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Your search for 'dc_creator:( "Wilhelm Rees" ) OR dc_contributor:( "Wilhelm Rees" )' returned 50 results. Modify search

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Tötungsdelikt

(2,266 words)

Author(s): Jörg Eisele | Wilhelm Rees
Tötungsdelikt - Staatlich Der 16. Abschnitt des StGB, §§ 211-222 StGB, normiert die Straftaten gegen das Leben. Rechtsgut der T. ist damit das von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Recht auf Leben. Es enthält nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatl. Eingriffe, sondern zugl. auch ein Recht auf staatl. Schutz gegen Eingriffe Dritter, die sich gegen das menschliche Leben anderer richten. Dabei gilt der Grundsatz des absoluten Lebensschutzes. Das menschliche Leben ist damit o. Rücksicht auf die Lebenserwartung, das Alter od. die familiäre bzw. soziale Situation der Person geschützt. Gesc…

Ehre

(1,462 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Claudia Preckel
Ehre - Katholisch E. im subjektiven Sinn bez. die sittliche Würde u. moralische Verantwortlichkeit einer Person, im objektiven Sinn die Achtung u. Wertschätzung einer Person auf Grund bestimmter Qualitäten u. Eigenschaften. Kirchenrechtlich gesehen geht es um das Ansehen, das ein Kirchenglied auf Grund seiner sittlichen Lebensführung u. Vorbildfunktion, seines Engagements sowie seiner Bewährung im Glauben u. kirchl. Leben sowohl bei anderen Kirchengliedern als auch bei den Verantwortlichen der Kirc…

Kanon

(1,499 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Stefan Ihli
Kanon - Historisch K. (von griech. kanon; dt. Richtschnur, Maßstab, Regel) bez. im Altertum normative literarische Werke bzw. deren Verz., in den neutestamentlichen u. frühpatristischen Schr. die wesentlichen Inhalte des chr. Glaubens (regula fidei) u. Lebens in der Gemeinde (Gal 6, 16; Phil 3, 16). Im engeren Sinn wurde K. seit dem 4. Jh. zur Bez. für den Beschl. eines Konzils bzw. einer Synode, weithin i. S. v. Disziplinargesetzen (Disziplinarkanones), im Unterschied zu kaiserlichen Gesetzen (Nom…

Schisma

(2,388 words)

Author(s): Wilhelm Rees | David Heith-Stade
Schisma - Katholisch S. (Absonderung, Trennung, Spaltung) bez. in der kirchl. Rechtsgeschichte u. dem KR im Unterschied zu Apostasie u. Häresie die Trennung von der Einheit der Kirche in Form der Aufkündigung der kirchl. Gemeinschaft, wenngleich in der frühen Kirche S. u. Häresie eng aufeinander bezogen waren. Der CIC definiert S. als „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“ (c. 751; vgl. Nr. 2089 KKK), d. h. m. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirc…

Exkommunikation

(2,567 words)

Author(s): Herbert Kalb | Wilhelm Rees | Richard Potz
Exkommunikation - Historisch E. meinte in der alten Kirche die Aufhebung der communio m. dem Sünder. Ihre rechtliche Ausgestaltung ist eng m. der Entwicklung der kirchl. Bußdisziplin verbunden. Der nur einmaligen Möglichkeit der kan. Buße nach der Taufe in Form von E., Bußhabitus, Büßerstand u. Rekonziliation korrespondierte das urspr. auf Dauer verhängte expellere extra ecclesiam (teilweise auch o. Möglichkeit der Wiederaufnahme). Seit dem 4. Jh. wurde deutlicher, dass die E. die Kirchengliedschaf…

Apostasie

(2,583 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Irimie Marga | Jörn Thielmann
Apostasie - Katholisch Glauben, Bekennen, Wahrung der Communio sind seit Beginn Grundvollzüge des Christentums. Daher verpflichten auch der CIC/1983 u. der CCEO die Gläubigen zur Wahrung der Gemeinschaft m. der Kirche (c. 209 § 1; c. 12 § 1 CCEO). Die Kirchenzugehörigkeit kann letzlich nicht verloren gehen, da die gültig gespendete Taufe (c. 96 u. c. 849; vgl. c. 675 § 1 CCEO) nicht rückgängig gemacht werden kann (Character indelebilis), d. h. der Übertritt von der kath. Kirche in eine andere Gemei…

Blasphemie

(1,065 words)

Author(s): Barbara Rox | Wilhelm Rees | Mathias Rohe
Blasphemie - Staatlich Im freiheitlichen Verfassungsstaat der BRD ist Gott „kein Grundrechtsträger und seine Ehre kein Rechtsgut“ (Isensee, 2013, S. 193). Der von grundrechtlichem Individualismus geprägte Staat bescheidet sich m. säkularer Zwecksetzung. Zur staatl. Angelegenheit kann B. nur dadurch werden, dass entweder durch sie Grundrechtsträger betroffen werden, die den Staat um Schutz ersuchen, od. aber ureigene säkulare Interessen des Staates tangiert sind, etwa die Verteidigung des staatl. Ge…

Meineid

(1,434 words)

Author(s): Jacqueline Desiree Debus | Wilhelm Rees | Neri Ariel
Meineid - Staatlich Bedeutung u. Rechtspraxis: Als M. wird die vorsätzliche (fahrlässige Begehung: Falscheid) Verletzung des assertorischen Eides bez., den die dt. Rechtsordnung als Zeugeneid (§ 59 StPO; § 391 ZPO; § 98 VwGO) u. als Sachverständigeneid (§ 79 StPO; § 410 ZPO; § 98 VwGO) kennt. Während im Strafprozessrecht bis 2004 der Grundsatz der Zeugenvereidigung galt, wird ein Zeuge nach dem sog. Justizmodernisierungsgesetz gem. § 59 StPO nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage od. zur He…

Amtsenthebung

(1,925 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Wilhelm Rees | Christian Heckel
Amtsenthebung - Staatlich Die A. erfolgt entweder kraft Gesetzes durch Verlust der Beamtenrechte od. im Disziplinarverfahren durch Entfernung aus dem Dienst. Beides hat den Amtsverlust zur Folge. Vorstufe der endgültigen A. ist die vorläufige Amts- bzw. Dienstenthebung, die verfügt werden kann, wenn eine Entlassung zu erwarten steht. Während der vorläufigen A. können die Bezüge um bis zu 50 % gekürzt werden. Verlust der Beamtenrechte: Der Beamte verliert seine Beamtenrechte entweder durch strafgerichtliches Urt., durch welches er zu einer Freiheitsstrafe…

Selbstmord

(3,401 words)

Author(s): Jörg Eisele | Wilhelm Rees | Eberhard Pausch | Thomas Stompe | Patrick Franke | Et al.
Selbstmord - Staatlich Der Begriff des S. u. des Suizides wird im StGB selbst nicht verwendet. Die Selbsttötung ist von der Fremdtötung zu unterscheiden. Eine freiverantwortliche Selbsttötung ist straflos, da Taten nach §§ 211-222 StGB stets die Tötung eines anderen Menschen voraussetzen. Bedeutung hat dies für Fälle eines gescheiterten Suizids, so dass der Suizident nicht wegen einer versuchten Selbsttötung bestraft werden kann. Weil die Selbsttötung keine Straftat ist u. damit keine vorsätzliche,…
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