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Your search for 'dc_creator:( "Mathias Rohe" ) OR dc_contributor:( "Mathias Rohe" )' returned 10 results. Modify search
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Ius divinum
(4,403 words)
Ius divinum - Katholisch Das KR kennt die Begründungskategorie des göttlichen Rechts, das als präpositives Recht unterschieden wird in Offenbarungsrecht bzw. I. d. positivum u. Naturrecht bzw. I. d. naturale, das m. der menschlichen Vernunft in der Schöpfungsordnung zu erkennen ist. Das I. d. ist im Unterschied zum Ius mere ecclesiasticum (Ius ecclesiasticum) bzw. dem Ius humanum in seinem Kern unveränderbar u. daher inderogabel sowie indispensabel. Der Begriff des I. d. u. des Ius humanum findet sich vermittelt über die Stoa in der röm. Rechtswissenschaft (Rö…
Gesetzeskonkurrenz
(2,780 words)
Gesetzeskonkurrenz - Staatlich Bei der G. (von lat. concurrere) geht es um das Zusammentreffen versch. Normen in Bezug auf dass. Geschehen. Sie ist abzugrenzen von der Gesetzeskollision, bei der sich widersprechende od. wechselseitig ausschließende Rechtsfolgen zusammenstoßen. G. tritt in allen Teilrechtsgebieten u. rechtsgebietsübergreifend auf: Im Zivilrecht kann sich ein Anspruch aus mehreren Anspruchsgrundlagen ergeben, im Strafrecht können durch eine Handlung mehrere Tatbestände erfüllt u. im …
Ius humanum
(1,750 words)
Ius humanum - Katholisch Der Begriff I. h. ist der Gegenbegriff zum Begriff des Ius divinum. M. Gegenbegriff soll aber kein Trennungsverhältnis, sondern ein Beziehungsverhältnis ausgesagt werden, da das Ius divinum das I. h. legitimiert, limitiert u. normiert. I. h. darf dem Ius divinum daher nicht widersprechen. Traditionell wird das I. h. im Hinblick auf den Geltungsbereich in das Ius civile u. das Ius ecclesiasticum unterschieden u. im Hinblick auf die Quelle in das ungeschriebene Gewohnheitsrecht (consuetudo) u. in …
Gesetz
(5,671 words)
Gesetz - Staatlich Im Recht wird unter G. in einem allg. (rechtstheoretischen) Sinne die „von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet“. Normalfall ist „dabei die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen“ (so die noch heute treffende Definition der Brockhaus Enzyklopädie). G., die nur einen Einzelfall betreffen (sog. Maßnahmegesetze), sind damit freilich nicht von vorneherein ausgeschlossen.…
Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen
(705 words)
Islam in Deutschland, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Das dt. Religionsverfassungsrecht ist von religionsoffener Säkularität geprägt. Es ermöglicht es auch Muslimen, ihre Religion sowohl individuell (insb. Art. 4 GG) als auch kollektiv (insb. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137-139, 141 WRV; Art. 7 Abs. 3 GG) im Rahmen der für alle Religionen u. Weltanschauungen gleichermaßen geltenden Grenzen zu praktizieren. Dass es sich beim Islam bzw. bei seinen einzelnen Konfessionen u. Spielarten um eine Religio…
Koordinierungsrat der Muslime
(629 words)
Koordinierungsrat der Muslime - Staatlich Im März 2007 haben sich die vier großen, mehrheitlich sunnitisch-islam. orientierten Dachverbände DİTİB (Diyanet Işleri Türk İslam Birliği, Türkisch-Islam. Union der Anstalt für Religion), VIKZ (Verband der Islam. Kulturzentren), Islamrat für die BRD u. ZMD (Zentralrat der Muslime in Deutschland) zum K. in Deutschland (KRM) zusammengeschlossen (Islamische Verbände). Seine Aufgabe besteht gem. § 1 Abs. 1 der GO vom 28.03.2007 (abrufbar unter: http://islam.de/files/misc/krm_go.pdf…
Blasphemie
(1,065 words)
Blasphemie - Staatlich Im freiheitlichen Verfassungsstaat der BRD ist Gott „kein Grundrechtsträger und seine Ehre kein Rechtsgut“ (Isensee, 2013, S. 193). Der von grundrechtlichem Individualismus geprägte Staat bescheidet sich m. säkularer Zwecksetzung. Zur staatl. Angelegenheit kann B. nur dadurch werden, dass entweder durch sie Grundrechtsträger betroffen werden, die den Staat um Schutz ersuchen, od. aber ureigene säkulare Interessen des Staates tangiert sind, etwa die Verteidigung des staatl. Ge…