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Your search for 'dc_creator:( "Heinrich de Wall" ) OR dc_contributor:( "Heinrich de Wall" )' returned 66 results. Modify search

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Pfarrdiakon

(187 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrdiakon - Katholisch → Sehe Diakon Pfarrdiakon - Evangelisch Als P. werden in manchen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (Bad, Pf) Personen bez., denen das Amt der öff. Wortverkündigung (Verkündigung) u. der Sakramentsverwaltung, also das Amt eines Pfarrers, übertragen wurde, o. dass sie die für die Pfarrerinnen u. Pfr. übliche theol. Hochschulausbildung haben. Sie werden in anderen Landeskirchen auch als Pfr. im kirchl. Hilfsdienst, Gemeindemissionar, Prediger, Pfarrwalter od. Pfar…

Zession

(170 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Zession - Evangelisch Z. bez. im ev. KR die Zustimmung des für eine Gde. zuständigen Pfarrers dazu, dass ein anderer Pfr. Amtshandlungen in der Gde. vornehmen bzw. Gottesdienste halten darf (s. § 28 Abs. 2 PfDG.EKD). In den allg. Jur. Sprachgebrauch übers., wonach Z. Abtretung bedeutet, tritt der Pfr. hier sein Recht an der Kanzel bzw. daran, allein Amtshandlungen in seiner Gde. wahrnehmen zu dürfen, an einen anderen ab. Das Inst. der Z. sichert demgemäß das Kanzelrecht bzw. Parochialrecht der Pfr.…

Johanniterorden

(478 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Johanniterorden - Evangelisch J. ist die Kurzbezeichnung der „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem – der Johanniterorden“. Er ist der ev. Zweig des alten J., dessen kath. Hauptzweig der Malteserorden ist. Er steht in der Tradition der geistl. Ritterorden. Eine Sonderstellung der Balley Brandenburg innerhalb des Gesamtordens reicht bereits in die vorreformatorische Zeit zurück. Sie wurde 1382 durch den Vergleich von Heimbach zwischen der Balley u. dem dt. Großprior des Ordens geregelt, der durc…

Pfarrdienstgesetz

(625 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrdienstgesetz - Evangelisch Das Recht der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen u. Pfarrer zur Kirche m. den dazugehörenden Rechten u. Pflichten zu regeln, ist Gegenstand des kirchl. Selbstbestimmungsrechts gem Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV. Das Dienstverhältnis der ev. Pfarrerinnen u. Pfr. in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist ähnlich wie ein Beamtenverhältnis öff.-rechtlich ausgestaltet. Das Recht dazu folgt aus dem Status der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV. Bis 2010 w…

Tote Hand

(265 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Tote Hand - Evangelisch Mit dem Begriff T. H. (manus mortua) wurden (zumeist) kirchl. Vermögensträger bez. Da deren Vermögen nach kan. Recht Veräußerungsbeschränkungen unterlag, war es dem Rechtsverkehr weitgehend entzogen, gleichsam wie von der erstarrenden Hand eines Toten ergriffen. Seit dem 13. Jh. wurde durch Amortisationsgesetze (leges de non admortizando) versucht, den Vermögenserwerb der T. H., der durch eingeschränkte Formerfordernisse etc. vielfach erleichtert war, einzuschränken. Nach der Reformation stellte sich dieses Problem in den prot. Territo…

Staatskirchentum

(804 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Staatskirchentum - Historisch Die Bestimmung des Verhältnisses zwischen weltlicher Obrigkeit u. Kirche ist eines der Grundprobleme des Christentums in seiner verfassten Gestalt (Kirche und Staat). S. ist eine der Lösungsvarianten, die in der Geschichte verwirklicht worden sind. Es hat seinerseits unterschiedliche Erscheinungsformen angenommen. Abzugrenzen ist S. vom Christentum als Staatsreligion. Unter S. wird die Einheit der Kirche m. der staatl. Gemeinschaft verstanden, so dass beide eine Gesamt…

Erzbischof

(265 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Erzbischof - Katholisch → Sehe Metropolit Erzbischof - Evangelisch Die ev. Kirchen in Deutschland haben keine Metropolien im röm.-kath. Sinn ausgebildet. Bei ihnen existieren demgemäß auch Amt od. Titel eines E. nicht. Auch das Verhältnis zwischen den Landesbischöfen u. den Regional- od. Sprengelbischöfen (bzw. General- od. Landessuperintendenten, Pröpste od. Prälaten), wie es sie in zahlreichen dt. LK gibt, ist nicht m. dem des röm.-kath. E. zu seinen Suffraganbischöfen vergleichbar, da weder der Landes…

Bekleidung, religiöse

(724 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Bekleidung, religiöse - Staatlich Das dt. Recht kennt keine allg. Bekleidungsregeln. Jedermann ist frei, sich so zu kleiden, wie er möchte, sei es aus religiösen od. aus anderen Gründen, sei es im privaten Bereich od. in der Öffentlichkeit. Allerdings gibt es durchaus Bekleidungsvorschriften od. -verbote in bes. Rechtsverhältnissen u. für bes. Situationen, auch Verbote religiöser B. So sind etwa in Folge der Kopftuchentscheidungen des BVerfG den öff. Dienst od. Teile davon betr. Verbote, religiöse B…

Clausula rebus sic stantibus

(286 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Clausula rebus sic stantibus - Staatlich Die c. (lat., dt. etwa: (Vertrags)Bestimmung, dass die Umstände gleich bleiben) bez. den stillschweigenden Vorbehalt der Vertragsschließenden, dass der Fortbestand eines Vertrages unter der Bedingung gleichbleibender Umstände steht, u. zwar objektiver Umstände, die den Parteien selbst nicht bewusst sein müssen. Bei nachträglicher Änderung dieser Verhältnisse sollten sich die Parteien vom Vertrag lösen dürfen. Diese Ausnahme vom Grundsatz pacta sunt servanda war…

Königreich Dänemark, Staat und Religion

(974 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Königreich Dänemark, Staat und Religion - Staatlich Das Verhältnis von Staat u. Religion in Dänemark ist einerseits geprägt durch die umfassende Religionsfreiheit, die durch das GG des Reiches Dänemark i. d. F. v. 1953 – die Verf. des Landes – u. durch Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gewährleistet ist, andererseits insb. durch das in Dänemark bestehende System einer ev.-luth. Staatskirche. Diese wird in der Verf. als Volkskirche definiert (§ 4), womit das Selbstverständnis der dänisc…

Devotio Domestica

(336 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Devotio Domestica - Historisch D. bez. die Hausandacht als eine Form der Religionsausübung nach frühneuzeitlichem Verständnis – neben dem exercitium publicum (öff. Religionsausübung) u. dem exercitium privatum religionis (private Religionsausübung). Die D., die sich auf den engen Kreis der Haushaltsangehörigen, d. h. Familienangehörige u. Hausgesinde, o. Beteiligung eines Geistlichen, beschränkte, wurde als individuelle Religionsausübung angesehen u. dem Bereich der Gewissensfreiheit zugeordnet. Dag…

Kirchentag

(507 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Kirchentag - Katholisch → Sehe Katholikentag Kirchentag - Evangelisch K. bez. im ev. Bereich unterschiedliche Institutionen. In der heutigen Verf. der Bremischen Ev. Kirche u. im Deutschen Evangelischen Kirchenbund (1922-1933) ist K. die Bez. des synodalen Gremiums. Beide sind relativ lose, insofern bes. bündische Zusammenschlüsse von Gemeinden bzw. Landeskirchen. U. a. damit lässt sich erklären, dass nicht der Begriff der Synode, sondern der des K. gewählt wurde. K. wird ebenso als Kurzbezeichnung für Dt. Ev. K. verwendet, was wiederum unterschiedliche Bedeutu…

Cuius regio, eius religio

(242 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Cuius regio, eius religio - Historisch („Wessen Gebiet, dessen Religion“) ist eine Formel, m. der das staatskirchenrechtliche System im Hl. Röm. Reich Dt. Nation nach dem Augsburger Religionfrieden 1555 schlagwortartig zusammengefasst wurde. Die Formel selbst ist weder im Religionsfrieden noch in späteren Rechtstexten enthalten, sondern wurde durch den Juristen Joachim Stephani (1544-1623) in seinem Werk Institutiones juris canonici (1599) geprägt. Durch §§ 15-17 des Augsburger Religionsfriedens wurde…

Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung

(1,098 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung - Historisch Das Verhältnis von Staat bzw. weltlicher Obrigkeit u. Religion ist abhängig von vielen Parametern: Staatsverständnis, Religionsdemographie, religiöser Lehre, kulturellem u. hist. Umfeld usw. Demgemäß ist es in versch. Staaten u. Kulturkreisen u. zu versch. Zeiten ganz unterschiedlich ausgestaltet. So verbindet den röm. Staatskult wenig m. modernen Säkularitätsvorstellungen – u. diese wenig m. gegenwärtigen Gottesstaatsverständnissen in islam. …

Schulgebet

(353 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Schulgebet - Staatlich Unter S. versteht man üblicherweise nicht das – o. weiteres zulässige – Gebet innerhalb des konfessionellen Religionsunterrichts, sondern ein gemeinsames Gebet von Lehrern u. Schülern, das zwar außerhalb des Unterrichts, aber als schulische Veranstaltung (meist) zu Beginn der täglichen Schulzeit gehalten wird. Wegen des damit verbundenen Zwangs zur Offenbarung seiner religiösen od. weltanschaulichen Überzeugung hatte der hessische StGH in einer Entscheidung vom 27.10.1965 (En…

Observanz

(120 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Observanz - Staatlich Der Begriff O. ist aus dem lat. „observare“ = „beachten, befolgen“ abgeleitet u. bez. im Bereich des Rechts das Befolgen einer Norm. In MA u. früher Neuzeit wird O. häufig gleichbedeutend m. als Consuetudo bez. Gewohnheitsrecht verwendet. Mit dem Bedeutungsschwund des Gewohnheitsrechts seither geht auch die sinkende Relevanz der O. in der Rechtsquellenlehre einher. Heute wird m. O. lokal begrenztes Gewohnheitsrecht bez.; vgl. Art. 5 Abs. 2 des Schweiz. ZGB: „Wo das Gesetz auf …

Pfarrbesoldung, Versorgung

(337 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrbesoldung, Versorgung - Evangelisch Der Pfarrer, der in einem Dienstverhältnis m. einer ev. Landeskirche in Deutschlamd steht, hat nach § 49 PfDG.EKD einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt für sich u. seine Familie. Wie im staatl. Beamtenrecht erhält auch der Pfr. nicht ein Entgelt bzw. einen Lohn für geleistete Arbeitsstunden, sondern einen amtsangemessenen Unterhalt bzw. eine Alimentation. Die Gestaltung des Unterhalts der Pfr. unterliegt dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gem. Art. 13…

Kirchenregiment, landesherrliches

(847 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Kirchenregiment, landesherrliches - Evangelisch Als K. wird die weltliche Herrschaftsgewalt der Inhaber der Territorialgewalt (insb. der Reichsfürsten) über die ev. Kirche ihrer Territorien bez. Die Epoche des K. reichte vom 16. bis zum Beginn des 20. Jh. Die Entstehung des K. ist vor dem Hintergrund von Reformation u. Glaubensspaltung einerseits, der für das Hl. Röm. Reich Dt. Nation charakteristischen politischen Struktur, in der der zentralen Reichsgewalt die Territorien gegenüberstanden, andererseits zu verstehen. In der Zeit d…

Katechet

(495 words)

Author(s): Matthias Pulte | Heinrich de Wall
Katechet - Katholisch Der Dienst der K. ist in den deutschsprachigen Diözesen weit verbreitet. Er findet seinen kan. Anker in c. 776 (c. 624 CCEO). Der CIC enthält keine Beschreibung dieses Dienstes. Insofern besteht eine große Variationsmöglichkeit, diesen Dienst auszugestalten. K. ist diejenige Person, welche die katechet. Unterweisung der Adressaten unter der Leitung des Pfarrers tatsächlich vornimmt. Aus c. 776 ist zu entnehmen, dass es sich dabei nicht um ein KA i. S. des c. 145 handelt, weil …

Abstimmung

(535 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall
Abstimmung - Katholisch A. bez. das Verfahren zur Feststellung des rechtserheblichen Willens od. des Meinungsstandes einer Personenmehrheit durch kollegialen Akt, unabhängig davon, ob die Personenmehrheit jur. Person ist od. nicht. Als Ermittlung des Gesamtwillens ist A. synonym m. Beschluss(fassung). Als Feststellung des Meinungsstandes eines Kollegiums kann die A. insb. im Rahmen der Anhörung (cons., c. 127; c. 934 CCEO) eingesetzt werden. Der Gesamtwille u. die Gesamtmeinung sind nicht identisch…
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