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Your search for 'dc_creator:( "May, G." ) OR dc_contributor:( "May, G." )' returned 18 results. Modify search

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Imprimatur/Imprimi potest

(73 words)

Author(s): May, G.
[English Version] . Vermerk für die kirchl. Druckerlaubnis nach erfolgter Prüfung. Nach den cc.822–832 und 838 CIC/1983 bedürfen der Approbation bzw. Erlaubnis durch den Ortsoberhirten, die Bischofskonferenz oder den Apostolischen Stuhl 1. Ausg. und Übers. der Hl. Schrift, 2. liturgische Texte und Gebetbücher, 3. Katechismen und theol. Lehrbücher, 4. Sammlungen von kirchl. Dekreten oder Akten. Empfohlen wird, auch andere Veröff., welche theol. Inhalts sind, dem Urteil des Ortsoberhirten zu unterbreiten. Georg May

Barion

(181 words)

Author(s): May, G.
[English Version] Barion, Hans (16.12.1899 Düsseldorf – 15.5.1973 Bonn), am 14.8.1924 in Köln zum Priester geweiht, mehrjährige Seelsorgstätigkeit, Dr. theol. (Bonn) und Dr. jur. can. (Rom), Habilitation im Kirchenrecht bei A.M.Koeniger, akademischer Lehrer in Braunsberg (1931–1938). Ein Gutachten zur Frage der Sterilisation Erbkranker hatte eine einjährige Suspensio a divinis zur Folge (1934/35). Seine Berufung zum Ordinarius an der Universität München 1938 führte infolge der anfänglichen Weigerun…

Knecht

(103 words)

Author(s): May, G.
[English Version] Knecht, August (22.7.1866 Herxheim, Pfalz – 12.2.1932 München), 1890 Priester, 1899 Pfarrer in Pullach bei München, 1900 a.o., 1910 o.Prof. für Kirchenrecht in Bamberg, 1911–1918 Straßburg, ausgewiesen, 1919 Honorar-Prof. München. Er war im Recht der Kirche (Dr. theol.) und des Staates (Dr. jur.) zu Hause. Georg May Bibliography Vf. u.a.: Die Religions-Politik Kaiser Justinians I., 1896 System des Justinianischen Kirchenvermögensrechtes, 1905 Die neuen eherechtlichen Dekrete Ne temere und Provida, 1907 Das neue kirchl. Gesetzbuch, 1918 Grundriß des E…

Cerdo

(163 words)

Author(s): May, G.
[English Version] (griech. Kerdon), syr. (?) Gnostiker, wirkte um 140 als christl. Lehrer in Rom. Nach Iren. haer. I 27,2 f. kam C. aus der Schule des Simon Magus und machte Markion, der in Rom sein Schüler und Nachfolger wurde, mit der Unterscheidung zw. dem guten und dem gerechten Gott bekannt. (Weitere Belege: Hipp. haer. VII 10; 37,1 f.; X 9,1; Ps.Tert., Adversus omnes haereses 6; Epiph. haer. 41; 42,3 f.) Die Sukzession Simon – C. – Markion dürfte jedoch eine antimarkionitische Konstruktion …

Dogmengeschichte/ Dogmengeschichtsschreibung

(2,548 words)

Author(s): May, G.
[English Version] I. Dogmengeschichte vor der Aufklärung 1. Unter Dogmengesch. (D.) versteht man zunächst den Prozeß der Entstehung und Rezeption der verbindlichen kirchl. Lehrentscheidungen, dann die hist.-theol. Disziplin ihrer Erforschung. Die röm.-kath. Theol. redet gewöhnlich von Dogmenentwicklung und behält den Begriff D. der hist. Disziplin vor. 2. Dogma und Geschichte stehen in einem Spannungsverhältnis: Kann die christl. Wahrheit gesch. bedingt und damit einem Wandel unterworfen sein? Erst die ev. Theol. der Aufklärung (: II.) ha…

Forum

(206 words)

Author(s): May, G.
[English Version] . Das lat. Wort f. wird im kath. Kirchenrecht in mehrfacher Bedeutung verwendet. 1. F. canonicum ist der Macht- und Zuständigkeitsbereich des kanonischen Rechtes (c.1716/CIC 1983) oder die kirchl. Gerichtsbarkeit (c.1675 § 1); diese wird auch als f. iudiciale bez. (cc.1047 § 1, 1049 § 1). F. sacramentale ist das Bußsakrament (c.508 § 1), f. civile die weltliche (staatliche) Gerichtsbarkeit (cc.1288, 1675 § 1). 2. Innerhalb des kirchl. Rechtsgebietes sind f. externum und f. internum zwei Wirkbereiche ein und derselben ausführenden kirchl. Lei…

Markion/Markioniten

(1,530 words)

Author(s): May, G.
[English Version] . Markion (M.; ca.85–ca. 160) war der erfolgreichste Häretiker des 2.Jh.; er gründete, als die kath. Kirche sich ihm verschloß, eine Gegenkirche, für die er seinerseits Katholizität beanspruchte. M. stammte aus Pontus, dort wahrscheinlich aus Sinope am Schwarzen Meer. Er war von Beruf Schiffseigner und Seehändler. Im übrigen ist die biogr. Überlieferung antihäretisch gefärbt. Frühe theol. Konflikte in Kleinasien sind hist. zweifelhaft. Die Exkommunikation durch den eigenen Vater,…

Apostat

(100 words)

Author(s): May, G.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht derjenige, der vom christl. Glauben gänzlich abfällt (c. 751 CIC) und damit das schwerste kirchl. Delikt begeht, das mit der von selbst eintretenden Exkommunikation bedroht ist (c. 1364 § 1) und bei Notorietät den Ausschluß vom kirchl. Begräbnis nach sich zieht (c. 1184 § 1 n. 1). Der A. ist (auch nach seiner Bekehrung) als irregulär am Empfang von Weihen gehindert (c. 1041 n. 2). Abfall vom christl. Glauben ist stets gleichzeitig Abfall vom kath. Glauben (cc. 194 § 1 n. 2, 694 § 1 n. 1). Georg May Bibliography J.Listl (HKKR 1983, 535, 567, …

Koeniger

(159 words)

Author(s): May, G.
[English Version] Koeniger, Albert Michael (23.2.1874 Lauingen – 29.8.1950 Augsburg), 1899 Priester, 1911 a.o. Prof. Bamberg, 1918 o.Prof. Braunsberg, 1919 Bonn, 1939 emeritiert. Er war in Kirchengesch. und im Kirchenrecht ausgewiesen, hat die kirchl. Rechtsgesch., das syst. Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht gefördert und war der Begründer und Hg. der KStT. Georg May Bibliography Vf. u.a.: Burchard I. von Worms und die dt. Kirche seiner Zeit (1000–1025), 1905 Die Beichte nach Cäsarius von Heisterbach, 1906 Die Sendgerichte in Deutschland, Bd.1, 1907 Quellen zur Ges…

Adamantius

(105 words)

Author(s): May, G.
[English Version] (»der Stählerne«) heißt der orthodoxe Hauptredner eines griech. Dialogs (sekundärer Titel »De recta in deum fide«), der Markioniten, Bardaisaniten (Bardesanes) und Valentinianer (Valentinianismus) bekämpft und nach 325 n.Chr. in Kleinasien oder Syrien entstanden ist. Noch im 4.Jh. wurde A. mit Origenes identifiziert und für den Vf. des Dialogs gehalten (vgl. die lat. Übers. Rufins). Das Werk ist von Methodius abhängig. Der Quellenwert seiner Angaben über die Häresien ist umstritten. Gerhard May Bibliography CPG 1, 1726 Der Dialog des A., hg. von W.H.van…

Hermogenes

(148 words)

Author(s): May, G.
[English Version] (ca.150 – ca.210), von Beruf Maler, war christl. Lehrer in Syrien (Antiochien?), dann in Karthago. Seine Schriften sind verloren. Wichtigste Quellen: Tertullian, Adversus Hermogenem und Hippolyt, haer. VIII 17. Vom mittleren Platonismus abhängig, lehrt H. die Weltschöpfung aus der ewigen Materie (Schriftbeweis: Gen 1,1 f.). Er will die Einheit und Güte Gottes verteidigen. Grund des Bösen ist die Materie. Andere Vorstellungen nähern sich gnost. Ideen (Gnosis). H. unterscheidet zw…

Modestus(-os)

(89 words)

Author(s): May, G.
[English Version] Modestus(-os), (um 180), wird von Eusebius von Caesarea als rechtgläubiger Autor (h.e. IV 21) und speziell als Vf. einer antimarkionitischen Schrift genannt (IV 25). Der Kontext führt auf eine Datierung um 180. Hieronymus (vir.ill. 32) bestätigt diesen Ansatz: Er läßt M. unter Marc Aurel (161–180) und Commodus (180–192) schreiben. Nach Eusebius hat M. in seiner Schrift gegen Markion »besser als die anderen« den Irrtum des Häretikers aufgedeckt. Das Werk ist verloren, wo M. lebte, ist nicht bekannt. Gerhard May Bibliography A.v.Harnack, Marcion (TU 45, 21924).

Apelles

(106 words)

Author(s): May, G.
[English Version] (gest. nach 180) war der bedeutendste Schüler Marcions, christl. Lehrer in Alexandrien und Rom. Er milderte den Dualismus des Meisters: unter dem höchsten guten Gott stehen zwei Engel-Götter, der Weltschöpfer und der »feurige« Gott des AT. Christus bildet seinen Leib aus dem Stoff der Gestirne. A. übte rationalistische Kritik am AT. Seine Normen waren der »ntl.« Kanon Marcions (auch ein eigenes Ev.?) sowie die »Offenbarungen« (Phaneroseis) der Prophetin Philumene. Sie sind ebenso verloren wie seine »Syllogismen«. Gerhard May Bibliography CPG 1, 1150 A.v.Harnac…

Interdikt

(195 words)

Author(s): May, G.
[English Version] ist neben der Exkommunikation und der Suspension eine der drei kirchl. Zensuren. Es wird nur noch über Einzelpersonen, nicht mehr über Orte oder Gebiete und über Personengesamtheiten verhängt. Das I. verbietet bei selbsttätigem Eintritt jeglichen Dienst beim Meßopfer und anderen Gottesdiensten sowie die Spendung und den Empfang der Sakramente und die Spendung der Sakramentalien. Nach Verhängung oder Feststellung des I. muß der Bestrafte von jedem Dienst im Gottesdienst ferngehal…

Mainz

(1,476 words)

Author(s): Jürgensmeier, F. | May, G.
[English Version] I. Stadt und Bistum Das 18/13 v.Chr. als militärischer Stützpunkt angelegte M. wurde Hauptstadt der röm. Provinz Germania prima und war spätestens im 4.Jh. Bischofssitz. Als ersten Bischof nennen ma. Listen Marinus/Martinus. Eine Rückführung bis auf Crescenz (2Tim 4,10) entstand im 10.Jh. in Konkurrenz zu Trier und Köln. Das der civitas M. deckungsgleiche röm. Bistum zerbrach in der Völkerwanderung. Seit dem 5./6.Jh. fränkische Siedlung, blühte M. im 6.Jh. unter Bf. Sidonius neu auf…

Gerichtsbarkeit, kirchliche

(1,423 words)

Author(s): May, G. | Germann, M.
[English Version] I. Katholische Kirche Der Codex Iuris Canonici (CIC)/1983 legt das kirchl. Prozeßrecht im VII. Buch nieder; es ist durch die doppelte Absicht geprägt, Gerichtsverfassung und -verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. 1. Die Kirche beansprucht kraft eigenen, d.h. göttlichen, und ausschließlichen Rechts G. in Streitsachen, die geistl. und damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben, also Gottesdienst, Lehre, Kirchenvermögen und Kirchenämter, über die Verletzung kirchl. Gesetze sowie über alle s…

Kaplan

(448 words)

Author(s): Schmälzle, U.F. | May, G. | Maxson, R.E.
[English Version] I. Geschichtlich K. (mittellat. capellanus), Geistlicher am karolingischen (Karolinger) Königshof (Erstbezeugung 741) mit weitreichenden Rechten (Begleitung des Königs auf Feldzügen, Beurkundungstätigkeit, diplomatische Vertretung, Seelsorge an der capella regis); nach dem Investiturstreit auf der Grundlage des päpstl. Dekrets »Ad Audientiam« von Alexander III. reduziert auf die geistl. Funktionen (Sicherstellung des Gottesdienstbesuches und der Sakramentenspendung) an einer in ei…

Häresie

(6,549 words)

Author(s): Feldtkeller, A. | Mell, U. | Boulluec, A.L. | Jorissen, H. | Schuck, M. | Et al.
[English Version] I. Philosophisch und religionsgeschichtlich Der Begriff H. leitet sich her von griech. αι῞ρεσις/haíresis (Wahl, Entschluß). Als sich in hell. Zeit eine Pluralität von philos. Schulmeinungen herausgebildet hatte, wurde mit ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung zw. ihnen ausgedrückt, vor der angehende Philosophen standen. So konnte haíresis sowohl zur Bez. einer Philosophenschule als auch ihrer Lehre verwendet werden (daneben für med. Schulmeinungen). Anders als in der christl. Verwendung …