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Your search for 'dc_creator:( "Heinrich de Wall" ) OR dc_contributor:( "Heinrich de Wall" )' returned 66 results. Modify search

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Zession

(170 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Zession - Evangelisch Z. bez. im ev. KR die Zustimmung des für eine Gde. zuständigen Pfarrers dazu, dass ein anderer Pfr. Amtshandlungen in der Gde. vornehmen bzw. Gottesdienste halten darf (s. § 28 Abs. 2 PfDG.EKD). In den allg. Jur. Sprachgebrauch übers., wonach Z. Abtretung bedeutet, tritt der Pfr. hier sein Recht an der Kanzel bzw. daran, allein Amtshandlungen in seiner Gde. wahrnehmen zu dürfen, an einen anderen ab. Das Inst. der Z. sichert demgemäß das Kanzelrecht bzw. Parochialrecht der Pfr.…

Tote Hand

(265 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Tote Hand - Evangelisch Mit dem Begriff T. H. (manus mortua) wurden (zumeist) kirchl. Vermögensträger bez. Da deren Vermögen nach kan. Recht Veräußerungsbeschränkungen unterlag, war es dem Rechtsverkehr weitgehend entzogen, gleichsam wie von der erstarrenden Hand eines Toten ergriffen. Seit dem 13. Jh. wurde durch Amortisationsgesetze (leges de non admortizando) versucht, den Vermögenserwerb der T. H., der durch eingeschränkte Formerfordernisse etc. vielfach erleichtert war, einzuschränken. Nach der Reformation stellte sich dieses Problem in den prot. Territo…

Staatskirchentum

(804 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Staatskirchentum - Historisch Die Bestimmung des Verhältnisses zwischen weltlicher Obrigkeit u. Kirche ist eines der Grundprobleme des Christentums in seiner verfassten Gestalt (Kirche und Staat). S. ist eine der Lösungsvarianten, die in der Geschichte verwirklicht worden sind. Es hat seinerseits unterschiedliche Erscheinungsformen angenommen. Abzugrenzen ist S. vom Christentum als Staatsreligion. Unter S. wird die Einheit der Kirche m. der staatl. Gemeinschaft verstanden, so dass beide eine Gesamt…

Synode

(3,586 words)

Author(s): Norbert Witsch | Heinrich de Wall | Anargyros Anapliotis
Synode - Katholisch 1. Der Begriff geht zurück auf das griech. Wort synodos, das im Bereich der Profangräzität die Zusammenkunft der Mitglieder eines Verfassungsorgans zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben wie auch den in einer Zusammenkunft sich manifestierenden Verein bzw. dessen regelmäßige Festversammlung bez. konnte. Spätestens seit der Mitte des 3. Jh. findet das Wort Eingang in den chr. Sprachgebrauch als Bez. der gottesdienstlichen Zusammenkunft der Gde. wie insb. auch der Versammlung von Bischöfe…

Tria-Munera-Lehre

(3,171 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall | Joachim E. Christoph
Tria-Munera-Lehre - Katholisch Die Lehre von den drei munera Christi (munus triplex) von Chr. als Prophet, Priester u. König findet sich in der Kombination dieser Hoheitstitel nicht im biblischen Zeugnis, während die einzelnen Bez. biblische Wurzeln aufweisen. Die T.-M.-L. wird bereits vor Calvin in der Tradition von Eusebius von Caesarea u. Petrus Chrysologos zur näheren Beschreibung Christi als christologische Kategorie verwendet. Chr. ist der Hohepriester aller, der König der ganzen Schöpfung u.…

Staat

(5,307 words)

Author(s): Martin Rehak | Heinrich de Wall | Eva Synek | Johannes Becke | Jörn Thielmann
Staat - Katholisch Das Verständnis des S. aus Sicht der kath. Kirche, näherhin ihres Lehramts, beruht maßgeblich auf der Staatsphilosophie des Aristoteles, wie sie von Thomas von Aquin rezipiert u. erstmals unter P. Leo XIII. in seinen vier sog. gelasianischen Enz. (Diuturnum illud [1881]; Immortale Dei [1885]; Libertas Praestantissimum [1888]; Sapientiae Christianae [1890]) m. Blick auf die Herausforderungen der Moderne entfaltet wurde. Weitere Impulse u. Aktualisierungen verdanken sich der kath. …

Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung

(1,098 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung - Historisch Das Verhältnis von Staat bzw. weltlicher Obrigkeit u. Religion ist abhängig von vielen Parametern: Staatsverständnis, Religionsdemographie, religiöser Lehre, kulturellem u. hist. Umfeld usw. Demgemäß ist es in versch. Staaten u. Kulturkreisen u. zu versch. Zeiten ganz unterschiedlich ausgestaltet. So verbindet den röm. Staatskult wenig m. modernen Säkularitätsvorstellungen – u. diese wenig m. gegenwärtigen Gottesstaatsverständnissen in islam. …

Schulgebet

(353 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Schulgebet - Staatlich Unter S. versteht man üblicherweise nicht das – o. weiteres zulässige – Gebet innerhalb des konfessionellen Religionsunterrichts, sondern ein gemeinsames Gebet von Lehrern u. Schülern, das zwar außerhalb des Unterrichts, aber als schulische Veranstaltung (meist) zu Beginn der täglichen Schulzeit gehalten wird. Wegen des damit verbundenen Zwangs zur Offenbarung seiner religiösen od. weltanschaulichen Überzeugung hatte der hessische StGH in einer Entscheidung vom 27.10.1965 (En…

Zustimmungsrecht

(906 words)

Author(s): Markus Graulich | Heinrich de Wall
Zustimmungsrecht - Katholisch Z. ist eine Form des Beispruchsrechts Dritter, d. h. die vom Recht (dem allg. Recht, den Statuten, Satzungen, Konstitutionen usw.) bestimmten Gremien, Organen od. Einzelpersonen übertragene Befugnis, durch Zustimmung od. Rat an bestimmten Entscheidungen eines Oberen (Ordinarius, Prälat i. S. des c. 295, Obere kan. Lebensverbände u. deren Stellvertreter [Ordensoberer], Vorsteher von Kollegialorganen, Vorsitzende kirchlicher Vereine u. Ähnliches) mitzuwirken. Durch das Z…

Pfarrdiakon

(187 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrdiakon - Katholisch → Sehe Diakon Pfarrdiakon - Evangelisch Als P. werden in manchen Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (Bad, Pf) Personen bez., denen das Amt der öff. Wortverkündigung (Verkündigung) u. der Sakramentsverwaltung, also das Amt eines Pfarrers, übertragen wurde, o. dass sie die für die Pfarrerinnen u. Pfr. übliche theol. Hochschulausbildung haben. Sie werden in anderen Landeskirchen auch als Pfr. im kirchl. Hilfsdienst, Gemeindemissionar, Prediger, Pfarrwalter od. Pfar…

Rechtskultur

(839 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Rechtskultur - Katholisch R. bezieht sich als Begriff insb. auf die Anwendung des geltenden Rechts (Rechtsanwendung) in einer Rechtsgemeinschaft, sodass dem geltenden Recht auch in der gelebten Realität Geltung verschafft wird. Damit verbunden u. für eine Förderung der R. essentiell ist die Rechtssicherheit u. ein effektiver Rechtsschutz. In c. 221 § 1 wird das Recht aller Gläubigen, die eigenen Rechte in der Kirche „rechtmäßig geltend zu machen und … zu verteidigen“, normiert. Damit korrespondiert…

Recht

(5,445 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Markus Graulich | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Admiel Kosman | Et al.
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…

Pfarrdienstgesetz

(625 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrdienstgesetz - Evangelisch Das Recht der Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen u. Pfarrer zur Kirche m. den dazugehörenden Rechten u. Pflichten zu regeln, ist Gegenstand des kirchl. Selbstbestimmungsrechts gem Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV. Das Dienstverhältnis der ev. Pfarrerinnen u. Pfr. in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist ähnlich wie ein Beamtenverhältnis öff.-rechtlich ausgestaltet. Das Recht dazu folgt aus dem Status der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV. Bis 2010 w…

Rechtsgeschäftliche Vertretung

(2,815 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Jörn Thielmann
Rechtsgeschäftliche Vertretung - Staatlich → Sehe Stellvertretung, Vertreter Rechtsgeschäftliche Vertretung - Katholisch 1. Begriff: R. V. ist eine bes., da auf Rechtsakte (Rechtshandlung) (einschließlich rechtsgeschäftsähnlicher Handlungen [Handlung, rechtsgeschäftliche] wie Rücktritt, Kündigung, Mahnung, Fristsetzung, welche alle auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind) beschränkte Form des Handelns an Stelle eines anderen, u. zwar Handeln im Namen des Vertretenen m. der Wirkung, dass die Rechtsfolg…

Popularklage

(575 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Jörn Thielmann
Popularklage - Staatlich Als P. wird eine Klage bez., die erhoben werden kann, o. dass der Kläger eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen muss. Solche Klagen durch „quivis ex populo“ (= irgendjemandem aus dem Volk) waren in Einzelfällen im römischen Recht geläufig. Im geltenden dt. Recht kann, wenn man von den Möglichkeiten der Vertretung (Rechtsgeschäftliche Vertretung) od. der Prozessstandschaft absieht, im Regelfall nur derjenige gerichtlich Klage erheben, der geltend machen kann, von …

Rechtsprechung

(2,296 words)

Author(s): Stefan Rambacher | Heinrich de Wall
Rechtsprechung - Katholisch Die in der Sendung durch Jesus Chr. grundgelegte u. durch apost. Vollmacht ausgestaltete Rechtsordnung der Kirche begr. den Anspruch einer eigenen u. unabhängigen kirchl. Rechtspflege, deren Aufgabe es ist, dem kan. Recht im konkreten Leben der Glaubensgemeinschaft Geltung zu verschaffen u. es zu schützen. Der Wahrnehmung dieser Aufgabe dient in Ausübung der kirchl. Leitungsgewalt (potestas regiminis) neben dem oberhirtlichen Verwaltungshandeln auch die kirchl. R. Im Unterschied zu der freieren, an Bedürfnis u. Nutzen für das kirchl.…

Lehrbeanstandungsverfahren

(1,934 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall
Lehrbeanstandungsverfahren - Katholisch 1. Eine kirchl. Autorität kann ein L. durchführen, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass die in Wort u./od. Schrift vorgetragene Lehre eines Autors möglicherweise od. m. Sicherheit nicht im Einklang m. der verbindlichen Lehre der Kirche steht. Gegenstand eines L. ist an sich die Lehre des betr. Autors, nicht seine Person; deswegen ist auch die Durchführung eines L. über die Lehre eines bereits verstorbenen Autors nicht ausgeschlossen. Im Unterschied zu and…

Pfarrbüro

(416 words)

Author(s): Peter Platen | Heinrich de Wall
Pfarrbüro - Katholisch Im Unterschied zum Pfarrhaus, das nach Vorschrift des c. 533 § 1 (vgl. c. 292 § 1 CCEO) in der Nähe der (Pfarr-)Kirche (Pfarrkirche) liegt u. durch den Pfarrer bewohnt wird – außer der Ortsordinarius erlaubt dem Pfr. eine Wohnsitznahme anderenorts – verwendet der CIC den Begriff P. nicht. Dennoch wird ein Ort vorausgesetzt, an dem alle od. doch die meisten verwaltungsmäßigen Arbeiten, die in einer Pfarrei anfallen, vorgenommen werden können, wenn in c. 535 (vgl. c. 296 CCEO) …

Rechtsstellung

(634 words)

Author(s): Thomas Schüller | Heinrich de Wall
Rechtsstellung - Katholisch R. bez. die einer natürlichen (c. 96) od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) (cc. 113-123) zukommende Stellung im Rechtssystem der kath. Kirche. In einer hierarchisch u. ständisch organisierten Rechtsgemeinschaft wie der Kirche erwachsen aus der Taufe, die die Rechtsfähigkeit begr. u. m. entspr. Rechten u. Pflichten verbunden ist, unterschiedliche R. je nach Standeszugehörigkeit als Kleriker (Klerikerstand) (cc. 273-289), als Angehöriger des Religiosenstandes (…

Observanz

(120 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Observanz - Staatlich Der Begriff O. ist aus dem lat. „observare“ = „beachten, befolgen“ abgeleitet u. bez. im Bereich des Rechts das Befolgen einer Norm. In MA u. früher Neuzeit wird O. häufig gleichbedeutend m. als Consuetudo bez. Gewohnheitsrecht verwendet. Mit dem Bedeutungsschwund des Gewohnheitsrechts seither geht auch die sinkende Relevanz der O. in der Rechtsquellenlehre einher. Heute wird m. O. lokal begrenztes Gewohnheitsrecht bez.; vgl. Art. 5 Abs. 2 des Schweiz. ZGB: „Wo das Gesetz auf …

Rechtsbereich

(635 words)

Author(s): Konrad Breitsching | Heinrich de Wall
Rechtsbereich - Katholisch Im kan. Recht wird unter dem Begriff des R. 1. der Macht- u. Zuständigkeitsbereich des kan. Rechts od. der kirchl. Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse) (forum canonicum, ecclesiasticum, Ecclesiae) in Abhebung von dem Macht- u. Zuständigkeitsbereich des staatl. bzw. zivilen Rechts od. der staatl. bzw. zivilen Gerichtsbarkeit (forum civile, saeculare) verstanden. Es wird dabei zwischen rein kirchl. (z. B. Sakramentenrecht), rein staatl. (vgl. cc. 105…

Pfarrbesoldung, Versorgung

(337 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Pfarrbesoldung, Versorgung - Evangelisch Der Pfarrer, der in einem Dienstverhältnis m. einer ev. Landeskirche in Deutschlamd steht, hat nach § 49 PfDG.EKD einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt für sich u. seine Familie. Wie im staatl. Beamtenrecht erhält auch der Pfr. nicht ein Entgelt bzw. einen Lohn für geleistete Arbeitsstunden, sondern einen amtsangemessenen Unterhalt bzw. eine Alimentation. Die Gestaltung des Unterhalts der Pfr. unterliegt dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gem. Art. 13…

Rechtshandlung

(3,174 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Abdelaali El Maghraoui
Rechtshandlung - Katholisch 1. Der Ausdruck R. ist – zusammen m. dem Ausdruck Rechtsakt – eine der im Dt. üblichen Übers. für den lat. Ausdruck actus iuridicus. Der in cc. 124-128; cc. 931-935 CCEO behandelte actus iuridicus ist ein Willensakt, der von seiner Natur her auf das Hervorbringen bestimmter Rechtswirkungen ausgerichtet ist. Für diese Art von Handlungen ist in der Rechtswissenschaft im Dt. die Bez. Rechtsakt üblich; der Rechtsakt ist vom Realakt zu unterscheiden, d. h. von einer Handlung,…

Recht und Moral

(3,920 words)

Author(s): Stephan Herzberg | Heinrich de Wall | Daniel Krochmalnik | Stephanie Müssig
Recht und Moral - Katholisch R. u. M. steht für einen rechtsphilosophischen u. rechtsethischen Problemkomplex, an dem sich mind. zwei Ebenen unterscheiden lassen. Auf der begrifflichen Ebene stellt sich die Frage nach der Natur od. dem Wesen von R. u. M.; kontrovers ist, ob R. definitorisch abhängig von M. ist, od. ob R. unabhängig von M. definiert werden kann. Auf der materialen Ebene stellt sich die klassische rechtsethische Frage nach dem gerechten R.; kontrovers ist, ob es überpositive (moralisch…

Ordnung

(782 words)

Author(s): Lothar Wächter | Heinrich de Wall
Ordnung - Katholisch Im Unterschied zum CIC/1917 u. dem CCEO macht c. 95 den, nicht geringe Probleme aufwerfenden, Versuch einer eigenen Umschreibung der O. (ordines), die er als eigenständigen Typ objektiver Rechtsetzung zu betrachten scheint, der v. a. dadurch bestimmt ist, dass er ausschließlich die Teilnehmer von Versammlungen od. Zusammenkünften bzw. Feiern verpflichtet (§ 2). Nach c. 95 sind ordines Regeln od. Normen, die bei Versammlungen od. der Durchführung sonstiger Veranstaltungen einzuh…

Lutherische Kirche

(1,268 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Joachim E. Christoph
Lutherische Kirche - Evangelisch 1. Als L. K. wird eine Kirche bez. (od. bez. sich eine Kirche), die die Lehraussagen des durch Martin Luther u. Philipp Melanchthon geprägten Zweigs der Reformation als Bekenntnisgrundlage hat. Diese Aussagen sind in den luth. Bekenntnisschriften formuliert, wie sie im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Unter den 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sind sieben Mitglied in der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), nämlich NK, Han, SLi, Bswg, EKM, …

Katechet

(495 words)

Author(s): Matthias Pulte | Heinrich de Wall
Katechet - Katholisch Der Dienst der K. ist in den deutschsprachigen Diözesen weit verbreitet. Er findet seinen kan. Anker in c. 776 (c. 624 CCEO). Der CIC enthält keine Beschreibung dieses Dienstes. Insofern besteht eine große Variationsmöglichkeit, diesen Dienst auszugestalten. K. ist diejenige Person, welche die katechet. Unterweisung der Adressaten unter der Leitung des Pfarrers tatsächlich vornimmt. Aus c. 776 ist zu entnehmen, dass es sich dabei nicht um ein KA i. S. des c. 145 handelt, weil …

Gewohnheitsrecht

(2,769 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Sabine Konrad | Richard Potz | Tibor Linke
Gewohnheitsrecht - Staatlich Als G. wird in der allg. Rechtslehre Recht bez., das nicht von einem Normgeber (Gesetzgeber) gesetzt wird, sondern das durch Anerkennung einer Norm als Recht durch eine entspr. Übung bzw. Gewohnheit in einer Rechtsgemeinschaft entsteht. Voraussetzung der Entstehung von G. ist also – erstens – die Anwendung bzw. das sich Halten an eine Norm über einen längeren Zeitraum (longa consuetudo) u. – zweitens – die Überzeugung, dass diese Norm rechtlich verbindlich ist (opinio i…

Johanniterorden

(478 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Johanniterorden - Evangelisch J. ist die Kurzbezeichnung der „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem – der Johanniterorden“. Er ist der ev. Zweig des alten J., dessen kath. Hauptzweig der Malteserorden ist. Er steht in der Tradition der geistl. Ritterorden. Eine Sonderstellung der Balley Brandenburg innerhalb des Gesamtordens reicht bereits in die vorreformatorische Zeit zurück. Sie wurde 1382 durch den Vergleich von Heimbach zwischen der Balley u. dem dt. Großprior des Ordens geregelt, der durc…

Fachhochschule

(1,595 words)

Author(s): Rafael Rieger | Heinrich de Wall
Fachhochschule - Staatlich → Sehe Hochschule Fachhochschule - Katholisch Die kath. F. in der BRD sind als Hochschulen o. Promotionsrecht in kirchl. Trägerschaft zu charakterisieren, die vornehmlich der anwendungsbezogenen Wissenschaftspflege insb. in den Fachbereichen Sozial- u. Gesundheitswesen sowie Religionspädagogik u. kirchl. Bildungsarbeit dienen. Nachdem in den vergangenen J. einige Einrichtungen geschlossen bzw. in staatl. Trägerschaft überführt wurden, gibt es z. Z. noch fünf kath. F.: die Kath.…

Jurisdiktion

(1,050 words)

Author(s): Ludger Müller | Heinrich de Wall
Jurisdiktion - Katholisch Anders, als die wörtliche Übers. des lat. Wortes iurisdictio (Rechtsprechung) erwarten ließe, u. im Unterschied zum römischen Recht, in dem iurisdictio die Befugnis zur Rechtspflege, bes. aber die (Zivil-)Gerichtsbarkeit meinte, bez. J. im KR die hoheitliche Gewalt in der Kirche insgesamt, die in drei Funktionsweisen ausgeübt wird: als Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Verwaltung. Durch ihre Ausrichtung auf die Sendung der Kirche insgesamt u. durch ihre Bindung an das geweihte Amt stellt sich J. in der Kirche wesentlich als geistl. Gewalt dar. Zu unters…

Kirchenrecht

(2,074 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Kirchenrecht - Katholisch K. bez. als Oberbegriff das Recht aller Kirchen u. kirchl. Gemeinschaften. Kath. K. stellt die Rechtsordnung der lateinischen Kirche u. der kath. Ostkirchen dar. Kath. K. wird auch als kan. Recht bez., da ihre Gesetze in Abgrenzung zu den weltlichen Leges als Canones bez. werden. So wird auch die Kirchenrechtswissenschaft als Kanonistik bez. Von K. zu unterscheiden ist das Religionsrecht, das die Rechtsbeziehung von Staat u. Religion regelt u. seine Quellen in den religion…

Gesetzgebungsverfahren

(1,334 words)

Author(s): Lothar Wächter | Heinrich de Wall
Gesetzgebungsverfahren - Katholisch Es findet sich im kan. Recht weder eine Definition des Begriffs G. noch ein allg. rechtlich vorgeschriebenes G. Die Eigenart des kan. Rechts, dass bei den entscheidenden Gesetzgebern (Papst, Bischofskollegium, Diözesanbischof) die drei Gewaltfunktionen (potestas legislativa, exsecutiva u. iudicialis; vgl. c. 135 § 1) zusammenfallen u. dem KR somit im Unterschied zum Staatsrecht der modernen freiheitlichen Demokratie eine Gewaltenteilung bzw. -trennung weitgehend …

Inkorporation

(928 words)

Author(s): Peter Koch | Heinrich de Wall
Inkorporation - Katholisch Der Begriff I. hebt im kath. KR auf drei differente Gegebenheiten ab, deren Gemeinsamkeit es ist, Resultat einer rechtlichen Verbindung zu sein. 1. Verfassungs- u. sakramentenrechtlich bez. I. die Eingliederung des Menschen in Chr. bzw. in die Kirche Chr. mittels Taufe. Als rechtsfähige Person gehört der Gläubige dem Volk Gottes an u. hat gem. seiner eigenen Stellung Anteil am priesterlichen, prophetischen u. kgl. Amt Chr. Die Taufe ist Grundvoraussetzung, um andere Sakramente zu empfangen; w…

Gesetzgeber

(4,212 words)

Author(s): Myriam Wijlens | Heinrich de Wall | Anargyros Anapliotis | Alexander Dubrau | Serdar Kurnaz
Gesetzgeber - Katholisch G. ist derjenige, der befugt ist, Gesetze für eine bestimmte Gemeinschaft zu erlassen. Der G. hat nicht automatisch auch Promulgationsvollmacht: das Bischofskollegium hat Gesetzgebungsvollmacht, der Papst jedoch Promulgationsvollmacht; die Patriarchalsynode hat Gesetzgebungsvollmacht, der Patriarch Promulgationsvollmacht. Wenn das höhere Recht nichts anderes vorsieht, steht es einem niedrigeren G. frei, ein Gesetz zu erlassen. Die gesetzgebende Gewalt ist jedoch auf die im Recht vorgeschriebene Weise auszuüb…

Gesetzeskonkurrenz

(2,780 words)

Author(s): Tristan Barczak | Markus Walser | Heinrich de Wall | Justus von Daniels | Mathias Rohe
Gesetzeskonkurrenz - Staatlich Bei der G. (von lat. concurrere) geht es um das Zusammentreffen versch. Normen in Bezug auf dass. Geschehen. Sie ist abzugrenzen von der Gesetzeskollision, bei der sich widersprechende od. wechselseitig ausschließende Rechtsfolgen zusammenstoßen. G. tritt in allen Teilrechtsgebieten u. rechtsgebietsübergreifend auf: Im Zivilrecht kann sich ein Anspruch aus mehreren Anspruchsgrundlagen ergeben, im Strafrecht können durch eine Handlung mehrere Tatbestände erfüllt u. im …

Kirchenjahr

(1,188 words)

Author(s): Harald Buchinger | Heinrich de Wall
Kirchenjahr - Katholisch Der in den heutigen liturgischen Büchern der röm.-kath. Kirche gebräuchliche dt. Begriff K., der einerseits ein einheitliches Konzept u. andererseits eine spannungsvolle Parallele zum bürgerlichen Jahr insinuiert u. deshalb als theol. problematisch gilt, ist seit dem 16. Jh. bezeugt (Pomarius, Magdeburg 1585). Die jüngere Liturgiewissenschaft bevorzugt die Rede von Feiern im Rhythmus der Zeit, die Liturgiekonstitution des Vat II (SC 5) u. die erneuerten liturgischen Bücher …

Kirche und Staat

(3,565 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall | Eva Synek
Kirche und Staat - Staatlich → Sehe Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung Kirche und Staat - Katholisch Durch die Enz. PT hat Johannes XXIII. die Menschenrechte zum integralen Bestandteil lehramtlicher Verkündigung gemacht, sodass ebenso das Zweite Vatikanische Konzil in DH u. GS die Menschenrechte z. T. der Lehre der Kirche macht. Der Gesetzgeber verankert diese direkt zu Beginn des Verkündigungsrechts (Verkündigungsdienst) in c. 747 § 2 bzw. c. 595 § 2 CCEO. Gem. LG 8 gehen in der Kirche sichtbare u. …

Königreich Dänemark, Staat und Religion

(974 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Königreich Dänemark, Staat und Religion - Staatlich Das Verhältnis von Staat u. Religion in Dänemark ist einerseits geprägt durch die umfassende Religionsfreiheit, die durch das GG des Reiches Dänemark i. d. F. v. 1953 – die Verf. des Landes – u. durch Art. 9 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gewährleistet ist, andererseits insb. durch das in Dänemark bestehende System einer ev.-luth. Staatskirche. Diese wird in der Verf. als Volkskirche definiert (§ 4), womit das Selbstverständnis der dänisc…

Kanonikat

(272 words)

Author(s): Bernd Dennemarck | Heinrich de Wall
Kanonikat - Katholisch Ein K. ist ein KA (c. 145), das gem. c. 503 vom Diözesanbischof nach Anhörung des betr. Kanonikerkapitels nur einem Priester übertragen werden darf, der sich gem. c. 509 § 1 durch Rechtgläubigkeit u. einen unbescholtenen Lebenswandel auszeichnet sowie seinen Dienst in lobenswerter Weise ausübt. K. gibt es in Kanonikerkapiteln, sei es in Kathedralkapiteln, auch Domkapitel genannt, sei es in Stiftskapiteln. Die Anzahl der K. in einem Kapitel ist durch die Statuten unter Berücks…

Kanzelrecht

(906 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Kanzelrecht - Katholisch 1. Das kath. KR kennt kein eigenes K., auch weil die Kanzel seit der Liturgiereform des Vat II liturgisch funktionslos geworden ist. Seitdem ist der Ambo der Ort der Wortverkündigung. Das liturgische Recht bestimmt, dass bei der Feier der hl. Messe unter Beteiligung von Gläubigen die biblischen Lesungen immer vom Ambo aus vorgetragen werden müssen (IGMR3, 58). Der Ambo ist ein eigener u. bes. liturgischer Ort, der der Würde des Wortes Gottes gerecht werden soll. In Kirchen od. Kapellen (cc. 1214 [c. 869 CCEO] u. 1223) muss es …

Kirchentag

(507 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Kirchentag - Katholisch → Sehe Katholikentag Kirchentag - Evangelisch K. bez. im ev. Bereich unterschiedliche Institutionen. In der heutigen Verf. der Bremischen Ev. Kirche u. im Deutschen Evangelischen Kirchenbund (1922-1933) ist K. die Bez. des synodalen Gremiums. Beide sind relativ lose, insofern bes. bündische Zusammenschlüsse von Gemeinden bzw. Landeskirchen. U. a. damit lässt sich erklären, dass nicht der Begriff der Synode, sondern der des K. gewählt wurde. K. wird ebenso als Kurzbezeichnung für Dt. Ev. K. verwendet, was wiederum unterschiedliche Bedeutu…

Kirchlichkeit

(2,025 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Heribert Hallermann
Kirchlichkeit - Staatlich Der Begriff K. wird, bezogen auf Menschen, für deren Bindung an die Kirche u. ihre Glaubenspraxis verwendet. K. ist insofern eine soziologische Kategorie. Im Zusammenhang des staatl. Rechts kennzeichnet K. dagegen die Beziehung rechtlich selbständiger Werke u. Einrichtungen bzw. von deren Trägern zu einer Kirche. Sie hat Bedeutung v. a. für die Frage, inwiefern solche rechtlich selbständigen Träger am Selbstbestimmungsrecht der Kirchen u. Religionsgemeinschaften teilhaben.…

Gesetz

(5,671 words)

Author(s): Hermann Weber | Lothar Wächter | Heinrich de Wall | Richard Potz | Admiel Kosman | Et al.
Gesetz - Staatlich Im Recht wird unter G. in einem allg. (rechtstheoretischen) Sinne die „von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet“. Normalfall ist „dabei die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen“ (so die noch heute treffende Definition der Brockhaus Enzyklopädie). G., die nur einen Einzelfall betreffen (sog. Maßnahmegesetze), sind damit freilich nicht von vorneherein ausgeschlossen. Wer in welchem V…

Kirchenleitung

(1,123 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Kirchenleitung - Katholisch 1. Der Begriff K., der v. a. in den prot. Kirchen gebräuchlich ist, bezieht sich i. d. R. auf ein kirchenleitendes Gremium versch. Struktur u. Zusammensetzung. Im weiteren Sinn wird K. auch für die zentralen Verwaltungsbehörden dieser Kirchen verwendet, was u. U. dazu führt, dass zwischen Leitung u. Verwaltung nicht genügend unterschieden wird. 2. In der kath. Kirche ist der Begriff K. unangemessen, weil alle Leitungsämter in der KirchVerf., die m. dem lat. Begriff pastor gekennzeichnet sind, strikt personal konzipiert…

Hochschule

(4,954 words)

Author(s): Michael Hartmer | Ulrich Rhode | Heinrich de Wall | Walter Homolka | Harry Harun Behr
Hochschule - Staatlich H. ist das, was der Gesetzgeber als H. bez. od. anerkennt. Es fehlt an einer Legaldefinition von H. Es finden sich lediglich in den HG Aufgabenumschreibungen unterschiedlicher Hochschularten u. -typen (vgl. z. B. § 3 Abs. 1 u. 2 HZG NW). H. wird als Begriff vorausgesetzt. Der formalistische, vom Gesetzgeber abhängige Hochschulbegriff setzt sich in der Ausdifferenzierung unterschiedlicher Hochschularten u. -typen fort. Insb. die Universität teilt dieses Schicksal. Auch Univers…

Gesetzgebung

(2,156 words)

Author(s): Lothar Wächter | Heinrich de Wall | Richard Potz
Gesetzgebung - Katholisch Die G. ist wichtigster Bestandteil der im göttlichen Recht (Ius divinum) grundgelegten (vgl. c. 129; c. 979 CCEO) hoheitlichen Hirten- bzw. Leitungsvollmacht (potestas regiminis), die in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt unterschieden wird (c. 135; c. 985 CCEO). Die G. geht ausschließlich von jenen kirchl. Autoritäten aus, die über Gesetzgebungsvollmacht (potestas legislativa) verfügen u. kann – außer vom höchsten Gesetzgeber – nicht delegiert werden (c. 13…

Gruppe

(808 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Gruppe - Katholisch 1. Die G. gilt als bes. „Sozialisationsfaktor im Prozess der Tradierung des Christentums“ u. als „zentraler Ort sozialen Lernens“ (Blasberg-Kuhnke, 1081). M. G. werden Aspekte wie Homogenität, Überschaubarkeit, Vertrautheit der Mitglieder u. die Möglichkeit zu zwischenmenschlicher Begegnung verbunden. Die G. gilt oft als Idealbild chr. Gemeinde u. wird z. B. der Pfarrei als angeblich unpersönlicher Verwaltungseinheit gegenübergestellt. 2. Der CIC wendet den G. von Gläubigen (coetus christifidelium) bes. Aufmerksamkeit bzgl. ihrer See…

Ius Publicum Ecclesiasticum

(2,069 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Ius Publicum Ecclesiasticum - Katholisch Das I. P. E. entstammt der Zeit des Barocks u. entwickelte sich ad intra in Abgrenzung zum ev. Kollegialismus, der Vorstellung von Kirche als einer Gemeinschaft von Gleichen (collegium aequalis; societas aequalis) bzw. eines freien Zusammenschlusses gem. Samuel Pufendorf, u. im Kontext des landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches) ad extra in Abgrenzung u. Betonung der Eigenrechtsmacht der Kirche gegenüber dem Staat zu einer eigenen…

Gutachten

(1,257 words)

Author(s): Burkhard Josef Berkmann | Heinrich de Wall
Gutachten - Katholisch 1. Begriff: G. sind begr. Beurteilungen von Tatsachen od. Vorgängen durch Sachverständige. Die im Auftrag der Bischöfe des dt. Sprachgebiets erstellte Übersetzung des CIC/1983 verwendet G. für die folgenden lat. Begriffe: relatio (c. 1577 f.: Ber. der Sachverständigen), conclusiones (c. 1609 § 2: Schlussfolgerungen der Richter für die Urteilssitzung) u. votum (cc. 1681, 1704 u. 1705 § 3: Votum des Gerichts bzw. des Bf. bzgl. Nichtvollzugs). In der dt. Rechtssprache wird G. ab…

Kirchenregiment, landesherrliches

(847 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Kirchenregiment, landesherrliches - Evangelisch Als K. wird die weltliche Herrschaftsgewalt der Inhaber der Territorialgewalt (insb. der Reichsfürsten) über die ev. Kirche ihrer Territorien bez. Die Epoche des K. reichte vom 16. bis zum Beginn des 20. Jh. Die Entstehung des K. ist vor dem Hintergrund von Reformation u. Glaubensspaltung einerseits, der für das Hl. Röm. Reich Dt. Nation charakteristischen politischen Struktur, in der der zentralen Reichsgewalt die Territorien gegenüberstanden, andererseits zu verstehen. In der Zeit d…

Abstimmung

(535 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall
Abstimmung - Katholisch A. bez. das Verfahren zur Feststellung des rechtserheblichen Willens od. des Meinungsstandes einer Personenmehrheit durch kollegialen Akt, unabhängig davon, ob die Personenmehrheit jur. Person ist od. nicht. Als Ermittlung des Gesamtwillens ist A. synonym m. Beschluss(fassung). Als Feststellung des Meinungsstandes eines Kollegiums kann die A. insb. im Rahmen der Anhörung (cons., c. 127; c. 934 CCEO) eingesetzt werden. Der Gesamtwille u. die Gesamtmeinung sind nicht identisch…

Bischofsrat

(594 words)

Author(s): Severin J. Lederhilger | Heinrich de Wall
Bischofsrat - Katholisch Zur Koordination der Administration u. „besseren Förderung der pastoralen Tätigkeit“ kann nach dem Ermessen des Diözesanbischofs ein B. (cons. episcopale), bestehend aus den Generalvikaren u. Bischofsvikaren, etabliert werden (c. 473 § 4; DirH Nr. 177). Damit wurde ein (in den Konzilsdokumenten nicht explizit enthaltener) Vorschlag aus den Beratungen des Vat II zur rechtlichen Aufwertung der Auxiliarbischöfe umgesetzt (vgl. CD 25-27, LG 22), nun aber bezogen auf alle, die i…

Amtshaftung

(1,451 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Thomas Schüller | Dirk Ehlers
Amtshaftung - Staatlich Verletzt ein Beamter vorsätzlich od. fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so § 839 Abs. 1 BGB (Amt). Durch Art. 34 GG wird diese Haftung auf weitere Amtsträger erw. u. auf den Staat übergeleitet, der damit anstelle des Beamten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Diese A. ist neben den Ersatzansprüchen des Einzelnen für die Aufopferung seiner Rechtsgüter für das gemeine Wohl (z. …

Erzbischof

(265 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Erzbischof - Katholisch → Sehe Metropolit Erzbischof - Evangelisch Die ev. Kirchen in Deutschland haben keine Metropolien im röm.-kath. Sinn ausgebildet. Bei ihnen existieren demgemäß auch Amt od. Titel eines E. nicht. Auch das Verhältnis zwischen den Landesbischöfen u. den Regional- od. Sprengelbischöfen (bzw. General- od. Landessuperintendenten, Pröpste od. Prälaten), wie es sie in zahlreichen dt. LK gibt, ist nicht m. dem des röm.-kath. E. zu seinen Suffraganbischöfen vergleichbar, da weder der Landes…

Altersgrenze

(1,071 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Altersgrenze - Katholisch Im KR bestimmen A. die Rechtsstellung physischer Personen mit, insb. in Hinblick auf ihre Handlungsfähigkeit, den Eintritt od. den Entfall von Pflichten u. Rechten, die Befähigung (habilitas od. idoneitas) zur Übernahme kirchl. Ämter, Dienste u. Funktionen sowie des Zugangs zu geistl. Gütern. Der Besitz der Grundrechte und Grundpflichten der Christen ist nicht an eine bestimmte A. gebunden, weil diese vom Empfang der Taufe abhängen u. wie die Taufe selbst unverlierbar u. n…

Disziplinarrecht

(2,956 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Peter Platen | Heinrich de Wall
Disziplinarrecht - Staatlich Das D. umfasst die Möglichkeiten des Dienstherrn m. Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten, der die ihm obliegenden Pflichten verletzt, vorzugehen. Es ist im BDG, sowie in den Landesdisziplinargesetzen geregelt u. enthält neben Bestimmungen über die Arten von Disziplinarmaßnahmen auch Regelungen zum behördlichen u. gerichtlichen Disziplinarverfahren. Letztere stellen Spezialvorschriften zum VwVfG u. zur VwGO dar (Schmidt, 2017, 143). Disziplinarmaßnahmen können sowohl…

Bekleidung, religiöse

(724 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Bekleidung, religiöse - Staatlich Das dt. Recht kennt keine allg. Bekleidungsregeln. Jedermann ist frei, sich so zu kleiden, wie er möchte, sei es aus religiösen od. aus anderen Gründen, sei es im privaten Bereich od. in der Öffentlichkeit. Allerdings gibt es durchaus Bekleidungsvorschriften od. -verbote in bes. Rechtsverhältnissen u. für bes. Situationen, auch Verbote religiöser B. So sind etwa in Folge der Kopftuchentscheidungen des BVerfG den öff. Dienst od. Teile davon betr. Verbote, religiöse B…

Clausula rebus sic stantibus

(286 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Clausula rebus sic stantibus - Staatlich Die c. (lat., dt. etwa: (Vertrags)Bestimmung, dass die Umstände gleich bleiben) bez. den stillschweigenden Vorbehalt der Vertragsschließenden, dass der Fortbestand eines Vertrages unter der Bedingung gleichbleibender Umstände steht, u. zwar objektiver Umstände, die den Parteien selbst nicht bewusst sein müssen. Bei nachträglicher Änderung dieser Verhältnisse sollten sich die Parteien vom Vertrag lösen dürfen. Diese Ausnahme vom Grundsatz pacta sunt servanda war…

Devotio Domestica

(336 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Devotio Domestica - Historisch D. bez. die Hausandacht als eine Form der Religionsausübung nach frühneuzeitlichem Verständnis – neben dem exercitium publicum (öff. Religionsausübung) u. dem exercitium privatum religionis (private Religionsausübung). Die D., die sich auf den engen Kreis der Haushaltsangehörigen, d. h. Familienangehörige u. Hausgesinde, o. Beteiligung eines Geistlichen, beschränkte, wurde als individuelle Religionsausübung angesehen u. dem Bereich der Gewissensfreiheit zugeordnet. Dag…

Disziplinarverfahren

(966 words)

Author(s): Peter Platen | Heinrich de Wall
Disziplinarverfahren - Katholisch Ausgehend von der doktrinellen Fassung des kirchl. Disziplinarrechts als Gesamtheit der Bestimmungen über den Inhalt u. die Behandlung von Dienstvergehen von Klerikern u. im Dienst der Kirche stehenden Laien (Hauptberufliche), bez. der Begriff D. die versch. Prozeduren, die zur Feststellung des Vorliegens von Dienstvergehen einschließlich der sich hieraus ergebenden Konsequenzen vorgesehen sind. In dieser Hinsicht kann das Verfahren einer aus disziplinarischen Grün…

Cuius regio, eius religio

(242 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Cuius regio, eius religio - Historisch („Wessen Gebiet, dessen Religion“) ist eine Formel, m. der das staatskirchenrechtliche System im Hl. Röm. Reich Dt. Nation nach dem Augsburger Religionfrieden 1555 schlagwortartig zusammengefasst wurde. Die Formel selbst ist weder im Religionsfrieden noch in späteren Rechtstexten enthalten, sondern wurde durch den Juristen Joachim Stephani (1544-1623) in seinem Werk Institutiones juris canonici (1599) geprägt. Durch §§ 15-17 des Augsburger Religionsfriedens wurde…

Beichtgeheimnis

(3,173 words)

Author(s): Walter Fischedick | Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Beichtgeheimnis - Staatlich Die staatl. Rechtsordnung schützt das B. Dies gilt, obwohl in den Prozessordnungen grds. die Pflicht zur Aussage vorgesehen ist. Ein Zeugenbeweis trägt zu einer möglichst vollständigen Sachverhaltsaufklärung u. den damit verbundenen belastenden u. entlastenden Umständen bei. Nur so lassen sich Wahrheit u. Gerechtigkeit als Leitprinzipien des Prozessrechts verwirklichen. Dies gilt im Strafprozess u. a. Verfahren. Deshalb setzt der Staat notfalls m. sanktionsbewährten Maßn…

Bischofskonferenz

(1,578 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Eva Synek
Bischofskonferenz - Katholisch 1. Die Normen über die B. entspr. den Vorgaben des Vat II in Christus Dominus 37-38 u. MP Ecclesiae Sanctae vom 06.08.1966. Sie basieren auf positiven Erfahrungen, die seit dem 19. Jh. gemacht wurden (Zur gesch. Entstehung der B. vgl. Art. Deutsche Bischofskonferenz). Die B. ist eine festeEinrichtung m. v. a. pastoralem Charakter (c. 447) u. eng umschriebenen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- u. Mitwirkungsrechten (c. 455 § 1). Für die zugehörigen Gläubigen übt die B. das …

Bischof

(3,732 words)

Author(s): Burkhard Kämper | Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Richard Potz
Bischof - Staatlich Als B. bzw. Diözesanbischof wird in der kath. Kirche der Leiter eines Bistums bez., der sich bei der Ausübung seines Amtes von einem od. mehreren Wbf. unterstützen lassen kann. Sofern er einem Erzbistum u. damit zugl. einer aus mehreren Bistümern bestehenden Kirchenprovinz vorsteht, handelt es sich um einen Ebf. Unabhängig davon kann ein kath. B. vom P. zum Kard. ernannt werden. In der ev. Kirche ist der B. der leitende Geistliche einer LK. Er nimmt seine Verantwortung im Zusamm…

Dachverband

(607 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Heribert Hallermann
Dachverband - Staatlich Begrifflich ist ein D. eine Vereinigung, der nicht Individuen angehören, sondern die ihrerseits aus Verbänden zusammengesetzt ist. D. sind z. B. die derzeit vier größeren deutschlandweit organisierten muslimischen Verbände, die sich aus Landesverbänden, Moscheegemeinden u. a. Vereinen zusammensetzen. Ob solche D. als Religionsgemeinschaften zu qualifizieren sind u. damit die spezifischen Rechte einer Religionsgemeinschaft, z. B. bei der Bestimmung der Grundsätze des Religion…
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