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Your search for 'dc_creator:( "Eva Synek" ) OR dc_contributor:( "Eva Synek" )' returned 15 results. Modify search
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Nichtkatholische Christen
(843 words)
Nichtkatholische Christen - Katholisch Der CIC/1983 verwendet N. C. (non catholici) zur Vermeidung des traditionell negativ konnotierten Terminus acatholicus von Christen, die nicht in der plena communio m. der katholischen Kirche stehen (cc. 256 § 1; 844 § 2; 1170). Von deren Gemeinschaften wird korrespondierend als nichtkatholischen Kirchen u. kirchl. Gemeinschaften (cc. 874 § 2; 1183 § 3) od. Kirchen bzw. kirchl. Gemeinschaften, die nicht in der vollen Gemeinschaft m. der kath. Kirche stehen (c. …
Absetzung
(742 words)
Absetzung - Katholisch Gem. der Typologie des kodikarischen Rechts (vgl. c. 184 § 1; c. 965 § 1 CCEO) stellt die A. (lat.: privatio) – neben Zeitablauf bei befristeten Ämtern, Amtsverzicht, Versetzung u. Amtsenthebung – eine typische Fallgruppe des Verlustes eines KA (Amtsverlust) dar. Dabei bez. A. den strafweisen Amtsentzug (vgl. c. 196 § 1; c. 978 CCEO), wie er gem. c. 1336 § 1 2° bzw. c. 1430 § 1 CCEO als mögliche Sühnestrafe vorgesehen ist. Gem. c. 196 § 2 wird eine A. nach den Vorschriften des kan. Strafrechts rechtswirksam. D…
Kirche und Staat
(3,565 words)
Kirche und Staat - Staatlich → Sehe Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung Kirche und Staat - Katholisch Durch die Enz. PT hat Johannes XXIII. die Menschenrechte zum integralen Bestandteil lehramtlicher Verkündigung gemacht, sodass ebenso das Zweite Vatikanische Konzil in DH u. GS die Menschenrechte z. T. der Lehre der Kirche macht. Der Gesetzgeber verankert diese direkt zu Beginn des Verkündigungsrechts (Verkündigungsdienst) in c. 747 § 2 bzw. c. 595 § 2 CCEO. Gem. LG 8 gehen in der Kirche sichtbare u. …
Ökumene
(2,623 words)
Ökumene - Katholisch Dem Umstand, dass der CIC/1917 durch das Zweite Vatikanische Konzil vielfach unanwendbar geworden war, wurde zunächst durch eine Reihe von Sondernormen Rechnung getragen. Das DirOec/1967 regelte v. a. die Einrichtung ök. Kommissionen, Taufanerkennung, Förderung des geistl. Ökumenismus in der katholischen Kirche sowie den sensiblen Bereich Communicatio in spiritualibus (unterschieden in gemeinsames Gebet u. communicatio in sacris im engeren Sinne), 1970 wurden Anweisungen zur ök…
Bischofskonferenz
(1,578 words)
Bischofskonferenz - Katholisch 1. Die Normen über die B. entspr. den Vorgaben des Vat II in Christus Dominus 37-38 u. MP Ecclesiae Sanctae vom 06.08.1966. Sie basieren auf positiven Erfahrungen, die seit dem 19. Jh. gemacht wurden (Zur gesch. Entstehung der B. vgl. Art. Deutsche Bischofskonferenz). Die B. ist eine festeEinrichtung m. v. a. pastoralem Charakter (c. 447) u. eng umschriebenen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- u. Mitwirkungsrechten (c. 455 § 1). Für die zugehörigen Gläubigen übt die B. das …
Statut
(2,150 words)
Statut - Staatlich Grundlage der Stiftung sind ihre S. Das Stiftungsgeschäft i. S. des § 81 Abs. 1 BGB enthält die Elemente der Vermögenswidmung u. der Satzungsbestimmungen u. ist Voraussetzung für die Anerkennung der Stiftung gem. § 80 BGB. Nach herrschender Meinung enthält das Stiftungsgeschäft einen organisationsrechtlichen (Satzung) u. einen vermögensrechtlichen (Ausstattungsversprechen) Teil. Stiftungsgeschäft u. Anerkennung wirken zusammen: Das Stiftungsgeschäft errichtet die Grundlage für die Stiftungsorganisation; die staatl. Anerkennun…
Metropolit
(1,426 words)
Metropolit - Katholisch Das Amt des M. ist ein Inst. im Verfassungsrecht der kath. Kirche. Es gelten insb. die cc. 435-436. Der Kirchenprovinz steht der M. vor; das Amt ist m. einem bestimmten Bischofsstuhl verbunden; dem ernannten M. wird zugl. der Ehrentitel eines Ebf. verliehen (c. 435). In den Suffragandiözesen hat der M. darüber zu wachen, dass Glaube u. Disziplin genau gewahrt werden; unter definierten Umständen hat er eine Visitation durchzuführen od. einen Diözesanadministrator zu bestellen (c. 436 § 1). Der M. kann m. bes. Aufgaben…
Kloster
(3,168 words)
Kloster - Katholisch 1. Begriff: Das K. (claustrum) bzw. die klösterliche Niederlassung (domus religiosa, c. 608) bez. den Aufenthaltsort der Angehörigen von Religioseninstituten (instituta religiosa), d. h. von Männern u. Frauen, die sich gem. c. 607 § 2 durch Gelübde zu den evangelischen Räten sowie zu einem Leben in Gemeinschaft verpflichtet haben. Hierin unterscheidet sich das Religioseninstitut, auch Religiosenverband od. Ordensinstitut genannt, vom Säkularinstitut (institutum saeculare, cc. 7…
Rechtstheologie
(4,440 words)
Rechtstheologie - Katholisch Allg.: Recht ist – sowohl im Sinn des subjektiven, als auch im Sinn des objektiven Rechts – eine anthropologische Kategorie: einerseits hat der Mensch als Individuum seine unveräußerlichen Rechte; andererseits dient das Recht als Regelungsinstrument dazu, die Ordnung der Sozialbeziehungen unter den Menschen herzustellen, sie nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit zu organisieren u. die Rechte der Einzelnen zum Ausgleich zu bringen, um ein friedliches, auf das Gemeinwohl…
Familie
(5,311 words)
Familie - Katholisch Der nicht mehr geltende CIC/1917 enthielt zwar familienrechtliche Normen, aber, wie auch das heutige Recht, kein systematisiertes Familienrecht. Die ekklesiologische Stellung u. Bedeutung der F. wurde erst durch das Vat II ausführlich entfaltet. Da der CIC/1917 primär als Klerikerrecht gestaltet war, war auch die F. nicht im Blick des kirchl. Verfassungsrechts. Das Vat II verwendet den Begriff der F. zunächst in einem weiten Sinn. So bez. LG Art. 28 das Volk Gottes als familia Dei, in Art. 51 als familia in Christo, situiert i…
Religionsverschiedene Ehe
(3,064 words)
Religionsverschiedene Ehe - Katholisch C. 1086 § 1 normiert das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit („impedimentum disparitatis cultus“ bzw. „impedimentum mixtae religionis“). Dieses besteht zwischen einer in der kath. Kirche getauften bzw. in diese nach der gültigen Taufe in einer anderen chr. Kirche od. kirchl. Gemeinschaft aufgenommenen Person u. einer Person, welche die Taufe nicht gültig empfangen hat. Das (nichtchristliche) religiöse Bekenntnis des Ungetauften ist unerheblich. Zum Wegfall der Defektionsklausel vgl. Omnium in mentem, kath. Das Christentu…
Strafrecht
(4,286 words)
Strafrecht - Staatlich Das S. ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, das wiederum vom Privatrecht zu unterscheiden ist. In seinem Kernbereich ist das Öff. Recht u. damit das S. dadurch gekennzeichnet, dass der Staat dem Bürger hoheitlich gegenübertritt. Es geht letztlich um den im Verhältnis Staat-Täter entstandenen Strafanspruch, der regelmäßig eine Bestrafung des Täters nach sich zieht. Unter dem Begriff S. – früher Kriminalrecht – wird regelmäßig das materielle S. verstanden. Es meint die S…
Staat
(5,307 words)
Staat - Katholisch Das Verständnis des S. aus Sicht der kath. Kirche, näherhin ihres Lehramts, beruht maßgeblich auf der Staatsphilosophie des Aristoteles, wie sie von Thomas von Aquin rezipiert u. erstmals unter P. Leo XIII. in seinen vier sog. gelasianischen Enz. (Diuturnum illud [1881]; Immortale Dei [1885]; Libertas Praestantissimum [1888]; Sapientiae Christianae [1890]) m. Blick auf die Herausforderungen der Moderne entfaltet wurde. Weitere Impulse u. Aktualisierungen verdanken sich der kath. …
Geistlicher
(3,568 words)
Geistlicher - Staatlich Der Begriff des G. ist im staatl. Recht nicht definiert. Das dt. Religionsverfassungsrecht schließt das als Folge der Säkularität u. religiös-weltanschaulichen Neutralität des vom GG geformten Staates aus. Das staatl. Recht verwendet den Begriff des G. daher nicht materiell-institutionell u. stellt keine inhaltlichen Anforderungen an die Qualifikation des von dem Begriff erfassten Personenkreises. Das staatl. Recht versteht den Begriff vielmehr in einem funktional-formalen S…
Strafe
(6,219 words)
Strafe - Staatlich Das Strafrecht sieht für Straftatbegehungen im Strafgesetz die Rechtsfolge S. vor. Die Straftheorien setzen sich m. der spezifischen Funktion der von den Strafgesetzen angedrohten u. im Strafprozess verhängten S. auseinander. Es geht hier um die Frage, welcher Zweck m. der S. verbunden ist. Dabei stehen sich seit jeher die absoluten u. die relativen Straftheorien gegenüber. Anknüpfungspunkt absoluter Straftheorien, deren wichtigste Vertreter Kant u. Hegel sind, ist die Schuld des Täters. Die Schuld muss – um die Gerechtigkeit wiederh…