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Your search for 'dc_creator:( "Hermann Weber" ) OR dc_contributor:( "Hermann Weber" )' returned 9 results. Modify search
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Körperschaft des öffentlichen Rechts
(1,080 words)
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Staatlich 1. Der Begriff der K. ist primär ein Begriff des Organisationsrechts der staatl. Verwaltung; er bez. einen von mehreren Typen selbständiger Verwaltungsträger des öffentlichen Rechts. K. sind auf einem Mitgliederbestand aufbauende Personenverbände des öff. Rechts, die selbständig staatl. Aufgaben wahrnehmen u. voll rechtsfähig sind, also als solche Träger von Rechten u. Pflichten sein können. Von der Anstalt u. der Stiftung des öff. Rechts unterscheidet …
Leitendes Geistliches Amt
(951 words)
Leitendes Geistliches Amt - Evangelisch Die Aufgabe geistl. Kirchenleitung wird in den meisten ev. Landeskirchen heute vom (Landes-)Bischof (Landesbischof) als dem leitenden Geistlichen wahrgenommen. Der Bf. hat nach ev. Verständnis „zuallererest nach göttlichem Recht die Aufgabe der Verkündigung“; er ist „für die Reformatoren mit dem gleichen geistlichen Amt ausgestattet wie jeder Pfarrer“ (Heckel, 486). Eng verbunden m. der Wortverkündigung sind eine Reihe von Kirchenleitungsaufgaben menschlichen R…
Grundrechte und Grundpflichten
(824 words)
Grundrechte und Grundpflichten - Staatlich 1. Grundrechte sind die dem Einzelnen in einer konkreten Rechtsordnung durch positives Recht (meist die Verf.) verbürgten Elementarrechte gegenüber der öff. Gewalt. Inhaltlich besteht in aller Regel in weiten Bereichen Übereinstimmung m. den – zumindest in Teilen (auch in Art. 1 Abs. 2 GG) als vorstaatlich verstandenen – Menschenrechten, wie sie etwa in der Allg. Erkl. der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 postuliert worden sind. In Deutschland werden die Grundrechte durch den detaillierten Grundrechtekatal…
Grundrechtsbindung
(781 words)
Grundrechtsbindung - Staatlich 1. Unter G. versteht man die Frage, wer an die – i. d. R. in den Grundrechtskatalogen der staatl. Verf., in Deutschland im Grundrechtsteil des GG u. der meisten Landesverfassungen positivierten – Grundrechtsgewährleistungen gebunden ist. Grundrechtsverpflichtet in diesem Sinne ist primär die staatl. Gewalt in allen ihren Formen (s. Grundrechte und Grundpflichten, staatl.). Nicht unmittelbar grundrechtsgebunden sind dagegen nach heute ganz herrschender Lehre – sofern n…
Beleihung von Kirchen
(532 words)
Beleihung von Kirchen - Staatlich Unter B. versteht das staatl. Verwaltungsrecht der BRD die Betrauung von Privatpersonen (Einzelpersonen u. jur. Personen des Privatrechts) m. der hoheitlichen Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben im eigenen Namen (sog. Beliehene od. beliehene Unternehmen). Die Beliehenen „sind u. bleiben – statusmäßig – Privatrechtssujekte, sie können aber – funktionell – in begrenztem Umfang hoheitlich handeln u. werden insoweit in die mittelbare Staatsverwaltung einbezogen“ (…
Dienstherrnfähigkeit, kirchliche
(924 words)
Dienstherrnfähigkeit, kirchliche - Staatlich Unter D. versteht das staatl. Recht der BRD die Fähigkeit von jur. Personen des öff. Rechts, Träger von Beamtenverhältnissen zu sein, also Dienstnehmer als Beamte in öff.-rechtlichen Dienstverhältnissen zu beschäftigen, die nicht dem Arbeitsrecht, sondern öff. Dienstrecht unterliegen. D. in diesem Sinne besitzen nicht etwa alle Personen des öff. Rechts: Nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) u. dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) kommt das Recht, Beamte zu hab…
Grundrechte und Grundpflichten der Christen
(1,730 words)
Grundrechte und Grundpflichten der Christen - Katholisch 1. Erstmals enthalten cc. 208-223 u. cc. 11-26 CCEO einen Katalog von fundamentalen Pflichten u. Rechten, die allen Gläubigen kraft der Taufe zukommen. Vor jeder Differenzierung in Laien, Kleriker u. Ordensleute (Ordensangehörige) (c. 207; c. 399 CCEO) soll damit die gemeinsame Existenzweise als christifidelis rechtlich umschrieben werden. Ergänzend kommen die für Laien spezifischen elementaren Pflichten u. Rechte hinzu (cc. 224-231; cc. 399-409 …
Anhörungsrecht
(774 words)
Anhörungsrecht - Staatlich Das staatl. Recht der BRD gewährleistet in Art. 103 Abs. 1 GG jedermann ein umfassendes Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht. Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach dieser Vorschrift bedeutet, dass an einem Rechtsstreit Beteiligte „Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern“. Eine sachgerechte Äußerung des Beteiligten setzt „vollständige Information voraus“; die Äußerungsmöglichkeit wü…
Gesetz
(5,671 words)
Gesetz - Staatlich Im Recht wird unter G. in einem allg. (rechtstheoretischen) Sinne die „von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet“. Normalfall ist „dabei die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen“ (so die noch heute treffende Definition der Brockhaus Enzyklopädie). G., die nur einen Einzelfall betreffen (sog. Maßnahmegesetze), sind damit freilich nicht von vorneherein ausgeschlossen. Wer in welchem V…