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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search

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Litis denuntiatio

(230 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (“Streitansage”) ist eine Form der röm. Prozeßeinleitung, die für eine relativ kurze Zeit (im wesentlichen 4. Jh.n.Chr.) in Gebrauch war, dann aber wegen ihrer Schwerfälligkeit außer Übung geriet. Ihr Charakteristikum ist, daß die vom Kläger in schriftlicher Form an den Beklagten adressierte l.d. diesem nicht direkt und unmittelbar, sondern aufgrund eines klägerischen Antrags ( postulatio simplex) mit Erlaubnis oder gar mit Hilfe des Gerichts zugestellt wird. Diese Einleitungsform stellt daher einen Übergang zum nachfolgenden sog. Libellprozeß dar ( libel…

Agerius

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In den meisten der von Gaius (aber auch von anderen, z. B. Dig. 46,4,18,1) mitgeteilten Prozeßformularen steht für den Kläger als im konkreten Fall anzupassender (so ausdrücklich die l. Rubria: CIL I 205) Blankettname A(ulus) A. (= is qui agit), während der Beklagte Numerius Negidius (= is a quo numeratio postulatur et qui negat) genannt wird. Alle 4 Namen können freilich im Einzelfall reell sein. Formula Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography W. Kunkel, Röm. Rechtsgesch., 91980, 84.

Intentio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] das Klagebegehren, legt innerhalb der den röm. Formularprozeß kennzeichnenden Prozeßformel ( formula ) den (ggf. zu beweisenden) Streitgegenstand fest (Gai. inst. 4,41). Im Falle einer Feststellungsklage beschränkt sich diese Formel auf die i. (Gai. inst. 4,44), während bei Leistungsklagen danach zu unterscheiden ist, ob sie auf ein certum (d.h. eine bestimmte Summe, Sache oder Warenmenge) oder ein incertum (d.h. ein quidquid dare facere oportet, ‘alles, was er zu leisten verpflichtet ist’), gerichtet ist. Letzterenfalls wird die i. zur Präzisierung des …

Manus iniectio

(294 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] “Handanlegung”, begegnet im Zusammenhang mit dem ältesten röm. Prozeßtypus, dem Verfahren der legis actio , gleich zweimal: Zum einen kann, wer einen anderen verklagen will, den Prozeßgegner, der sich weigert, vor dem Praetor zu erscheinen, mittels m.i., also Gewaltanwendung, zum Erscheinen zwingen. Dem kann sich der andere nur durch einen vindex (Gestellungsbürgen) entziehen (s. Lex XII tab. 1-4). Zum zweiten kam ein solcher Zwang wie auch ein vindex bei der Vollstreckung einer feststehenden Schuld vor ( legis actio per manus iniectionem, Lex XII tab. 3,1-6…

Legis actio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Das Verfahren der l.a. war der Prozeßtyp der altröm. Zeit und zeichnet sich dementsprechend durch große Förmlichkeit aus. Seinen Namen verdankt es einer bereits Gaius (inst. 4,11) nicht mehr recht erklärlichen Ausrichtung auf ein Gesetz, von dem die Klage ihre Unveränderlichkeit übernahm. Die Förmlichkeiten, die bei der Durchführung eines derartigen, röm. Bürgern vorbehaltenen Verfahrens zu beachten waren u.a. präzises Aufsagen bestimmter Sprüche sowie korrekter Vollzug der gebotene…

Praeiudicium

(195 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich “vorangehendes Gerichtsverfahren”). Wegen verschiedener Zuständigkeiten konnte schon nach röm. Recht ein Prozeß u.U. erst dann abschließend entschieden werden, wenn die betreffende Rechtsfrage von dem dafür zuständigen Gericht geklärt worden war, z. B. die Erbenstellung oder etwa das Eigentum an einem Grundstück oder das Vorliegen eines Kapitalverbrechens. Freilich gab es keinen generellen Vorrang der iudicia publica ( iudicium ) vor actiones privatae. Zur Lösung des Spannungsverhältnisses zw. der - noch nicht entschiedenen - Vorfrage, dem p.,…

Restitutio

(449 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] In einem allg. juristischen Sinn bedeutet r. “Wiederherstellung”. Im Bereich des röm. Strafrechts bezieht sich das auf die vollständige oder auch teilweise Aufhebung einer rechtskräftigen Verurteilung, wodurch der Verurteilte wieder in den alten Stand versetzt wird (vgl. Cod. Iust. 9,51). Innerhalb des röm. Zivil- und Zivilprozeßrechts ist zw. einer materiellen und einer formellen r. zu unterscheiden. Die materielle r. ist bei bestimmten Klagen der erstrebte Leistungsgegenstand, so vor allem bei den dinglichen Klagen wie der rei vindicatio

Iudex

(440 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprecher”, d.h. also “Richter”. Üblicherweise ist damit im röm. Recht der Einzelrichter ( i. privatus; i. unus) gemeint, der in einem eigenen, den Rechtsstreit schließlich beendenden Verfahrensabschnitt ( apud iudicem) die Beweisaufnahme vornimmt und das ihm vom Praetor im ersten Verfahrensabschnitt ( in iure, ius ) pauschal vorgegebene Urteil fällt. Während der Begriff des i. bereits zur Zeit des Zwölftafelrechts (5. Jh. v.Chr.) mit dem des arbiter austauschbar ist, stellen die recuperatores bzw. centumviri eigene Ka…

Mors litis

(164 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] (wörtlich: “Tod des Prozesses”). Laut Gai. inst. 4,104 ein durch die l. Iulia iudiciorum privatorum speziell für das iudicium legitimum ( iudicium ) eingeführtes Mittel, um die Dauer von Prozessen einzuschränken. Während alle anderen Prozesse durch die Amtsdauer der die Richter einsetzenden Magistrate begrenzt waren, kam es zur m.l., wenn nach 18 Monaten noch kein Urteil gefällt worden war. Aus der lex Irnitana (Kap. 91, Z.2) ergibt sich, daß diese Regelung - offenbar durch eine fingierende Gleichstellung des Municipalprozesses mit dem iudicium legitimum - auc…

Denuntiatio

(243 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] kann im juristischen Kontext jede Mitteilung sein, die einer einem anderen in mündlich oder in schriftlicher Form macht, um einen juristischen Zweck zu verfolgen. Erklärender wie Empfänger müssen nicht Privatpersonen, sondern können auch Amtsträger oder gar das kurulische Edikt (Dig. 21,1,37) sein. Wird eine solche Mitteilung an einen Abwesenden gerichtet, heißt sie detestatio (Dig. 50,39,2). Die d. kann hinweisenden oder mitteilenden Charakter haben wie etwa bei der für die Befriedigung aus einem Pfand erforderlichen (in spätantiker …

Addicere

(223 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bedeutet das bestätigende Nachsprechen einer förmlichen Parteierklärung durch den Magistrat. Als solches ist es durch Gell. 17,2,10 bereits für den Zwölftafelprozeß bezeugt. Macr. Sat. 1,16,14 bezeichnet do, dico, addico ( tria verba sollemnia) als die wohl bei den wichtigsten verfahrensleitenden Schritten vom Magistrat feierlich und förmlich auszusprechenden Worte, die überdies nur an dies fasti zulässig waren (Varro ling. 6,30). Die magistratische Bestätigung war der meist wohl konstitutive Rechtsbegründungsakt etwa bei der in iure cessio (Gai. inst…

Recuperatores

(210 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Von re-capere, wörtlich “wieder verschaffen”, wozu die r. urspr. im Rahmen völkerrechtlicher Beziehungen (Fest. 342 L.: reciperatio) zugunsten röm. Bürger eingesetzt waren: Sie sollten den Bürgern zur Erstattung von (wohl v. a. im Krieg) Verlorenem oder unrechtmäßig Weggenommenem verhelfen. Alsdann entschieden sie zusätzlich im Repetundenverfahren ( repetundarum crimen ), in dem es um die Rückerstattung von Gütern ging, welche die röm. Magistrate im Amt erpreßt hatten, bis sie sich allmählich auch im inner-r…

Pronuntiatio

(135 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] [1] (rhet.) s. Actio [1] (rhet.) s. Actio [1] Paulus, Christoph Georg (Berlin) [English version] [2] Juristisch: Bekanntmachung (juristisch). Wörtlich “Bekanntmachung”, bezeichnet p. im röm. Recht jede richterliche Entscheidung über die streitige Sache selbst (etwa Dig. 42,1,1). Die engere Bedeutung ergibt sich aus der Besonderheit des röm. Prozeßrechts, grundsätzlich nur eine condemnatio pecuniaria (Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme) zuzulassen. Gleichwohl gab es bestimmte Klagen, die auf Sachleistung gerichtet sein konnten, sog. actiones ar…

Deductio

(164 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] D. kommt in der juristischen Fachsprache in vielfältiger Bedeutung vor: Im Zivilprozeßrecht wird mit dem Ausdruck in iudicium deducere meist die Überleitung des Streits in das Urteilsverfahren bezeichnet und entspricht damit in etwa der modernen Rechtshängigkeit. D. in domum ist die feierliche Einführung der Gattin in das Haus des Gatten (Dig. 23,2,5). Ferner heißt d. vielfach “Abzug” bestimmter Schulden gegenüber einem Leistungsverpflichteten: so etwa der Abzug von Aufwendungen (Dig. 31,41,1); der Abzug gewisser Gegenforderungen vo…

Appellatio

(535 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der in die heutigen Sprachen in der Bedeutung “Berufung gegen einen Richterspruch” übernommene Begriff a. kennzeichnete in Rom urspr. lediglich die Unterbindung eines magistratischen Erlasses. Eine solche intercedierende Wirkung verbindet die Begriffsfelder von a. und provocatio , (Cic. Quinct. 65; Liv. 3,56,13; Plin. nat. 6,90). Sie bewirken die sofortige und unabänderliche Einstellung des laufenden Verfahrens oder Vorgehens sowie gegebenenfalls die Überweisung an den Angerufenen oder auch desse…

Missio

(637 words)

Author(s): Weiß, Peter (Kiel) | Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] [1] Entlassung aus dem röm. Militärdienst Das Wort m. war t.t. für die Entlassung aus dem röm. Militärdienst. Im Prinzipat erfolgte sie im Normalfall als honesta m. nach Ableistung der Regeldienstzeit, oft allerdings erst mehrere Jahre danach (20 Jahre bei den Legionen, 16 bei den praetoriae cohortes, 25 bei den Auxilia und den equites singulares Augusti, 26, später 28 Jahre bei den Flotten). Invaliden erhielten die vorzeitige m. causaria. Schweres Fehlverhalten wurde mit unehrenhafter Entlassung ( m. ignominiosa) bestraft. Die dimissi honesta missione bzw. emer…

Defensor

(393 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] I. Zivilrechtlich D. ist kein technischer Rechtsbegriff für den Verteidiger (so aber wohl bei Quint. inst. 5,3,13), sondern kommt in mehrfacher Bedeutung vor, insbes. als Sachwalter vornehmlich des zivilprozessual Beklagten, und hier speziell des abwesenden Beklagten ( indefensus). Eine solche Verteidigung zu übernehmen war Freundespflicht (Dig. 4,6,22 pr.). Unter der Bezeichnung d. civitatis ist er auch vor Gericht der Sachwalter von Korporationen ( universitates, Dig. 3,4,1,3), hierbei vor allem von öffentlich-rechtlichen Verbänden (z.B. G…

Probatio

(1,141 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Baumhauer, Otto A. (Bremen)
(“Probe”; “Prüfung”; “Beweis(führung)”). [English version] I. Recht Im röm. Recht subsumiert man unter p. ohne klare Trennschärfe die für jeden Zivilprozeß zentrale Phase der Beweiserhebung insgesamt, die Frage nach der Beweislastverteilung und schließlich auch die Liste der Beweismittel. Die von dem iudex (“Richter”) durchzuführende Beweiserhebung wird in den Juristenschriften kaum behandelt; sie galt nicht als Rechtsfrage. Die Verteilung der Beweislast wurde wohl nicht so streng wie heute beachtet, doch hat es g…

Forum

(7,310 words)

Author(s): Höcker, Christoph (Kissing) | Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Hurschmann, Rolf (Hamburg) | Uggeri, Giovanni (Florenz)
I. Archäologisch-urbanistisch [English version] A. Definition und Funktion Lat. Begriff für Markt, Marktplatz; darüber hinaus in seltenen Fällen der Vorhof eines Grabes (im Sinne des griech. drómos, z.B. Cic. leg. 2,61) oder ein Teil der Weinkelter (Varro, rust. 1,54; Colum. 11,2,71). Als merkantiler und administrativer Mittelpunkt der röm. Stadt entsprach das als großer Freiplatz mit rahmender Bebauung gestaltete F. grundsätzlich der Agora griech. Städte; die Lage am Schnittpunkt von decumanus und cardo in der Stadtmitte ist bei allen neua…

Edictum

(1,505 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien) | Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Noethlichs, Karl Leo (Aachen) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] Magistratische Ankündigung E. (von edicere) ist eine verbindliche öffentliche Ankündigung röm. Amtsträger ( magistratus ), worin entweder konkrete Anordnungen gegeben wurden oder ein “Regierungsprogramm” [1. 58] für die kommende Amtsperiode. Das Wort läßt an eine urspr. mündliche Verkündung denken [2. 178], die histor. belegte Form aber ist die Aufzeichnung auf dem album (“weiße Holztafel”) am Amtssitz des Magistrats. Die lit. Überlieferung nennt Edikte der consules , aediles , praetores , Provinzstatthalter, tribuni plebis , censores
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