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Your search for 'dc_creator:( "Barbara Rox" ) OR dc_contributor:( "Barbara Rox" )' returned 4 results. Modify search

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Religionsdelikte

(921 words)

Author(s): Barbara Rox
Religionsdelikte - Staatlich Der Begriff R. entstammt dem weltlichen Recht u. umschreibt solche Straftatbestände, die das Hl. schützen. Theoretisch denkbare Schutzgüter sind damit die Ehre Gottes, Religion bzw. religiöse Wahrheiten an sich, aber auch die ungestörte Religionsausübung Gläubiger gegen diesbezügliche Übergriffe anderer. Ein Blick auf die hist. Entwicklung erhellt schlaglichtartig, welchen Raum R. in einer säkularisierten, an die Freiheitsrechte der Bürger gebundenen Rechtsordnung, die …

Gotteslästerung

(1,205 words)

Author(s): Barbara Rox
Gotteslästerung - Staatlich G. beschreibt eine Äußerung od. ein Kunstwerk (Kunstfreiheit), welche/s sich auf einer Skala von krit. über spöttisch bis respektlos/verunglimpfend m. Gott, religiösen Wahrheiten etc. – kurz: m. dem für den gläubigen Rezipienten als unantastbar Heiligen – auseinandersetzt u. deshalb bei letzterem auf Unverständnis stößt. Ausgangspunkt u. Maßstab jeglicher staatl. Reaktion auf das Phänomen der G. durch Private muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG …

Kunstfreiheit

(765 words)

Author(s): Barbara Rox
Kunstfreiheit - Staatlich Die Funktion der Grundrechte als Schutzschirme gegen demokratische Mehrheitsherrschaft (Isensee, 1993, 619, 621) gelangt in der Wirkung des Grundrechts der K. in Art. 5 Abs. 3 GG bes. plastisch zur Darstellung. Neben der Funktion als individuelles Abwehrrecht beschreibt das Grundrecht als „wertentscheidende Grundsatznorm“ auch das Verhältnis zwischen Staat u. Kunst (BVerfGE 67, 213, 224). Darüber hinaus ist die K. als Kommunikationsgrundrecht bedeutsam. „Wo Freiheit garant…

Blasphemie

(1,065 words)

Author(s): Barbara Rox | Wilhelm Rees | Mathias Rohe
Blasphemie - Staatlich Im freiheitlichen Verfassungsstaat der BRD ist Gott „kein Grundrechtsträger und seine Ehre kein Rechtsgut“ (Isensee, 2013, S. 193). Der von grundrechtlichem Individualismus geprägte Staat bescheidet sich m. säkularer Zwecksetzung. Zur staatl. Angelegenheit kann B. nur dadurch werden, dass entweder durch sie Grundrechtsträger betroffen werden, die den Staat um Schutz ersuchen, od. aber ureigene säkulare Interessen des Staates tangiert sind, etwa die Verteidigung des staatl. Ge…