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Stiftungsaufsicht
(1,495 words)
Stiftungsaufsicht - Staatlich S. umfasst neben der staatl. Anerkennung der Stiftung die laufende Kontrolle durch staatl. Behörden. S. wird m. der Schutzbedürftigkeit der Stiftung u. des in ihr verfestigten hist. Stifterwillens begr. Der Stiftung fehlen als rechtlich verselbständigtes Zweckvermögen Mitglieder, die vermittels ihrer Mitgliederrechte eine Kontrolle über das Management ausüben können. Die staatl. S. ist eine reine Rechtsaufsicht. Es ist der Stiftungsbehörde untersagt, ihr Ermessen an die Stelle des Ermessens der Stiftungsorgane zu se…
Statut
(2,150 words)
Statut - Staatlich Grundlage der Stiftung sind ihre S. Das Stiftungsgeschäft i. S. des § 81 Abs. 1 BGB enthält die Elemente der Vermögenswidmung u. der Satzungsbestimmungen u. ist Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung gem. § 80 BGB. Nach herrschender Meinung enthält das Stiftungsgeschäft einen organisationsrechtlichen (Satzung) u. einen vermögensrechtlichen (Ausstattungsversprechen) Teil. Stiftungsgeschäft u. Anerkennung wirken zusammen: Das Stiftungsgeschäft errichtet die Grundlage für die Stiftungsorganisation; die staatl. Anerkennun…
Stiftung
(3,367 words)
Stiftung - Staatlich 1. Staatl.: S. ist eine von einem Stifter (od. mehreren Stiftern) errichtete Organisation, die m. Hilfe des gewidmeten Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck dauernd erfüllen soll. Im Gegensatz zur Körperschaft als Verband von Personen, die sich ihren Zweck selbst setzt u. ihn ändern kann, hat die S. keine Mitglieder, sondern ein Vermögen, dem der Stifter seinen Zweck vorgegeben hat. Die rechtsfähige S. des privaten Rechts findet ihre Rechtsgrundlage in den §§ 80-88 BGB…