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Your search for 'dc_creator:( "Willvonseder, Reinhard (Wien)" ) OR dc_contributor:( "Willvonseder, Reinhard (Wien)" )' returned 12 results. Modify search

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Cautio

(505 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] (von cavere). Ein bedingtes Leistungsversprechen in Form einer stipulatio zur Sicherung eines Rechtes. Wird dieses Versprechen mit einem Pfand ( pignus ) oder einer Bürgschaft verbunden, spricht man auch von einer satisdatio . Cautiones waren für die röm. Rechtspraxis ein probates Mittel, künftige Probleme vorausschauend zu regeln. Nach röm. Prozeßrecht konnten Vertreter Prozesse nur als selbständige Prozeßparteien führen, so daß das Urteil für bzw. gegen sie gefällt wurde (Gai. inst. 4,86). Deshalb sicherte sich der Kläger, …

Decretum

(790 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Entscheidung, Beschluß, obrigkeitliche Verfügung (von decernere). Im Sprachgebrauch der Rechtstexte, der nicht die Anforderungen moderner Begrifflichkeit erfüllt, ist von d. vor allem bei folgenden Entscheidungsträgern die Rede: 1. den Prätoren und Provinzstatthaltern, 2. den Kaisern, 3. dem Senat, 4. den Dekurionen, 5. Priesterkollegien, 6. den Konzilien (in christl. Zeit). 1. Gai. inst, 4,140 teilt die prozessualen Verfügungen des Prätors in d. und interdicta , je nachdem, ob der Prätor etwas positiv anordnet, etwa die V…

Fragmentum (fragmenta) de iure fisci

(196 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Zwei in der Halbunziale (Schrift) des 5./6. Jh. n.Chr. zweispaltig beschriebene Pergamentblätter aus der Kapitelbibliothek von Verona. Der Text könnte dem 2. oder 3. Jh. n.Chr. entstammen. Die oberen Ränder der Seiten fehlen, deshalb ist die Reihenfolge der Seiten nicht eindeutig. Eine überzeugende Zuweisung zu einem bekannten Autor ist noch nicht gelungen. Ein Zusammenhang mit dem im selben Bereich gefundenen Text der ‘Institutionen des Gaius [1] ist nicht erkennbar. Behandelt werden der Verfall von Werten, z.B. der bona caduca ( aerarium ), an den fiscus

Creditor

(95 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Wer aus einem Schuldverhältnis ( obligatio ) zur Forderung berechtigt ist, ist c., Gläubiger. Der Verpflichtete ist Schuldner, debitor . Ein c. kann seine Rechte nach röm. Auffassung nicht so ohne weiteres übertragen ( cessio ). Vielfach wird das Wort c. prägnant gebraucht und bezeichnet dann den durch ein Pfandrecht gesicherten Gläubiger. Davon kommt iure creditoris vendere (Dig. 17,1,59,4), der Verkauf der Pfandsachen, bei dem der verkaufende Gläubiger zulässigerweise die Gewährleistung ausschließt, um nicht als Verkäufer der Sache …

Excusatio

(203 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] bezeichnet vielfach einen Umstand, der ein ansonsten strafbares oder zu Ersatz verpflichtendes Verhalten dieser Folgen beraubt (z.B. Paulus Dig. 13,7,16,1). Im jurist. Sprachgebrauch bezeichnet man mit e. vor allem die Möglichkeit des für ein Ehrenamt ( honos) Ausersehenen, des von einer im öffentlichen Interesse auferlegten Belastung ( munus ) Betroffenen und bes. des als Vormund ( tutela ) Berufenen, sich durch Hinweis auf seine besondere Lage zu entschuldigen. Wohl von Einzelentscheidungen der zuständigen Magistra…

Beneficium

(325 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] ist eine begünstigende Ausnahmeregelung. Nach deren Urheber unterscheidet man beneficia principis (Caesaris) [3], legis, senatus consulti, praetoris. B. sind im allg. generelle Normen, können aber auch einer bestimmten Person gewährt werden. Vor allem die Kaiser gewährten als b. Gemeinden oder Einzelpersonen z.B. öffentlichen Grundbesitz und Abgabenfreiheit. Einige Fälle einer privatrechtlichen Begünstigung, wo die Quellen oder die Lehre von b. sprechen, seien genannt: Im Bereich des Erbrechts spricht Ulp. Dig. 29,2,71,4 untechnisch von einem b. absti…

Edictum

(1,505 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien) | Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Noethlichs, Karl Leo (Aachen) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] Magistratische Ankündigung E. (von edicere) ist eine verbindliche öffentliche Ankündigung röm. Amtsträger ( magistratus ), worin entweder konkrete Anordnungen gegeben wurden oder ein “Regierungsprogramm” [1. 58] für die kommende Amtsperiode. Das Wort läßt an eine urspr. mündliche Verkündung denken [2. 178], die histor. belegte Form aber ist die Aufzeichnung auf dem album (“weiße Holztafel”) am Amtssitz des Magistrats. Die lit. Überlieferung nennt Edikte der consules , aediles , praetores , Provinzstatthalter, tribuni plebis , censores

Debitor

(281 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Der d. (Schuldner) ist dem creditor (Gläubiger) zu einer Leistung verpflichtet. Zum Entstehen einer solchen Leistungspflicht durch Vertrag ( contractus ) oder unerlaubte Handlung ( delictum ) obligatio . Der Gläubiger kann seine Ansprüche gegen einen säumigen Schuldner ( mora ) gerichtlich geltend machen (Prozeßrecht). Obsiegt der Gläubiger oder anerkennt der Schuldner, so verwirklicht sich die “persönliche Haftung” des Schuldners ( nexum ). Das mag nach Gellius (20,1, bes. 45ff.) im Recht der XII Tafeln (5.Jh. v.Chr.) no…

Auctoritas

(780 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin) | Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] I. Allgemein A. meint die “Urheberschaft”, “Bekräftigung” und “Verstärkung” einer Sache und leitet sich aus der Bed. des Verbs augere (“mehren”) und bes. des Verbalsubstantivs auctor ab. Im Rechtsleben Roms bezeichnet das Wort in der privaten und öffentlichen Sphäre verschiedene außerordentlich wichtige Institute. Gizewski, Christian (Berlin) [English version] II. Öffentliches Recht In der Republik bezeichnet a. die verfassungsrechtliche Souveränitätsposition des Senats. Die a. senatus oder a. patrum ist eine Letztentscheidungskompetenz in de…

Causa

(506 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Oft wird c. (Ursache, Motiv, Zweck, Rechtsgrund) derjenige Umstand genannt, der eine Situation erklärt oder rechtfertigt. So geht Cicero der Frage nach, ob jedes Ereignis auf eine c. zurückgeführt werden könne (fat., bes. 34), beschäftigt sich mit der c. einer Tötung (S. Rosc. 61) und der c. für den Empfang von Geld (Q. Rosc. 40). Typische Verwendungen in der Rechtssprache [1] sind: Der Rechtsfall als solcher wird als c. bezeichnet, z.B. die berühmte c. Curiana, Q. Mucius Scaevola (Cic. de orat. 1,180) [4]. Der Streit um Geld ist eine c. pecuniaria. Das causas dicere, de…

Adstipulator

(133 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Bei einer Schuldbegründung durch stipulatio konnte der Gläubiger ( stipulator) einen Vertrauensmann als a. heranziehen, dem durch ein erneutes Versprechen des Schuldners ebenfalls die vollen Gläubigerrechte einschließlich der Möglichkeit, den Anspruch einzuklagen oder auch zu erlassen, zukamen, der aber im Innenverhältnis an die Anweisungen des Hauptgläubigers gebunden war. Bei Verletzungen dieser Verpflichtung haftete der a. dem Hauptgläubiger urspr. aus der lex Aquilia (2. Kap.), in klass. Zeit aus mandatum . Nach dem Bericht …

Anatocismus

(63 words)

Author(s): Willvonseder, Reinhard (Wien)
[English version] Zinseszins (von τόκος, Zins). Der a. galt den röm. Juristen (sie sprechen von usurarum usurae) als überharte Belastung des Schuldners (vgl. Marcianus Dig. 22,1,29). Schon Cicero (Att. 5,21,11), der als Statthalter von Kilikien Ansprüche auf a. zuließ, fühlte sich offenbar gedrängt, dies mit dem Herkommen zu begründen. Justinian verbot 529 den a. (Cod. Iust. 4,32,28). Zins Willvonseder, Reinhard (Wien)