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Your search for 'dc_creator:( "Michael Germann" ) OR dc_contributor:( "Michael Germann" )' returned 33 results. Modify search

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Beschneidung

(1,718 words)

Author(s): Michael Germann | Andrew Aryeh Steiman | Cefli Ademi
Beschneidung - Staatlich 1. Die religiös motivierte B. der männlichen Vorhaut, wie sie das jüd. Religionsgesetz als Zeichen des Bundes Gottes m. seinem Volk hochrangig gebietet u. die muslimische Lehre empfiehlt, ist Religionsausübung im Schutzbereich der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1-2 GG. Sie unterliegt den Schranken aus kollidierendem Verfassungsrecht, insb. aus der Schutzpflicht des Staates für die in Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit. Dieser Schu…

Bekenntnis

(1,365 words)

Author(s): Michael Germann
Bekenntnis - Katholisch → Sehe Beichte, Glaubensbekenntnis, Konfession, Religion Bekenntnis - Evangelisch 1. Von den mehrschichtigen Bedeutungen des Wortes B. interessiert für das ev. KR die des B.-Konsenses als Übereinstimmung in der Erkenntnis von der Wirklichkeit Gottes (doctrina), die die bekennende Kirche zum einen in formale Textgestalt fasst (B.-Symbole, Bekenntnisschriften), zum anderen der gemeinschaftlichen Verständigung über kirchl. Handeln zugrundelegt (Bekenntnisstand). Dabei hat das B. seine A…

Anklage

(358 words)

Author(s): Klaus Lüdicke | Michael Germann
Anklage - Katholisch 1. Begriff: Die A. (accusatio) im technischen Sinne ist eine Sonderform der Klage (actio), d. h. der Geltendmachung eines Rechtes vor Gericht. Während die Klage typischerweise ein Recht des Klägers geltend macht, erstrebt die A. eine Tätigkeit des Gerichtes aufgrund eines öff. Interesses. Der Begriff wird in diesem Sinne im Straf- u. Strafprozessrecht verwendet (cc. 1348, 1721 § 1, c. 1472 § 1 CCEO). Die A. im untechnischen Sinne ist eine Form der Beschuldigung, wie sie z. B. im Entlassungsverfahren eines Religiosen (c. 695 § 2), im Ve…

Barmer Theologische Erklärung

(837 words)

Author(s): Michael Germann
Barmer Theologische Erklärung - Evangelisch B. ist die Kurzbezeichnung für die „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche“, beschlossen am 31.05.1934 von der Bekenntnissynode in Barmen (Wuppertal). Sie ist das maßgebliche Zeugnis der Bekennenden Kirche im Kirchenkampf gegen die Gleichschaltung der ev. Kirche m. dem NS. Sie bezieht sich auf die Verf. der Dt. Ev. Kirche vom 11.07.1933 u. macht gegen die ns. gesinnte „Lehr- und Handlungsweise der herrschenden Kirch…

Anzeige

(710 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Michael Germann
Anzeige - Katholisch Der CIC kennt keinen spezifischen Begriff für A. sondern umschreibt eine entspr. Verpflichtung oft m. certiorem facere; dabei wird der Konjunktiv verwendet od. die Erweiterung m. debere bzw. tenere. 1. In einem allg. Sinn bez. A. die Übermittlung einer Information, über die ein kirchl. Amtsträger nicht von sich aus verfügt, die er aber benötigt, um selbst Rechtsakte setzen zu können, die in bestimmten Fällen vorgesehen sind. Zu einer A. verpflichtet der CIC Amtsträger u. a. Gläubige. So wird z. B. bei Amt…

Anhörungsrecht

(774 words)

Author(s): Hermann Weber | Elmar Güthoff | Michael Germann
Anhörungsrecht - Staatlich Das staatl. Recht der BRD gewährleistet in Art. 103 Abs. 1 GG jedermann ein umfassendes Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht. Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach dieser Vorschrift bedeutet, dass an einem Rechtsstreit Beteiligte „Gelegenheit erhalten, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern“. Eine sachgerechte Äußerung des Beteiligten setzt „vollständige Information voraus“; die Äußerungsmöglichkeit wü…

Beanstandung

(338 words)

Author(s): Michael Germann
Beanstandung - Katholisch → Sehe Nihil obstat Beanstandung - Evangelisch Im ev. KR lässt sich das Wort B. außer m. der allg. verwaltungsrechtlichen Bedeutung als Mittel der Rechtaufsicht bes. m. der Feststellung assoziieren, dass das Handeln eines Organs od. Amtsträgers m. Schrift u. Bekenntnis od. sonst m. dem kirchl. Auftrag nicht vereinbar ist (Aufsicht, kirchliche). 1. So sehen die ev. KirchVerf. regelmäßig die Befugnis kirchenleitender Organe, insb. des Bischofs, vor, gegen Beschl. anderer kirchenleitender Organe Einspruch zu erheben. Auch wenn…

Kollegialgericht

(1,193 words)

Author(s): Alexander Becker | Michael Germann
Kollegialgericht - Katholisch Bei einem K. (tribunal collegiale) handelt es sich um den Spruchkörper eines Gerichts (Gerichte, kirchliche), der nicht aus einem Einzelrichter, sondern aus mehreren erkennenden Richtern gebildet wird. Der Entscheidung durch ein K. von drei Richtern sind vorbehalten: sog. Streitsachen, die die Gültigkeit eines Weihe- od. Ehebandes betreffen, m. Ausnahme von Ehesachen, die allein aufgrund von Urkunden entschieden werden können (c. 1425 § 1 n. 1; c. 1084 § 1 nn. 1 u. 2 CCEO), ferner Strafsachen, b…

Ius divinum

(4,403 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Mathias Rohe
Ius divinum - Katholisch Das KR kennt die Begründungskategorie des göttlichen Rechts, das als präpositives Recht unterschieden wird in Offenbarungsrecht bzw. I. d. positivum u. Naturrecht bzw. I. d. naturale, das m. der menschlichen Vernunft in der Schöpfungsordnung zu erkennen ist. Das I. d. ist im Unterschied zum Ius mere ecclesiasticum (Ius ecclesiasticum) bzw. dem Ius humanum in seinem Kern unveränderbar u. daher inderogabel sowie indispensabel. Der Begriff des I. d. u. des Ius humanum findet sich vermittelt über die Stoa in der röm. Rechtswissenschaft (Rö…

Kirchenordnung

(935 words)

Author(s): Michael Germann
Kirchenordnung - Katholisch → Sehe Kirchenrecht, Kirchenverfassung Kirchenordnung - Evangelisch 1. Die ev. K. des 16. Jh. sind die frühen hist. Quellen des ev. KR. a) In den ev. gewordenen Territorien wurden sie von den Landesherren u. Städten als ein kirchl. Notrecht erlassen, nachdem sich die Bf. der Reformation u. damit – aus reformatorischer Sicht – ihrer Pflicht zur evangeliumsgemäßen Ordnung der Kirche verweigerten. Als reichsrechtliche Voraussetzung dafür wurde der Speyerer Reichsabschied von 1526 in Anspruch gen…

Gutachter

(473 words)

Author(s): Burkhard Josef Berkmann | Michael Germann
Gutachter - Katholisch G. ist ein Spezialist, der auf seinem Gebiet (Wissenschaft, Kunst, Beruf) ausgebildet u. erfahren ist u. dessen Expertise für die Beurteilung von Fakten od. Vorgängen notwendig od. nützlich ist. Die im Auftrag der Bf. des dt. Sprachgebiets erstellte Übersetzung des CIC/1983 verwendet G. nur in c. 830 für das lat. Wort „censor“ im Zusammenhang m. der Prüfung von Büchern. Indessen entspricht dem dt. G. eher das lat. Wort „peritus“. Je nachdem, um welche Sachfrage es sich handelt, kommen folgende Berufsgruppen in Betracht: Ärzte (Gynäkologen, Ps…

Kirchenrechtsstudium

(1,872 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Kirchenrechtsstudium - Katholisch Das K., das hist. insb. m. den Universitäten in Paris u. Bologna verbunden ist, widmet sich dem Studium des geltenden universalkirchlichen Rechts u. des entspr. Partikularrechts sowie der kirchl. Rechtsgeschichte u. dem Staatskirchenrecht bzw. Religionsrecht, das in allen üblichen Lehrformen (Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Übungen, Kolloquien etc.) erfolgt. Das Kirchenrecht ist als eigenständiges Fach verpflichtender Teil des Theologiestudiums gem. c. 253 § 3 i. V. m. Art. 70 VG; Art. 55 1b) OrdVG sowie Nr…

Gerichtsorganisation, kirchliche

(1,564 words)

Author(s): Ernst Frhr. von Castell | Michael Germann
Gerichtsorganisation, kirchliche - Katholisch Der Papst ist kraft Amtes oberster Richter der kath. Kirche. Ihm selbst sind die in c. 1401 angeführten Verfahren von Staatsoberhäuptern, Kardinälen, Patriarchen u. Gesandten des Apost. Stuhles (Gesandter, päpstlicher) sowie Strafsachen gegen Bischöfe vorbehalten bzw. alle Sachen, die er an sich zieht (c. 1405 § 1; c. 1060 CCEO). Jedem Gläubigen steht es frei, seine Streit- od. Strafsache auch bei schon laufendem Prozess dem Hl. Stuhl zur Entscheidung zu…

Gewissensfreiheit

(1,981 words)

Author(s): Lisa Kanzler | Herbert Kalb | Michael Germann
Gewissensfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die G. ist ein in Art. 4 Abs. 1 GG geschütztes Grundrecht u. steht nach heutiger Ansicht selbständig neben der ebenfalls von Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Religionsfreiheit, Glaubensfreiheit u. Bekenntnisfreiheit. Die G. ist nicht auf dt. Staatsbürger beschränkt; sie ist ein sog. Menschenrecht. Sie ist jedoch lediglich ein Individual- u. kein Kollektivfreiheitsrecht. 2. Schutzgehalt: Geschützt wird durch die G. zunächst der gesamte Gewissensbildungsprozess u. die Gewissenentscheidung als solche (forum internum). …

Ius humanum

(1,750 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Mathias Rohe
Ius humanum - Katholisch Der Begriff I. h. ist der Gegenbegriff zum Begriff des Ius divinum. M. Gegenbegriff soll aber kein Trennungsverhältnis, sondern ein Beziehungsverhältnis ausgesagt werden, da das Ius divinum das I. h. legitimiert, limitiert u. normiert. I. h. darf dem Ius divinum daher nicht widersprechen. Traditionell wird das I. h. im Hinblick auf den Geltungsbereich in das Ius civile u. das Ius ecclesiasticum unterschieden u. im Hinblick auf die Quelle in das ungeschriebene Gewohnheitsrech…

Kollegialsystem

(1,449 words)

Author(s): Michael Germann
Kollegialsystem - Historisch Das K. ist eine Legitimationstheorie des Landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches), u. somit zugl. eine Theorie über die Rechtsgewalt in Angelegenheiten der (ev.) Kirche. Ihr rechtsgeschichtlicher Ort ist das Denken der Aufklärung. Hauptvertreter sind Christoph Matthäus Pfaff (1686-1760) u. Johann Lorenz von Mosheim (1694-1755). Die Bez. ihrer Lehren als K. ist seit Daniel Nettelbladt 1783 eingeführt, um den Kollegialismus zusammen m. den bei…

Glaubensfreiheit

(1,022 words)

Author(s): Stefan Muckel | Burkhard Josef Berkmann | Michael Germann
Glaubensfreiheit - Staatlich Die G. gehört zu den grundrechtlichen Verbürgungen in Art. 4 Abs. 1 GG. Das BVerfG sieht in Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG – m. Ausnahme der Gewissenfreiheit – ein einheitliches Grundrecht der Religionsfreiheit, bei dem, erg. um eine Plausibilitätskontrolle, das Selbstverständnis des Rechtsträgers entscheidend ist. Angesichts fortschreitender Pluralisierung u. Individualisierung religiösen Lebens erscheint jedoch eine möglichst objektive Differenzierung zwischen den einzelnen Ve…

Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse

(3,633 words)

Author(s): Karl-Hermann Kästner | Klaus Lüdicke | Michael Germann | Andreas Gotzmann | Tibor Linke
Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse - Staatlich Die effektive Durchsetzung geltenden Rechts erfolgt in der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes letztlich durch Entscheidungen unabhängiger Gerichte – eine Aufgabe, die, worauf auch das BVerfG mehrfach verwiesen hat, der staatl. Judikative obliegt (Art. 92 GG). Außerstaatliche Rspr., wie sie in der gesellschaftlichen Realität (als kirchl. bzw. religiöse G., als Partei-, Vereins-, Verbands-, Betriebsjustiz usw.) durchaus auch Wirksamkeit ent…

Kirchenrechtswissenschaft

(3,466 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Kirchenrechtswissenschaft - Katholisch Die kath. K. widmet sich der Rechtsordnung der lat. Kirche u. der kath. Ostkirchen. Wie das Kirchenrecht auch als kan. Recht bez. wird, da ihre Gesetze in Abgrenzung zu den weltlichen Leges als Canones bez. werden, so wird auch die K. als Kanonistik bez. Die kath. K. ist ein Hauptfach u. damit eine verpflichtende Disziplin an theol. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung) für das Studium der Volltheologie, die zumeist in der praktischen Theologie u.…

Ius ecclesiasticum

(718 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Ius ecclesiasticum - Katholisch Das I. e. war als Begriff seit dem 4. Jh. schon in Verwendung z. B. bezogen auf die kirchl. Vollmacht, insb. die Binde- u. Lösevollmacht (vgl. Harnack, 1924, 497-500) u. etablierte sich später zu einem Begriff, der das gesamte rein kirchl. Recht umfasst, das in Kanones gefasst ist im Unterschied zu den leges auf weltlicher Seite. Der Begriff I. e. wurde von den Glossatoren des MA in Abgrenzung zum Ius civile gleichbedeutend m. dem Begriff Ius canonicum verwendet. In s…
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