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Your search for 'dc_creator:( "Wilhelm Rees" ) OR dc_contributor:( "Wilhelm Rees" )' returned 50 results. Modify search

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Schismatiker

(1,466 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Schismatiker - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber gibt keine Definition des S.; vielmehr muss auf die Definition von Schisma in c. 751 (vgl. Nr. 2089 KKK) Bezug genommen werden: S. ist, wer die Unterordnung unter den Papst od. die Gemeinschaft m. den diesem untergebenen Gliedern der Kirche, d. h. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirchenvorsteher) (vgl. LG 23 Abs. 1), i. d. R. den Diözesanbischöfen, verweigert. Näherhin wird die kath. Kirche als eine Gemeinschaft verstanden, die in u. a…

Strafverschärfung

(592 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafverschärfung - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber räumt bei der Strafverhängung die Möglichkeit ein, strenger zu bestrafen als ein Strafgesetz od. ein Strafbefehl vorsehen (c. 1326; c. 1416 CCEO; vgl. cann. 2206-2208). Dies ist möglich, wenn der Täter weiterhin in seinem strafbaren Verhalten verharrt, so dass daraus seine Unverbesserlichkeit (pertinacia; contumacia) erschlossen werden kann (c. 1326 § 1, 1°), ferner auch bei einem Täter, der sich in der Stellung eines Vorgesetzten befindet od. …

Klerikerstrafen

(384 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Klerikerstrafen - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Strafen u. Diziplinarmaßnahmen (Disziplinarrecht). Wie alle Gläubigen können Kleriker die im Teil II des fünften Buchs des CIC genannten Straftaten gegen die Religion u. die Einheit der Kirche, gegen die kirchl. Autorität u. die Freiheit der Kirche, Fälschungsdelikte sowie Straftaten gegen Leben u. Freiheit des Menschen begehen, im speziellen jedoch Amtsanmaßung u. Amtspflichtverletzungen, wie u. a. die Lossprechung e…

Simonie

(713 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Simonie - Katholisch S. (simonia) bez. das Abhängigmachen der Spendung eines Sakraments (Sakramentenspendung) bzw. der Übertragung eines kirchl. Amtes von einer weltlichen Gegenleistung. Der Begriff leitet sich von Simon dem Magier ab (vgl. Apg 8, 18-24). Frühe Konzilien, das Decretum Gratiani (C. 1, q. 1-7), päpstliche Anordnungen (X 5.3-5; Clem 5.1, Extravagantes commmunes 5.1), das Konzil von Trient (sess. XXI c. 1 De ref.; sess. XXIV c. 19) u. die Konst. Apostolicae Sedis P. Pius IX. ahndeten S. Der CIC/1917 (cann. 727-730) unterschied zwischen S. göttl. Rechts…

Vorsatz

(696 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Vorsatz - Katholisch V. (dolus) erfordert Wissen u. Wollen u. enthält somit ein kognitives u. voluntatives Element. Es besteht eine Zielvorstellung (kognitiv), deren Erreichung angestrebt wird (voluntativ). Wer bewusst eine Handlung vornimmt bzw. ein Gesetz od. einen Verwaltungsbefehl verletzt, handelt vorsätzlich. Wissen u. Wollen, eine Strafnorm zu verletzen, ist nicht erforderlich. V. unterscheidet sich von Fahrlässigkeit, bei der eine Person in rechtswidriger u. vorwerfbarer Weise handelt, nich…

Konzilsappellation

(470 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Konzilsappellation - Katholisch K. ist der Versuch, gegen eine rechtliche Maßnahme bzw. Entscheidung des Papstes an ein Ökumenisches Konzil bzw. das Bischofskollegium Berufung einzulegen, den der kirchl. Gesetzgeber seit der Spätantike über das Hoch- u. Spätmittelalter u. auch später noch in Abwehr konziliaristischer Tenden (Konziliarismus) m. Strafen belegt hat (C. 9 q. 3 c. 10; 13; 16; 17; C. 17 q. 4 c. 30; can. 2332). Bereits von Martin V. verboten, hat Pius II. im Anschluss an Eugen IV. K. ausd…

Gesetzesverpflichtung

(347 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesverpflichtung - Katholisch Im Unterschied zum göttlichen Recht (ius divinum), dem alle Menschen unterliegen, verpflichten kirchl. Gesetze nur noch diejenigen, die in der kath. Kirche getauft od. in diese aufgenommen worden sind, Vernunftgebrauch besitzen u. das siebente Lj. vollendet haben (vgl. cc. 11 i. V. m. 97 § 2 u. 99; cc. 1490 i. V. m. 909 §§ 2 u. 3 CCEO; anders: can. 12). Voraussetzung ist, dass das Gesetz ordnungsgemäß u. promulgiert ist (c. 7; c. 1488 CCEO). Eine ausdrückliche Ann…

Sperre

(1,023 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Sperre - Katholisch S. (obex; vgl. DenzH 1606; ferner auch DenzH 1451) bez. jenen Mangel an Disposition auf Seiten des Empfängers eines Sakraments (Sakramentenempfang), der der Entfaltung der Gnadenwirkungen einen Riegel vorschiebt (obex gratiae) bzw. seit P. Innozenz III. (DenzH 781) das Zustandekommen des Sakraments verhindert (obex sacramenti). Der Begriff, der auf Augustinus zurück geht (Epistula 98, 10) u. m. „fictio“ od. „simulatio“ (De baptismo 1, 12, 18) gleichbedeutend ist, hat durch Thoma…

Strafverhängung

(1,157 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafverhängung - Katholisch S. (vgl. cc. 1341-1353; can. 1933) erfolgt i. d. R. durch hoheitlichen Spruch (Spruchstrafe) auf dem Gerichts- (Gerichtsweg, kirchlicher) od. Verwaltungsweg, sofern das Ärgernis weder durch brüderliche Ermahnung noch durch einen Verweis noch durch andere Wege behoben werden kann (c. 1341; vgl. can. 2214 § 2) bzw. nicht eine Tatstrafe angedroht ist. Ordentlicher Weg der S. ist der Strafprozess (vgl. c. 1342 § 1; cc. 1717-1731; ausdrücklich c. 1402 § 1 CCEO; cc. 1468-1482…

Gesetzesfähigkeit

(361 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesfähigkeit - Katholisch Kirchl. Gesetze müssen bestimmte inhaltliche Voraussetzungen (Wesenselemente) erfüllen, o. die sie nicht zustande kommen bzw. bei Wegfall erlöschen. Näherhin nennt c. 29 als Wesenselemente eines Gesetzes neben dem zuständigen Gesetzgeber u. der Allgemeinverbindlichkeit auch die passiv gesetzfähige Gemeinschaft, o. dass diese von CIC u. CCEO genauer definiert wird. Gemeint ist jedoch ein beständiger Personenkreis, der fähig ist, ein Gesetz zu einer dauerhaften Regelung…

Unschuldsvermutung

(543 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Unschuldsvermutung - Katholisch Die U. ist ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens (vgl. Art. 11 Abs. 1 Allg. Erkl. der Menschenrechte; Art. 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention) u. besagt, dass es Sache der Strafverfolgungsbehörde u. nicht der strafverdächtigen od. beschuldigten Person ist, die Schuld zu beweisen (Beweis). U. in diesem Sinn ist der Kirche fremd. Der CIC/1917 stellte sogar die gesetzliche Vermutung auf, dass eine nach Außen in Erscheinung getretene Strafta…

Beugestrafe

(870 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Beugestrafe - Katholisch B., auch als Medizinal- od. Besserungsstrafe bzw. als Zensur bez., ist ein spezifisches Strafmittel der kath. Kirche, das im Unterschied zur Sühnestrafe auf die Besserung des straffällig gewordenen Kirchengliedes u. dessen Rückkehr zur Ordnung u. damit Kirchengemeinschaft (Communio) zielt. Der Begriff B. geht auf die Zensoren des alten Roms zurück, die m. der allg. Bürgerschätzung (censura) auch eine censura morum verbanden, die ggf. den Verlust der bürgerlichen Ehre u. von…

Kasuistik

(340 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Kasuistik - Historisch K. (von lat. casus, Fall) findet sich in der Kanonistik u. Rechtswissenschaft, der phil. Ethik, der Moraltheologie u. der Medizin. Sie ist bzw. war charakteristisch für das Judentum (Halakha), aber auch für andere Kulturen u. Religionen, wie Buddhismus u. Islam. Als Methode zur Lösung einzelner Rechtsfälle geht K. auf das römische Recht zurück. Ausgehend vom Casus wurde eine Norm entwickelt, an der sich die Entscheidung ähnlicher Fälle orientierte. Ansatzpunkte für K. finden …

Sanktion

(1,183 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Sanktion - Katholisch Mit S. werden unterschiedliche, teils gegensätzliche Sachverhalte bez., wie Anerkennung, Genehmigung, Bestätigung, Billigung, Verbindlichkeitserklärung, aber auch rechtliche Einschränkungen u. Zwangsmaßnahmen. Als rechtstechnischer Begriff bez. S. im Rahmen der kirchl. Gesetzgebung, ähnlich wie im weltlichen Bereich, die Überleitung eines Gesetzesentwurfs in verbindliches Recht durch die Erteilung des Gesetzesbefehls. Früher wurden kaiserliche Maßnahmegesetze sowie Erlasse bez. kirchl. Angelegenheiten als Pragmatische S. bez. S. dient …

Strafbefehl

(543 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafbefehl - Katholisch Die Androhung von Sanktionen ist normalerweise Sache des Gesetzgebers u. erfolgt im Weg der Gesetzgebung. Der CIC beschränkt die Möglichkeit der Strafandrohung jedoch nicht auf die Träger der legislativen Gewalt, sondern spricht auch jenen der exekutiven Gewalt (Verwaltung) im Weg des Verwaltungsbefehls (praeceptum; c. 49; c. 1510 § 2, 2° CCEO) dieses Recht gegenüber Einzelpersonen u. einer Mehrheit von Personen (Diözesanklerus; Domkapitel) zu (vgl. c. 1319 § 1; c. 1406 CCE…

Konkubinat

(513 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Konkubinat - Katholisch K. bez. eine eheähnliche Geschlechtsgemeinschaft zwischen einer Frau u. einem Mann o. Absicht u. Willen zur Ehe. Aus einem offenkundigen od. öffentlichen K. entsteht das Ehehindernis der öffentlichen Ehrbarkeit zwischen einem Partner u. den Blutsverwandten (Blutsverwandtschaft) des anderen Partners im ersten Grad der geraden Linie (c. 1093; c. 810 CCEO), im Fall natürlicher Verpflichtungen gegenüber einem anderen Partner od. Kindern aus einer früheren Verbindung ein Trauungs…

Straftat

(1,862 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Straftat - Katholisch Eine S. ist im Unterschied zur Sünde ein von der Rechtsordnung m. Strafe bedrohtes Verhalten u. damit eine Rechtsverletzung. Der CIC enthält keine Definition der S. (delictum; crimen), vielmehr werden die Elemente einer S. personenbezogen formuliert. In den ersten Jhh. der Kirche bestand kein festumschriebener Kanon kirchl. S. Die Verhängung von Strafen (Strafverhängung) erforderte jedoch ein Verfahren. Erst seit dem 8. Jh. wurden auch Tatstrafen angedroht. Der Begriff S. in Abgrenzung zur Sünde klärte sich erst…

Rechtsverletzung

(482 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Rechtsverletzung - Katholisch R. ist das Zuwiderhandeln gegen den Norminhalt eines bestehenden (Promulgation; Gesetzesverpflichtung), für alle Gläubige od. für eine bestimmte Person, Personengruppe od. -gemeinschaft geltenden göttlichen od. kirchl. Gesetzes (Gesetz; Gewohnheit; Vertrag; Verordnung; Dekret; Statut), sofern nicht ein Rechtszweifel (Gesetzeszweifel) (dubium iuris; c. 14; c. 1496 CCEO) besteht od. Dispens erteilt worden ist (s. auch Unkenntnis; Irrtum). R. erfolgt im Fall eines gebiete…

Realinjurie

(513 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Realinjurie - Katholisch R. ist die vorsätzliche (Vorsatz) Anwendung physischer Gewalt gegen eine kirchl. Person im Unterschied zur Verbalinjurie (vgl. c. 1369; c. 1448 § 1 CCEO; Beleidigung). Es kommen Attentat, Körperverletzung, Tötung, Freiheitsberaubung u. Entführung in den Blick, also Vergehen, die die Amtsführung u. damit die Freiheit der Kirche u. ihrer Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) behindern (vgl. Art. 5 RK; Art. 1 § 3 BY.K). Gebärden u. Drohungen erfüllen den Tatbestand nicht. Der C…

Brachium saeculare

(339 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Brachium saeculare - Historisch Der Begriff B., d. h. die Gewährung des weltlichen Arms, bez. seit dem MA den Schutz, den der Staat – jedoch m. immer weitergehenden Einschränkungen – der Kirche zur Durchführung ihrer Anordnungen u. zur Abwehr von Angriffen gewährte. Seit der Anerkennung durch den röm. Staat hielt die Kirche an der Forderung fest, dass der Staat zur Sicherstellung der kirchl. Aufgaben u. zum Schutz der Freiheit der Kirche ihr auf Anforderung hin Unterstützung u. Rückhalt zu geben hab…
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