prozeßtyps, der das Legisaktionenverfahren ( legis actio ) abgelöst hat (mittels der lex Aebutia, 2. Jh. v.Chr., sowie zweier leges Iuliae, 17 v.Chr.) und der demzufolge allg. als Formularprozeß bezeichnet wird. Unbeschadet einer wohl nur allmählichen Fortentwicklung zeichnet sich dieser klass. Verfahrenstyp in der späten Republik und der Prinzipatszeit gegenüber seinem Vorgänger durch seine weitaus größere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit a…

Addictus

(115 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist im Legisaktionenverfahren der Schuldner, der nach seiner Verurteilung die Schuldsumme binnen 30 Tagen nicht zahlte und infolgedessen vom Gläubiger mittels manus iniectio dem Magistrat vorgeführt und von diesem dem Gläubiger durch addicere zur Vollstreckung überantwortet wurde. Sofern der Schuldner nicht spätestens vor dem Magistrat zahlte oder einen vindex stellte, konnte der Gläubiger den a. mit in sein Haus führen und ihn nach detaillierter Maßgabe der Zwölftafeln (3,3-5; Gell. 20,1,45) als einen nach wie vor Freien gefangen halten. Konnte der

Litis denuntiatio

(230 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (“Streitansage”) ist eine Form der röm. Prozeßeinleitung, die für eine relativ kurze Zeit (im wesentlichen 4. Jh.n.Chr.) in Gebrauch war, dann aber wegen ihrer Schwerfälligkeit außer Übung geriet. Ihr Charakteristikum ist, daß die vom Kläger in schriftlicher Form an den Beklagten adressierte l.d. diesem nicht direkt und unmittelbar, sondern aufgrund eines klägerischen Antrags ( postulatio simplex) mit Erlaubnis oder gar mit Hilfe des Gerichts zugestellt wird. Diese Einleitungsform stellt daher einen Übergang zum nachfolgenden sog. Libellprozeß dar ( libel…

Agerius

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In den meisten der von Gaius (aber auch von anderen, z. B. Dig. 46,4,18,1) mitgeteilten Prozeßformularen steht für den Kläger als im konkreten Fall anzupassender (so ausdrücklich die l. Rubria: CIL I 205) Blankettname A(ulus) A. (= is qui agit), während der Beklagte Numerius Negidius (= is a quo numeratio postulatur et qui negat) genannt wi…

Intentio

(294 words)

Manus iniectio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels m.i., also Gewaltanwendung, zum Erscheinen zwingen. Dem kann sich der andere nur durch einen vindex (Gestellungsbürgen) entziehen (s. Lex XII tab. 1-4). Zum zweiten kam ein solcher Zwang wie auch ein vindex bei der Vollstreckung einer feststehenden Schuld vor ( legis actio per manus iniectionem, Lex XII tab. 3,1-6…

Legis actio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Das Verfahren der l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Namen verdankt es einer bereits Gaius (inst. 4,11) nicht mehr recht erklärlichen Ausrichtung auf ein Gesetz, von dem die Klage ihre Unveränderlichkeit übernah…

Praeiudicium

(195 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen verschiedener Zuständigkeiten konnte schon nach röm. Recht ein Prozeß u.U. erst dann abschließend entschieden werden, wenn die betreffende Rechtsfrage von dem dafür zuständigen Gericht geklärt worden war, z. B. die Erbenstellung oder etwa das Eigentum an einem Grundstück oder das Vorli…

Restitutio

(449 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In einem allg. juristischen Sinn bedeutet r. “Wiederherstellung”. Im Bereich des röm. Strafrechts bezieht sich das auf die vollständige oder auch teilweise Aufhebung einer rechtskräftigen Verurteilung, wodurch der Verurteilte wieder in den alten Stand versetzt wird (vgl. Cod. Iust. 9,51). Innerhalb des röm. Zivil- und Zivilprozeßrechts ist zw. einer materiellen und einer formellen r. zu unterscheiden. Die materielle r. ist bei bestimmten Klagen der erstrebte Leistungsgegenstand, so vor allem bei den dinglichen Klagen wie der rei vindicatio

Iudex

(440 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprecher”, d.h. also “Richter”. Üblicherweise ist damit im röm. Recht der Einzelrichter ( i. privatus; i. unus) gemeint, der in einem eigenen, den Rechtsstreit schließlich beendenden Verfahrensabsc…

Mors litis

(164 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich: “Tod des Prozesses”). Laut Gai. inst. 4,104 ein durch die l. Iulia iudiciorum privatorum speziell für das iudi…

Denuntiatio

(243 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] kann im juristischen Kontext jede Mitteilung sein, die einer einem anderen in mündlich oder in schriftlicher Form macht, um einen juristischen Zweck zu verfolgen. Erklärender wie Empfänger müssen nicht Privatpersonen, sondern können auch Amtsträger oder gar das kurulische Edikt (Dig. 21,1,37) sein. Wird eine solche Mitteilung an einen Abwesenden gerichtet, heißt sie
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