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Your search for 'dc_creator:( "Hofer, Sibylle" ) OR dc_contributor:( "Hofer, Sibylle" )' returned 17 results. Modify search
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Arbeitsrecht
(1,129 words)
Das A. umfasst Regelungen, welche die Leistung von Arbeit für andere gegen Lohn betreffen (Lohnarbeit). Entscheidend ist, dass die Tätigkeit unselbständig ausgeübt wird, d. h. vor allem, dass die Arbeitsleistenden Weisungen des Arbeitgebers unterworfen sind. Die Regelungen können zum einen unmittelbar die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer betreffen. Von zentraler Bedeutung sind dafür Bestimmungen im Arbeitsvertrag. Daneben gehören zum A. Vorschriften über Zusammenschlüsse von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern u…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2021-07-26
Zwangsvollstreckung
(802 words)
1. Begriff und AbgrenzungZ. bezeichnet das Verfahren zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (Privatrecht). Voraussetzung ist ein rechtskräftiges Urteil im Zivilprozess. Die Gestaltung der Z. war in der Nz. durch eine Zurückdrängung privater Selbsthilfe zugunsten staatlicher Vollstreckung gekennzeichnet. Mit der Z. verfolgte die Obrigkeit nicht nur das Ziel, Gläubigern zu ihrem Recht zu verhelfen, sondern auch eigene Interessen. Zum einen ging es darum, Gehorsam gegenüber Gerichtsurteilen und damit gegenüber der Obrigkeit durchzusetzen. Zum anderen sollten säumig…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Dienstvertrag
(672 words)
1. BegriffUnter die Kategorie des D. fallen im heutigen Recht Vereinbarungen, durch die eine Person verpflichtet wird, bestimmte Dienstleistungen gegen Vergütung auszuführen. Als eigener Vertrags-Typ wurde der D. von der Rechtswissenschaft in der Nz. erst allmählich ausdifferenziert. Den Ausgangspunkt dafür bildete das rezipierte Röm. Recht, das im Begriff der »Miete« (lat.
locatio conductio, »Miete«, »Dienst- und Werkvertrag«, »Pacht«) eine umfassende Vertragsart kannte, die neben der Lohnarbeit andere sozial bedeutsame Verhältnisse wie etwa die Wohnungsmiete und di…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Nachbarrecht
(698 words)
1. AllgemeinDas N. ist Teil des Eigentums-Rechts an Grundstücken. Es beinhaltet Regelungen, durch welche die grundsätzlich freie Nutzungsbefugnis eines Eigentümers beschränkt wird. Solche Einschränkungen können unter Nachbarn (Nachbarschaft) vereinbart werden. Ein Beispiel ist etwa die Verabredung, dass der Weg auf einem fremden Grundstück benutzen werden kann. Bei solchen Vereinbarungen besteht ein besonderes Interesse a…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Wucher
(1,995 words)
1. Begriff und GegenstandW. bezeichnet heute die Übervorteilung eines Marktteilnehmers bei Waren- und Kreditgeschäften sowie beim Abschluss von Arbeitsverträgen unter Ausnutzung der Notlage, des Leichtsinns oder der Marktunkenntnis des Betroffenen und wird im bürger…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Fremdenrecht
(696 words)
1. BegriffFür das F. ist von den verschiedenen Kriterien für Fremdheit (z. B. Religion, Sprache, Herkunft) die Gemeinde- bzw. Staatsbürgerschaft das entscheidende. Das F. bestimmt insbes. die Rechtsstellung eines Ausländers in dem Staat, in dem er sich aufhält. In Deutschland richtete sich in der Nz. auch die Stellung von Deutschen aus einem anderen Territorium nach dem F. Die rechtliche Position der Fremden wurde durch zahlreiche, territorial sehr verschiedene Einzelregelungen sowie durch Staatsverträge bestimmt. Sie differierte im Übrigen in den einzelnen Rechtsgebieten.Sibylle Hofer2. PrivatrechtDie Rechtsfähigkeit Fremder war in der Nz. unbestritten; jedoch wurden entsprechend der Vorstellung gestufter Rechtsfähigkeit (Person) di…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Darlehen
(689 words)
1. BegriffDas D. stellt schon in der Nz. die zentrale rechtliche Vertragsform für Kredit-Gewährungen dar. Kennzeichen eines D. ist, dass einer Person (Darlehensnehmer) nach Maß oder Gewicht bestimmte Gegenstände (z. B. Korn, Tuch, Öl) vom Darlehensgeber mit der Abrede übertragen werden, dass später Gegenstände gleicher Art, Quantität und Qualität zurückzugeben sind. Hauptanwendungsfall war auch schon in der Nz. das Geld-D. Da…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Marktrecht
(690 words)
1. Marktordnungen Vom 16. bis 18. Jh. war das Marktgeschehen in Europa Gegenstand zahlreicher rechtlicher Regelungen. Zuständig für die Anordnung eines Wochenmarktes waren die Städte, wobei z. T. (etwa in Preußen) der Landesherr ein Genehmigungsrecht hatte [4. 33–37]. Stadtrechte und Landrechte oder auch besondere Marktordnungen waren dementsprechend Rechtsquellen für das M. Die Normen gehörten zu den Polizei-Ordnungen. Sie zeigen den Markt aus der Perspektive der Obrigkeit und waren ein Ausdruck von Herrschaft. Mit dem M. wurden v. a. wirtschaftspolitische Ziele im Sinne des Merkantilismus verfolgt. Aus den Marktordnungen erfährt man daneben indirekt etwas über bestimmte Marktpraktiken, da die Regelungen häufig ausdrücklich auf bestimmte Missbräuche reagierten. Trotz inhaltlicher Unterschiede im M. der v…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Privatrecht
(5,583 words)
1. Begriff und Konzeption 1.1. RegelungsmaterienDer Begriff P. wurde bereits im röm. Recht verwendet (lat.
ius privatum) und dort vom öffentlichen Recht (
ius publicum) unterschieden. Seitdem werden gewisse Rechtsbereiche dem P. zugeordnet [16. 13], auch wenn die theoretische Abgrenzung zwischen P. und öffentlichem Recht in der Nz. schwankte.Einen zentralen Teil des P. bilden die Verträge (allgemeine Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsschlusses und einzelne Vertragsarten, wie z. B. Kauf, Darlehen, Leihe, Miete, Pacht, Dienstvertrag, Werkvertrag…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Autonomie
(2,555 words)
Der Begriff der A. (vom v. a. in politischen Zusammenhängen verwendeten griech. Begriff
autonomía, »Selbstgesetzlichkeit«, »Selbständigkeit«), dessen erstmalige dt. Verwendung auf die konfessionellen und verfassungspolitischen Auseinandersetzungen im Anschluss an den Augsburger Religionsfrieden (1555) zurückgeht [3], erlangte seine verschiedenen Bedeutungsebenen im Kontext der nzl. Philosophie-, Rechts- und Religionsgeschichte. Als Rechtsbegriff bedeutete er zunächst Freiheit vor staat…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Vertrag
(1,688 words)
1. Privatrecht 1.1. AllgemeinV. stellen eine zentrale Institution des Privatrechts dar. Sie sind das Mittel, mit dem Privat-Personen (einschließlich Kaufleuten) untereinander ihre rechtlichen Beziehungen regeln können. Häufigster Anwendungsfall sind sog. schuldrechtliche V. (Obligationen) wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag, Dienstvertrag, Bürgschaft und Darlehen. V. gibt es jedoch auch im Bereich des Familienrechts (z. B. Ehe-V.), des Erbrechts (z. B. Erb-V.) oder des Sachen-Rechts (Übertragung von Eigentum, sog. dinglicher V.).Nachdem…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Ebenbürtigkeit
(679 words)
1. BegriffE. bedeutet, dass für bestimmte Rechtsbeziehungen Standesgleichheit der beteiligten Personen gefordert wird. Ein Fehlen dieser Voraussetzung hat entweder die vollständige Ungültigkeit der Rechtshandlungen zur Folge oder führt mindestens dazu, dass die Rechtsbeziehungen anderen Regeln als bei Standesgleichen unterworfen werden. Damit ist E. Kennzeichen einer Rechtsordnung, die nicht vom Gedanken einer allgemeinen gleichen Rechtsfähigkeit geprägt ist, sondern bei der Rechtsstellung geburtsständ…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Züchtigungsrecht
(867 words)
1. Begriff Z. erlauben die Anwendung physischer Gewalt gegenüber bestimmten Personen und haben damit zur Folge, dass eine Züchtigung nicht als Körperverletzung bestraft wird. In der Nz. sind verschiedene Arten zu unterscheiden: Zum einen wurde Personen ein Z. zugebilligt, die als Inhaber einer Herrschafts-Gewalt angesehen wurden (z. B. Hausvorstand, Lehrer, Lehrherren, militärische Vorgesetzte). Diese Herrschaftsgewalt galt als Rechtfertigung, Gewaltunterworfene zu Erziehungszwecken nach eigener Entscheidung züchtigen zu dürfen [8. 115–126]; [2. 488]. Zum anderen…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Konkurs
(732 words)
1. BegriffK. ist eine besondere Art der Zwangsvollstreckung, die dann stattfindet, wenn mehrere Gläubiger Geldforderungen gegen einen Schuldner haben. Kennzeichen des K. ist, dass die Gläubiger eine Gemeinschaft bilden und anteilig aus dem Schuldnervermögen befriedigt werden. Dies geschieht in der Weise, dass bei einer Überschuldung des Vermögens jeder Gläubiger nur einen Teilbetrag seiner ursprünglichen Forderung erhält. Ein solches Verfahren entwickelte sich allmählich ab dem 13. Jh. in Europa im Interesse ein…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Ehrverlust
(638 words)
1. AllgemeinDer Ehre kam in der Nz. juristische Bedeutung nicht nur in Form des strafrechtlichen Schutzes gegen Ehrverletzungen (Beleidigung) zu, sondern auch dadurch, dass die Rechtsstellung des Einzelnen mit seiner Ehrbarkeit in Verbindung gebracht wurde. Eine unversehrte allgemeine bürgerliche Ehre galt als Voraussetzung für volle Rechtsfähigkeit (Person), während E. zu Beschränkungen bei der Ausübung von Rechten führte.Sibylle Hofer2. BegriffDie Ter…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19