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Your search for 'dc_creator:( "Gizewski, Christian (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Gizewski, Christian (Berlin)" )' returned 99 results. Modify search

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Nobilissimus

(149 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Das Wort nobilis (pl. nobiles ), kennzeichnet in der Republik und noch in der Kaiserzeit der ersten beiden Jh. n.Chr. speziell wohl die Angehörigen einer senatorischen Familie, in der es mehrere Consuln gab. Seit dem 3. Jh.n.Chr. dient es in dem sich ausprägenden Hoftitelwesen (Hoftitel C.) zur Bezeichnung bes. hochstehender Angehöriger sowohl des Senatorenstandes als auch des Hofstaates (Dig. 1,2,2,43: Angehörige des Senats; Cod. Iust. 6,23,19: Angehörige des sacrum consistorium). Davon abgehoben wird - verm. seit Constantinus [1] I. - der Superlativ n. (bzw…

Dictator

(380 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] (von dictare, “diktieren”, “zum Schreiben geben”, “anordnen”; andere Etym. bei Cic. rep. 1,63: quia dicitur). Inhaber einer notstandsbedingten, außerordentlichen, umfassenden, aber zeitlich begrenzten Amtsgewalt in der röm. Republik. Ein Imperiumsträger, also ein Consul und notfalls auch ein Praetor, kann aus eigener Kompetenz einen D. ernennen ( dictatorem dicere), und zwar formell ohne Interzessionsmöglichkeit eines Kollegen, aber in der Regel nach Absprache mit dem Senat und anderen Amtsträgern. Der D. wird damit zum Inhab…

Officium

(451 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin) | Walde, Christine (Basel)
(etym. rekonstruiert aus lat. opi-ficium, “Werk-Verrichtung”; pl. officia). [English version] [1] Pflicht allgemein Allg. ein Kreis von Pflichten mit entsprechendem Pflicht- oder Unterordnungsbewußtsein (Sen. benef. 3,18,1; Dig. 37,6,6; Cic. Tusc. 4,61); s. Pflicht. Gizewski, Christian (Berlin) [English version] [2] philos.-ethische Pflicht Seit Cicero speziell die philos.-ethisch begründeten Pflichten (unter “röm. Interpretation” des stoischen Begriffs des kathḗkon, Cic. off. 1,2,5-1,3,7); s. Pflicht; Ethik. Gizewski, Christian (Berlin) [English version] [3] v…

Ducenarius

(209 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] ( duceni = “je zweihundert”) zeigt allg. einen Bezug zur Zahl 200 an, so z.B. beim Gewicht ( duceni pondo = zwei centenarii /Doppel-“Zentner”). Im polit. Bereich bezeichnet d. seit der Gerichtsreform Sullas (82 v.Chr.) die 200 dem Ritterstand angehörigen Richter in den Abteilungen ( decuriae ) der Geschworenengerichte (Vell. 2,32,3; Liv. per. 89; Suet. Aug. 32 betr. die augusteische Neuordnung). In der Prinzipatszeit leitet sich der Name d. von der Besoldung mit 200000 HSS für ritterliche Beamte im Dienste des Kaisers ab und bezeichnet in der Reg…

Dekretalen

(342 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Ein Schriftstück, das ein decretum enthält, heißt im späteren Latein decretale (Sidon. epist. 7,9,6). Decretum (von decernere “entscheiden”) wird sowohl für Einzelfallenscheidungen als auch für generelle Regelungen gebraucht. Im Einzelfall ist es das gerichtliche Urteil oder der Bescheid eines Magistrats oder sonstiger Gerichtsinstanzen und Behörden (auch Kollegialentscheide), wodurch nach Prüfung des Sachverhalts ( causae cognitio) eine rechtliche Entscheidung getroffen wird (Dig. 37,1,3,8), im Unterschied zum rescriptum , d…

Lictor

(439 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Die lictores (von ligare = binden; griech. rabdúchos, rabdophóros = Rutenträger) gehören in Rom zu den Amtsdienern ( apparitores ) der höheren Magistrate und einiger Priester (Liv. 1,8.; Lucr. 3,996; 5,1234), deren Amtsgewalt sie mit dem Tragen der fasces (Rutenbündel mit Richtbeil) symbolisieren. Sie können für die Amtsdauer der Magistrate bestellt sein oder auf Dauer. Ihre Zahl richtet sich nach dem Rang des Beamten (Consul 12, Praetor 6, in der Kaiserzeit mehr). Die l. sind Freie oder Freigelassene; Sklaven kommen für ihre Aufgabe nicht in Frage (L…

Censores

(613 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Mit einer lex de creandis censoribus sollen im J. 443 v.Chr. zuerst vormalige Konsuln als bes. Beamte für die Bürgerschätzung gewählt worden sein, um die Konsuln von dieser Aufgabe zu entlasten (Liv. 4,8,3; ähnl. Dion. Hal. ant. 2,62). Die paritätische Besetzung des Amtes mit je einem Patrizier und einem Plebejer wird wohl erst nach den leges Liciniae Sextiae des J. 367 zur Norm. Regelmäßige Schätzungen alle fünf Jahre ( lustrum) machten seither eine regelmäßige Censoren-Wahl nötig. Doch wird von der Regeldauer gelegentlich, im 2. und 1.Jh. v.Chr.…

Hoftitel

(2,555 words)

Author(s): Mehl, Andreas (Halle/Saale) | Ameling, Walter (Jena) | Gizewski, Christian (Berlin) | Tinnefeld, Franz (München)
[English version] A. Vorgänger im Alten Orient H. und Hofrangwesen der Ant. sind zur Bezeichnung und Herstellung persönl. Nähe von Mitgliedern der Hofgesellschaft zum Herrscher bzw. zur hierarch. Ranggliederung der an der Verwaltung beteiligten Oberschicht eine Folge der Entstehung territorialer Monarchien seit Alexandros [4] d.Gr. und der damit verbundenen Organisation von Höfen (Hof) als Zentren polit. Herrschaft. Die Frage nach altoriental. Vorgängern und Vorbildern für die H. der Ant. muß anhand de…

Nota censoria

(330 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Die n.c. war eine “Notiz” der röm. censores , die das ehrenwidrige Verhalten eines Bürgers öffentlich feststellte. Zu den spätestens seit dem 4. Jh. v.Chr. belegten Amtsverrichtungen der censores ( lex Aemilia des J. 366 v.Chr.: Liv. 9,34,24; s. aber auch Val. Max. 2,9,1; Plut. Camillus 2,2; Cic. off. 3,31,111) gehörte die Beurteilung der Bürger im Hinblick auf ihr “ehrenhaftes Verhalten” ( honor). Entsprach der Gemusterte nach Überzeugung des censor nicht den Ehrenanforderungen, die sich etwa aus Amtsführung, mil. Disziplin, Zugehörigkeit zu den…

Augustales

(684 words)

Author(s): Scheid, John (Paris) | Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] [1] Kultfunktionäre des Genius Augusti Die A., in einigen civitates auch seviri A. oder magistri A. genannt (darum h. gewöhnlich alle als A. bezeichnet), wurden von 12 v.Chr. an in den meisten Kolonien und Munizipien des westl. Teils des Imperiums eingesetzt, um den Kultus des Genius Augusti, des Numen Augusti und der Lares Augusti zu betreuen. Ihr Amt ist mit dem der stadtröm. vicomagistri zu vergleichen und ist, wie dieses, von untergeordneter Würde. Der größte Teil der A. waren Freigelassene, aber auch ingenui sind unter ihnen bezeugt. An ihrer Spitze stand…

Census

(366 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Aus der allg. Bedeutung von censere (etym. von centrum) ergeben sich für c. folgende Spezialbedeutungen: 1. Die Bürgerschätzung in republikanischer Zeit. Nach röm. Geschichtstradition (Liv. 1,42,5) üben zunächst die Könige, später die Konsuln die Bürgerschätzung aus, um Heeres-, andere Dienstleistungen und Steuerverpflichtungen festzulegen. Seit dem J. 443 v.Chr. (Liv. 4,8,2) sind zwei Censoren für eine Amtsperiode von fünf Jahren ( lustrum ) dafür zuständig. Sie haben die Grundsätze ihrer Amtsführung in einem Edikt beka…

Eminentissimus

(153 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Rang am röm. Kaiserhof; urspr. für Beamte aus dem Ritterstand verwendet. Mit der wachsenden Machtstellung ritterlicher Beamter als Stellvertreter oder unmittelbare Untergebene des Kaisers ( praefectus praetorio ), glichen sich ihre Stellung und Anredeformen den senatorischen summae potestates (Dig. 1,11,1) und deren Bezeichnung an (vgl. Cod. Theod. 12,12,3). In der höfischen Titulatur ( ordo dignitatum) der Spätant. meint der Titel e. dann dasselbe wie excellentissimus, magnificentissimus, gloriosissimus, sublimissimus oder illustrissimus (auch in…

Collega

(538 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] C. meint allg. denjenigen, der gemeinsam mit anderen etwas regelt (von con- und leg), also z.B. auch das Mitglied eines Vereins oder einer Körperschaft (Dig. 27,1,42; 46,3,101 pr., 50,16,85). Im polit. Bereich ist c. vor allem der Amtsgenosse in Gericht, Verwaltung und Herrschaft (Dig. 50,16,173 pr.: collegarum appellatione hi continentur, qui sunt eiusdem potestatis). Die c. der republikanischen Ämter Consulat, Praetur, Censur, Aedilität, Quaestur und Volkstribunat sind zu selbständigen Entscheidungen, zugleich aber auch zur Abstimm…

Defensor

(393 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin) | Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] I. Zivilrechtlich D. ist kein technischer Rechtsbegriff für den Verteidiger (so aber wohl bei Quint. inst. 5,3,13), sondern kommt in mehrfacher Bedeutung vor, insbes. als Sachwalter vornehmlich des zivilprozessual Beklagten, und hier speziell des abwesenden Beklagten ( indefensus). Eine solche Verteidigung zu übernehmen war Freundespflicht (Dig. 4,6,22 pr.). Unter der Bezeichnung d. civitatis ist er auch vor Gericht der Sachwalter von Korporationen ( universitates, Dig. 3,4,1,3), hierbei vor allem von öffentlich-rechtlichen Verbänden (z.B. G…

Numerarius

(250 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] (Pl. numerarii) meint in allg. Bed. “Rechenmeister” (Aug. de libero arbitrio 2,121; von numerare, “zählen, berechnen, auszahlen”), in der späteren Kaiserzeit speziell den “Rechnungsbeamten” in allen zivilen und mil. (vgl. die Notitia dignitatum ) sowie bei den städt. Behörden der civitates; das ältere Wort dafür ist tabularius (Dig. 11,6,7; Cod. Iust. 12,49,2 und 4). Der Rang der n. und die - stets subalternen - Befugnisse unterschieden sich je nach Einsatzgebiet (kaiserl. Zentrale; Präfekturverwaltungen für Steuern, Domänen, Staatsaus…

Lectio senatus

(298 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] (“Auswahl für den Senat”). Die Aufnahme in den röm. Senat setzt seit alters voraus, daß der Anwärter sich in einem hohen Staatsamt polit. verdient gemacht hat (Cic. Verr. 2,49; Sall. Iug. 4,4; Liv. 23,23), keine straf- oder standesrechtl. Einwände vorliegen und - später - er über ein Mindestvermögen verfügt (unter Augustus ungefähr eine Mill. Sesterzen: Suet. Aug. 41). Fällt eine der Voraussetzungen fort, so kann ein Senator aus dem Amt entfernt werden ( senatu movere, eicere: Cic. Cluent. 42; Sall. Catil. 23.; Liv. 39,42; 40, 51; 42,10; 43,15). Für die…

Consulartribun(i)

(288 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] genauer lat. tribuni militum consulari potestate, werden erstmalig wohl im Jahre 443 v.Chr. (Liv. 4,7,1f.) - bald nach der zweijährigen Regierung der XII viri legibus scribundus (in den J. 450/449) - erstmals von den Centuriatscomitien gewählt, um die consularische Amtsgewalt auf mehr als zwei Kollegen zu verteilen. Livius meint, wegen damals mehrerer Kriegsfronten sei eine größere Zahl Imperiumsträger benötigt worden. Andere Autoren sehen in diesem Institut den Ausdruck widerstreitender Interessen des S…

Comitia

(1,352 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Die in der röm. Verfassungsgesch. hervortretenden unterschiedlichen Typen der Volksversammlung unterliegen trotz des röm. Traditionalismus im Laufe der Zeit einerseits einer starken entwicklungsgeschichtlichen Veränderung und sind andererseits in ihrem jeweiligen funktionellen Zusammenspiel zu beobachten. Es gibt folgende Typen: die c. curiata, die c. centuriata, das concilium plebis, die c. tributa und die contiones. Wegen der grundsätzlichen methodischen und tatsächlichen Einwände gegen die relativ späten hist…

Coercitio

(282 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] Befugnis der röm. Magistrate, im Falle der Verletzung der öffentlichen Ordnung durch Bürger und Nicht-Bürger nach Ermessen in deren Rechte einzugreifen und hoheitlichen Zwang auszuüben. Diese Befugnis reicht von einstweiligen Anordnungen ( interdicta) über die Zwangseintreibung öffentlicher Ansprüche, die Verhängung von Geldbußen ( multae), Verhaftungen ( vincula, prensio), Pfandnahmen ( pignoris capio), Züchtigungen ( verbera) bis zur Verhängung der Todesstrafe ( c. plenissima, c. capitalis, Dig. 7,1,17,1; 50,16,200). Sie wird schon seit der…

Dominat

(296 words)

Author(s): Gizewski, Christian (Berlin)
[English version] (lat. dominatus) meint im rechtlichen Sinn zuweilen (vgl. Nov. Theod. II. 22,2,16) wie dominium die Stellung eines dominus als Gewalthabers, Eigentümers oder Verfügungsberechtigten vor allem im Familien- und Sachenrecht (Dig. 12,6,64; 29,2,78). Im polit. Bereich steht D. für “Fremd-” oder “Willkürherrschaft” (griech. tyrannís; Cic. rep. 1,61). Kern des Begriffs ist die frei ausgeübte, unkontrollierbare Rechtsmacht, die auch mißbraucht werden kann (Cic. rep. 1,61). Das dt. Fremdwort D. ist eine Neubildung des 19. Jh. und meint nach [1. 749ff.…
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