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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

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Carnifex

(98 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Henker, der in der röm. Gesellschaft - wie nahezu überall und immer - eine verachtete, außerhalb des bürgerlichen Lebens zu verrichtende Aufgabe erfüllte. Der Vollzug der Todesstrafe durch die carnifices stand in der röm. Republik unter der Aufsicht der tresviri capitales . Ob sie - wie früher allg. angenommen - Staatssklaven waren, ist durchaus ungewiß. So mußten in Cumae und Puteoli die selbständigen Bestattungsunternehmer, in der Kaiserzeit auch Soldaten, die Aufgaben des c. erfüllen. Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography W. Kunkel, Staatsordnu…

Condictio

(930 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Klageart des ius civile Mit der legis actio per condictionem konnte seit dem 3. Jh.v.Chr. die Verurteilung zu einer bestimmten Leistung erreicht werden: certa pecunia aufgrund einer l. Silia, andere certae res aufgrund einer l. Calpurnia (vgl. Gai. inst. 4,17 b-19). C. (“Ansage”) selbst ist eine bloß prozessuale Bezeichnung: Der Gerichtstermin wurde nicht sofort anberaumt, sondern nach Ablauf einer “angesagten” Frist von 30 Tagen, die dem Schuldner die Möglichkeit zur Erfüllung ohne Gerichtsverfahren ließ. Bei dem certum dieser Klage hat es sich wohl i…

Matrimonium

(159 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Neben nuptiae der röm. Begriff für die Ehe. Mit dem Wortstamm mater (“Mutter”), von dem m. abgeleitet ist, wird das m. (“Mutterschaft”) verbunden. Sprachlich wird daher die Frau in ein m. geführt oder gegeben, und der Mann hat die Frau in matrimonio. Auch rechtlich hat das m. vor allem wegen der Mutterschaft Bedeutung: iustum (rechtlich anerkanntes) oder legitimum (gesetzmäßiges) m. ist eine Ehe unter röm. Bürgern oder eines Römers mit einer Frau, der das conubium zustand. Die Kinder aus einer solchen Ehe sind röm. Bürger, und ihre Stellung zum Vater folgt dem ius civil…

Personenrecht

(2,968 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Witthuhn, Orell (Marburg) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
I. Alter Orient [English version] A. Allgemeines Der dem röm. Recht entstammende Begriff P. umfaßt die Rechtsstellung der Einzelperson im Rechtsverkehr, gegenüber der Familie und gegenüber der Ges.; je nach Definition sind Familien- und Erbrecht Bestandteile des P. Für die Keilschriftrechte als - im Gegensatz zum entwickelten röm. Recht - vorwiss. Rechtsordnungen handelt es sich um der Übung entspringende Rechtsinstitute; die hier verwendeten modernen Kategorien sind anachronistisch. Quellen und Vorarb…

Plebiscitum

(492 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. Plebiscita). Die Beschlüsse der röm. Plebeier-Versammlung ( concilium ; plebs ). Seit der lex Hortensia (287 v.Chr.) wurden diese Beschlüsse den leges (Gesetzen, lex ) gleichgestellt ( legibus exaequata sunt, Gai. inst. 1,3) und auch so bezeichnet. Die Annahme einer noch älteren Allgemeinverbindlichkeit der p. kann heute als widerlegt gelten (zusammenfassend [1. 61f.]). In den folgenden drei Jh. bildeten die p. den Schwerpunkt der röm. Gesetzgebungstätigkeit überhaupt. Dies mag u.a. daran gelegen haben, daß die Einberufung eines concilium plebis durch…

Contractus

(318 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei Gai. inst. 3,88 bildet c. neben dem Delikt eines der beiden Glieder der obersten Einteilung des gesamten röm. Schuldrechts. Dies hat manche Interpreten dazu verleitet, c. einfach mit “Vertrag” zu übersetzen. C. ist aber in Wahrheit urspr. nicht auf die Verbindlichkeit als Vertrag beschränkt, bedeutet er doch wörtlich nur überhaupt “sich (eine Verpflichtung) zuziehen”. In der Prinzipatszeit war das Verständnis des c. freilich mit einer Einigung ( consensus, conventio) verbunden (Dig. 2,14,1,3). Auch dann noch führte aber keineswegs jede Einigung zum c. Da i…

Bürgschaft

(810 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Schiemann, Gottfried (Tübingen) | Meissel, Franz-Stefan (Wien)
[English version] A. Alter Orient Als Mittel der Vertragssicherung ist die persönliche (leibliche) Haftung durch einen Bürgen (vor allem Fremd-B., seltener Selbst-B.) in den mesopotam. Keilschrifttexten von der Mitte des 3. Jt.v.Chr. [2. 253] bis in hell. Zeit [3. 64-69] in unterschiedlicher Terminologie und in verschiedenen Formen bezeugt. Gängig war die Gestellungs-B. (Versprechen des Bürgen zur Gestellung des Schuldners an den Gläubiger zur Vollstreckung). Bei der spätbabylon. (6.-4.Jh. v.Chr.) S…

Compensatio

(619 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die c. (Aufrechnung) ist im röm. Recht eine ziemlich verwickelte Institution. Dabei ist ihr Grundgedanke einfach: Stehen sich in einem Prozeß zwei Parteien gegenüber, die gegeneinander Forderungen zu erheben haben, werden die Forderungen nicht gesondert behandelt, sondern - soweit ihre Beträge sich decken - miteinander verrechnet. Beide Forderungen werden dann in diesem Umfang getilgt, so daß die Klage unbegründet wird und der Beklagte seinerseits seine (Gegen-)Forderung nicht meh…

Consensus

(297 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist der übereinstimmende Wille der Parteien eines Vertrages ( contractus) . Im röm. Recht bildete er die Grundlage für die Verbindlichkeit von Kauf ( emptio venditio ), Miet-, Werk- und Dienstvertrag ( locatio conductio ), Auftrag ( mandatum ) und Gesellschaft ( societas ). Die “Entdeckung” des c. als zentrales Element einer Privatrechtsordnung ist eine der ‘großartigsten und für die weitere Entwicklung wirkungsvollsten juristischen Leistungen’ [1. 180]. Die Verbindlichkeit aus c. bedarf weder einer Form noch einer Vorleistung noch der Erfüllung. …

Recht

(3,610 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemeines Die wichtigsten Grundlagen für das spätere europäische Rechtsdenken wurden im jüdischen Recht des AT, im griech. R. als dem praktischen Gegenstück zur beginnenden philos. Reflexion über die Gerechtigkeit (Vorsokratiker; Gerechtigkeit) und vor allem im röm. R. als der maßgeblichen Autorität für die Entwicklung einer weltlichen europ. Rechtswiss. seit dem Spät-MA gelegt (Rezeption). R. ist immer die Ordnung einer größeren Gemeinschaft zur Bereinigung von Konflikten zw.…

Intestabilis

(106 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht: rechtlich unfähig, Zeuge ( testis) zu sein. In den Inst. Iust. (2,10,6) werden als intestabiles aufgezählt: Frauen, Unmündige, Sklaven, Stumme, Taube, Geisteskranke, entmündigte Verschwender und die von einem bes. Gesetz für improbus (unehrlich) und i. Erklärten. Solche gesetzlichen Anordnungen ergeben sich z.B. (nach Ulp. Dig. 47,10,5,9) aus der l. Cornelia de iniuriis gegen Verf. oder Verbreiter von Schriften mit beleidigendem Inhalt oder (nach Cassius Dig. 1,9,2) aus der l. Iulia de repetundis gegen die wegen Sittenlosigkeit aus dem S…

Peregrinus

(580 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wohl von peregre, “außerhalb des Ackers”, nämlich des Landgebietes Roms) ist der wichtigste t.t. des röm. Rechts für den Fremden (Fremdenrecht), der nicht dem Rechtsverband der röm. Bürger ( civitas ) angehört, ohne doch ein Feind oder überhaupt rechtlos zu sein. Vom p. teils unterschieden, teils auch als bes. Gruppe von p. behandelt wurden die dediticii , die als Angehörige einer von Rom unterworfenen Gemeinde weder das röm., noch das latin. Bürgerrecht (Latinisches Recht) erh. haben. Z.Z. der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.; = tab.) wurde statt p. noch das Wort hostis

Patronus

(936 words)

Author(s): Lintott, A. W. (Oxford) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Definition Der Begriff p. bezeichnet im röm. Abhängigkeitsverhältnis die höherrangige Person und korreliert so mit dem Begriff cliens ; der p. nahm den cliens in seine fides auf. Lintott, A. W. (Oxford) [English version] B. Privatrecht Der p. war der Inhaber eines Herrschaftsrechts, zunächst wohl umfassend als Befugnis über Freunde (Gäste) und Freigelassene, etwa seit dem 2. Jh.v.Chr. aber nur noch als ein Bündel von Rechten des ehemaligen Sklavenhalters gegenüber dem von ihm Freigelassenen. In den 12 Tafeln (tab. 8,21; Tabulae duodecim) erscheint p. Mitte d…

Libellus

(662 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Libellus im Zivilprozeß L. (“kleine Schrift”) ist seit etwa der Mitte des 5. Jh. n.Chr. der t.t. für die Klageschrift im röm. Zivilprozeß, der jetzt weniger schwerfälig ausgestaltet war als das bis dahin gebräuchliche Verfahren der litis denuntiatio . Der l. enthielt ohne genauere Begründung die der Klage zugrundeliegenden Tatsachen und einen Antrag zur Ladung des Prozeßgegners ( postulatio ). Über die Berechtigung des Ladungsbegehrens (“Schlüssigkeitsprüfung”) traf der Richter zunächst eine sententia (“[Zwischen-]Entscheidu…

Privilegium

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als t.t. des röm. Rechts und als solcher noch nicht so umfassend zu verstehen wie das “Privileg” im MA und in der frühen Neuzeit und erst recht nicht wie in der mod. Umgangssprache, ist das röm. p. ein “Gesetz für einen einzelnen” und nach den XII Tafeln (tab. 9,1) als Ausnahmegesetz zu Lasten einer Einzelperson unzulässig: Es darf nicht in der Volksversammlung eingebracht werden ( ne inroganto, Cic. leg. 3,4,11). In der Zeit des Prinzipates werden mit p. Vorrechte für bestimmte Institutionen und Personengruppen bezeichnet. So spricht Papin. Dig. 49,14,37…

Adulterium

(304 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ehebruch ( a.) war im röm. Recht nach der l. Iulia de adulteriis coercendis Gegenstand eines öffentlichen Strafverfahrens ( iudicium publicum). Die sachliche Nähe dieser Regelung zur sonstigen Ehegesetzgebung des Augustus spricht dafür, daß das Ehebruchsgesetz aus demselben Jahr wie die l. de maritandis ordinibus (18 v. Chr.) stammt. Nach einem Bericht des Spätklassikers Paulus (coll. 4,2,2) sind durch die l. Iulia mehrere frühere Gesetze aufgehoben worden. Das a. dürfte also schon in republikanischer Zeit verfolgt worden sein, vermutlich durc…

Communio

(601 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
Das gemeinsame Eigentum mehrerer an einer Sache im röm. Recht. [English version] A. Vorgeschichte Die wichtigsten Verhältnisse, in denen es zur Bildung einer c. kam, waren die Erwerbsgesellschaft ( societas quaestus) und die Erbengemeinschaft. Für beide hat sich die c. erst spät, gegen E. der Republik, durchgesetzt. Zuvor bestand, wie wir durch den Gaius-Fund von 1933 (Gai. inst. 3,154 a, b) wissen, bei mehreren Erben die Gemeinschaft ercto non cito (von erctum ciere: eine Teilung vornehmen). Sie war urspr. ungeteilte Gütergemeinschaft ohne jedes Eigenvermögen ihrer…

Coitio

(145 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Strafrecht eine Art kriminelle Vereinigung, z.B. zw. Dieben und Gastwirten, wie Ulpian (Dig. 4,9,1,1) sie erwähnt, vor allem aber das strafbare Wahlbündnis (ein qualifizierter Fall des Wahlbetruges, ambitus ). Wahlbündnisse zwischen Kandidaten waren wohl unbedenklich, solange bloß die persönlichen Beziehungen, Freundschaften und Klientelbindungen zum gemeinsamen Wahlerfolg gebündelt wurden. Gegen die gemeinsame Wählerbestechung im großen Stil richtete sich aber die lex Licinia des Crassus (55 v.Chr.) gegen das crimen sodaliciorum, das nicht…

Pater familias

(703 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Familienvater ist in Rom rechtlich gesehen die wichtigste Person der Familie (IV.B.), gleichsam ihr “König” [1. 75], als Inhaber von patria potestas und manus jedenfalls der Gewalthaber über Frau, Kinder (auch wenn sie erwachsen sind), Enkel und Sklaven. Als Autokrat der Familie ist er in ihr der einzige Träger von Rechten und Pflichten: Ihm allein gebührt alles Vermögen der Familie; nur er erwirbt Rechte aus Verträgen und anderen Geschäften, wird aber nur ausnahmsweise aus dem H…

Gesta

(284 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der republikanischen Zeit Roms die Aufzeichnungen (auch commentarii ), die ein Magistrat über die von ihm erlassenen Maßnahmen ( acta ) anfertigte oder anfertigen ließ. Sie wurden nach Ablauf der Amtszeit vom Magistrat persönlich archiviert (Cic. Sull. 42). Seit dem 3. Jh. n.Chr. hat die Bezeichnung g. den Ausdruck commentarii für die Amtsaufzeichnungen verdrängt. Neben g. tritt im selben Sinn das Wort cottidiana. In dieser Bedeutung ist g. auf allen Stufen der Verwaltung der Spätant. anzutreffen. Schließlich wurde die Protokollierung behördl…
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