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Your search for 'dc_creator:( "Brakensiek, Stefan" ) OR dc_contributor:( "Brakensiek, Stefan" )' returned 8 results. Modify search
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Allmendeteilung
(753 words)
Als A. bezeichnet man die Überführung von gemeinschaftlich bewirtschaftetem Boden (vgl. Allmende) in individuelle Nutzung, meist verbunden mit der Verwandlung von Gesamthandsbesitz in Privateigentum (Eigentum). A. konnten Weiden, Heiden, Almen, Wälder, Gewässer, Moore, manchmal auch Äcker und Wiesen betreffen, die sich im Besitz von Gemeinden oder Körperschaften befanden. Vom späten MA bis ins 18. Jh. erfolgten Privatisierungen überwiegend in kleinen Schritten, indem sich Neusiedler, Bauern oder Gutsbesitzer (Gutsbesitz) einzelne Parzellen aus den G…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Visitation
(1,648 words)
1. MittelalterDas Inspektionsverfahren der V. wurde von der spätantiken Bischofskirche entwickelt und von der ma. Kurie institutionell ausgestaltet. V. gehörten zu den vornehmsten Pflichten eines Bischofs (Bischofsamt), der durch den Besuch der Gemeinden in seinem Sprengel die Seelsorge fördern, die Rechtgläubigkeit sichern, den Pfarrklerus (Pfarramt) kontrollieren und den kirchl. Besitz wahren sollte. Sie konnten die Form regelmäßiger Diözesanbereisungen annehmen, als Mittelpunkt-V. den Ortsklerus zu Synoden am Sitz de…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Lokalverwaltung
(2,142 words)
1. GegenstandIn den meisten Teilen des frühnzl. Europa gab es keine eigenständige L., da die örtliche Administration – im zeitgenössischen Verständnis die Handhabung der »guten Policey« (Polizei) – nahezu überall organisatorisch und personell mit anderen ›öffentlichen‹ Funktionen verwoben war, bes. häufig mit der niederen Gerichtsbarkeit, manchmal auch mit der Erhebung von Steuern oder mit der Domänen-Verwaltung. Daher tut sich für die Nz. eine enorme Vielfalt institutioneller Arrangements auf, die freilich auf Kombinationen ein…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2021-06-18
Bodenmarkt
(882 words)
Ein B. entstand zunächst in den ma. Städten, im Verlauf des SpätMA und der Nz. auch auf dem Land. Diese Institution regelte in vielen Teilen Europas – zusammen mit Lehnsvergabe (Lehnswesen), grundherrschaftlicher Leihe (Bäuerliche Besitzrechte), Pfand und Pacht – den Transfer des Besitzes von Grundstücken und ganzen Gütern, auch zwischen Adel und Bauern [3]. Nach der wirtschaftswiss. Definition kann man von einem voll entwickelten B. erst sprechen, wenn allein Angebot und Nachfrage preisbildend wirken [4] (Markt). Solch ein B. im strengen Sinne entwickelte sich seit d…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Amtmann
(827 words)
Während A. im MA den Inhaber eines Amtes gleich welcher Art bezeichnete, wurde der Begriff in der Frühen Nz. v. a. für die Vorsteher der seit dem 13. Jh. aufkommenden landesherrlichen Amtsbezirke verwendet. Vielfach jedoch auch als Bezeichnung für die Richter an den Patrimonialgerichten (Patrimonialgerichtsbarkeit) des Adels gebräuchlich, stellt A. einen Sammelbegriff für die Amtsträger in der örtlichen Justiz und der Lokalverwaltung dar [6]; [10]. Im Gegensatz zum Inhaber eines Lehens handelte es sich beim A. eindeutig um einen Träger delegierter Herrscha…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Landwirtschaftskunde
(2,331 words)
1. AllgemeinSchriften zur Landwirtschaft boten vor der Moderne zumeist ein Konglomerat aus antiker Überlieferung (Antikerezeption; s. u. 2.), der hohe Autorität zukam, und zeitgenössischer Empirie (s. u. 5.), die bisweilen auf eigener Erfahrung der Autoren, oftmals jedoch auf Wissen aus zweiter Hand beruhte. Auch wenn viele Autoren die Nähe der L. zur agrarökonomischen Praxis herausstrichen, haben ihre Schriften einen normativen Grundzug. Ab dem späten 18. Jh. vollzog sich ein Prozess der Ausdiffer…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Agrarreformen
(2,985 words)
1. BegriffDer Begriff A. umfasst das Bündel staatlicher Regelungen, durch die jene seit dem HochMA bestehende komplexe Wirtschaftsweise aufgehoben wurde, die feudale Abschöpfung der durch Bauern geschaffenen Überschüsse mit gemeindlicher Organisation der Landwirtschaft und des dörflichen Zusammenlebens (Dorf) verbunden hatte. Zu den A. gehört an erster Stelle die sog. Bauernbefreiung, die auf die Schaffung einer Gesellschaft freier Eigentümer auf dem Lande abzielte. Vervollständigt wurde sie durch die Privatisierung der Allmenden und Marken (Allmendeteilung), die Ablö…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
Markgenossenschaft
(847 words)
1. Begriff und Entstehung Marken waren eine in der Westhälfte Deutschlands, im Osten Frankreichs, in weiten Teilen Österreichs und der Schweiz sowie in den nordöstl. Niederlanden verbreitete Ausprägung der Allmende [6]. Das Kompositum M. dagegen ist ein Ordnungsbegriff der Historischen Rechtsschule des 19. Jh.s, dessen Leistung darin besteht, die spezifischen Formen gemeinschaftlicher Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Ressourcen als Wesensmerkmal der Ökonomik Alteuropas zu deuten. Zugleich zählte M. zu jenen Begriffen, die ihren Schöpfern (darunter Justus Mö…
Source:
Enzyklopädie der Neuzeit Online
Date:
2019-11-19
