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Your search for 'dc_creator:( "Hans-Peter Hübner" ) OR dc_contributor:( "Hans-Peter Hübner" )' returned 28 results. Modify search

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Sprengel

(140 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Sprengel - Evangelisch Der Begriff S. bez. den m. einer Pfarrstelle verbundenen Zuständigkeits- u. Seelsorgebereich. Ein (Pfarr-)S. kann eine od. mehrere Kirchengemeinden (insofern ist S. synonym zur Pfarrei) od. einen Teilbereich einer KGde. (bzw. Pfarrei) umfassen. Für seinen S. hat i. d. R. der Pfarrer das Kanzelrecht bzw. Parochialrecht, d. h. die Befugnis, dort Gottesdienste u. Amtshandlungen selbst zu halten u. allein darüber zu bestimmen, wer dort sonst Gottesdienste leiten u. Amtshandlungen…

Sozialversicherung für Pfarrer

(535 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Sozialversicherung für Pfarrer - Katholisch → Sehe Lebensunterhalt Sozialversicherung für Pfarrer - Evangelisch Pfarrer sind grds. nur dann sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem privat-rechtlichen Dienstverhältnis stehen. Dies ist jedoch bei den Pfr. der dt. ev. Landeskirchen nur ausnahmsweise der Fall. Im Regelfall ist ihr Dienstverhältnis nach öff.-rechtlichen Grundsätzen geregelt (Pfarrdienstgesetz). Da damit der Anspruch auf lebenslange Anstellung u. Versorgung, Beihilfe im Krankheitsfall u. Un…

Verfassungsrecht

(5,370 words)

Author(s): Hans Markus Heimann | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz | Daniel Botmann | Et al.
Verfassungsrecht - Staatlich V. bez. die in einer Verfassungsurkunde niedergelegten Rechtsnormen. Es ist das positivierte höchstrangige Recht eines Staates. In Deutschland findet sich das V. im Grundgesetz u. in den Verf. der Länder. In einem weiteren Sinn kann auch das Primärrecht der EU als Teil des nationalen V. angesehen werden. Eng verwandt m. dem Begriff des V. ist der des Staatsrechts: Das V. wird üblicherweise als Teilmenge des Staatsrechts verstanden, das seinerseits weitere – außerhalb de…

Zivilehe

(2,346 words)

Author(s): Marina Wellenhofer | Andreas Kowatsch | Hans-Peter Hübner
Zivilehe - Staatlich Der Begriff der Ehe ist gesetzlich nicht definiert. Nach der Rspr. des BVerfG ist die Ehe die auf freiem Entschluss von zwei Personen beruhende Vereinigung zu einer grds. unauflösbaren Lebensgemeinschaft (BVerfGE 49, 286, 300). § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB stellt dazu klar, dass die Ehe von zwei Personen versch. od. gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen wird. Die bürgerlich-rechtliche Ehe kommt auf Basis des erklärten Ehewillens der Verlobten durch Vertrag zustande (Konsensprinzip). Der Konsens muss vor einer staatl. Behörde (r…

Territorialgemeinde

(396 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Territorialgemeinde - Katholisch Die Bez. T., auch Lokalgemeinde, die sich häufig in pastoraltheologischer Lit. u. in Überlegungen zu laufenden Umstrukturierungen von Bistümern (Diözese) findet, ist kein Struktur- od. Rechtsbegriff des geltenden universalkirchlichen KR. T. wird i. d. R. als Synonym für die kan. Pfarrei verwendet, weil fälschlicherweise angenommen wird, dass das Territorium zu den Konstitutivelementen der Pfarrei zählt (so Arbeitshilfen 213, 25-27); dies gilt aber nur für die nicht …

Territorialsystem

(607 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Territorialsystem - Evangelisch 1. Begriff u. Abgrenzungen: Das T. (od. der Territorialismus) bez. neben – u. zeitlich zwischen – dem Episkopalsystem u. dem Kollegialsystem eine der drei Theorien zur Begründung des landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches) in den ev. Territorien. Während dem Episkopal- u. dem Kollegialsystem die Unterscheidung zwischen weltlicher u. kirchl. Leitungsgewalt gemeinsam ist, wobei die kirchl. dem Landesherrn reichsrechtlich aufgrund der Suspe…

Landeskirchenamt

(723 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Landeskirchenamt - Evangelisch 1. Das L. ist die zentrale, oberste Dienst- u. Verwaltungsbehörde einer ev. Landeskirche. Aufgabe des L. ist es, die allg. Verwaltung der LK nach den Ordnungen der Kirche u. in der Verantwortung gegenüber den kirchenleitenden Organen wahrzunehmen. Um ein in der LK einheitliches Verwaltungshandeln zu garantieren, können Verwaltungsanordnungen erlassen werden. Dem L. obliegen insb. auch die Beratung u. Aufsicht gegenüber den Kirchengemeinden u. der mittleren kirchl. Ebe…

Pfarrei

(938 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Pfarrei - Staatlich → Sehe Kirchengemeinde Pfarrei - Katholisch 1. Nach der Ausweitung der Seelsorge aus dem städtischen in den ländlichen Raum, der Entstehung von Taufkirchen u. der Herausbildung einzelner, von der Bischofskirche unabhängiger pfarrlicher Rechte, die i. d. R. m. Einkünften für den betr. Priester verbunden u. insofern Gegenstand von Auseinandersetzungen u. entspr. kirchl. Entscheidungen waren, hat sich etwa im 12. u. 13. Jh. das Rechtsinstitut der P. als das für die ganze lat. Kirche gült…

Patronat

(1,825 words)

Author(s): Andreas Thier | Jürgen Olschewski | Hans-Peter Hübner
Patronat - Staatlich 1. Das P. (z. T. wird auch die maskuline Form verwendet) lässt sich kennzeichnen als Inbegriff von Rechten u. Pflichten, die im Bezug auf eine Kirche od. ein kirchl. Amt für eine natürliche od. jur. Person bestehen. Wesentliches Recht ist die Befugnis zur Präsentation, dem bindenden Vorschlag zur Besetzung eines KA. Ehrenrechte wie Fürbitte, Kirchentrauer od. das Kirchenstuhlrecht, das Anrecht auf einen privilegierten Platz im Binnenraum des Kirchengebäudes, sowie Ansprüche auf…

Pfarramt

(955 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Pfarramt - Katholisch Als umgangssprachlicher Begriff kann P. versch. kirchenrechtliche Sachverhalte ansprechen: a) Das Amt eines Pfarrers (officium parochi) i. S. v. c. 519 m. dem zugehörigen Aufgaben- u. Pflichtenkatalog in cc. 528-529 (vgl. cc. 281 § 1 u. 289 CCEO). Das P. wird einem dafür geeigneten Priester i. d. R. auf unbegrenzte Zeit verliehen (c. 522; c. 284 § 3 CCEO), wobei die Berufung in ein P. sowohl an die allg. Vorausssetzungen gem. c. 521 u. an die bes., d. h. auf die jeweils zu bes…

Landeskirchenrat

(460 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Landeskirchenrat - Evangelisch 1. Im Gefüge der Leitung der ev. Landeskirchen bestehen – neben (Landes-)Synode u. leitendem geistlichem Amt (Bischof) – kollegial verfasste exekutive Organe der ständigen Leitung od./u. Verwaltung m. unterschiedlicher Benennung, die in den landeskirchlichen GrO u. Verf. teilweise als L. (so in Anhalt, Baden, Bayern, Lippe, Mitteldeutschland, Schaumburg-Lippe) bez. werden; i. Ü. finden sich die Bez. Kirchenleitung, KReg., Kirchensenat u. Oberkirchenrat. Während der L.…

Personaler Seelsorgebereich

(191 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Personaler Seelsorgebereich - Katholisch → Sehe Kategorialseelsorge, Militärpfarrei, Personalpfarrei Personaler Seelsorgebereich - Evangelisch P. S. sind bes. Sprengel einer Kirchengemeinde, die regelmäßig innerhalb von KGde. od. Mittelstufenverbänden (Kirchenkreise, Dekanatsbezirke [Dekanat]), aber auch für den Bereich einer Landeskirche zur kirchl. Betreuung bestimmter Personenkreise durch ein Spezialpfarramt (z. B. für Studierende, Sinnesbehinderte, Gruppierungen bes. Frömmigkeitsprägungen) gebildet werde…

Pfarrarchiv

(1,407 words)

Author(s): Franz Kalde | Hans-Peter Hübner
Pfarrarchiv - Katholisch Das P. ist ein kirchl. Archiv (Archive, kirchliche) auf der Ebene der Pfarrei. In jeder Pfarrei muss nach c. 535 § 4 eine Urkundensammlung od. ein Archiv vorhanden sein, worin neben den Pfarrbüchern u. den Briefen der Bischöfe weitere aus Notwendigkeit od. Nützlichkeit aufzuhebende Dokumente aufzubewahren sind; der Diözesanbischof od. sein Beauftragter haben bei der Visitation od. zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt die Dokumente des P. einzusehen; der Pfarrer hat dafür z…

Religionsverschiedene Ehe

(3,064 words)

Author(s): Andreas Kowatsch | Hans-Peter Hübner | Eva Synek | Jörn Thielmann
Religionsverschiedene Ehe - Katholisch C. 1086 § 1 normiert das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit („impedimentum disparitatis cultus“ bzw. „impedimentum mixtae religionis“). Dieses besteht zwischen einer in der kath. Kirche getauften bzw. in diese nach der gültigen Taufe in einer anderen chr. Kirche od. kirchl. Gemeinschaft aufgenommenen Person u. einer Person, welche die Taufe nicht gültig empfangen hat. Das (nichtchristliche) religiöse Bekenntnis des Ungetauften ist unerheblich. Zum Wegfall der Defektionsklausel vgl. Omnium in mentem, kath. Das Christentu…

Personalgemeinde

(551 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Personalgemeinde - Katholisch → Sehe Personalpfarrei Personalgemeinde - Evangelisch 1. In aller Regel gehören getaufte ev. Christen der örtlichen Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes od. gewöhnlichen Aufenthalts (Parochialgemeinde) an. Die Parochialgemeinde ist somit auch in der ev. Kirche wie in der röm.-kath. Kirche der „strukturelle Normalfall“ (Winter, 2003). Daneben haben sich Gemeindestrukturen entwickelt, die durch bestimmte Situationen, Aufgaben, spezielle Frömmigkeitsformen od. Traditionen begr. sin…

Gesamtkirchengemeinde

(607 words)

Author(s): Thomas Schüller | Hans-Peter Hübner
Gesamtkirchengemeinde - Katholisch Vergleichbar dem Gesamtverband (Gemeindeverband) ist die G. v. a. in den (Erz-)Bistümern Freiburg u. Rottenburg-Stuttgart eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. § 24 Abs. 3 KiStG BW) u. stellt den Zusammenschluss mehrerer rechtlich eigenständig bleibender Kirchengemeinden zu einer G. in einer Kommune, größeren Stadt od. neuen Seelsorgeeinheit m. mehreren KGde. dar (vgl. z. B. § 6 Abs. 1 KGO Rottenburg-Stuttgart). Organe der G. sind der Gesamtkirche…

Gemeinde

(4,338 words)

Author(s): Peter Unruh | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Uri-Robert Kaufmann | Harry Harun Behr
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…

Gemeindeordnung

(900 words)

Author(s): Hans-Peter Hübner
Gemeindeordnung - Evangelisch 1. Begrifflich lässt sich G. i. S. einer Gemeindeverfassung als die Gesamtheit der Bestimmungen definieren, die Auftrag, Rechtsstellung, Leitung u. Organisation der Kirchengemeinde, ihre Zuordnung zu den anderen kirchl. Ebenen, die ortskirchliche Mitgliedschaft sowie das ortskirchliche Finanz- u. Haushaltswesen einschließlich der Vermögensverwaltung regeln. Die wesentlichen Grundlagen der G. finden sich in den Verf. u. GrO der Landeskirchen. Ergänzend bestehen umfassen…

Gemeindeleitung

(1,410 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Gemeindeleitung - Katholisch 1. Die Frage nach der G. wird zunehmend im Kontext der Errichtung von Großpfarreien gestellt. Dabei wird oft die These zugrunde gelegt, dass viele Priester nicht fähig seien, in komplexen Strukturen die G. zu leisten, andererseits wollen viele Priester Seelsorger u. nicht Manager sein. G. wird demnach weithin m. Verwaltung, Organisation u. Management gleichgesetzt u. m. der Möglichkeit, Entwicklungsziele von Gemeinden vorgeben u. kontrollieren zu können. Dabei bleibt i.…

Gemeindeversammlung

(488 words)

Author(s): Thomas Schüller | Hans-Peter Hübner
Gemeindeversammlung - Katholisch Nach c. 215 wird allen Gläubigen das Recht zuerkannt, Versammlungen für Zwecke der Caritas, der Frömmigkeit u. zur Förderung der chr. Berufung in der Welt abzuhalten. Bezogen auf grundlegende Fragen ist diese Möglichkeit zum Austausch von Argumenten u. Meinungen für alle Gläubigen einer Pfarrei grds. möglich u. vereinzelt partikularrechtlich bezogen auf die Arbeit des Pfarrgemeinderates ausdrücklich vorgesehen. Die Einladung zur G. geht also i. d. R. vom Pfarrgemein…

Kirchengemeinde

(2,621 words)

Author(s): Burkhard Kämper | Peter Platen | Hans-Peter Hübner
Kirchengemeinde - Staatlich K. ist die unterste rechtlich selbständige regionale Gliederung in der ev. u. kath. Kirche. Im gesamten Bundesgebiet sind die Landeskirchen u. Diözesen territorial gegliedert u. flächendeckend in K. aufgeteilt. Die Institution der K. stammt aus dem Protestantismus. Dem kan. Recht war der Begriff der K. unbekannt. Die lokale Repräsentation der Institution Kirche ist die Pfarrei (cc. 515 ff.) bzw. Pfarrgemeinde. Über das Staatskirchenrecht hat der Begriff der K. jedoch Ein…

Gemeindeverband

(1,386 words)

Author(s): Thomas Schüller | Hans-Peter Hübner
Gemeindeverband - Katholisch Der G., auch Kirchengemeindeverband (Bsp.: Erzbistum Köln, Bistum Aachen, Bistum Trier, Bistum Essen) genannt, ist ein Zusammenschluss mehrerer Kirchengemeinden. Er ist wie die Kgde. eine Körperschaft des öffentlichen Rechts u. kann als jur. Person (Juristische Person, kirchliche) am Rechtsverkehr teilnehmen. Rechtliche Grundlage für den G. ist das Gesetz über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens (VVG) vom 24.07.1924, das vom Preußischen LT verabschiedet wurde u. h…

Kirchenvermögen

(3,244 words)

Author(s): Michael Droege | Rüdiger Althaus | Hans-Peter Hübner
Kirchenvermögen - Staatlich Das K. ist sowohl in Gestalt des Finanz- als auch des Verwaltungsvermögens durch eine spezifische Finalität gekennzeichnet. Es dient als materielles Substrat der Wahrnehmung des kirchl. Auftrages in der Welt. In dieser Finalität wird es in der staatl. Rechtsordnung geschützt. 1. Wenn Kirchen u. Religionsgemeinschaften ihre Vermögensverantwortung in den Formen des staatl. Rechts wahrnehmen, ist das kirchl. Vermögensrecht (Vermögensrecht, kirchliches) ein Verweisungsrechtsregime: Das K. wird in den Formen der st…

Kirchengemeinderat

(2,022 words)

Author(s): Peter Platen | Hans-Peter Hübner
Kirchengemeinderat - Katholisch Obschon die Kirchengemeinde rechtsfähig ist, kann sie selbst nicht handeln, sondern bedarf hierfür eines Vertretungsorgans. Abhängig von dem in den Diözesen jeweils geltenden Vermögensverwaltungsrecht finden sich für das zur Vertretung u. Verwaltung des ortskirchlichen Vermögens eingesetzte Kollegialorgan unterschiedliche Bez., wie Kirchenvorstand (so weitgehend im Geltungsbereich des preuß. Vermögensverwaltungsgesetzes von 1924), Verwaltungsrat (Diözesen im Bereich …

Küster

(686 words)

Author(s): Rüdiger Althaus | Hans-Peter Hübner
Küster - Katholisch K. (lat. custos = Wächter, Hüter), auch Sakristan (lat. sacer = hl.; Sakristei als zentraler Nebenraum der Kirche), in der Schweiz Sigrist, in Süddeutschland u. Österreich Mesner (seltener Messner od. Mesmer, lat. mansionarius = der neben der Kirche wohnt u. für diese sorgt), Kirchendiener o. ä. genannt, bez. einen Kirchenbediensteten, der als Hausmeister für ein Kirchengebäude sorgt; hist. im MA aus dem Ostiarier (Türhüter, niedere Weihe) hervorgegangen, war er in der frühen Ne…

Autonomie

(2,331 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz
Autonomie - Katholisch 1. Allg. bez. A. das Recht von Personen u. Körperschaften, best. Angelegenheiten in Selbstverwaltung, z. B. durch eigene Rechtsetzung zu regeln. Im KR wird die A. m. autonomia bzw. autonomus bez. (cc. 115 § 3; 323; 580; 586; 708; 806 § 1; 809; 1303 § 1, 1° u. 2°), bei eigenständigen Rituskirchen m. Ecclesia ritualis sui iuris (cc. 111 u. 112) (Ecclesia sui iuris). Ritus bez. gem. c. 28 § 1 CCEO das eigenständige u. unterschiedliche liturgische, theol., geistl. u. disziplinäre…

Amtshandlungen

(1,496 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Amtshandlungen - Katholisch 1. Die dt. Ausg. des CIC übers. m. A. i. d. R. den lat. Begriff functiones, die in c. 408 § 1 spezifiziert werden als „functiones ad quas Episcopus dioecesanus tenetur“, in c. 530 als „functiones specialiter parocho commissae“, in c. 543 § 1 als „functiones parochi“, in cc. 558 u. 560 als „functiones paroeciales“. Daraus ergibt sich, dass m. A. solche Handlungen od. Funktionen bez. werden, die m. den Hirtenämtern des Diözesanbischofs u. des Pfarrers verbunden sind u. die sich aus deren Hirtensorge für die Gläubigen ergeben. Unzutreffend dürfte d…

Amt

(3,690 words)

Author(s): Thomas Holzner | Thomas Meckel | Hans-Peter Hübner
Amt - Staatlich 1. Hist.: Das aus keltischem Sprachgebrauch stammende u. früh in die germanische Sprache eingegangene Wort A. (lat. officium, ministerium, munus) bez. im frühen MA v. a. den Dienst bei einem höhergestellten Herrn bzw. die ihm gegenüber bestehende Gefolgschaftspflicht. M. fortschreitender Ausdifferenzierung der Verwaltungstätigkeiten bildeten sich hieraus Ämter. Das Inst. des A. als einem den einzelnen Amtswalter überdauernden Pflichtenkreis ist vom röm. Ämterwesen insb. auf die Kirc…
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