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Your search for 'dc_creator:( "Jörn Thielmann" ) OR dc_contributor:( "Jörn Thielmann" )' returned 23 results. Modify search

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Islamische Gemeinschaft Milli Görüs

(722 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Islamische Gemeinschaft Milli Görüs - Islamisch Die I. stammt aus dem mystischen Milieu der Türkei, ist aber in ihrem Selbstverständnis politisch aktiv ausgerichtet. Der in Deutschland ausgebildete Maschinenbauingenieur Prof. Dr. Necmettin Erbakan hatte seit den 1970er J. in der Türkei eine religiös-politische Bewegung, Millî Görüş („Nationale Sicht“), aufgebaut, die bis heute in der Türkei zu den Parlamentswahlen antritt (m. Parteien unter wechselnden Namen, da sie immer wieder verboten wurden, 2019 …

Gewalt

(773 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Gewalt - Islamisch G. ist nach der vieldiskutieren These des Ägyptologen J. Assmann möglicherweise genuin Teil monotheistischer Religionen u. Resultat des Wahrheitsanspruchs des Glaubens an nur einen Gott. Seit den 1990er J. ist religiöse G. in der öff. Wahrnehmung in Europa meist m. dem Islam verknüpft. Dabei wird Bezug genommen auf den Koran u. die Prophetentradition (arabisch sunna). Es ist aber zu unterstreichen, dass zwischen hl. Schr. einer Religion, ihrer exegetischen Praxis u. v. a. der his…

Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.

(829 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. - Islamisch 1. Die Türkisch-Islam. Union der Anstalt für Religion e.V. (Diyanet İşleri Türk-İslam Birliği, DİTİB) ist die größte Vereinigung türkeistämmiger Muslime in Deutschland u. von Beginn an m. der staatl. türkischen Religionsbehörde, Diyanet, verbunden. Sie wurde im Vgl. zu den beiden anderen großen türkeistämmigen Verbänden, dem Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) (gegr. 1973/1980) u. der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) …

Islamrat

(255 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Islamrat Der I. für die BRD e. V. ist ein am 21.11.1986 in Berlin gegr. bundesweiter islam. Dachverband m. Sitz in Köln (Islamische Verbände). Der I. versteht sich als islam. Religionsgemeinschaft, die ein am islam. Glauben orientiertes Leben in einem säkular u. pluralistisch strukturierten Staatswesen ermöglichen will. Daher hat er seit Mitte der 2010er J. Landesverbände gegr. u. bemüht sich um die staatl. Anerkennung als Religionsgemeinschaft, u. a. für den Religionsunterricht. Der I. vertritt …

Moschee

(803 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Moschee - Islamisch 1. Auch wenn im Prinzip versch. Orte (Gebetsort) im Islam zur Verrichtung des rituellen Gebets dienen können, hat sich doch bald der Typ der M. (das dt. Wort M. kommt über das ital. moschea von dem spanischen mezquita; arabisch masdschid, der Ort, wo man sich niederwirft, türkisch mescit) entwickelt. Dies ergibt sich einerseits praktisch durch die kultische Pflicht des Gebets zu festgelegten Zeiten. Andererseits dadurch, dass das kollektive Gebet verdienstvoller ist, auch wenn b…

Moscheeverein

(824 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Moscheeverein - Islamisch M. ist die mittlerweile übliche Bez. für die institutionalisierte religiöse Selbstorganisation von Muslimen in Deutschland u. wird i. d. R. synonym zu Moschee gebraucht. Die gewählte Rechtsform ist fast immer der e. V. Schätzungen gehen von bis zu 2.200 M. in Deutschland aus. Da der Islam keine kirchenähnliche Struktur kennt u. der Vereinsgedanke vielen Migranten eher fremd ist, ist nur eine Minderheit in M. organisiert (maximal 20 bis 25 Prozent der dt. Muslime). Grund ist, dass die faktische Zugehörigkeit zum Is…

Zeitrechnung

(402 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Zeitrechnung - Islamisch 1. Die islam. Z. beginnt m. dem 1. Muharram (= 15.07.622) d. J. der Auswanderung (arabisch hidschra) des Propheten Muhammad von Mekka nach Medina, wo er am 8. Rabî al-awwal eintraf (eingeführt wurde die islam. Z. unter dem zweiten Kalifen Umar im J. 638 n. Chr., dem J. 17 hidschra). 2. Das islam. J. ist ein Mondjahr, m. den zwölf Monaten Muharram, Safar, Rabîʿ al-awwal, Rabîʿ ath-thânî, Dschumâdâ al-ûlâ, Dschumâdâ al-âchira, Radschab, Schaʿbân, Ramadân (der Fastenmonat [Fasten]), Schawwâl (m. dem Fest des Fastenbrechens …

Verband der islamischen Kulturzentren

(783 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Verband der islamischen Kulturzentren - Islamisch 1. Der VIKZ ist der älteste der türkeistämmigen islam. Verbände in Deutschland – der erste Verein wurde 1973 gegr. – u. war zwischen 1980 u. 2005 als reiner Bundesverein organisiert; alle lokalen Moscheevereine waren Zweigstellen der Kölner Zentrale. Seitdem hat er sich vertikal neu gegliedert u. konnte dabei auf bestehende Strukturen (Regional- u. Landesbeauftragte) zurückgreifen. Neun Landesverbände (Nord, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, …

Zentralrat der Muslime in Deutschland

(792 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Zentralrat der Muslime in Deutschland - Islamisch 1. Der Z. d. M. i. D. (ZMD) ist aus dem 1987 (so die Selbstauskunft; andere nennen 1988) gegr. Islam. Arbeitskreis in Deutschland hervorgegangen, dem alle damals bedeutenden Verbände (AGMT/IGMG [Islamische Gemeinschaft Milli Görüs], ATIB, DITIB [Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.], VIKZ) u. wichtige Einzelorganisationen u. Moscheen (wie das Islam. Zentrum Aachen IZA, das schiitische Islam. Zentrum Hamburg, das Islam. Zentrum Münche…

Moscheebedienstete

(803 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Moscheebedienstete - Islamisch 1. Drei Ämter sind traditionell in einer Moschee auszuüben: Der Gebetsrufer (Muezzin, arabisch muadhdhin), der zum Gebet ruft. Der Imam (arabisch imâm, derjenige, der dem Gebet vorsteht, türkisch hoca). Der Prediger (arabisch khatîb), der die Freitagspredigt hält. Die Ämter werden i. d. R. von Männern bekleidet. Hist. haben Frauen äußerst selten Gebete auch vor Männern geleitet od. gepredigt. Erst in der Gegenwart reklamieren Muslimas, meist in Europa od. Nordamerika,…

Takfir

(344 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Takfir - Islamisch 1. Das arabische Verbalnomen takfîr bedeutet die Anklage wegen Unglaubens. Kufr (arabisch für Unglaube) ist eine schwere Sünde im Islam, die entspr. Bezichtigung also schwerwiegend. T. kann sich gegen Nichtmuslime richten (m. dem Sonderfall der sog. ahl al-kitâb, der Leute des Buches, d. h. Juden u. Christen, denen bei politischer Unterwerfung Schutz u. Rechte zukommen), aber v. a. gegen andere Muslime. Der Vorwurf des Unglaubens meint hier Glaubensabfall (arabisch ridda, Apostas…

Migration

(2,280 words)

Author(s): Jörn Thielmann
Abstract: Migration (from Latin migrare, “to go”) means the movement of individuals or groups from one place, region, or country to another, with the intention of staying for either a longer or shorter pe…

Lebensunterhalt

(1,044 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Jörn Thielmann
Lebensunterhalt - Katholisch 1. Als L. (sustentatio) bez. der CIC/1983 eine Art Grundversorgung, zu der auch die finanzielle Absicherung der betr. Person bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit u. im Alter gehört. Diese Grundversorgung meint mehr als nur die Sicherung des Existenzminimums; sie wird deshalb näher als congrua, congrua et digna, decora, debita od. honesta sustentatio charakterisiert. Mit Rücksicht auf die universale Geltung des CIC bleibt die genauere Bestimmung dessen, was zum L. zählt, de…

Popularklage

(575 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Jörn Thielmann
Popularklage - Staatlich Als P. wird eine Klage bez., die erhoben werden kann, o. dass der Kläger eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen muss. Solche Klagen durch „quivis ex populo“ (= irgendjemandem aus dem Volk) waren in Einzelfällen im römischen Recht geläufig. Im geltenden dt. Recht kann, wenn man von den Möglichkeiten der Vertretung (Rechtsgeschäftliche Vertretung) od. der Prozessstandschaft absieht, im Regelfall nur derjenige gerichtlich Klage erheben, der geltend machen kann, von …

Apostasie

(2,583 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Irimie Marga | Jörn Thielmann
Apostasie - Katholisch Glauben, Bekennen, Wahrung der Communio sind seit Beginn Grundvollzüge des Christentums. Daher verpflichten auch der CIC/1983 u. der CCEO die Gläubigen zur Wahrung der Gemeinschaft m. der Kirche (c. 209 § 1; c. 12 § 1 CCEO). Die Kirchenzugehörigkeit kann letzlich nicht verloren gehen, da die gültig gespendete Taufe (c. 96 u. c. 849; vgl. c. 675 § 1 CCEO) nicht rückgängig gemacht werden kann (Character indelebilis), d. h. der Übertritt von der kath. Kirche in eine andere Gemei…

Gebetsort

(1,567 words)

Author(s): Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Jörn Thielmann
Gebetsort - Katholisch Als Grundvollzug des Glaubens ist das Gebet an keinen Ort gebunden. Die Tagzeitenliturgie (Stundengebet) gilt seit den liturgischen Reformen des Vat II als gottesdienstliche Versammlung der gesamten Gde. (SC 83; c. 1173), o. dass sie zwingend an einen bestimmten Ort gebunden wäre. Der CIC/1983 kennt jedoch geweihte Stätten (cc. 1205-1213), an denen Gebete öff. wie privat vollzogen werden können. Durch Weihung (Dedikation) od. Segnung (Benediktion) werden Kirchen, Kapellen u. …

Religionsverschiedene Ehe

(3,064 words)

Author(s): Andreas Kowatsch | Hans-Peter Hübner | Eva Synek | Jörn Thielmann
Religionsverschiedene Ehe - Katholisch C. 1086 § 1 normiert das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit („impedimentum disparitatis cultus“ bzw. „impedimentum mixtae religionis“). Dieses besteht zwischen einer in der kath. Kirche getauften bzw. in diese nach der gültigen Taufe in einer anderen chr. Kirche od. kirchl. Gemeinschaft aufgenommenen Person u. einer Person, welche die Taufe nicht gültig empfangen hat. Das (nichtchristliche) religiöse Bekenntnis des Ungetauften ist unerheblich. Zum Wegfall der Defektionsklausel vgl. Omnium in mentem, kath. Das Christentu…

Bekenntnisfreiheit

(3,298 words)

Author(s): Ludger Müller | Renate Penßel | Micha Brumlik | Jörn Thielmann
Bekenntnisfreiheit - Katholisch B. ist ein Teilaspekt der Religionsfreiheit u. bez. die Freiheit des Menschen im Blick auf öff. Äußerungen zu religiösen Lehren. B. setzt die Glaubensfreiheit als das Festhalten an einem Glauben voraus (confiteri) u. meint das Aussprechen einer Glaubensüberzeugung (profiteri; Listl im Anschluss an Anschütz). B. ist ebenso wie Religionsfreiheit überhaupt als individuelle u. korporative, aber auch als positive u. negative Freiheit möglich. B. ist daher sowohl die Freih…

Rechtsgeschäftliche Vertretung

(2,815 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Jörn Thielmann
Rechtsgeschäftliche Vertretung - Staatlich → Sehe Stellvertretung, Vertreter Rechtsgeschäftliche Vertretung - Katholisch 1. Begriff: R. V. ist eine bes., da auf Rechtsakte (Rechtshandlung) (einschließlich rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen [Handlung, rechtsgeschäftliche] wie Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Fristsetzung, welche alle auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind) beschränkte Form des Handelns an Stelle eines anderen, u. zwar Handeln im Namen des Vertretenen m. der Wirkung, dass die Rechtsfolg…

Gebet

(1,814 words)

Author(s): Peter Unruh | Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Et al.
Gebet - Staatlich Das G. als Anrufung Gottes ist ein Element diverser Weltreligionen wie dem Christentum, dem Judentum od. dem Islam. Als religiös-rituelle Handlung unterfällt es dem Schutzbereich der Religionsfreiheit. Soweit das G. im privaten Bereich od. im Rahmen von Gottesdiensten praktiziert wird, ist es (religionsverfassungs-)rechtlich unproblematisch. Probleme ergeben sich aber bei der Berührung m. der öff. bzw. staatl. Sphäre, weil der Ausführung des G. hier Grundrechte Dritter od. Rechtsg…
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