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Europäische Menschenrechtskonvention

(846 words)

Author(s): Lisa Kanzler
Europäische Menschenrechtskonvention - Staatlich Die „Konvention zum Schutz der Menschenrechte u. Grundfreiheiten“ ist der erste europäische, multilaterale, völkerrechtliche Vertrag, welcher sich der Sicherung von Menschenrechten verschrieben hat. 1. Gesch. Entwicklung: Die Etablierung eines europaweiten (regionalen) Menschenrechtsregimes fußt auf der Überlegung des Haager Kongresses, Europa, nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, den Weg in eine neue Ordnung zu ebnen. Die Schaffung einer Menschenrechtsordnung sollt…

Notar

(606 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Michael Benz
Notar - Staatlich Der N. ist ein Organ der Rechtspflege u. damit Träger eines öff. Amtes. 1. Aufgabe: Das Wort N. leitet sich von dem lat. notarius ab, m. der Bedeutung des öff. Schreibers. Folglich ist der N. zur Beurkundung von rechtlichen Vorgängen berufen. Daneben findet sich die Aufgabe des N. in der vorsorgenden Rechtspflege innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der N. kann auch als öff. Verwahrungsstelle dienen. Dabei hat der N. sein Amt unparteiisch auszuüben, kann er das im Falle einer Interessen…

Generalklausel

(1,179 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Markus Graulich
Generalklausel - Staatlich 1. Allg.: Zunächst ist unter einer G. eine bes. allg. formulierte Norm zu verstehen. Durch diese Art der Formulierung versucht der Gesetzgeber Sachverhalte zu erfassen, die sich jeglichen (bisher) bekannten u. erdachten Fallkonstellationen entziehen, aber dennoch einer rechtlichen Würdigung bedürfen. Daher sind G. durch einen weiten Anwendungsbereich u. einen gewissen Grad von Unbestimmtheit gekennzeichnet. Abzugrenzen ist eine G. von folgenden Begriffen: Unbestimmte Rech…

Gewissensfreiheit

(1,981 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Herbert Kalb | Michael Germann
Gewissensfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die G. ist ein in Art. 4 Abs. 1 GG geschütztes Grundrecht u. steht nach heutiger Ansicht selbständig neben der ebenfalls von Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Religionsfreiheit, Glaubensfreiheit u. Bekenntnisfreiheit. Die G. ist nicht auf dt. Staatsbürger beschränkt; sie ist ein sog. Menschenrecht. Sie ist jedoch lediglich ein Individual- u. kein Kollektivfreiheitsrecht. 2. Schutzgehalt: Geschützt wird durch die G. zunächst der gesamte Gewissensbildungsprozess u. die Gewissenentscheidung als solche (forum internum). …