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Staatsbankrott
(1,220 words)
1. Gründe und Folgen In der Frühen Nz. hatte ein S. zur Folge, dass ein Staat seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen konnte. Obwohl alle Staaten regelmäßig in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, wird der Begriff S. in der Regel nur für Konstellationen verwendet, in denen der Staat die Zinsen für die Mehrheit seiner ausstehenden Kredite nicht mehr begleichen kann (Staatskredit). Ein S. führt nicht notwendigerweise zur Auflösung des Staates; dieser ist lediglich nicht in der Lage, neue Kredite zu bezahlbaren Zinsen aufzunehmen, weil er …
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Akzise
(924 words)
Eine A. ist eine Abgabe, die auf Konsumgüter erhoben wird (Konsum). Die Pflicht, die Abgabe zu entrichten, trifft nicht direkt eine bestimmte Person oder einen Haushalt, da die Summe nur gezahlt wird, wenn eine bestimmte Ware erworben wird. Daher kann man die A. den indirekten Steuern zuordnen, die etwa auf Dienstleistungen erhoben werden (sog. Stempelsteuern) oder auf den Handel mit Waren (Abgaben an öffentlichen Waagen oder Mautstellen und Zölle). Direkte Steuern hingegen werden von Personen erhoben …
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Steuern
(4,617 words)
1. Begriff Im späten MA besaßen die städt. Kommunen (Stadt) in der Regel besser entwickelte Finanzsysteme als die Staaten (Staatsfinanzen). Einige ital. Stadtstaaten entwickelten schon relativ früh ein fortschrittliches und ausgeklügeltes S.-Wesen. Die Kommune von Siena führte bereits zwischen 1168 und 1175 den
alliramento als eine Form der Reichen-S. ein. Im 15. und 16. Jh. folgten allerdings immer mehr Flächenstaaten dem städt. Beispiel und begannen, selbst S. zu erheben.Man unterscheidet u. a. zwischen direkten und indirekten S. Die Bedeutung dieser Begriffe…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Staatsfinanzen
(3,273 words)
1. Allgemein S. waren im nzl. Europa ein relativ spätes Phänomen. Im MA wurde von einem Fürsten erwartet, dass er seine Ausgaben mit dem Einkommen aus seinen eigenen Krondomänen beglich (engl.
to live off his own, franz.
vivre du sien, span.
conformare con lo suyo). Nur unter außergewöhnlichen Umständen wie z. B. im Krieg durfte er Steuern erheben. Lange war die Unterscheidung zwischen den Finanzen des Herrschers und denen des werdenden Staates fließend. Die Abgrenzung von Privatheit und Öffentlichkeit sowie von fürstlichem und staatlichem Bereich e…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Steuerpacht
(1,945 words)
1. Europa 1.1. Charakteristika Die S. ist ein semiprivates Verfahren der Erhebung von Steuern: Für eine an die Behörden gezahlte Pauschalsumme darf der Steuerpächter (= Stp.) diese auf eigene Rechnung eintreiben. In der Regel setzten Stp. hierfür ihr eigenes Personal ein; möglich waren aber auch Organisationsformen, bei denen die Regierung Büro und Beamte dafür stellte. Die Stp. handelten den entsprechenden Vertrag entweder selbst aus oder bekamen ihn bei einer öffentlichen Auktion [1].Die S. war eine in der Frühen Nz. weit verbreitete Praxis und eine Spezialform v…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Staatsbank
(1,304 words)
1. Definition und Anfänge in Amsterdam Eine S. oder Zentralbank kann verschiedene Aufgaben wahrnehmen. Heutzutage reguliert sie normalerweise die Geldpolitik eines Landes, schafft die Zahlungsmittel, fungiert als »letzte Refinanzierungsstelle« für andere Banken und besitzt die allgemeine Aufsichtsbefugnis über den Finanzsektor. In der Nz. nahm keine der öffentlichen Banken all diese Funktionen gleichzeitig wahr, und schon gar nicht in dem heute üblichen Ausmaß. Dennoch hatte die Etablierung gewisser Finanzinstitutionen im Mittelmeerraum, wie z. B. der
Taula de Canvi in B…
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Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Staatskredit
(2,089 words)
1. Allgemein Im 16. Jh. nahmen nur wenige Staaten langfristige Kredite auf. Erste bemerkenswerte Ausnahmen machten manche Stadtstaaten und Spanien; Venedig operierte allerdings schon im ausgehenden 12. Jh. mit einer Dauerverschuldung der öffentlichen Hand. Am Ende des 17. Jh.s war diese fast überall der Regelfall [4. 22–37]. Auch die Verschuldung Venedigs, die bis 1600 noch umsichtig unter Kontrolle gehalten wurde, schoss im 17. Jh. in die Höhe (1641: 8 Mio. Dukaten; 1740: über 50 Mio.). In den »Domänenstaaten« hatte man lediglich kurzfristige Kredite aufgenommen, …
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19