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Parität

(814 words)

Author(s): Arnd Uhle
Parität - Staatlich 1. In einem allg. Sinn bez. der Begriff der P. (von lat. paritas = Gleichheit) die Gleichberechtigung u. Gleichstellung unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Er kann als Beschreibung od. als Postulat verstanden werden u. verfügt über ein weites Anwendungsfeld, das von der P. aller Staatsbürger über die P. von Arbeitgebern u. Arbeitnehmern bis zur P. der Geschlechter reicht. In seiner spezifisch staatskirchenrechtlichen Bedeutung steht er als Terminus technicus für die Gl…

Staatsleistungen

(1,219 words)

Author(s): Arnd Uhle
Staatsleistungen - Staatlich 1. S. stellen wiederkehrende Leistungen des Staates an Religionsgemeinschaften – namentlich an die kath. u. die ev. Kirche – dar, die ihren hist. Grund in überkommenen Rechtstiteln aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) haben. Sie bilden einen Ausgleich für die seinerzeitige Säkularisation kirchl. Vermögens, d. h. für dessen einseitige Einziehung zu weltlichen Zwecken. Demgemäß dienen sie der Entschädigung der Kirchen. Von diesen hist. be…

Öffentliches Recht

(754 words)

Author(s): Arnd Uhle
Öffentliches Recht - Staatlich 1. Das Ö. R. ist Teil der staatl. Gesamtrechtsordnung. Es umfasst jene Rechtssätze, die einen Träger hoheitlicher Gewalt als solchen berechtigen od. verpflichten, diesen mithin gerade in seiner Eigenschaft als Hoheitsträger zum Zuordnungssubjekt von Rechten u. Pflichten machen. Insofern kann es als „Amtsrecht“ charakterisiert werden. 2. Wesensmerkmal des Ö. R. ist seine funktionale Ausrichtung auf das Gemeinwohl. Daher dient es dazu, die Ziele u. Instrumente staatl. Handelns im Verfahren der Gemeinwohlverwirklich…

Menschenwürde

(4,653 words)

Author(s): Arnd Uhle | Adrian Loretan | Wolfgang Huber | Micha Brumlik | Hatem Elliesie | Et al.
Menschenwürde - Staatlich 1. Die M. ist seit dem 20. Jh. ein Schlüsselbegriff zahlreicher intern. Menschenrechtserklärungen u. jüngerer europäischer Verf. Das Grundgesetz formt sie, ähnlich wie eine Vielzahl dt. Landesverfassungen, nicht nur als unmittelbar geltendes Recht, sondern als tragendes Konstitutionsprinzip, als obersten Verfassungswert, als Grundlage der Freiheits- u. Gleichheitsrechte sowie als eine die gesamte Rechtsordnung u. deren Auslegung regierende Leitmaxime aus. Dieser Bedeutung …