Search

Your search for 'dc_creator:( "Rainer Obrock" ) OR dc_contributor:( "Rainer Obrock" )' returned 10 results. Modify search

Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first

Handelsgeschäfte, Pfarrer

(699 words)

Author(s): Rainer Obrock
Handelsgeschäfte, Pfarrer - Evangelisch Die Zulässigkeit von H. für Pfarrer ist dem Nebentätigkeitsrecht als Teil des Pfarrdienstrechts zuzuordnen. Für das Pfarrdienstverhältnis wie für das ev. Kirchenbeamtenverhältnis gilt der Grundsatz der Hauptberuflichkeit. Pfr. u. Kirchenbeamte stehen in einem öff.-rechtlichen Dienstverhältnis zu ihrer Kirche. Als Grundpflicht in der Amtsführung folgt daraus, dass sie ihre Dienstpflichten „mit vollem persönlichen Einsatz, treu, uneigennützig und gewissenhaft“ z…

Versorgung

(640 words)

Author(s): Rainer Obrock
Versorgung - Katholisch → Sehe Inkardination, Lebensunterhalt Versorgung - Evangelisch Die V. gehört zum Recht der öff.-rechtlichen Dienstverhältnisse, im staatl. Bereich des Beamtenrechts. Ihre verfassungsrechtliche Grundlage hat sie wie die Besoldung (Pfarrbesoldung, Versorgung) im Alimentationsprinzip, das zu den von Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. a) Zur Einhaltung dieser Grundsätze sind auch die ev. Landeskirchen verpflichtet, da sie Pfarrer u. Kirchenbeamte in öff.-rechtlichen Die…

Amtspflichten

(1,120 words)

Author(s): Thomas Meckel | Rainer Obrock
Amtspflichten - Katholisch A. sind die m. einem gem. c. 145 bzw. c. 936 § 1 verliehenen officium ecclesiasticum Pflichten, die Teil bzw. Inhalt des jeweiligen KA sind, m. dem per se ein Bündel von Rechten u. Pflichten verbunden ist. Die A. können vom Recht her geregelt sein u. durch Dekret gem. c. 145 § 2 bzw. c. 936 § 2 CCEO näher bestimmt werden. Die geltende Rechtsordnung kennt für die Ämter des Diözesanbischofs (cc. 383-400) bzw. des Eparchialbischofs (cc. 190-209 CCEO) u. des Pfr. (cc. 528-530…

Versetzung

(1,476 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Versetzung - Katholisch Die V. (translatio) wird in allg. Form in cc. 190-191 u. cc. 972-973 CCEO normiert. Beide Regelungen sind in der Sache weitgehend identisch u. unterschieden sich nur in wenigen Einzelheiten. 1. Eine V. setzt gem. c. 190 § 1 (c. 972 § 1 CCEO) voraus, dass eine bestimmte kirchl. Autorität sowohl das Übertragungsrecht für das bislang innegehabte Amt als auch für das neu zu übertragende Amt u. somit im Blick auf beide das Recht der freien Amtsverleihung (collatio libera) besitzt. Damit werden z. B. der Papst…

Residenzpflicht

(1,458 words)

Author(s): Georg Bier | Rainer Obrock
Residenzpflicht - Katholisch 1. R. im weiteren Sinn – meist als Anwesenheits- od. Präsenzpflicht bez. – ist die Verpflichtung, an einem bestimmten Ort od. in einem bestimmten Gebiet einen Wohnsitz zu haben. Kleriker dürfen sich nach geltendem Recht o. die wenigstens vermutete Erlaubnis ihres eigenen Ordinarius nicht für längere Zeit aus dem Gebiet der Teilkirche entfernen, der sie inkardiniert (Inkardination) sind. Ihnen steht aber eine angemessene Urlaubszeit (Urlaub) zu (c. 283; cc. 386 § 1, 392 …

Urlaub

(640 words)

Author(s): Michael Benz | Rainer Obrock
Urlaub - Katholisch U. ist die unter Fortzahlung der Bezüge gewährte freie Zeit. Der Anspruch an jährlichen Urlaubstagen ist für Mitarbeiter im kirchl. Dienst im Rahmen des kirchl. Arbeitsrechts (Arbeitsrecht, kirchliches) geregelt. Für Kleriker im kirchl. Dienstverhältnis ist der Anspruch auf eine gebührende, jährliche Zeit an U. im gesamtkirchlichen Recht begr. (c. 283 § 2; c. 392 CCEO). Die Festlegung des konkreten Anspruchs auf U. erfolgt durch Partikularrecht. Im Kontext der Residenzpflicht werden Obergrenzen für die Abwe…

Amtsverzicht

(2,227 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Konrad Breitsching | Rainer Obrock
Amtsverzicht - Staatlich A. ist der Rücktritt von einem öff. Amt, also die Beendigung des Innehabens eines öff. Amts, die auf eine freiwillige, einseitige Erkl. des Amtsinhabers zurückzuführen ist (Hebeler, 2011, 318). Unterschieden werden muss der A. eines Beamten im statusrechtlichen Sinne von dem eines Wahlamtsinhabers. 1. Beamte im statusrechtlichen Sinne: Der A. ist ein dem Beamtenrecht unbekannter Begriff u. deshalb einer expliziten Einordnung unzugänglich. Unter Zugrundelegung der Freiwilligkeit u. Eigeninitiative des A. wird man insoweit von einem sol…

Beamtenrecht

(2,516 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Peter Platen | Rainer Obrock
Beamtenrecht - Staatlich Unter B. versteht man das Recht der Beschäftigungsverhältnisse zwischen Beamten u. deren öff.-rechtlichen Dienstherren (Beamtenverhältnis) (Schmidt, 2017, 5). Hierbei können der Bund, die Länder od. die Kommunen die Rechtsstellung des Dienstherren einnehmen. Bei dem B. handelt es sich daher um bes. Verwaltungsrecht. 1. Rechtsquellen: Dem B. liegt allen voran Art. 33 Abs. 2-5 GG zugrunde. Die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses dagegen wird in Bundesrecht u. Landesrecht geregelt. Das BeamtStG regelt als Rahmenges…

Amtsverlust

(2,306 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Amtsverlust - Staatlich M. der Beendigung des Beamtenverhältnisses tritt der A. ein. Dies geschieht durch Entlassung, strafgerichtliche Verurteilung od. Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßname (Disziplinarrecht), nicht jedoch bei Eintritt in den Ruhestand, da dabei das Beamtenverhältnis bestehen bleibt (Kunig: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 118). 1. Entlassung, §§ 21 Nr. 1, 22, 23 BeamtStG: Die Entlassung kraft Gesetzes gem. § 22 BeamtStG ist von der Entlassung durch Verwaltungsakt nach § 23 BeamtStG zu unterscheiden. Kraft Gesetzes …

Amtsübertragung

(2,172 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Konrad Breitsching | Rainer Obrock
Amtsübertragung - Staatlich 1. Begriff: Bei der A. handelt es sich um die Begründung eines Beamtenverhältnisses (Beamtenrecht) durch die Ernennung (Kunig in: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 71). Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, § 8 I Nr. 1, II 1 BeamtStG. Hierbei handelt es sich um einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt, der nur wirksam wird, wenn die auszuhändigende Ernennungsurkunde einen gesetzlich geregelten Mindestinhalt aufweist (§ 11 I Nr. 1 BeamtStG), sog. st…