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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 53 results. Modify search
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Furtum tabularum
(99 words)
[English version] Ein Delikt, das der heutigen Beweisvereitelung entspricht und somit eine mehr oder minder feste Beweislastvereitelung im röm. Zivilprozeß impliziert.
Tabulae sind schriftliche Aufzeichnungen, die u.a. der Beweissicherung dienten; als solche gehören sie zu den von Quintilian klassifizierten Beweismitteln (
instrumenta, inst. 5,5,1ff.). Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257 C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in:…
Source:
Der Neue Pauly
Comperendinatio
(167 words)
[English version] bezeichnet nach Gai. inst. 4,15 die bereits in den XII Tafeln vorgesehene, im Anschluß an die Richterbestellung getroffene Vereinbarung der Parteien, am übernächsten Tag vor dem
iudex zu erscheinen (Fest. 355,1; Prob. 4,9:
in diem tertium sive perendinum; zur röm. Fristberechnung vgl. Gell. 10,24,9). Sie bedurfte nicht der Stipulationsform, weil die Säumnisfolgen bereits hinreichende Sanktion waren. Wie sich der Übergang des Verfahrens
in iure zu dem
apud iudicem im Formularverfahren im einzelnen gestaltete, ist unklar, weil
c. in diesem Zusammenhang nic…
Source:
Der Neue Pauly
Iudicium
(1,037 words)
[English version] Ein Zentralbegriff des röm. Prozeßrechts, der allerdings in mehreren Bedeutungsvarianten vorkommt: im weiteren Sinne für den Rechtsstreit insgesamt, im engeren Sinne (inbes. im Kontext des Legisaktionen- und Formularverfahrens mit der Aufteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte) für den letzten, vor dem Richter (
iudex ) stattfindenden Abschnitt. Mit dem Übergang zum Kognitionsverfahren (
cognitio ) und der damit verbundenen Beseitigung der Verfahrensabschnitte bezeichnet
i. nur noch den Rechtsstreit insgesamt, wofür seit dem MA das Wort
processus…
Source:
Der Neue Pauly