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Your search for 'dc_creator:( "Konrad Breitsching" ) OR dc_contributor:( "Konrad Breitsching" )' returned 7 results. Modify search
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Amtsverzicht
(2,227 words)
Amtsverzicht - Staatlich A. ist der Rücktritt von einem öff. Amt, also die Beendigung des Innehabens eines öff. Amts, die auf eine freiwillige, einseitige Erkl. des Amtsinhabers zurückzuführen ist (Hebeler, 2011, 318). Unterschieden werden muss der A. eines Beamten im statusrechtlichen Sinne von dem eines Wahlamtsinhabers. 1. Beamte im statusrechtlichen Sinne: Der A. ist ein dem Beamtenrecht unbekannter Begriff u. deshalb einer expliziten Einordnung unzugänglich. Unter Zugrundelegung der Freiwilligkeit u. Eigeninitiative des A. wird man insoweit von einem sol…
Amtsbestellung
(274 words)
Amtsbestellung - Katholisch A. bez. jenen rechtlich geregelten Vorgang, durch den ein Amtsträger in sein Amt kommt. Es sind dabei i. d. R. zwei Schritte zu unterscheiden: a) die Bez. der Person (designatio personae) u. b) die Verleihung des Amtes (concessio officii). Diese liegen bei der überwiegenden Form der A., der freien Verleihung (collatio libera), in der Hand der verleihungsberechtigten Autorität, also jener, der die Errichtung, Veränderung u. Aufhebung des Amtes zukommt (c. 148). Bei der ge…
Amtszeit
(577 words)
Amtszeit - Katholisch A. meint die Zeitstrecke, während der ein Amtsträger sein Amt innehat. Sie beginnt m. der Verleihung des Amtes (c. 146 f.), im Fall einer nicht bestätigungsbedürftigen Wahl m. der Annahme der Wahl (z. B. Diözesanadministrator, c. 427 § 2), mitunter von Rechts wegen bereits m. Eintritt der Vakanz (c. 409 § 1). Die A. endet m. dem rechtmäßigen Verlust des Amtes (c. 184 § 1). Bei dauerhaft verliehenen Ämtern (wie den leitenden Kurienkardinälen, Diözesan-, Auxiliarbischöfen od. Pf…
Amtsübertragung
(2,172 words)
Amtsübertragung - Staatlich 1. Begriff: Bei der A. handelt es sich um die Begründung eines Beamtenverhältnisses (Beamtenrecht) durch die Ernennung (Kunig in: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 71). Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, § 8 I Nr. 1, II 1 BeamtStG. Hierbei ha…
Ecclesia sui iuris
(388 words)
Ecclesia sui iuris - Katholisch Gem. c. 27 CCEO wird eine Gemeinschaft von Christgläubigen, die durch eine Hierarchie rechtmäßig verbunden ist, eine E. genannt, wenn sie von der höchsten Autorität (Autorität, religiöse) der Kirche als solche entweder ausdrücklich od. stillschweigend anerkannt wird. Demnach kennzeichnen drei Elemente eine E.: a) eine Gemeinschaft von Gläubigen, b) die sie verbindende Hierarchie u. c) die Anerkennung als E. durch die höchste kirchl. Autorität (P./Bischofskollegium). Die Wendung „eigenen Rechts“ …
