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Freitag

(756 words)

Author(s): Farid Suleiman
Freitag - Katholisch → Sehe Bußtage Freitag - Islamisch Der F. wird im Arabischen Tag der Versammlung (yawm al-ǧumʿa, od. al-ǧumaʿa, od. al-ǧumuʿa) genannt, Erwähnung findet er in Koran 62:9. Wahrscheinlich war diese Namensgebung bereits vor der Entstehung des Islams bekannt, sicher ist jedoch, dass der F. in der vorislamischen Zeit üblicherweise als yawm al-ʿarūba bez. wurde, was dem Hebräischen entlehnt ist u. sich sinngemäß als Vorabend des Sabbats übersetzen lässt. Sollte der F. nun tatsächlich berei…

Freitagsgebet

(290 words)

Author(s): Farid Suleiman
Freitagsgebet - Islamisch Das F. (Freitag) wird in dem in der medinensischen Phase (622-632) offenbarten Koranvers 62:9 erwähnt, soll aber bereits in Mekka (610-622) verpflichtend gewesen sein, wo man es jedoch als Minderheit unter Polytheisten noch nicht praktizieren konnte. Das F. ist Pflicht für jeden erwachsenen, männlichen, freien, zurechnungsfähigen, ortsansässigen (d. h. nicht-reisenden) Muslim, der sich nicht weiter als knapp sechs Kilometer vom Ort des F. befindet. Nach einem Prophetenwort…

Mission

(1,863 words)

Author(s): Matthias Pulte | Hans-Tjabert Conring | Farid Suleiman
Mission - Katholisch Der Begriff der M. ist seit jeher ein chr. Terminus, der vom lat. Begriff missio (Sendung) ausgehend, im weiteren Sinne die Ausbreitung des Christentums beschreibt. In den kirchl. Sprachgebrauch ist der Begriff M. aber erst im 16. Jh. als terminus technicus übernommen worden. Seither diente er bis zum Vat II zur Beschreibung des Bemühens der Kirche um die Ungetauften. Von da aus lassen sich drei Stufen des Missionsgeschehens i. S. der Erstevangelisierung (Evangelisierung) ausma…

Gelübde

(2,197 words)

Author(s): Martin Rehak | Christoph Joest | Neri Ariel | Farid Suleiman
Gelübde - Katholisch Unter G. versteht man im kath. KR gem. c. 1191 § 1; c. 889 § 1 CCEO ein gegenüber Gott abgegebenes Versprechen, das vom Streben nach chr. Vollkommenheit motiviert ist u. sich auf ein bestimmtes Tun od. Unterlassen richtet, das gleichsam Gott als Opfergabe dargebracht wird. Das Versprochene muss menschenmöglich sein; für den Versprechenden eine sittlich gute Leistung (bonum melius) darstellen; u. ist von ihm kraft der Tugend der Gottesverehrung zu erfüllen. Das KR klassifiziert G. unter versch. Gesichtspunkten. Das innere G. ist geheim, das äuße…

Sünde

(6,797 words)

Author(s): Franz-Josef Bormann | Notger Slenczka | Athanasios Vletsis | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Et al.
Sünde - Katholisch S. ist ein anthropologisch-theol. Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Phänomene des religiösen u. moralischen Versagens des Menschen, das sowohl seine Beziehung zu Gott als auch sein Verhältnis zu sich selbst, zu anderen Menschen sowie zur gesamten Schöpfung negativ beeinflusst. Trotz ihrer biblischen Fundierung ist eine systematische S.-Lehre erst im Zuge der wechselvollen Geschichte des theol. Nachdenkens über die Voraussetzungen, Ursachen u. Folgen dieser dunklen Seite menschlicher Selbsterfahrung entstanden. Das AT kennt noch ke…

Willensfreiheit

(4,916 words)

Author(s): Heinrich Amadeus Wolff | Adrian Loretan | Notger Slenczka | Daniel Krochmalnik | Farid Suleiman
Willensfreiheit - Staatlich Die W. des Menschen im staatl. Recht: Die W. lässt sich verstehen als die Freiheit, sich einen Willen zu bilden, zu haben, ihn zu äußern u. danach zu leben. Der Wille meint dabei ein auton. gefasstes individuelles Handlungsziel. Die W. ist kein ausdrückliches Thema der staatl. Rechtsordnung. So gibt es insb. kein Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten), das ausdrücklich die W. schützt. Der Grund liegt darin, dass ein solcher Ansatz m. der Funktion der freiheitlichen …

Gottesdienst

(4,651 words)

Author(s): Peter Unruh | Alexander Zerfaß | Christian Grethlein | Konstantin Nikolakopoulos | Daniel Katz | Et al.
Gottesdienst - Staatlich Der G. ist für viele Religionsgemeinschaften, so auch für die chr. Kirchen, die zentrale Ausdrucksform des jeweiligen Glaubens. Das Recht des G., d. h. das ius liturgicum, gehört daher zu den wichtigen Regelungsgegenständen des internen Rechts der Religionsgemeinschaften bzw. des KR. Es ist für die röm.-kath. Kirche im CIC/1983 u. für die ev. Kirchen in (z. T. durch die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse) synodal beschlossenen Agenden u. Gesangbüchern geregelt. Der G. wird auf versch. Ebenen der staatl. Rechtsordnung geschützt. Im Völkerre…

Naturrecht

(4,921 words)

Author(s): Jens Eisfeld | Markus Graulich | Michael Germann | Stefanos Athanasiou | George Wilkes | Et al.
Naturrecht - Staatlich Das natürliche Staatsrecht, also die Lehre von den naturrechtlich vorgegebenen Grundsätzen od. Prinzipien staatl. Machtausübung, entstand als ein eigenständiges Teilgebiet des N. gegen Ende des 17. Jh., u. zwar unter dem Begriff ius publicum universale od. – in dt. Übers. – Allg. Staatsrecht. Dementsprechend definiert Zedlers Universallexikon i. J. 1744: „Staats-Recht (allgemeines) Jus Publicum universale, heißt insgemein diejenige Art der Rechtsgelehrsamkeit, welche zeiget, …