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Your search for 'dc_creator:( "Burkhard Guntau" ) OR dc_contributor:( "Burkhard Guntau" )' returned 4 results. Modify search
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Schiedsspruch
(671 words)
Schiedsspruch - Katholisch Der S. eines Schiedsgerichts schließt ein Schiedsverfahren ab, soweit dessen Parteien keinen Vergleich geschlossen haben, den der S. ersetzt. Bei kollegialem Schiedsgericht ist die Entscheidung gem. c. 119 n. 2 mehrheitlich od. bei Stimmengleichheit m. der Stimme des Vorsitzenden zu fällen. Aufgrund der Freiwilligkeit des Schiedsverfahrens entfaltet der S. keine Zwangswirkung gegenüber den Parteien, ist aber wie ein privatrechtlicher Vertrag einzuhalten. Eine gerichtliche…
Wahl
(2,098 words)
Wahl - Katholisch Die W. stellt im kan. Recht eine Form der freien Übertragung eines KA dar, indem durch kollegiale Willensbildung von Seiten einer dazu berechtigten Personenmehrheit (Wahlkörper) eine für dieses Amt geeignete Person benannt wird u. auf diese Weise eine rechtswirksame Mitwirkung an der Besetzung von Kirchenämtern erfolgt. Darüber hinaus werden durch W. auch geeignete Personen für Aufgaben ermittelt, die kein KA darstellen (Wahl von Delegierten, von Mitgliedern in Beratungsgremien usw.). Die im CIC enthaltenen Vorschriften über W. haben subsidiären Ch…
Schiedsverfahren
(1,924 words)
Schiedsverfahren - Katholisch Gem. biblischem Befund (Mt 5, 25; Mt 18, 15-17; 1 Kor 6, 1-6), der Tugend der Versöhnung u. der seit der alten Kirche bestehenden Tradition sollen Rechtsstreitigkeiten primär außergerichtlich beigelegt werden (c. 1446 § 1), was schneller, kostengünstiger u. zufriedenstellender sein kann u. wofür der Richter zu sorgen hat (c. 1446 § 2). Außergerichtliche Wege können Schlichtungsverfahren (c. 1733), Vergleichsverhandlungen u. S. (cc. 1646 § 3, 1713-1716) sein. Den Ablauf eines S. regeln die Streitparteien gem. c. 1714 frei, worin …
Schiedsgericht
(4,071 words)
Schiedsgericht - Staatlich 1. Beim S. handelt es sich um einen Spruchkörper, der anstelle eines staatl. Gerichts bei Rechtsstreitigkeiten eine Entscheidung durch Schiedsspruch fällt. S. sind private Gerichte, die entweder institutionalisiert sind od. ad-hoc, o. Rückgriff auf Schiedsorganisationen, gebildet werden, § 1035 ZPO. Sie sind der materiellen Rspr. zuzuordnen (BGH: NJW 1986, 3077 [3078]; aA RGZ 30, 368 [371] sah den Schiedsspruch noch als materiell-rechtlichen Vergleichsvertrag). Eine Abgre…